Firmenwagen 1% absurd hoher Netto-Abzug?
Ich habe vom Arbeitgeber einen Dienstwagen in 1% Regelung zur Verfügung. Das Auto hat einen Listenpreis von ca 53900. Wie erwartet erhöht dies mein Gehaltsbrutto um 1% und zusätzlich um einen Betrag für Privatfahrten, also insgesamt erhöht sich das Brutto um 717€. Durch das erhöhte Brutto ergeben sich natürlich erhöhte Steuerabgaben. Soweit so gut, denk ich mir, geldwerter Vorteil damit abgegolten.
Jetzt wird von meinem Netto aber zusätzlich nochmal der selbe Betrag 717€ abgezogen! Mit Lohnart 9020 Firmenwagen Privatnutzung. Bin ich völlig daneben oder ist das absurd? Warum habe ich nochmal Abzüge, nachdem ich bereits eine erhöhte Steuer zahle? Wer bekommt diese 717€ denn nochmal von mir? Wie kann sich sowas jemals lohnen? Da könnte ich genauso gut privat leasen...
Edit: Okay, hat sich erledigt. Ich habe festgestellt, dass meine Lohnsteuer tatsächlich zu hoch ist und deshalb habe ich meiner Gehaltsabrechnung einen Schreck bekommen 😁
26 Antworten
Zitat:
@mSE23 schrieb am 30. April 2022 um 18:31:35 Uhr:
Der Geldwerter Vorteil ist immer Sozialversicherungspflichtig.Deswegen den Geldwerter Vorteil in identischer Höhe in eine betriebliche Altersversorge einbezahlen.
Damit reduziert sich der Sozialversicherungsaufwand für den privat genutzten Firmenwagen (sofern nicht über der Beitragsbemessungsgrenze).
Die Steuer- und Sozlalversicherunesersparnis (sofern nicht über der Beitragsbemessungsgrenze) reduziert den Nettoautwand für die betriebliche Altersvorsorge.
Die gesparten Steuern- und Sozualversicherungsabgaben gehen ungekürzt in die Altersvorsorgung.
Du meinst quasi den gwv in eine gehaltsumwandlung einzahlen ? Habe ich noch nie gehört , glaube das funktioniert nur mit „normalen“ Entgeltbestandteilen. Aber ein schlauer Einfall eigentlich.
Nein, die Idee ist genau den gleiche Anteil des Geldwerter Vorteil 1:1 in eine betriebliche Altersversorgung einzubezahlen, als Gehaltsumwandlung.
Damit hebt sich das erhöhe Bruttogehalt wieder auf und das Nettogehalt bleibt gleich.
Damit fließt der steuerfreie Betrag in Höhe des Geldwerter Vorteils ungekürzt in die bAV. Dadurch hebt sich die steuerliche Mehrbelastung durch die fiktive Zurechnung auf. Die steuerliche Mehrbelastung fließt somit nicht ans FA, sondern aufs bAV Konto.
Der Arbeitgeber muss natürlich diese betriebliche Altersvorsorge als Gehaltsumwandlung anbieten.
Klar kassiert der Fiskus (und die Sozialversicherung) mit, aber erst bei der Rentenzahlung, und da auch nur den Krankenkassenbeitrag, sofern GKV versichert.
Brutto 10.000,-
Auto. + 564,-
bAV -564,-
——————————————
verst. Einkommen: 10.000,-
Damit bleibt das zu versteuernde Einkommen gleich.
Jedoch ist der Maximalbetrag des steuerfreien bAV Betrags aus 8% der Beitragsbemessungsgrenze (Rente) gedeckelt und nur 4% für die Sozialversicherungsfreiheit.
Wer über der Beitragsbemessungsgrenze ist, für den sind die 4% nicht maßgeblich.
Für außertariflich Mitarbeiter gibt es auch noch andere Modelle, indem der Firmenwagen pauschal als Entgeltumwandlung angesetzt wird. Dazu muss das Auto aber auch ein Barlohnersatz sein und kein Arbeitsmittel. Gegengerechnet wird der Geldwerter Vorteil.
Brutto 10.000,-
Leasing als Entgeldumw. -1.000,-
GwV. +800,-
———————————————————
verst. Einkommen: 9.800,-
Bei den derzeit höheren (oder gewollten) Leasingraten, gar kein schlechtes Modell 😉
Ok...ist zu kompliziert...wird abgeschafft ersatzlos gestrichen.
MfG
Ihre FDP 😁
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Zitat:
@mSE23 schrieb am 30. April 2022 um 22:24:23 Uhr:
Nein, die Idee ist genau den gleiche Anteil des Geldwerter Vorteil 1:1 in eine betriebliche Altersversorgung einzubezahlen, als Gehaltsumwandlung.Damit hebt sich das erhöhe Bruttogehalt wieder auf und das Nettogehalt bleibt gleich.
Damit fließt der steuerfreie Betrag in Höhe des Geldwerter Vorteils ungekürzt in die bAV. Dadurch hebt sich die steuerliche Mehrbelastung durch die fiktive Zurechnung auf. Die steuerliche Mehrbelastung fließt somit nicht ans FA, sondern aufs bAV Konto.
Der Arbeitgeber muss natürlich diese betriebliche Altersvorsorge als Gehaltsumwandlung anbieten.
Klar kassiert der Fiskus (und die Sozialversicherung) mit, aber erst bei der Rentenzahlung, und da auch nur den Krankenkassenbeitrag, sofern GKV versichert.
Brutto 10.000,-
Auto. + 800,-
bAV -800,-
——————————————
verst. Einkommen: 10.000,-Damit bleibt das zu versteuernde Einkommen gleich.
Für außertariflich Mitarbeiter gibt es auch noch andere Modelle, wo der Firmenwagen pauschal als Entgeltumwandlung angesetzt wird. Dazu muss das Auto aber ein einer Barlohnersatz sein und kein Arbeitsmittel.
Brutto 10.000,-
Auto als Entgeldumw. -1.000,-
GwV. +800,-
—————————————————
verst. Einkommen: 9.800,-Bei den derzeit höheren (oder gewollten) Leasingraten, gar kein schlechtes Modell 😉
Der gleiche Betrag wird nicht klappen, der Höchstsatz ist glaube ich bei 300 € mtl. Die gehaltsumwandlung ist aber gerade wegen dem niedrigen Rentenversicherungsbrutto eher augenwischerei, im Volksmund auch verarsche genannt.
Zitat:
@tommy1181 schrieb am 30. April 2022 um 22:56:23 Uhr:
Der gleiche Betrag wird nicht klappen, der Höchstsatz ist glaube ich bei 300 € mtl. Die gehaltsumwandlung ist aber gerade wegen dem niedrigen Rentenversicherungsbrutto eher augenwischerei, im Volksmund auch verarsche genannt.
Ich habe es oben korrigiert auf die Maximalbeträge: 8 Prozent (6.768,- € p.a.) der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge besteht bis zu 4 Prozent (3.384,- € p.a.) der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung.
Damit sind es 564,- € p.M. Geldwerter Vorteil der komplett kompensiert werden kann, bzw. ein höhere abgeschmolzen um diesen.
Unterstellen wir mal, dass der Direktversicherer zumindest die Inflation erwirtschaften kann, dann gewinnst du zumindest den anzunehmend niedrigeren Steuersatz als Rentner, PLUS die Steuerersparnis heute.
Und es hängt davon ab, wie viel km es zum Büro sind. Jemand der 50km weit weg wohnt und jemand der 5km weit weg wohnt, haben nicht die gleiche Belastung.
"Das heißt, dass bei beispielsweise 27.000 Euro Bruttolistenpreis für einen Pkw jeden Monat 270 Euro "mehr" an Gehalt versteuert wird. Hinzu kommt eine Besteuerung von 0,03 Prozent des Brutto-Inlandslistenpreises des Autos je Kilometer der Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnort. Wer beispielsweise 15 Kilometer ins Büro fährt, muss insgesamt 0,45 Prozent des Bruttolistenpreises im Monat zusätzlich als Einkommen versteuern. Damit sind sämtliche Privatfahrten wie Urlaubsfahrten oder Heimfahrten zum Mittagessen abgegolten."
Quelle:
https://www.vlh.de/.../was-ist-die-1-regelung.html?...
Wie wende ich die 1 % Regelung an?
Ein Beispiel: Das Bruttogehalt eines Arbeitnehmers beträgt 3.000 Euro im Monat. Plus die 270 Euro (1 Prozent vom Neuwagenwert) aus unserem oben genannten Beispiel, ergibt zusammen ein Steuerbrutto von 3.270 Euro. Kommen dann noch 121,50 Euro für die gefahrenen Kilometer hinzu, führt das zu einem Steuerbrutto von 3.391,50 Euro.
Daraus folgt, dass der Arbeitnehmer nun nicht auf 3.000 Euro sondern auf 3.391,50 Euro jeden Monat, in dem er den Dienstwagen fährt, Steuern zahlen muss. Das passiert automatisch über die Lohnabrechnung und steht am Ende des Jahres auch im Lohnsteuerbescheid."
Im Fazit 1% BLP und die Kilometerentfernung. Und die Kilometerentfernung haut halt auch nochmal ganz schön rein.
27.000 EUR Bruttolistenpreis
270 EUR/mtl. = 1% Regel
121,5 EUR/mtl. = Bei 15km und 0,03% ((15km x 0,03% x 27.000 EUR) / 100)
391,50 EUR/mtl.
...und wenn jetzt einer 50km zur Arbeit hätte ->
27.000
270
405
675,00 EUR/mtl.
-> 675,00 EUR/mtl. Geldwerter Vorteil dann nur für ein 27.000 EUR Bruttolistenpreis-Auto. Und nur weil derjenige 50km zur Arbeit hat und sich normalerweise über sein Dienstwagen freuen sollte.
Ja, das haben viele „Home-Officer“ die letzten beiden Jahre zu spüren bekommen. Kein Arbeitsweg, auch sonst kaum Fahrten, trotzdem volle Abzüge.
mfg, Schahn
Zitat:
@schahn schrieb am 1. Mai 2022 um 16:37:33 Uhr:
Ja, das haben viele „Home-Officer“ die letzten beiden Jahre zu spüren bekommen. Kein Arbeitsweg, auch sonst kaum Fahrten, trotzdem volle Abzüge.mfg, Schahn
Dann waren sie nicht schlau genug.
1. Anstatt der monatlichen 0,03%-Pauschale für die Fahrten ins Büro kann man eine Tagespauschale i.H.v. 0,002% anwenden.
2. Was hat Homeoffice mit privaten Fahrten zu tun?
Zu 1. Sicher kann man das, nur hat man ja nur einmal jährlich das Wahlrecht, zudem unterliegt die Tagespauschale der Aufzeichnungspflicht. Und der Arbeitgeber muss auch mitspielen.
Zu 2. Es ist ja wohl unstrittig, dass durch COVID auch privat weniger gefahren wurde, natürlich nicht bei jedem gleichermaßen.
mfg, Schahn
Viele nutzen eben nicht die Möglichkeiten die Versteuerung individuell für sich anzupassen.
Aber vermutlich gibt es auch Arbeitgeber die nur die Pauschalversteuerung zulassen.
Zitat:
@schahn schrieb am 2. Mai 2022 um 09:27:55 Uhr:
Zu 1. Sicher kann man das, nur hat man ja nur einmal jährlich das Wahlrecht, zudem unterliegt die Tagespauschale der Aufzeichnungspflicht. Und der Arbeitgeber muss auch mitspielen.
Der AG muss nichts.
Meiner hätte aber kein Problem, es zu bescheinigen, dass ich im Jahre 202X an Y Tagen im Büro war.
Mein FA wollte von mir auch keine Nachweise sehen.
Zitat:
Zu 2. Es ist ja wohl unstrittig, dass durch COVID auch privat weniger gefahren wurde, natürlich nicht bei jedem gleichermaßen.
Durch die Angst vor Covid 🙂
Und ausgerechnet wegen COVID bin ich mehr gefahren, da vor Ort alles zu war.
Musste teilweise am Sa und So in die Berge fahren, weil man im Hotel nicht übernachten durfte.