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Firmenwagen 1 % - Regelung / Fahrtenbuch nachreichen

Themenstarteram 18. Februar 2020 um 20:13

Hallo,

ich saß am Wochenende an meiner Steuererklärung und habe mal beide Varianten für meinen Firmenwagen durchgerechnet.

Mein AG hat pauschal mit 1% versteuert. Um die genauen Kosten zu ermitteln hatte ich 2019 jedoch parallel ein Fahrtenbuch geführt. Laut WISO Steuerprogramm würde ich über die Berechnung per Fahrtenbuch Geld zurück bekommen und mit 1% ca. 300 Euro nachzahlen müssen. Laut Finanzamt kann ich das Fahrtenbuch am Ende des Jahres einreichen.

Jetzt aber die Frage: Hat mein Arbeitgeber dadurch irgendwelche Nachteile? Wenn er den Wagen mit 1% versteuert hat, sind ja schon Abgaben in Höhe von 1% des Bruttolistenpreises abgeführt (Sozialabgaben etc.). Ich sehe den einzigen Nachteil darin, dass er eventuell zu viel bezahlt hat oder liege ich da falsch bzw. hat jemand schon die gleiche Problematik gehabt?

Danke im voraus...

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32 Antworten

Zitat:

@warnkb schrieb am 19. Februar 2020 um 19:41:04 Uhr:

 

Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dir eine jährliche Kostenaufstellung auszuhändigen. Da bist du auf seinen guten Willen angewiesen.

Der gestern verlinkte Artikel aus einer Fachzeitschrift sagt etwas anderes.

 

Ob man bei seinem AG durch das Bestehen auf die Aufstellung Pluspunkte sammelt, ist eine andere Frage...

 

Andererseits müsste der Controller die Aufstellung aber aus der Schublade ziehen können.

Themenstarteram 19. Februar 2020 um 19:10

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. Februar 2020 um 19:56:11 Uhr:

Zitat:

@warnkb schrieb am 19. Februar 2020 um 19:41:04 Uhr:

 

Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dir eine jährliche Kostenaufstellung auszuhändigen. Da bist du auf seinen guten Willen angewiesen.

Der gestern verlinkte Artikel aus einer Fachzeitschrift sagt etwas anderes.

Ob man bei seinem AG durch das Bestehen auf die Aufstellung Pluspunkte sammelt, ist eine andere Frage...

Andererseits müsste der Controller die Aufstellung aber aus der Schublade ziehen können.

Naja, Was soll er Da für Nachteile haben. Die ungefähren kosten kenne ich Da ich den Rahmenvertrag verhandelt habe. Einziger Punkt ist die Versicherung... Wieso sollte man damit keine Pluspunkte sammeln?

Zitat:

@Mikelmike schrieb am 19. Februar 2020 um 20:10:36 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. Februar 2020 um 19:56:11 Uhr:

 

Der gestern verlinkte Artikel aus einer Fachzeitschrift sagt etwas anderes.

Ob man bei seinem AG durch das Bestehen auf die Aufstellung Pluspunkte sammelt, ist eine andere Frage...

Andererseits müsste der Controller die Aufstellung aber aus der Schublade ziehen können.

Naja, Was soll er Da für Nachteile haben. Die ungefähren kosten kenne ich Da ich den Rahmenvertrag verhandelt habe. Einziger Punkt ist die Versicherung... Wieso sollte man damit keine Pluspunkte sammeln?

Ein wenig Arbeit macht ihm das ja schon. Vielleicht nicht für einen, aber in meiner Firma gibt es ca. 80 Firmenwagen, bei meinem Ex-Arbeitgeber dürften es um die 200 sein. Wenn dann alle ihre Aufstellung einfordern...

 

Zum anderen möchte der AG (oder auch das Vertrags-Autohaus) vielleicht auch nicht, dass alle über die Rabatte Bescheid wissen. Beim örtlichen VW-Audi-Händler meines Ex-Arbeitgeber hatte der einen nur für ihn zuständigen Kundenbetreuer.

Guten Abend,

 

als Fachmann kann ich in den einzelnen Aussagen korrekte, jedoch auch falsche Anmerkungen erkennen; mithin kann sich das Auskunftsanspruch auch aus anderen Vorschriften als dem Steuerrecht ergeben.

 

Um die Frage zielorientiert zu lösen, wäre vielleicht eine zunächst informelle Anfrage über die Handhabung in der Personalabteilung ein schneller Lösungsweg. Sicherlich ist es nicht das Ziel, die Steuerersparnis über den Betriebsfrieden zu stellen.

 

Michael

Zitat:

@Mikelmike schrieb am 19. Februar 2020 um 20:10:36 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 19. Februar 2020 um 19:56:11 Uhr:

 

Der gestern verlinkte Artikel aus einer Fachzeitschrift sagt etwas anderes.

Ob man bei seinem AG durch das Bestehen auf die Aufstellung Pluspunkte sammelt, ist eine andere Frage...

Andererseits müsste der Controller die Aufstellung aber aus der Schublade ziehen können.

Naja, Was soll er Da für Nachteile haben. Die ungefähren kosten kenne ich Da ich den Rahmenvertrag verhandelt habe. Einziger Punkt ist die Versicherung... Wieso sollte man damit keine Pluspunkte sammeln?

Und wie sieht’s mit KFZ–Steuer, GEZ, Service, Überführung, Tank– und Waschbelegen aus?

Das muss eurer Controller erstmal alles finden.

Themenstarteram 20. Februar 2020 um 3:34

Zitat:

@ru86 schrieb am 19. Februar 2020 um 23:18:55 Uhr:

Zitat:

@Mikelmike schrieb am 19. Februar 2020 um 20:10:36 Uhr:

 

Naja, Was soll er Da für Nachteile haben. Die ungefähren kosten kenne ich Da ich den Rahmenvertrag verhandelt habe. Einziger Punkt ist die Versicherung... Wieso sollte man damit keine Pluspunkte sammeln?

Und wie sieht’s mit KFZ–Steuer, GEZ, Service, Überführung, Tank– und Waschbelegen aus?

Das muss eurer Controller erstmal alles finden.

Das ist alles schon in der Leasingrate enthalten. Bis auf Benzin (pauschal 60 Euro im Monat) Und kosten für Wäsche

Zitat:

@ru86 schrieb am 19. Februar 2020 um 23:18:55 Uhr:

Zitat:

@Mikelmike schrieb am 19. Februar 2020 um 20:10:36 Uhr:

 

Naja, Was soll er Da für Nachteile haben. Die ungefähren kosten kenne ich Da ich den Rahmenvertrag verhandelt habe. Einziger Punkt ist die Versicherung... Wieso sollte man damit keine Pluspunkte sammeln?

Und wie sieht’s mit KFZ–Steuer, GEZ, Service, Überführung, Tank– und Waschbelegen aus?

Das muss eurer Controller erstmal alles finden.

Da er das alles als Betriebskosten seinerseits beim Finanzamt melden muss, sollte das kein Problem sein.

Themenstarteram 21. Februar 2020 um 5:46

Noch einer andere Frage: gibt es eine Regelung dass ich den Firmenwagen So und so viel Prozent betrieblich nutzen muss oder könnte man theroteisch auch nur 100 Prozent privatfahrten haben?

Zitat:

@Mikelmike schrieb am 21. Februar 2020 um 06:46:43 Uhr:

Noch einer andere Frage: gibt es eine Regelung dass ich den Firmenwagen So und so viel Prozent betrieblich nutzen muss oder könnte man theroteisch auch nur 100 Prozent privatfahrten haben?

Kannst Du auch praktisch. Es gibt ja Jobs, wo der Dienstwagen aufgrund der Position dabei ist, und nicht weil es betrieblich notwendig wäre aufgrund von Reisetätigkeit. ZB Finanz-/Rechnungswesen mit wenig bis keinen Aussenterminen. Da kann das schon realistisch nah an 100% kommen.

Zitat:

@Mikelmike schrieb am 21. Februar 2020 um 06:46:43 Uhr:

Noch einer andere Frage: gibt es eine Regelung dass ich den Firmenwagen So und so viel Prozent betrieblich nutzen muss oder könnte man theroteisch auch nur 100 Prozent privatfahrten haben?

Arbeite in einem Systemhaus, bis auf die Vertriebler haben die "normalen" Kollegen alle > 90% Privat KM mit dem Firmenwagen, hier ist die Anfahrt zum AG natürlich mit einberechnet.

Allerdings sind die Firmenwagen Richtlinien so gemacht das es sich kaum lohnt wenn man weiter als 10 KM weg wohnt.

Eine Frage am Rande:

Ich bekomme auf den Bruttolohn üblicherweise 1% des BLP aufgeschlagen, die dann beim Netto wieder abgezogen werden. Neben der Steuer werden also auch Sozialabgaben darauf fällig.

Wenn ich am Ende des Jahres mit Fahrtenbuch statt 1% versteuere, bekomme ich die zuviel gezahlten Sozialabgaben nicht zurück, oder?

Wenn das so sein sollte: Gibt es eine andere Methode? Ich vermute, dann müsste monatlich das Fahrtenbuch an die HR gesendet werden, oder? (Wäre ein ziemlicher Mehraufwand, schon klar)

Danke und gruß

Roland

am 11. Mai 2020 um 11:00

Bist du dir sicher das da SV Beiträge abgezogen werden? Da frag lieber mal nach. Eigentlich betrifft die 1% nur die Steuer.

Das Fahrtenbuch must du nicht an die Personalabteilung einreichen. Mach das beim Finanzamt zusammen mit deiner Steuererklärung. Dann wird das entsprechend berücksichtigt. Auch werden von dort ggf. Zuviel gezahlte SV Beiträge erstattet.

@StephanRE Beitrag des Tages!

Also ich fahre mein Firmenwagen zu 95 % Privat. Deshalb habe ich die 1 % Regelung. Nach meinem Wissen wird immer vom Listenpreis des Neuwagens ohne Rabatt gegangen, also ist es völlig egal was für ein Rabatt man bekommen hat. Stimmt das ?

Zitat:

@L-Spatz schrieb am 13. Mai 2020 um 12:58:51 Uhr:

Also ich fahre mein Firmenwagen zu 95 % Privat. Deshalb habe ich die 1 % Regelung. Nach meinem Wissen wird immer vom Listenpreis des Neuwagens ohne Rabatt gegangen, also ist es völlig egal was für ein Rabatt man bekommen hat. Stimmt das ?

Für die 1% Regelung, ja.

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