Fiktiver Versicherungsfall (daher nicht eilig )

es handelt sich um eine frage, die durch einen anderen unfall mit einem 323 fragen bei mir aufwarf.

in dem fall handelt es sich um um ein fahrzeug, deren erstzulassung eher "ungewoehnlich" ist.
"Ein Mazda 323 F GT BG, der Ende 1992 vom Band gerollt ist und den ich Anfang 2006 mit Kilometerstand 000012 und ohne Vorhalter für ca. 19 k€ kaufte."
(einige werden das fahrzeug des mt-users evtl kennen 😉 )

wenn nun dieses fahrzeug durch einen anderen verkehrsteilnehmer einen schaden erleiden wuerde....
mal vom totalschaden ausgehend.
oder
falls unterschiedlich dazu: selbstverschuldeter totalschaden bei VK

in wieweit spielt das BJ dann eine rolle? oder zaehlt nur die EZ ? auf wessen grundlage wird der wert ermittelt?
( das fahrzeug hat volle mazda DE neuwagengarantie)

die kombination aus 14Jahren zwischen BJ und EZ wird ja nicht SO häufig bei "neuwagen" vorkommen.
Harry

Beste Antwort im Thema

Puhhhh..... das ist wirklich eine schwierige Frage 🙁
Da muss ich mal eine Nacht drüber schlafen. 

Ich gebe morgen mal meinen Senf dazu ab.

bis denne

Gruß

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Und wie macht man das ? Wie bewertet man die geringe Laufleistung von 13.000 KM ?
Warum ist das ein "altes" Fahrzeug ?

Ganz so einfach ist das nicht, sonst hätte ich da schon lange etwas dazu gesülzt...... 🙁

Gruß

Delle

Mal angenommen, der Super-Mazda-Händler hatte zwei von den Schmuckstücken 14 Jahre lang auf seinem Hof stehen, nur der zweite hatte Anno Domini 1992 eine Tageszulassung.

Oder aber, ein Neuwagenkäufer verstarb 1992 kurz nach dem Kauf und das frisch zugelassene und mit 5 km versehene Fahrzeug dämmerte 14 Jahre lang in der Garage vor sich hin, da sich seine Witwe nicht zu einem Verkauf entschliessen konnte.

Mir fällt beim besten Willen kein Grund ein, diese Fahrzeuge unterschiedlich zu bewerten.

mir schon.....

und sicherlich auch den Käufern von solchen Joungtimern der zweiten Generation.

Davon reden wir hier nämlich....🙄

Gruß Delle

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Mal angenommen, der Super-Mazda-Händler hatte zwei von den Schmuckstücken 14 Jahre lang auf seinem Hof stehen, nur der zweite hatte Anno Domini 1992 eine Tageszulassung.

Oder aber, ein Neuwagenkäufer verstarb 1992 kurz nach dem Kauf und das frisch zugelassene und mit 5 km versehene Fahrzeug dämmerte 14 Jahre lang in der Garage vor sich hin, da sich seine Witwe nicht zu einem Verkauf entschliessen konnte.

Der Fall sollte klar sein 🙂 In diesem Fall bist du nicht Erstbesitzer, Mazda wird dir auch keine Neuwagengarantie geben und schon gar keine Garantieverlängerung.Also schlicht und ergreifend: Gebrauchtwagen mit sehr geringer Laufleistung.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Mir fällt beim besten Willen kein Grund ein, diese Fahrzeuge unterschiedlich zu bewerten.

Selbst die Justiz ist sich nicht einig was ein Neuwagen ist.

Kein NeuwagenDoch Neuwagen

Viel Spaß noch beim Knobeln 🙂

Moin Moin .

In dem Punkt,ob ein 16 Jahre altes Fahrzeug mit 10 Km. Laufleistung ein
Neuwagen ist oder nicht,darüber dürfte sich die Rechtssprechung
einig sein.

Das nennt sich Lagerfahrzeug,und wird auf keinen Fall mit seinem
ursprünglichem Neuwert bewertet.

Unabhängig von der Laufleistung ist das Baujahr zunächst entscheidend.

Das in diesem Fall die Fahrzeuge noch Werksgarantie beinhalten,
erhöht sicher den Marktwert,
macht sie deshalb aber nicht zum Neuwagen.

Ich bin der Meinung,das die Fahrzeuge genauso zu bewerten sind,
wie ein Fahrzeug,das nach der Erstzulassung in 16 Jahren,
auch nur z.B.4875 sehr gepflegte Kilometer gelaufen hat.

Die Werksgarantie erhöht sicher den Marktwert,
der Alterungsprozeß ist aber der gleiche,
wie bei Opas/Omas letztem Garagenwagen.

Gruß alrock01

PS. Thema Kaskoversicherung.

Zeitwert mit der Versicherung von z.B. 5000,-Euro absprechen.
Die Vers.berechnet die Prämie,und die Endscheidung
ob es sich lohnt diese zu zahlen,liegt beim Halter.

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


mir schon.....

und sicherlich auch den Käufern von solchen Joungtimern der zweiten Generation.

Davon reden wir hier nämlich....🙄

Gruß Delle

Dann klär uns doch alle auf, damit wir nicht dumm sterben 😎

Moin Moin.

Bei einem MB SL z.B. würde jeder Besitzer wohl sofort ein Wertgutachten erstellen lassen,
ohne jegliche Erstzulassung und fast keine Kilometer auf dem Tacho.

Wenn der MAZDA z.B.ein MB SL wäre,würde der Mazda nicht für den Altagsbetrieb
genutzt werden,sondern als Wertanlage unberührt bleiben.

In diesem Fall handelt es sich bei einem MAZDA um ein Butter und Brot Fahrzeug,
welches spätestens nach Inbetriebnahme,zum 08/15 Fahrzeug
geworden ist.

Ich würde sagen,fahrt die beiden Mazdas/Edelgebrauchtfahrzeuge bis in die Gruft,
einen sehr hohen Nutzwert haben sie ja.

Heute in 15 Jahren wird ein MAZDA 323 leider ohne erheblichem Wert sein,
selbst wenn sie im Neuzustand erhalten bleiben sollten.🙄

Über die Kosten für Aufbewahrung/Fahrzeugerhaltung für nur 15 weitere Jahre,
möchte ich nicht nachdenken.😕

Keine Versicherung wird diese Edelgebrauchten im Schadensfall vergolden.😁

MfG.alrock01

PS. Ein MB-W124 würde diesem Vergleich genauso standhalten.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Unbenutzt ist nicht auch gleich neu oder neuwertig.

Neuwertig in dem Fall schon 😉

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Eine Standzeit von 14 Jahren (!) zwischen Herstellung und erster Zulassung eines Fahrzeuges führt auch bei einem nicht benutztem Fahrzeug zu einem Alterungsprozess. Auch dürfte die Fahrzeugtechnik dieses Fahrzeuges nicht mehr den gestiegenen Anforderungen entsprechen.

Sämtliche Standschäden wurden behoben. Beim Kauf habe ich sehr viele Teile neu bekommen. Sonst hätte ich sicher auch nicht fast 19000 € (umgerechnet den damaligen Neupreis mit der Ausstattung von 36990 DM) für dieses Fahrzeug ausgegeben.

Und von wegen Anforderungen: Dieses Fahrzeug erfüllt alle Anforderungen, die ich an einen "normalen" Neuwagen stellen würde - und das besser als jeder andere derzeit angebotene Neuwagen. Gut, perfekt ist er nicht, aber das schafft eh keiner...

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Wird das Fahrzeug nach der Zulassung dann auch wie ein normales Fahrzeug im Alltagsbetrieb genutzt, sehe ich hier keinen Anhaltspunkt, das Fahrzeug anders als ein „altes Fahrzeug mit geringer Laufleistung“ zu bewerten.

Wurde es ja nicht. Dieser Mazda wurde nur als Hobby gefahren.

Ursprünglich war es schon geplant, dieses Auto als mein Alltagsauto zu etablieren, aber dann habe ich mich doch anders entschieden. Das war aber noch vor der Erstzulassung. Jetzt ist es so, daß der Wagen nur bei gutem Wetter aus der Garage geholt wird, er also Dinge wie nasse Straßen oder staubige Feldwegen nicht kennengelernt hat. Vorletzten Monat wurden mir 10000 € dafür geboten, was ich aber dankend abgelehnt habe 😉

@meehster
Jeden Tag steht mindestens eine Person auf, die bereit ist, für eine Sache mehr zu bezahlen, als sie wirklich wert ist.

Auch wenn der Vergleich hinkt, der ehemalige Golf vom Pabst Benedikt wird mitnichten noch einmal einen Kaufpreis von rd. 190.000 Euro erzielen.

Sicherlich war dein Fahrzeug zum Kaufzeitpunkt "einmalig" - jetzt aber nicht mehr (bzw. nur noch bedingt).

Hallo Mädels,

ich hab euch nicht vergessen.... 😮

Musste nur noch mal eben schnell die Woche eine Wahlkampf- Rede für Barack Obama schreiben. Der alte Sack hat mich persönlich darum gebeten, konnte ich daher schlecht ablehnen. 😎

Ist ja auch wichtig, nicht dass da wieder so ein Kriegstreiber wie Onkel Georg W. Bush an die Macht kommt Gelle ?

Aber Morgen, da werde ich meinen Senf hier abgeben, versprochen...... 😁😁

Bis denne

Delle 🙂

Wir unterhalten uns hier über den Wiederbeschaffungswert.

Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, welche aufgewendet werden muss um ein gleichwertiges (nicht Identisches) Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
Wenn ich also ein solches Fahrzeug -wie hier beschrieben- nicht noch einmal bekomme (wovon man hier ausgehen kann), dann bekomme ich es einfach nicht mehr.

Ich bekomme es nicht für 2.000 Euro, aber auch nicht für 19.000 Euro. Also muss man hier von realistischen Vergleichsangeboten ausgehen.

Ideelle Wertvorstellungen halten einer objektiven Betrachtung bestimmt nicht stand.
Es handelt sich hier, wie schon geschrieben um einen (fast) Youngtimer der zweiten Generation. (erste Generation von 1970 bis 1980, zweite Generation von 1980 bis 1990)

Zwei Jahre fehlen hier also eigentlich noch.

Diese Fahrzeuge sind schon problemlos Alltagstauglich und verfügen schon über eine recht moderne Technik (ABS, Klimaanlage, Airbag)
Man kann hier also schon die Kriterien für eine Youngtimer- Bewertung heranziehen. Das halte ich im vorliegenden Fall, auch wenn noch zwei Jahre fehlen, unter diesen Umständen für Zulässig.

Für diese Definition hat sich die Einstufung in Zustandsnoten nach dem deutschen Schulnotensystem in der Marktszene etabliert.

Sie wurde entwickelt und eingeführt vom damaligen Gründer der Classic Data Bewertungsorganisation Jochen Strauch, die eigentlich jedem Old- und Youngtimer „Fuzzi“ ein Begriff sein dürfte.

Zustandsnote 1
Makeloser Zustand. Keine Mängel an Technik, Optik und Historie (Originalität). Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse. Unbenutztes Original (Museumsauto) oder komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser) sehr selten !
Ein Fahrzeug auf das man begeistert zugeht und bei dem man auch bei genauester Prüfung keine Mängel feststellen kann. Entspricht nach dem heutigen Standard technisch und handwerklich höchster Güte. Übertrifft deutlich den Fertigungsstandard der heute üblichen Großserienproduktion.

Zustandsnote 2
Guter Zustand. Mangelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwändig restauriert. Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile (Ausnahme: wenn es die StVZO verlangt)
Ein Fahrzeug auf das man begeistert zugeht, aber an dem man bei näherer Betrachtung leichte Gebrauchsspuren findet. Auf dem heutigen Gebrauchtwagenmarkt bezogen, würde es einem 3 bis 5 Jahre alten, optimal gepflegten Fahrzeug mit maximal 50.0000-80.000 km Laufleistung entsprechen.

Zustandsnote 3
Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleine Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen. Keine sofortigen Arbeiten notwendig. Nicht schön, aber gebrauchsfähig.
Ein Fahrzeug, das von weitem zwar als mängelfrei, aber dennoch gebraucht aussieht. Bei näherer Betrachtung erkennt man unschwer Gebrauchsspuren und diverse kleine Mängel. Auf dem heutigen Gebrauchtfahrzeugmarkt bezogen, würde es einem 8 bis 12 Jahre alten, durchschnittlich gepflegten Fahrzeug mit einer Laufleistung von 100.000 bis 150.000 km entsprechen.

Zustandsnote 4
Verbrauchter Zustand. Nur bedingt fahrbereit. Sofortige Arbeiten notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen. Einige kleinere Teile fehlen oder sind defekt. Leicht zu reparieren bzw. restaurieren.
Ein Fahrzeug, bei dem man die Mängel schon aus der Entfernung erkennt. Eine oberflächliche Inaugenscheinnahme zeigt bereits notwendige Reparaturen. Im heutigen Gebrauchtwagenmarkt entspricht dies einem Fahrzeug im Alter zwischen 14 und 20 Jahren, bei nachlässiger Pflege und einer Laufleistung von 160.000 bis 220.000 Km.

Zustandsnote 5
Restaurierungsbedürftiger Zustand. Nicht fahrbereit. Schlecht restauriert bzw. teilweise oder komplett zerlegt. Größere Investitionen notwendig, aber noch restaurierbar. Fehlende Teile.
Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner optischen Erscheinung klar als Restaurationsobjekt eingestuft wird.
Im heutigen Gebrauchtwagenmarkt entspräche der Zustand einem über 20 Jahre alten, schlecht gepflegtem Fahrzeug mit über 220.000 km Laufleistung, bei en gerade der gerade anstehende Prüftermin nach §29 das „Aus“ bedeutet, bzw. technische Defekte die bisherige Nutzung aus wirtschaftlicher Sicht beenden würden.

Zustandsnote 6
Kernschrott

Bei deinem Fahrzeug, lieber meehster, kann man daher nicht von einem Neuwagen ausgehen. Neu war das Auto unmittelbar nach der Produktion. Aufgrund der vorhandenen und von dir behobenen Standspuren war das Fahrzeug zum Zeitpunkt deines Kaufes also bestenfalls eine 2+.
Da du das Fahrzeug im Alltag (wenn auch wenig) bewegst und zwischenzeitlich 13.000 km mit dem Fahrzeug zurückgelegt hast, würde dein Fahrzeug- ohne es gesehen zu haben- nun in die Zustandsnote 2 einstufen. Ich bin mir fast sicher, dass bei einer Besichtigung Gebrauchsuren festgestellt werden, die diese Einstufung rechtfertigen würden (zb. leichte und unvermeidbare Steinschlagschäden im Frontbereich in der Lackierung oder ähnliches).
Vergleicht man nun dein Fahrzeug mit anderen, die in dieser Zeit produziert wurden und für welche –im Gegensatz zu deinem Fahrzeug- eine ausreichende Marktbeobachtung existiert, kann man darstellen, dass in dieser Zustandsnote Fahrzeuge zwischen einem Preissegment von 3.000 bis maximal 6.000 Euro in der sogenannten „Brot und Butter- Auto Kategorie“ angeboten werden.
Hierzu zählt dein Mazda mit Sicherheit.

(Das ist keine abwertende Wertschätzung von mir, sondern der Markt, nimm es also bitte nicht persönlich😉)

Dennoch ein Vergleich, der eigentlich keiner ist: Ein VW K70 aus den 70er Jahren wird in der Zustandsnote 2 bei Classic Data mit 4.500 notiert. Ein Fahrzeug, das zum damaligen Zeitpunkt durch ein Richtungweisendes Konzept und Revolutionäre Technik bestochen hat.

Die Abweichung zwischen deutschen, und ausländischen Fahrzeugen lasse ich hier mal bewusst außer acht, um hier nicht die dämliche Debatte deutsche Autos sind sowie viel besser wie Reiskocher zu schüren. 🙄

Aber selbst bei einem Vergleich mit Nippon Produktionen fällt auf, dass Fahrzeuge in der Zustandsnote 2 in einem Preissegment deutlich unter 5.000 Euro am Markt gehandelt werden.

Sicherlich handelt es sich bei deinem Fahrzeug um etwas ganz besonderes, dieser Umstand muss sich natürlich auch im Marktwert wiederspiegeln.

Diese Umstände sind aber unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu würdigen und nicht unter Ideellen.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch einmal, auf die immer wieder angeführte Prominenz beim Vorbesitzer eingehen.
Auch hiermit wird immer mal wieder versucht Geld zu verdienen.
Man denke da nur mal zum Beispiel an das Auto von Franz Josef Strauß.

Ein Mercedes der Vorserie mit einem für damalige Verhältnisse sensationellen Turbo- Dieselmotor. Dieses Auto wurde praktisch von Hand gebaut.

Ein Unikat also.

Er wurde unter anderem bei Ebay angeboten und bis heute nicht verkauft.

Alte Hasen im Verkauf auf dem Automobilsektor sagen „irgendwann steht jemand auch für dieses Auto Morgens auf“

Nur halt nicht jeden Tag…… 🙁

meehster, für dein Auto würde ich dir einen Wiederbeschaffungswert unter Berücksichtigung aller hier nun bekannten Umstände in Höhe von maximal 7.000 Euro schreiben.

Ich wüsste beim besten Willen nicht, wie man einen höheren Wert rechtfertigen sollte.

Aber evtl. hat ja hier noch jemand eine Idee.

Gruß
Delle

Delle, die Antwort spiegelt ungefähr wider, was ich (und ich denke die anderen auch) von Dir erwartet haben.

Aber: Alte Honda CRX in Zustand 2 bekommst Du nur mit viel Glück für unter 5000 €, das ist etwas die gleiche Klasse, mein Mazda hat halt "nur" hintere Türen und die Klappscheinwerfer 🙂

Zur Ausstattung: Airbags hat er nicht, die gab es damals nicht für Geld und gute Worte (ich würde auch Aufpreis für das Nichtvorhandensein von Airbags zahlen, aber das ist ne andere Geschichte). ABS hat er nur, weil es die zweite Serie nach dem Facelift (MJ 1992 bis 1994) ist, bei den älteren (mein anderer Mazda 323 GT BG ist von 1991, aber auch kein F) gab es keins. Klima war damals ein aufpreispflichtiges Extra, meiner hat sie, ebenso wie 4EFH, ESSD, eAsp, die neigungsverstellbare Fahrersitzfläche und und und. Auf der Aufpreisliste standen damals nur das Radio mit Cassette und CD, die Klima und der Metalliclack, der übrigens wirklich keine Schäden aufweist, auch keine kleinen Steinschläge oder Dergleichen. OK, wenn ich mit Lupe suche, könnte es sein, daß ich etwas finde. Mit bloßem Auge finde ich nichts 🙂

Die Standschäden (Bremsen, Auspuff, Reifen) wurden vor Kauf durch mich mit Originalteilen behoben.

Der aktuelle Zustand ist zu vergleichen mit einem Fast-Neuwagen gegen Ende der Einfahrphase, gerade im Innenraum eher noch etwas besser. Ich würde 2+ sagen.

Ich bin bei diesem Auto eben verrückt. Ich fahre den z.B. nur mit weißen Handschuhen und das auch zumehmend seltener. Besionders seit ich mir das gleiche Auto als Vorfacelift-Dreitürer für den Alltag gekauft habe 😉

Übrigens: Der Interessent hat sich wieder gemeldet, als ich wegen des Unfalls mit dem anderen Mazda beim Anwalt war. Purzel sagte mir, daß er sich wieder meldet.

Nach der von Dir gezeigten Notentabelle würde ich den mit Zustand 3+ betiteln. Er hat für ein 17 1/2jähriges Auto sehr wenig Gebrauchsspuren und ist rostfrei. Ich bin eigentlich dabei, ihn auf eine alltagstaugliche 2 zu bringen 🙂

Und wo ich grad dabei bin: Unser Fiat Panda ist eine echte 3. Bei dem Panda und dem Attags-323 ist der größte Mangel der selbe: Der rote Lack ist mit den Jahren etwas ausgeblichen, beim Panda kannst das "etwas" streichen 😉

Lange Rede, kurzer Sinn: Dellenzähler, ich bedanke mich vielmals für Dein Statement.

Liebe Grüße
Meehster

Zitat:

Original geschrieben von meehster


Lange Rede, kurzer Sinn: Dellenzähler, ich bedanke mich vielmals für Dein Statement.

Liebe Grüße
Meehster

dem kann ich mich nur uneingeschraenkt anschliessen !

sicher ein eher schwerer fall...

danke !!, Harry

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