Fiktive Abrechnung VK nach Gutachten - wie wird gerechnet?
Hallo!
Hab eine Frage zum Errechnen der Summe, die ich von der Versicherung ausbezahlt bekomme.
Geb hier einfaqch mel die Zahlen vor, vielleicht kennt sich ja jmd richtig aus, oder arebitet sogar bei einer Versicherung?
Also:
Reparaturkosten ohne Steuer 4.170
mit Steuer 4.837
Wiederbeschaffungswert: ohne S. 7.672
mit S. 8.900
Restwert ohne Steuer 4.068
mit Steuer 4.720
Hab ne Selbstbeteiligung von 500€
Wer kann mir damit sagen, was mir zusteht?
Danke im Voraus
P.S. Hab schon was von der Versicherung, nur erschient mir das seltsam, kann davon nämlich weder das Auto machen lassen, noch es verkaufen und mir nur annähernd was vergleichbares holwn, un das kann doch eignetlich nicht Sinn einer VK-Versicherung sein?!
Will erst mal sehen, was ihr so meint, schreib dann später, was ich bekomme...
36 Antworten
@Christo 😉
es stimmt wirklich was madcruiser sagt,
es kann vorkommen das die Versicherung
einer Reparatur zustimmt.
Dass muss sie aber nicht.
Technischer Totalschaden:
WBW 5000.-
Restwert 3000.-
Rep.Kosten 3500.-
-> Rep.Kosten übersteigen den Wert, den das
Fzg. jetzt hat. Somit liegt ein
wirtschaftlicher Totalschadenvor....wirtschaftlich, weil es
wirtschaftlich keinen Sinn macht das Fzg.
zu reparieren..weil
Zitat:
Eine Abrechnung nach Totalschadenbasis
ergibt in diesem Fall für beide Parteien
einen Sinn.A) für den VR, da er mit der Entschädigung
unter den Rep.Kosten liegt.B) für dich da du neben der Entschädigung noch
den Restwert für dein Fahrzeug kriegst von einem
dritten !
Ein echter Totalschaden liegt vor, wenn
die Reparaturkosten den Wiederbeschafungs-
wert übersteigen.
Bsp:
WBW 7000.-
Restwert 4000.-
Rep.Kosten 8000.-
Das wars 😉
Ich habe die Definitionen schon verstanden, danke. Ich habe auch nie behauptet das Madcruiser fachliches falsch kopiert.
Ich habe aber eben, zumindest bei einer Reparatur, andere Erfahrungen gemacht.
Ich denke die meisten Versicherungen reiten nicht wegen hundert Euro auf Totalschaden oder nicht rum.
Ein paar gibt es sicher.
Und deshalb die einfache Frage, warum fragt ex-golf-er nicht zusammen mit der Werkstatt bei der Versicherung nach, ob repariert werden darf, wenn er es doch, wie geschrieben, will ?
Das wäre doch die Lösung all unserer Probleme, zumindest für diesen Thread.😉
Christo
klar probieren kann er ja, vielleicht
findet er ne Werkstatt die es ihm
zum Festpreis einbaut ??
Das wäre noch vertretbarer für ne
Versicherung ....
Ohne dass die Reparatur nachgewiesen wird, wird es bei der Totalschadenabrechnung bleiben. Wenn die Reparatur mit einer Rechnung nachgewiesen wird, werden bei den vorliegenden Zahlen auch die Reparaturkosten ersetzt.
Es ist natürlich die Frage, ob es sinnvoll ist, das Fahrzeug noch zu reparieren ... das muss aber jeder selbst entscheiden.
Ähnliche Themen
Für den, wens interessiert:
Habe, nachdem ich nächste Woche zum Anwalt wollte, von der Versicherung endlich antwort bekommen:
Ein Kommentarloser Scheck über 1235 Euro!Damit Hat die Versicherung sogar noch mehr gezahlt, als ich gefordert hatte, habe geschrieben, dass ich noch 1040 € haben will.
Was ich daran nicht verstehe ist, dass es jetzt auf etwa 10 Euro mehr kommt, als die netto Reparaturkosten, aber wahrscheinlich habe ich die armen da mit einer Mischung des Wissens verschiedener Leute zu sehr verwirrt .-)
Eigentlich mal wieder ein Paradebeispiel, dass die VErsicherungen auf die Dummeheit der Leute setzen!
Wenn ich mich an das Telefongespräch erinnnere...
Also, DANKE euch allen, ohne euch wär das wesentlich mehr ärger gewesen, und ihr habt mir in 24 Stunden genug Material gegeben, das ich denen um die Ohren hauen konnte, damit sie klein beigeben!