Felgen-Gutachten: Vorschrift gleicher Hersteller der Bereifung auf VA+HA?
Hallo zusammen,
toll das es dieses Forum gibt!
Ich habe mir gestern 2 neue Winterreifen bestellt:
Nokian WR D3 - laut Erfahrungen hier im Forum sehr gute Schlappen.
Diese werden in den kommenden Tagen gemeinsam mit meinen noch vorhandenen Winterreifen
Continental Ultragrip 8 montiert. Reifengröße ist 155-70-R13.
Auf den Winterreifen habe ich Borbet Alufelgen. In dem passenden TÜV Gutachten steht bei meiner Reifengröße und bei meinem Automodell:
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Heißt das, ich darf laut Gutachten nur eine Reifenmarke fahren? (müsste die Nokian wieder Verkaufen und mir Continental kaufen) Oder was hat es mit dieser Bestätigung auf sich?
Habe leider keine ABE der Felgen, hat der Vorbesitzer verschlampt. Desshalb habe ich im Winter immer das passende TÜV Gutachten der Felgen bei mir (mit KBA Nummer rausgefunden).
Danke für alle Antworten!
Gruß
Indian
Beste Antwort im Thema
Ich bin auch schockiert. Jetzt kann ich nicht schlafen.
22 Antworten
Zitat:
@Buchhaltungsagentur schrieb am 13. Oktober 2015 um 23:09:42 Uhr:
Die Diskussion ist völlig überflüssig. Fakt ist ja wohl offensichtlich, dass das Mischen von zwei Herstellern ziemlich dumm ist. Zwar gesetzlich erlaubt, aber trotzdem einfach nur dumm. Ich bin schockiert!
Nachdem Du den Inhalt des Eröffnungs-Beitrags erst verstanden hast, geht es Dir hoffentlich besser.
Zitat:
@hjluecke schrieb am 14. Oktober 2015 um 00:53:18 Uhr:
Moin, Moin!
E- Klasse- Fahrer, die Wette halte ich dagegen. Was nützt dir das Hirn, wenn du nicht fangen kannst?
G
HJü
Ohne, dass das nun zum "Privatkrieg" ausarten soll...
...aber hast du schon mal drüber nachgedacht, wieso es überhaupt Mischbereifung gibt, wenn doch angeblich das höchste Ziel für die Fahrsicherheit und Fahrstabilität ist, dass vorne und hinten die gleichen Reifen mit gleichen Haftungswerten gefahren werden?
Ich frag mich wieso die Deppen im Motorsport bis rauf zur Formel 1 das auch alle nicht schnallen.
Naja, sind wahrscheinlich auch nicht so gut im Fangen, sonst wären sie Ballsportler geworden anstatt Rennfahrer 😛
ghm
Zitat:
@IndianSummer521 schrieb am 13. Oktober 2015 um 12:20:49 Uhr:
Auf den Winterreifen habe ich Borbet Alufelgen. In dem passenden TÜV Gutachten steht bei meiner Reifengröße und bei meinem Automodell:
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Diese Auflage (A04) wurde speziell vom TÜV Pfalz in den 90er Jahren
bei der Erstellung von Rad-Gutachten verwendet
und in den 2000er-Jahren lediglich dahingehend korrigiert, dass
Reifen einer Achse vom identischen Reifentyp(Fabrikat,Profil usw.) sein müssen.
Damit hatte speziell der TÜV Pfalz die EU- Richtlinie 92/23/EWG ( Anhang IV usw.) umgesetzt.
Obwohl diese RiLi bereits 1997 in verbindliches,nationales Recht in D umgesetzt wurde,
hat der Gesetzgeber - trotz Hinweisen des BMVI (Verkehrsministerium)-
den § 36 (2a)StVZO bis heute nicht entsprechend korrigiert/erweitert.
Demzufolge haben andere Typprüfstellen bei der Erstellung von Rad-Gutachten
diese Auflage bis heute nicht "eingearbeitet".
Die oben zitierte Auflage ist ungültig,
> es gilt weiterhin die aktuelle, übergeordnete StVZO § 36 (2a) " Zitat.........":
"2Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; ........."
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Moin, Moin!
Also ghm, du hast ja nun richtig Ahnung?!
Vielleicht solltest du dich erst einmal wo anders schlau machen, denn außer Räder am Kraftfahrzeug, spielen andere Faktoren eine wesentlich Rolle hinsichtlich des Fahrverhaltens.
(...) dir das zu erklären, wäre das gleiche, als wenn ich einem Analphabet das Schreiben lehren soll.
Ich verzichte!
G
HJü
???
Langeweile?
Was hat euer Privatscheiss nun mit der Frage zu tun?
Ich würde es noch einsehen, wenn es lustig oder informativ wäre, aber das kann man beides beneinen...
HTC
Zitat:
@ghm schrieb am 14. Oktober 2015 um 13:52:52 Uhr:
...aber hast du schon mal drüber nachgedacht, wieso es überhaupt Mischbereifung gibt, wenn doch angeblich das höchste Ziel für die Fahrsicherheit und Fahrstabilität ist, dass vorne und hinten die gleichen Reifen mit gleichen Haftungswerten gefahren werden?
Ich frag mich wieso die Deppen im Motorsport bis rauf zur Formel 1 das auch alle nicht schnallen.
Lesen und verstehen ist auch nicht jedermanns Sache. Es hat hier in all diesen Beiträgen niemand behauptet, dass
Mischbereifungmit den gleichen Reifen in unterschiedlichen Grössen schlecht wäre.
Nun nehmen wir mal das Beispiel der Mischbereifung bei der Formel-1 und schlagen diesen Fahrern vor, dass sie doch mal die Hinterreifen vorne und die Vorderreifen hinten fahren sollen. Falls ich Euch richtig verstehe, wäre das gar kein Problem!?! Ich lach mich tot.
Ich hab den Eindruck, ihr wollt gar nicht drüber nachdenken - die Fähigkeit anhand von gegebenen Beispielen auf ein allgemeines Prinzip zu abstrahieren hat eben auch nicht jeder.
Stattdessen killt man das Beispiel mit Argumenten, die am eigentlichen Problem vorbeilaufen oder kanzelt (wie es der andere "Kollege" hier getan hat) alles ab in dem man ganz pauschal behauptet, das Gegenüber hätte ja mal überhaupt keine Ahnung und deswegen wären auch alle weiteren Erklärungsversuche vergebens.
Argumentation auf höchstem Niveau - Respekt! Bei soviel Kapazität gebe ich mich geschlagen und bin raus hier.
ghm