Fiktive Abrechnung VK nach Gutachten - wie wird gerechnet?

Hallo!
Hab eine Frage zum Errechnen der Summe, die ich von der Versicherung ausbezahlt bekomme.

Geb hier einfaqch mel die Zahlen vor, vielleicht kennt sich ja jmd richtig aus, oder arebitet sogar bei einer Versicherung?

Also:
Reparaturkosten ohne Steuer 4.170
mit Steuer 4.837
Wiederbeschaffungswert: ohne S. 7.672
mit S. 8.900
Restwert ohne Steuer 4.068
mit Steuer 4.720

Hab ne Selbstbeteiligung von 500€

Wer kann mir damit sagen, was mir zusteht?

Danke im Voraus

P.S. Hab schon was von der Versicherung, nur erschient mir das seltsam, kann davon nämlich weder das Auto machen lassen, noch es verkaufen und mir nur annähernd was vergleichbares holwn, un das kann doch eignetlich nicht Sinn einer VK-Versicherung sein?!
Will erst mal sehen, was ihr so meint, schreib dann später, was ich bekomme...

36 Antworten

@bmw-teile

Zur MwSt
Der Wiederbeschaffungswert richtet sich nach den Marktverhältnissen. Danach ist entweder:
1. der volle Satz,
2. die für Händler gültige Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG von 2 % (die Regelung bezieht sich nicht auf Versicherungen, sondern auf den Handel!) oder
3. wenn ein Fahrzueg nur noch von privat zu erhalten ist (i.d.R. älter als 6 Jahre bzw. mehr als 150.000 km) keine MwSt anzusetzen.
Gleiches gilt für den Restwert.
Diese Fakten sind für den Gutachter verbindlich.

Die Basis der Regulierung ist bei Haftpflicht und Kasko tatsächlich unterschiedlich.
Bei der Haftpflicht geht sie auf gesetzliche Vorschriften zurück, bei der Kasko hängt sie vom Bedingungswerk ab.

Bedingungswerke vor der Schuldrechtsreform haben in aller Regel keinen Abzug der MwSt vorgesehen. Somit darf die auch nicht abgezogen werden, d.h. es muss auf Bruttobasis reguliert werden.

Ab 2002 enthalten die Bedingungswerke meist folgenden Satz:

Zitat:

Die Mehrwertsteuer ersetzt der Versicherer nur, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Damit muss der Versicherer die MwSt nur ersetzen soweit angefallen.

An den Regelungen zum Ausweis der MwSt ändert dies jedoch nichts. Bei einem Fahrzeug, welches auf dem Markt nur noch noch ohne MwSt-Ausweis bzw. mit Differenzbesteuerung gekauft werden kann, kann nicht der volle Satz von 16 % abgezogen werden.

In der Praxis unterscheidet man insgesamt drei Totalschadenbegriffe:

1. Technischer Totalschaden
Vom technischen Totalschaden spricht man immer dann, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich ist und das Fahrzeug nicht mehr in einen verkehrstauglichen Zustand versetzt werden kann.

2. Wirtschaftlicher Totalschaden
Würden die Reparaturkosten unverhältnismäßig hoch ausfallen, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden (Fahrzeugschaden).

3. Unechter Totalschaden
Wenn das neuwertige Fahrzeug so erheblich beschädigt wurde, dass eine Reparatur dem Eigentümer nicht zugemutet werden kann, spricht man von dem unechten Totalschaden (Fahrzeugschaden / Neuwert).

Zitat:

Original geschrieben von Gott78


Ich verstehe nach wie vor nicht, warum hier ständig auf dem Totalschaden rumgeritten wird ?

Fahr doch einfach in die Werkstatt, wo Leute arbeiten die schon seit Jahren an deinem Auto rummurcksen und lass es dort reparieren.

Man kann auch wieder mal über Moskau nach Paris.

Christo

Zitat:

Wie gesagt es liegt ein technischer Totalschaden vor. Wirtschaftlich macht es gar
keinen Sinn das Auto zu reparieren.

Eine Abrechnung nach Totalschadenbasis
ergibt in diesem Fall für beide Parteien
einen Sinn.

A) für den VR, da er mit der Entschädigung
unter den Rep.Kosten liegt.

B) für dich da du neben der Entschädigung noch
den Restwert für dein Fahrzeug kriegst von einem
dritten !

Ey, moment mal.

Nur weil du der Ansicht bist, das ein technischer Totalschaden vorliegt ist es noch nicht so.

Das auswechseln von Lampen, Kühler, Motorhaube, Stoßstange und Kotflügel links und rechts sind 4.000 Tacken, aber noch lange kein technischer Totalschaden bei einem 9.000€ Audi.

Die Arbeit ist an 3 Tagen erledigt und stellt nicht mal einen komplizierten Arbeitsaufwand dar.

Wir können hier wieder über alle Eventualitäten streiten, letztendlich wird es eh die Versicherung ( oder der Richter ) entscheiden. Er wollte das Fahrzeug jedoch reparieren lassen und ich sehe immer noch nicht das Problem dabei.

Christo

Zitat:

In der Praxis unterscheidet man insgesamt drei Totalschadenbegriffe:

1. Technischer Totalschaden
Vom technischen Totalschaden spricht man immer dann, wenn eine Reparatur technisch nicht möglich ist und das Fahrzeug nicht mehr in einen verkehrstauglichen Zustand versetzt werden kann.

2. Wirtschaftlicher Totalschaden
Würden die Reparaturkosten unverhältnismäßig hoch ausfallen, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden (Fahrzeugschaden).

3. Unechter Totalschaden
Wenn das neuwertige Fahrzeug so erheblich beschädigt wurde, dass eine Reparatur dem Eigentümer nicht zugemutet werden kann, spricht man von dem unechten Totalschaden (Fahrzeugschaden / Neuwert).

.

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KINDISCH !

Zitat:

Original geschrieben von Gott78


KINDISCH !

wie sollen wir es dir noch erklären ?

du solltest dir das genau anschauen:

Zitat:

2. Wirtschaftlicher Totalschaden
Würden die Reparaturkosten unverhältnismäßig hoch ausfallen, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden (Fahrzeugschaden).

+

Zitat:

Eine Abrechnung nach Totalschadenbasis
ergibt in diesem Fall für beide Parteien
einen Sinn.

A) für den VR, da er mit der Entschädigung
unter den Rep.Kosten liegt.

B) für dich da du neben der Entschädigung noch
den Restwert für dein Fahrzeug kriegst von einem
dritten !

+ Bsp
zu A und B:

A) VR zahlt nur ~3000.- aus, somit unter
den Rep.Kosten !

B) VN erhält neben den 3000.- noch den
Restwert (vom Hädnler oder so) von
4000.- umd somit gesamt 7000.-
Also wirtschaftlich logisch, umgekehr ist
eine Reparatur wirtschaftlich unlogisch....

Zitat:

Original geschrieben von bmw-teile


+ Bsp
zu A und B:

A) VR zahlt nur ~3000.- aus, somit unter
den Rep.Kosten !

B) VN erhält neben den 3000.- noch den
Restwert (vom Hädnler oder so) von
4000.- umd somit gesamt 7000.-
Also wirtschaftlich logisch, umgekehr ist
eine Reparatur wirtschaftlich unlogisch....

Jetzt sprichst du von einem wirtschaftlichen Totalschaden ??

Entschuldige, ich habe da ein praktisches Beispiel, nämlich meins.

Schaden 6.300€/ Fahrzeugwert lt. Gutachter 8.400/ Restwert 3.000€

Ich habe das Fahrzeug per Abtretung in der Werkstatt meines Vertrauens reparieren lassen. Nach eurer Aussage hätte die Versicherung sich querstellen müssen. Wer entscheidet denn bitte wie verfahren wird.

Christo

P.S. das "kindisch" bezog sich auf madcruiser

Ich habe lediglich die versicherungstechnischen Definitionen eingestellt.
Und wiederholt (weil scheinbar immer noch unklar)

Demnach hatte z.B. Christos Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Wenn die Versicherung diesen - aus welchen Gründen auch immer - reguliert hat, so ändert das an den Fachdefinitionen genausowenig wie persönliche Angriffe und Beleidigungen.

Inselwissen (hat nichts mit Rügen zu tun) findet zwar im Einzelfall richtige Lösungen, kommen aber mehrere sich entgegenstehende Grundsätze in einem Sachverhalt zusammen, so hilft nur systematisches Basiswissen.

Und daran mangelt es unserem jungen Rüganer in einigen seiner Beiträge.
Es hilft weder ihm noch der Qualität des Forums, wenn er dann versucht Worte und Sachverhalte zu seinen Gunsten zu verdrehen.

@madcruiser:
Komm runter - vielleicht tut dir das mal ganz gut...

Und wenn du deinen eignen Link richtig liest, siehst unten auch den Abschnitt wo die Entscheidung abgesprochen wird, dass bei einem nicht wirklichen Schrottwert nicht automatisch vom wirtschaftlichen Totalschaden ausgegangen werden kann.
Dort ist gar ne Grenze von 4.000 DM genannt....

Zumal es nirgends explizit geregelt ist und in den meisten Fällen ja doch Einzelfallentscheidungen, isses (wieder mal) absolut unnötig hier beleidigend zu werden.

Grüße
Schreddi

PS: Ach ja....
.

*ggg*

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Wenn die Versicherung diesen - aus welchen Gründen auch immer - reguliert hat, so ändert das an den Fachdefinitionen genausowenig wie persönliche Angriffe und Beleidigungen.

Inselwissen (hat nichts mit Rügen zu tun) findet zwar im Einzelfall richtige Lösungen, kommen aber mehrere sich entgegenstehende Grundsätze in einem Sachverhalt zusammen, so hilft nur systematisches Basiswissen.

Und daran mangelt es unserem jungen Rüganer in einigen seiner Beiträge.
Es hilft weder ihm noch der Qualität des Forums, wenn er dann versucht Worte und Sachverhalte zu seinen Gunsten zu verdrehen.

Was glaubst du eigentlich wer du bist ?

Ich habe schon zigmal geschrieben, dass ich hier meine persönlichen Erfahrungen poste. Wie was definiert ist spielt in einzelnen ( individuellen) Fällen kaum eine Rolle, da unsere Gestze und Paragraphen sehr dehnbar sind. Auch hätte ich gerne gewußt, wo ich so beleidigend werde wie du !

Diese Unterstellungen zeigen deutlich wie armselig du für dein Alter ( wenn es denn stimmt ) bist. Du fürst dich auf wie mein kleiner Bruder, der immer beweisen will, dass er der bessere ist.

Ich habe nie behauptet vollkommen zu sein. Es wäre schön, wenn du auch mal zur Einsicht kommen würdest und Fehler einsiehst, ich kann es nämlich. Wenn ich etwas hinterfrage ist es nicht um jemanden bloßzustellen sondern weil ich weiß, dass ich, wie du auch lückenhaftes Wissen habe.

Wer hier verdreht sei mal dahingestellt.

Ich warte immer noch auf Beispiele, Behauptungen kann jeder aufstellen.

Behauptung: Du bist ein ganz kleines Würstchen in unserem achso großen Universum.

Und jetzt bleib sachlich, wenn du es kannst, oder habe ich dich dermaßen beleidigt.

Christo

Ich gehe jetzt nen Kaffee kochen

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Und daran mangelt es unserem jungen Rüganer in einigen seiner Beiträge.
Es hilft weder ihm noch der Qualität des Forums, wenn er dann versucht Worte und Sachverhalte zu seinen Gunsten zu verdrehen.

Christo "Inselwissen" (hat nichts mit Rügen zu tun) zu unterstellen ist eine absolute Frechheit.

Persönliche Beschimpfungen und Beleidigungen häufen sich hier leider in letzter Zeit auf ein nahezu unerträgliches Maß , jeder Thread wird zerpflückt und verstümmelt.Deine "Oberlehrer" Mentalität und Paragraphenreiterei erhöhen die Qualität des VS Forums in keinster Weise.

Es wäre schön , wenn sich der Umgangston in nächster Zeit wieder auf einem normalen Level einpendelt.

Gruß
capri

*Zustimmung*

Grüße
Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


*Zustimmung*

Grüße
Schreddi

Wie versprochen meine Gratulation zum 1k.

Hoch die Tassen. 😁

Christo

*loooooool*

*ne-runde-schmeiß* 🙂

Grüße
Schreddi

Die ersten 1000 sind die schwersten 😁
Prost

Grüße
capri

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