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Firmenwagen oder Privat Leasing

Themenstarteram 18. September 2013 um 10:59

HEy und Hallo

ich wollte in den nächsten Wochen nach einer Gehaltserhöhung fragen und ich Spiele schon seid längerem mit dem Gedanken Statt einer Gehaltserhöhung nach einem Firmenwagen zu Fragen.Ich habe in den letzten Tagen viel gelesen aber so ganz werde ich aus den ganzen Regelungen nicht schlau.Da das Auto meist nur für Hin und Rückfahrtengenutzt werden würde und ich einen Fahrtweg von 37 Km (eine Strecke) habe denke ich das sich ein Fahrtenbuch mehr als eine 1%Regelung für mich lohnen würde. Ich habe ein Bruttogehalt von 2300 € im Monat und denke über ein Fahrzeug mit Listenpreis zwischen 15000 und 20000€ nach. was mir ca. 300€ netto kosten würden(1 Regelung ).meine Frage ist komme ich auch mit Fahrtenbuch auf ca. 300€ netto?!weil dann kann ich mir auch selber nen Autokaufen und komme mit der Gehaltserhöhung besser bei weg...

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22 Antworten
Themenstarteram 20. September 2013 um 8:16

Zitat:

Original geschrieben von Bert1956

Ich bringe hier mal einen anderen Aspekt ein.

Ein guter Freund hatte vor Jahren mal ein Auto finanziert und wechselte den Job. Dort wollte man ihm einen Firmenwagen geben. Das hat er abgelehnt und lieber darum gebeten, daß die Firma seine Raten übernimmt. Das ist dann wohl auch geschehen.

Ich weiß jetzt nicht genau wie sie das gemacht haben, ob sie ihm sein Brutto so angehoben haben, daß die die Rate als Netto auf seinen Gehaltschein dann verfügbar war und er es so weiter selbst bezahlt hat oder anders...

Würdest du eine Gehaltserhöhung nehmen und das verfügbarer "Mehrnetto" als Rate nutzen, hättest du einige Sorgen hier nicht und am Ende auch noch ein eigenes Auto.

Auf was man dann natürlich bei Aufnahme eines Kredites achten sollte, steht dann in einer nächsten Diskussionsrunde an;)

mit einem ähnlichen Gedanken habe ich auch schon gespielt aber ich möchte auf den Firmenwagen hinaus

weil ich kein eigenen pkw möchte/benötige da wir schon einen 1. PKW haben ....

Themenstarteram 20. September 2013 um 8:20

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von XF-Coupe

 

... die Pendlerpauschale hat er unabhängig davon, ob er mit dem versteuerten Firmenwagen, oder mit dem geleasten Privatwagen fährt, daher ist sie für diese Betrachtung nicht relevant.

Das mag ja sein, aber ich bin mir nicht sicher, ob man als allgemein bekannt voraussetzen kann, dass die Pendlerpauschale auch beim Firmenwagen angesetzt werden kann und ob jeder weiß, dass beim Firmenwagen lediglich 15 Tage je Monat angesetzt werden können (der Satz von 0,03% basiert auf 15*0,002%).

Grüße

Der Chaosmanager

Hmm ich z.b wusste nicht das man 15 Tage Pauschale weiterhin absetzten kann.))

Zitat:

Original geschrieben von 0815userbln

...

Und meiner Meinung nach, wird es langsam echt mal Zeit, das die antiquierte 1% Regelung auf 1,5% - 2% angehoben wird - um den realen Kosten einen PKW wieder mal näher zu kommen, denn momentan ist die 1% Regel eher eine versteckte Subvention an die deutschen Autobauer ;-)

...

Hast du auch mal durchgerechnet, was du da vorschlägst?

2% pro Monat sind 24% m Jahr. Wenn nun ein Firmenwagen 3 Jahre genutzt wird, würde der Fahrzeugnutzer bereits 72% des Brutto-Neuwagenpreises zu versteuern haben, wogegen im selben Zeitraum nur 50% des Nettokaufpreises gewinnmindernd geltend gemacht werden können. In Zahlen:

Listenneupreis Brutto 40.000 € * 2% * 12 Monate * 3 Jahre = 28.800 Euro geldwerter Vorteil zu versteuern gegen 33.613 Euro Nettokaufpreis * 50% Afa in drei Jahren = 16.806 Euro Kosten. Auf eine längere Nutzungsdauer darfst du das gerne selber ausrechnen. :rolleyes:

Gut, die laufenden Kosten sind hier nicht berücksichtigt, aber ich hab auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht berücksichtigt.

[EDIT]

Noch schräger wird es, wenn man einen guten Rabatt bekommt, also weniger Abschreibungspotential hat, da man ja trotzdem den LISTENNEUPREIS versteuern muss.

@Nr.5 - Danke das Du das mal im Extremen durchgerechnet hast :) .. ich schrieb ja nicht ohne Grund, auf 1,5% - 2% erhöht werden.

Natürlich sind 2% ein Extrem (nach oben), aber so wie es momentan aussieht ist 1% auch ein Extrem - nur nach unten. 1% hat imho nix mit den real anfallenden Kosten eines PKW für Privatkäufer zu tun, noch dazu, wenn die Firma auch noch Wartung, Steuer, Reparaturen & Versicherung mit übernimmt. Da jetzt noch für 15 Tage die Pendlerpauschale abzurechnen steht imho in keinem gesunden Verhältnis.

Insofern stimmst Du mir evtl. zu, das zumindest 1,5% schon mal angebracht wären, würde es beim geldwerten Vorteil wirklich um einen realen Ausgleich gehen & nicht um eine versteckte Subvention ;-)

am 20. September 2013 um 21:22

Zitat:

Original geschrieben von 0815userbln

 

Natürlich sind 2% ein Extrem (nach oben), aber so wie es momentan aussieht ist 1% auch ein Extrem - nur nach unten. 1% hat imho nix mit den real anfallenden Kosten eines PKW für Privatkäufer zu tun, noch dazu, wenn die Firma auch noch Wartung, Steuer, Reparaturen & Versicherung mit übernimmt. Da jetzt noch für 15 Tage die Pendlerpauschale abzurechnen steht imho in keinem gesunden Verhältnis.

Der Abzug der Pendlerpauschale hat allerdings mit der 1%-Versteuerung nichts zu tun. Manch einer versteuert mit den 0,03%/km für die Fahrten zum Arbeitsplatz zusätzlich mehr als mit der 1%-Regelung.

Für AN ab 33 km Entfernung zum Arbeitsplatz sind die von einzelnen Usern geforderten 2% bereits heute Realität.

Gruß

Der Chaosmanager

Ich fände es viel sinnvoller endlich die 1% vom realen Wert, bzw. dem aktuellen Kaufpreis, eines Fahrzeuges zu berechnen, und nicht vom BLN.

Beispiel: VW Pheaton 4,2 V8 4-Motion, Neupreis in 2009 mit ein paar Extras ca. 100.000 Euro

Den Wagen bekommt man heute mit ca. 75 tsd. km für um die 25.000 Euro. Da ist es doch nicht OK wenn man bei der 1% Regelung von 100.000 Euro rechnen muss.

Eine Frage noch an den TE.

Was meinst Du realistisch wie hoch eine Gehaltserhöhung bei Dir ausfallen wird?

Eine 10%ige Erhöhung/Brutto (was ja nich so schlecht ist) würde doch Deinen Chef viel günstiger kommen als Dir einen Firmenwagen zu beschaffen den Du nach eigenen Angeben ca. 10% betrieblich nutzt.

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Ich fände es viel sinnvoller endlich die 1% vom realen Wert, bzw. dem aktuellen Kaufpreis, eines Fahrzeuges zu berechnen, und nicht vom BLN.

Das ist schon heute (genauer) möglich: Fahrtenbuch führen.

Dann versteuert man nur die tatsächlich privat veranlassten kosten.

Da gibt es noch krassere Beispiele.

Da Du scheinbar aus GÖ kommst, kannst Du nur hoffen dass morgen weder Grün noch Rot an die Regierung kommen - dann haben wir nämlich ruck zuck 2% vom Listenpreis.

Übrigens geht so manche Rechnung des Haltens von Firmenwagen niemals auf, wenn sich die Käufer Gebrauchtwagen oder vermeintlich hohe Nachlässe andrehen lassen. Der GWV kann das Abschreibungsvolumen unterm Strich zunichte machen.

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Ich fände es viel sinnvoller endlich die 1% vom realen Wert, bzw. dem aktuellen Kaufpreis, eines Fahrzeuges zu berechnen, und nicht vom BLN.

Beispiel: VW Pheaton 4,2 V8 4-Motion, Neupreis in 2009 mit ein paar Extras ca. 100.000 Euro

Den Wagen bekommt man heute mit ca. 75 tsd. km für um die 25.000 Euro. Da ist es doch nicht OK wenn man bei der 1% Regelung von 100.000 Euro rechnen muss.

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