Feuerwehreinsatz nach Motobrand

Moin Moin,

ich hatte vor 2 Monaten einen Motorbrand, den ich selber gelöscht habe. Die Feuerwehr kam aber trotzdem, da sie wohl von einem Anwohner gerufen wurde. Vor ein paar Tagen erhielt ich jetzt eine Rechnung über 170 € für den Einsatz. Dort war das abklemmen der Batterie ausgeworfen (haben sie gemacht) und nun komms -Restlöscharbeiten- Der gute Mann hat den Schlauch ins Fahrzeug gehalten, grinste noch dabei, und ließ 3-4 Tropfen in den Motorraum. War wohl noch der Rest vom vorrigen Einsatz im Schlauch. Habe mich jetzt bei meiner Versicherung erkundigt, ob sie die Rechnung übernehmen. Der gute Mann war sichtlich überfragt. Nun gut nächste Tag dann die Antwort per Tel. Ja, übernehmen wir, allerdings geht dann die Versicherungsprämie um 15 % nach oben...
Wer kennt sich damit aus?

Gruß Keeper

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Da habe ich aber noch nichts von der Strasse gewusst 😮

das ist doch erst später bekannt geworden.....

Naja, eine Erneuerung einer Fahrbahndecke wird ja auch tatsächlich nicht aus einer Kaskoversicherung erstattet 😁

Der Ersatz der Kosten für einen Löscheinsatz eines brennenden Fahrzeuges durch die Feuerwehr ergibt sich aus der Schadenminderungspflicht des Versicherungsnehmers. Danach hat ein Versicherungsnehmer alles zu tun, was zur Minderung des Schadens dienlich sein kann und entspricht auch den Rettungspflichten, die sich aus dem VVG ergeben. Hieraus ergibt sich die Pflicht, einen Schaden abzuwenden. Ein Versicherungsnehmer muß die möglichen und zumutbaren Rettungsmaßnahmen "mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ergreifen", so wie wenn er nicht versichert wäre (O-Ton des BGH - ohne das entsprechende Urteil hier ellenlang zu zitieren). Und was liegt bei einem Brandschaden näher, als die Feuerwehr zu rufen?

Und wenn schon einem Versicherungsnehmer Rettungsmaßnahmen zuzumuten sind, kann ein Versicherungsnehmer von seinem Versicherer auch die Aufwendungen verlangen, die ihm in Ausübung seiner Rettungspflichten entstanden sind, selbst dann, wenn diese letzlich sogar erfolglos waren. Und auch das ist im VVG geregelt.

27 weitere Antworten
27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Johhh.... am besten fährt man dann in ein Maisfeld.

hierbei entsteht allerdings dem bewirtschafter des maisfeldes ein schaden, den dieser wiederrum bei der haftpflicht geltend machen kann.... 😛

*ein teufelskreis*

ist gen manipulierter mais nicht auch feuerresitent ? 😉
(sry 4 ot)

Zitat:

Original geschrieben von Harry999


ist gen manipulierter mais nicht auch feuerresitent ? 😉
(sry 4 ot)

gute frage...damit könnte man direkt zwei fliegen mit einer klatsche schlagen....

1. das fz verbrennt im feld, die haftpflicht muss nicht die schäden des bauern zahlen....
2. schädlinge im maisfeld verbrennen direkt mit und der bauer muss weniger pflanzenschutzmittel einsetzen.....

so hat jeder was davon... ^^ 😛

Ihr seit sowas von Doof

muahh ...............😁😁😁

Ähnliche Themen

Servus,

😁will Euch ja nicht die gute Laune verderben, aber ich finde es nicht ganz so eindeutig, dass die Feuerwehrkosten stets im Rahmen der Teilkasko abzurechnen sind.

xAKBx hat recht, wenn er sagt, dass diese Kosten im Rahmen sogenannter Rettungskosten auch über die TK erstattet werden können.
Ob das der Fall ist, hängt aber stark vom Einzelfall ab.

Solange die Feuerwehr löscht, um den Schaden am versicherten Risiko zu minimieren, tritt die jeweils zuständige Versicherung ein und übernimmt auch die Rettungskosten.
Also: solange der Schaden am Fahrzeug sich noch vergrößern kann, wenn das Fahrzeug weiterbrennt: Rettungskosten aus der Teilkasko.
Das ist regelmäßig bei kleinen Vorfällen gegeben, die z. B. noch mit dem Handlöscher bekämpft werden können.

Bei einem größeren Brand sieht das ganze schon anders aus.
Wenn die Kiste am Ende völlig ausgebrannt ist, löscht die Feuerwehr nicht mehr, um den Wagen zu retten, sondern im öffentlichen Interesse, um ein Übergreifen des Brandes zu verhindern.
---> Haftpflicht mit Vertragsbelastung.

Zusatzproblem:
Haftungshöchstgrenze in der Kasko ist der Wiederbeschaffungswert.
Dieser wird bei Brandschäden regelmäßig schon durch den reinen Fahrzeugschaden "aufgebraucht", weil kein Restwert verbleibt.

Die gute Nachricht ist, dass der TE die Kosten heute nicht mehr selbst trägt, weil der BGH inzwischen entschieden hat, dass die Haftpflicht auch Feuerwehrkosten (als Rettuungskosten) zu tragen hat, die auf öffentlichrechtlicher Grundlage erhoben werden. Da öffentlichrechtliche Ansprüche grundsätzlich von der Haftpflicht ausgeschlossen sind, ist das nicht selbstverständlich.

BGH IV ZR 325/05

Ich würde mich jedenfalls an der Stelle des TE nicht wundern, wenn die Haftpflicht belastet würde.

Schöne Grüße
Hafi

also, da würde ich dann doch lieber die 170 Euro selber zahlen, damit mein Vertrag nicht belastet wird.

@S-XT

War deine Frage mit dem Straßenbelag theoretischer Natur, oder ist die Straße wirklich beschädigt ?

Wenn nicht, dann müsste hier die TK nun doch bezahlen oder nicht, oder was.......😕

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


also, da würde ich dann doch lieber die 170 Euro selber zahlen, damit mein Vertrag nicht belastet wird.

@S-XT

War deine Frage mit dem Straßenbelag theoretischer Natur, oder ist die Straße wirklich beschädigt ?

Wenn nicht, dann müsste hier die TK nun doch bezahlen oder nicht, oder was.......😕

Gruß

Delle

Ich habe in meiner Anfrage nichts von Strassenbelag geschrieben da es den auch nicht zerrissen hat...sonder "nur" meinen Motor

Hast Recht, hätte mal bis zum Anfang scrollen sollen...... 🙁

S-XT ist ja auch nicht der Themenstarter, wer lesen kann ist klar im Vorteil 🙂

Sorry.

Also, dann ist doch eigentlich alles klar. Die TK bezahlt die Schlauchhalter- Rechnung und deine Hapftplicht ist aussen vor und du wirst nicht hochgestuft.

Richtig ?

Gruß

Delle

Wenn es ein reiner Motorbrand war, sieht es gut aus. TK sollte das zahlen.
Und wie das Leben so spielt, haben wir promt das lebende Gegenbeispiel:

Zweiter Fred zu Feuerwehrkosten

Hier nützt die TK gar nix.

Gruß
Hafi

weil nicht gelöscht wurde oder warum ? 😕

Sorry, ich weis das wirklich nicht und vermute nur ...  🙁

Gruß

Delle 

Wir kennen den anderen Sachverhalt im anderen Fred nicht genau.
Aber so wie es bis jetzt aussieht, ist die Feuerwehr nicht tätig geworden, um "das Auto des TE zu retten", sondern um Insassen zu bergen usw.
Klassischer Fall von Tätigkeit im öffentlichen Interesse und daher Haftpflicht.

Gruß
Hafi

alles klar, verstanden.. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



@S-XT

War deine Frage mit dem Straßenbelag theoretischer Natur, oder ist die Straße wirklich beschädigt ?

Wenn nicht, dann müsste hier die TK nun doch bezahlen oder nicht, oder was.......😕

Gruß

Delle

Meine Frage war nur für den Fall der Fälle gedacht falls doch mal reinzufällig der alte Wagen anfagen sollte zu brennen und man somit noch etwas dafür bekommen könnte wenn er doch tatsächlich ganz abbrennen würde!Wenn aber die HP aufkommen und man somit steigen würde ist man besser beraten die Kiste zu löschen oder man sucht sich schnell ne betonierte Fläche 😁

Deine Antwort
Ähnliche Themen