Fiktive Abrechnung Streichungen korrekt ?

Hallo,

vor kurzem ist mir jemand in mein geparktes Auto gefahren. Die Schuldfrage ist unstrittig und ein Gutachten wurde erstellt.

-Reparaturkosten (Netto) 3.500,00 EUR
-Reparaturkosten (Brutto) 4.165,00 EUR

-Wiederbeschaffungswert 12.000,00 EUR
-Wertminderung 500,00 EUR

Heute nun kam die Antwort der Versicherung des Unfallverursachers.

Reparaturkosten (Netto) 3.500,00 EUR
(-) Fehlerspeicher auslesen
(-) Fahrzeugverbringung
(-) Einlackierung in Tür
(-) UPE Ersatzteilaufschläge
(-) Kleinteile
_________________________________
Auszahlung 3.000,00 EUR

Über die Wertminderung wird kein Wort verloren. Diese sollte mir doch auch bei fiktiver Abrechnung zustehen, oder ?

Das Fahrzeug ist jetzt knapp über 2 Jahre jung.

Wie sieht es mit den ganzen anderen Streichungen aus ? Begründungen wurden zwar angegeben, erscheinen mir aber nicht sehr schlüssig.

Wie soll ich mich nun am besten verhalten ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MaxMueler schrieb am 28. April 2016 um 18:56:20 Uhr:

Alles korrekt bei fiktiver Abrechnung.

Hier werden zwar unsere Anwälte wieder aufschlagen und das Gegenteil behaupten.

Aber die wollen nur Geld verdienen. 😉

Lieber Christian,

du bist Versicherungsmakler, dass Wissen hier ja nun alle. Warum beschränkst du dich nicht auf das was du mal gelernt hast und was du wirklich kannst?

Von der Schadenregulierung hast du zumindet soviel Ahnung, wie eine Kuh vom Radfahren !

Du bist bar jeder (wirklich jeder) Sachkunde und schreibt Unwarheiten und unterstellt Juristen dass Sie keine Ahnung haben.

Das ist echt Frech.

Als wenn ausgerechnet du den Hauch einer Ahnung hast, was bei einer fiktiven Abrechnung zu bezahlen ist und was nicht.

Du verbreitest hier Unwarheiten - und Unfrieden- mit deinen grottenfalschen Postings basierend auf deinem Stammtisch- Viertelwissen und verunsicherst bewusst die Fragesteller.

Lieber Christian:

Bitte, bitte geh !

Hau hier ab, oder lies wenigstens hier doch nur noch mit und lass doch die Finger von der Tastatur.

Lies doch einfach mal selbstkritisch deine Beiträge und die Kommentare der User hierzu.

Vielen Dank für dein Verständnis.

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Komisch nur das man nach einschalten eines Anwaltes meistens mehr bekommt. Und nur sehr sehr selten geht es auch vor Gericht.
Das sind allerdings nur meine Erfahrungen aus dem Freundes/Arbeits Kreis....

Also nur hören sagen ... Verschon alle damit bitte - Danke

Nein hab die Abrechnungen gesehen, und 2 Mal selbst erlebt.

Zu jedem im Eingangspost genannten Punkt gibt es Rechtsprechung, auch von LG. Risiko ist natürlich da, dass ein AG anders entscheidet, was bei dem Streitwert nicht angreifbar wäre. Und einen Anwalt, der sich für die 500 Euro Streitwert reinhängt (und dazu kompetent ist), will auch erstmal gefunden werden....

Ich habe beruflich Aberhunderte von Schäden mit Versicherungen abgewickelt, kann es also einigermaßen. Trotzdem geht privat jeder Schaden im Familienkreis sofort zum Anwalt, seit die Versicherungen angefangen haben, grundsätzlich an jeder Abrechnung herumzumäkeln. Genau aus dem Grund, dass ich mir dann keinen Anwalt für die letzen 250 Euro suchen muss.

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Zitat:

@Ibizaracer6k schrieb am 28. April 2016 um 18:54:30 Uhr:


(-) Fehlerspeicher auslesen
(-) Fahrzeugverbringung
(-) Einlackierung in Tür
(-) UPE Ersatzteilaufschläge
(-) Kleinteile
(-) Wertminderung 500,00 EUR

Dieser Thread treibt es wiedermal auf die Spitze. Warum kann man sich nicht einfach auf die Frage des TE konzentrieren:

Hier meine Meinung:

Das Fehlerauslesen hat nichts mit der Reparatur zu tun und hat folgedessen in einer Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nichts zu suchen. Sofern es jedoch zur Schadenfeststellung notwendig ist, sind es aus meiner Sicht erstattungspflichtige Schadenfeststellungskosten.
"Das auslesen des Fehlerspeicher ist heute Standard bei eine fach- und sachgerechte Reparatur" und somit erstattungspflichtig. (siehe Erklärung von Delle)

Eine Fahrzeugverbringung findet nicht statt. Insofern nicht erstattungspflichtig.

Die Einlackierung in Tür ist zu erstatten sofern es zur ordnungsgemäßen Instandsetzung notwendig ist.

UPE-Auschläge sind zu zahlen, wenn diese regional üblich sind.

Die Position Kleinteile muss konkretisiert werden und ist zu erstatten sofern es zur ordnungsgemäßen Instandsetzung notwendig ist.

Edit:
Das hab ich zur WM gefunden:

Zitat:

Ansonsten ist i.ü. eine fiktive Abrechnung der Wertminderung ebenso möglich, wie die Abrechnung fiktiver Reparaturkosten (BGHZ 66, 239).

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 30. April 2016 um 14:37:19 Uhr:

Zitat:

Hier meine Meinung:

Das Fehlerauslesen hat nichts mit der Reparatur zu tun und hat folgedessen in einer Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nichts zu suchen. Sofern es jedoch zur Schadenfeststellung notwendig ist, sind es aus meiner Sicht erstattungspflichtige Schadenfeststellungskosten.

Bei der Instandsetzung kommt es in der Regel zu einem trennen und Wiederherstellen von elektrischen Verbindungen.

Dies führt zu einem Eintrag im Fehlerspeicher.

Dieser muss daher nach der Reparatur ausgelesen und unter Umständen gelöscht werden. Das auslesen des Fehlerspeicher ist heute Standard bei eine fach- und sachgerechte Reparatur....😉

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 30. April 2016 um 14:37:19 Uhr:


Eine Fahrzeugverbringung findet nicht statt. Insofern nicht erstattungspflichtig.

Du wirst es nie begreifen!
Bei fiktiver Abrechnung findet gar nichts statt, deshalb nennt man sie ja fiktiv.
Trotzdem muss alles bezahlt werden, was bei einer konkreten Reparatur notwendig wäre und deshalb im Gutachten aufgeführt ist!

Vielleicht liest sich der "Schadenspezialist" mal dieses Urteil des OLG Düsseldorf zur Abrechnung nach Gutachten durch!

Das Landgericht ist daher zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, dass die in dem Gutachten angesetzten Beträge für die Verbringungskosten und Ersatzteile Aufschläge in Höhe von insgesamt 850,61 € von den Beklagten zu ersetzen sind.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 30. April 2016 um 16:23:03 Uhr:


Vielleicht liest sich der "Schadenspezialist" mal dieses Urteil des OLG Düsseldorf zur Abrechnung nach Gutachten durch!

Ich hab' auch noch ein paar...

Zitat:

@Vandut schrieb am 30. April 2016 um 08:56:20 Uhr:


Die Versicherung handelt nur im Interesse der Versichertengemeinschaft.

😁😁😁

Was für ein Unsinn!

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