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Felgen-Gutachten: Vorschrift gleicher Hersteller der Bereifung auf VA+HA?

Themenstarteram 13. Oktober 2015 um 10:20

Hallo zusammen,

toll das es dieses Forum gibt!

Ich habe mir gestern 2 neue Winterreifen bestellt:

Nokian WR D3 - laut Erfahrungen hier im Forum sehr gute Schlappen.

Diese werden in den kommenden Tagen gemeinsam mit meinen noch vorhandenen Winterreifen

Continental Ultragrip 8 montiert. Reifengröße ist 155-70-R13.

Auf den Winterreifen habe ich Borbet Alufelgen. In dem passenden TÜV Gutachten steht bei meiner Reifengröße und bei meinem Automodell:

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu

verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und

-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers

und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und

Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu

bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Heißt das, ich darf laut Gutachten nur eine Reifenmarke fahren? (müsste die Nokian wieder Verkaufen und mir Continental kaufen) Oder was hat es mit dieser Bestätigung auf sich?

Habe leider keine ABE der Felgen, hat der Vorbesitzer verschlampt. Desshalb habe ich im Winter immer das passende TÜV Gutachten der Felgen bei mir (mit KBA Nummer rausgefunden).

Danke für alle Antworten!

Gruß

Indian

Beste Antwort im Thema

Ich bin auch schockiert. Jetzt kann ich nicht schlafen.

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Wie lautet denn die Eintragung in den Fahrzeugpapieren, wenn dort keine Vorgabe bezgl. gleicher Reifenmarke gegeben ist darfst Du auch unterschiedliche Reifenmarken fahren.

Wenn es ausreichend ist nur das Teilegutachten mitzuführen und keine Eintragung in den Fahrzeugpapieren deswegen erfolgte, dann musst Du dir eine Freigabe des Reifenherstellers besorgen welches aussagt das keine Bedenken bestehen unterschiedliche Marken zu fahren.

Aufhebung der Reifenfabrikatsbindung 1.3.2000 :

http://www.geda-eg.de/geda/informationen/news/pdf/reifenbind.pdf

Ist bei Deiner Reifengröße eh nur schwer nachvollziehbar. Bei extremen Reifenanforderungen (Supersportwagen mit Geschwindigkeiten Richtung 300) könnt ich's eher verstehen.

Alle Fabrikatsbindungen sind seit einigen Jahren hinfällig...........übrigens heisst das Goodyear Ultra Grip 8....

Hmmm Reifen eines Reifenherstellers... schwammige Formulierung, könnte man so verstehen:

So lange die Reifen von einem Reifenhersteller und nicht von einem Bäcker produziert wurden, dürfen diese verwendet werden :)

HTC

Die Kernfrage ist natürlich wieso auch in neueren Gutachten für Zubehörfelgen diese Auflage immer noch so genannt wird wenn seit 15 Jahren die Fabrikatsbindung vom Tisch ist.

Davon ab wird im Gutachten ja kein bestimmter Hersteller gefordert sondern lediglich der gleiche auf VA und HA - ist also nicht ganz das gleiche Problem.

ghm

Ich bin mir sicher, dass die in Rede stehende Auflage, nicht auf Deinen Anbaufall zutrifft.

Richtig ist, dass diese Forderung immer dann gestellt wird, wenn es darum geht, Fahrzeuge zu bereifen, welche mit unterschiedlichen Größen auf VA und HA bestückt sind.

Sinn dieser Auflage ist, sicherzustellen, dass Reifen mit identischen Abrollumfängen montiert werden und Beeinträchtigungen der elektronischen Regel-Systeme so vermieden werden.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 13. Oktober 2015 um 19:58:21 Uhr:

[... ]Richtig ist, dass diese Forderung immer dann gestellt wird, wenn es darum geht, Fahrzeuge zu bereifen, welche mit unterschiedlichen Größen auf VA und HA bestückt sind. [...]

Ist beim jüngsten Beispiel das mir unterkam nicht der Fall. Die Auflage wurde auch erteilt bei gleicher Reifengröße VuH.

ghm

In diesen Fall kann ich keinerlei Relevanz für diese Auflage erkennen.

In dem von mir geschilderten Anbaufall (unterschiedliche Reifengröße vo u. hi) kann jedoch auch bei der HU ein Nachweis darüber gefordert werden, dass die Abrollumfänge der montierten Bereifung nicht voneinander abweichen.

am 13. Oktober 2015 um 21:09

Die Diskussion ist völlig überflüssig. Fakt ist ja wohl offensichtlich, dass das Mischen von zwei Herstellern ziemlich dumm ist. Zwar gesetzlich erlaubt, aber trotzdem einfach nur dumm. Ich bin schockiert!

Moin, Moin!

HTC,wieso ist "Reifen von einem Hersteller" eine schwammige Formulierung? Sie ist eindeutig!

Continental und Nokian sind nicht ein Hersteller, es sind zwei unterschiedliche Hersteller.

G

HJü

oooch, @ Buchhalterchen, mach Dich nicht verrückt !

Warum soll das dumm und schockierend sein ?

Eine Achse ist angetrieben, die andere nicht (meistens zumindest).

Eine Achse ist gelenkt, die andere nicht.

Eine Achse ist schwerer, die andere leichter (besonders beim Bremsen).

Warum also vorn und hinten die gleichen Reifen ?

Was allerdings die ideale Kombination für das jeweilige Fahrzeug in allen Fahrzuständen sein könnte, das kann man höchstens in ausführlichen Versuchsreihen herausfinden. Und kaum ändert sich die Beladung oder sonstige Umstände, ist bestimmt schon wieder eine andere Kombination die Beste.

Ich hatte auch schon Zeiten, da hatte ich 4 verschiedene Fabrikate drauf, als Otto Normalfahrer merkst Du selbst das kaum bis überhaupt nicht. Und so, daß man auf der letzten Rille fahren und die allerletzte 1/100 Sek. aus jeder Kurve rauskitzeln muß, so fahren die meisten eh nicht (mich eingeschlossen).

Und im Extremfall ist bestimmt auch die Straße nicht immer links + rechts 100% gleich, oder ?

P.S.

Schau Dir mal an, was z.B. ein Sattelzug drauf hat : Vorderachse, Antriebsachse, Auflieger ---> alles verschieden . . . und die fahren wesentlich mehr Kilometer als ein PKW. Hast jetzt Angst ?

Sprichst mir aus der Seele OO-II-OO .

Ein weiteres Beispiel das erlaubt und gerade im Hochleistungssegment verbreitet ist, sind die schon erwähnten unterschiedlichen Reifenbreiten vorne und hinten.

Meine E-Klasse braucht vorne 245/40R18 und hinten 265/35R18. Ich wette das selbst bei gleichem Hersteller der Unterschied in Haftung und Seitenführung zwischen vorne und hinten größer ist als wenn einer auf dem gleichen Auto vorne Michelin und hinten Dunlop der gleiche Größe fährt.

Im ersten Fall ist es cool und sportlich - eben high performance; im zweiten Fall dumm und schockierend - "da gefährdet einer sich und andere".

Herr, wirf Hirn vom Himmel

ghm

Ich bin auch schockiert. Jetzt kann ich nicht schlafen.

Moin, Moin!

E- Klasse- Fahrer, die Wette halte ich dagegen. Was nützt dir das Hirn, wenn du nicht fangen kannst?

G

HJü

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