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Fehlersuche in KFZ-Werkstatt erfolglos, Diagnose ist unklar - Kostet die Fehlersuche trotzdem?

Themenstarteram 13. Dezember 2019 um 15:32

Hallo liebe Motorsportler,

ich habe mein kaputtes Auto direkt zu Audi gebracht und darum gebeten, dass der Fehler gefunden und behoben wird. Ich habe ein Knacken in der Lenkung, das Lenken geht aber noch. Es ist nur ein störendes Knacken. Die Werkstatt hat den Auftrag angenommen. Am 2. Tag erhielt ich einen Anruf, sie haben alle Diagnosen durchgeführt, sie können den Fehler aber nicht finden und wissen nicht weiter. Ich habe jetzt die Möglichkeit, eventuelle Teile auf Verdacht tauschen zu lassen oder es sein zu lassen. Da die Reparatur im schlimmsten Fall über mehrere Tausend Euro kostet, habe ich es sein gelassen und heute mein Fahrzeug abgeholt.

Für knapp 4 Stunden Fehlersuche wurden mir jetzt 510 Euro brutto in Rechnung gestellt. Auf der Rechnung ist auch alles penibel aufgeschlüsselt, was genau gemacht wurde. Also Ein- und Ausbau diverser Teile + mehrere Funktionsprüfungen.

Kann die Werkstatt tatsächlich so viel Geld verlangen, obwohl sie weiterhin ahnungslos sind, was die Fehlerursache ist?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 20. Dezember 2019 um 18:05

Nach tagelangem Warten habe ich heute die Sache endlich geregelt. Der Werkstatttyp, mit dem ich am Anfang ca. 500€ für Diagnose UND Reparatur vereinbart habe, war Montag leider krank. Gestern habe ich nochmal angerufen und dann war der da. Heute habe ich die Chance genutzt und bin vorbeigefahren und habe die Sache erläutert, dass ich es nicht in Ordnung finde, dass mir 500€ für die reine Fehlersuche in Rechnung gestellt worden sind. Wäre der Fehler gefunden worden, hätte ich noch on top auf die 500€ Materialkosten + Einbaukosten zahlen müssen, dann wären wir ja sowieso schon weit über 500€, vermutlich sogar bei 1.000€. Dem hätte ich niemals zugestimmt.

Er hat mich zwischendurch beim Reden unterbrochen und meinte, dass mir die Rechnung versehentlich in Rechnung gestellt wurde. Ich sollte für die Fehlersuche überhaupt nichts zahlen. Bevor er an dem besagten Freitag nach Hause gefahren ist, hat er den Servicedamen gesagt, dass diese bitte mein Fahrzeug aushändigen sollen, ohne dass mir etwas berechnet wird. Er würde sich dann im Laufe der nächsten Woche (also in dieser Woche aus heutiger Sicht) bei mir melden und das weitere Vorgehen abstimmen, ob Teile auf Verdacht getauscht werden sollen.

Aus irgendeinem Grund haben die Servicedamen aber trotzdem eine Rechnung erstellt und dazu noch Positionen aufgelistet, die gar nicht durchgeführt worden sind, meinte er. Für mich sah das erst einmal alles plausibel aus, aber er meinte, auf der Rechnung stünden Demontagearbeiten drauf, die nie durchgeführt worden sind. Warum mir die Rechnung gestellt worden sind, kann er sich nicht erklären. Er hat die Damen auch wohl total zur Sau gemacht, weil als er meinte, dass er mit ihnen gesprochen und sie getadelt hat, drehte sich eine der Damen nur zu uns hin und guckte mich böse an. Als ob ich etwas dafür kann.

Hätte ich die Fehlersuche hingegen zahlen müssen, hätte ich etwas über 400€ zahlen müssen, meinte er, wobei er meinte, dass die Rechnung reduziert worden wäre, da kein Fehler gefunden wurde. Er sei kein Freund davon, wenn eine erfolglose Fehlersuche vollständig in Rechnung gestellt wird. Aber da das so sowieso nicht vereinbart war und ich in den letzten Jahren sowieso schon guter Kunde bin, wird die Rechnung vollständig fallen gelassen. Ich erhalte Anfang nächster Woche den bereits bezahlten Betrag vollständig zurück.

Also alles gut gelaufen. Völlig umsonst einen Kopf gemacht und Wochenende versaut :).

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Themenstarteram 13. Dezember 2019 um 16:57

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 13. Dezember 2019 um 17:53:02 Uhr:

Doch das kann (und wird) er.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 13. Dezember 2019 um 17:53:02 Uhr:

Doch das kann (und wird) er.

Meine Erfahrung ist eine andere diesbezüglich. Es liegt ja nicht daran, dass der Fehler nicht gefunden werden kann, sondern schlicht daran, dass der Elektriker/Mechaniker zu inkompetent ist, den Fehler zu finden. Ein inkompetenter Elektriker würde dann ja quasi von seiner Dummheit profitieren, weil er deutlich länger suchen muss, als der kompetente Elektriker, weil der inkompetente Elektriker aufgrund seiner Dummheit und der damit verbundenen längeren Fehlersuche mir eine höhere Rechnung stellen kann. Dummheit zahlt sich also quasi aus? Kann doch nicht sein.

Beispiel, Beauftragung eines Elektrikers zur Instandsetzung des Herds:

Inkompetenter Elektriker: 8 Stunden Fehlersuche, Ursache nicht gefunden, Herd weiterhin defekt. Anfahrt + Arbeitszeit = 540€

Kompetenter Elektriker: 1 Stunde Fehlersuche, Ursache gefunden (defekter Kabelbaum), Herd repariert: Anfahrt + Arbeitszeit + Materialeinsatz = 210€

Und das 1. ist dann rechtens oder wie?

am 13. Dezember 2019 um 17:01

Zitat:

@DieSuse schrieb am 13. Dezember 2019 um 17:49:59 Uhr:

....Ich war aber dort und habe sogar noch explizit gesagt, ich würde mich auf eine Instandsetzung von ca. 500 Euro einlassen, wenn der Fehler dadurch behoben ist. Sollte die Reparatur inkl. Fehlersuche mehr kosten, würde ich das Fahrzeug lieber verkaufen...

das klingt ja so, als hätte sich die Werkstatt sogar recht genau an das von Dir als Auftraggeber gegebene Limit gehalten - schau´mal , ob das im Auftrag (wenn Du ihn dann hast) evtl. so vermerkt war;

meine Audi-Werkstatt ruft ab unerwarteten Kosten von ca. 300,- Euro an - habe ich so vereinbart.....

Du kannst als Langjähriger Kunde evtl. etwas an der Summe zu deinen gunsten raushandeln.

Nimm es als Erfahrung für die Zukunft , auf treu und Glauben funktioniert nicht mehr allzuviel in der Geschäftswelt.

Als beispiel, wenn elektronische Geräte defekt sind und sie sollen repariert werden wird die Fehlersuche immer etwas kosten mit der Option das es bei der Reparatur verrechnet wird.

am 13. Dezember 2019 um 17:03

Es liegt doch an dir ob du den Arbeitsauftrag an fähige oder

unfähige Fachkräfte übergibst.:D

Der dumme Schrauber hat ebenso eine Leistung erbracht,

auch wenn sie nicht zum Ziel führte.

Zahlen must du, da gibts gar nix rumzudiskutieren.

Kommt die These Inkompetenz herzu muss diese

erstmal nachgewiesen werden.

Du als Laie, der noch viel weniger Now How hat,

kann das gar nicht beurteilen und du hast nicht das

Recht die Leistungsvergütung zu verweigern.

Beim Handwerk gibts Kniffe, wie man so was ganz

ohne Anwalt und Geschrei mitunder kostenfrei

geradebiegen kann.:cool:

https://www.kfz-schiedsstellen.de/

Themenstarteram 13. Dezember 2019 um 17:10

Zitat:

@remix schrieb am 13. Dezember 2019 um 18:01:35 Uhr:

Zitat:

@DieSuse schrieb am 13. Dezember 2019 um 17:49:59 Uhr:

....Ich war aber dort und habe sogar noch explizit gesagt, ich würde mich auf eine Instandsetzung von ca. 500 Euro einlassen, wenn der Fehler dadurch behoben ist. Sollte die Reparatur inkl. Fehlersuche mehr kosten, würde ich das Fahrzeug lieber verkaufen...

das klingt ja so, als hätte sich die Werkstatt sogar recht genau an das von Dir als Auftraggeber gegebene Limit gehalten - schau´mal , ob das im Auftrag (wenn Du ihn dann hast) evtl. so vermerkt war;

meine Audi-Werkstatt ruft ab unerwarteten Kosten von ca. 300,- Euro an - habe ich so vereinbart.....

Er hat sich nur an das Limit gehalten, aber nicht daran, dass ich explizit gesagt habe, dass das Limit für die Fehlersuche und Instandsetzung gilt und nicht nur für die Fehlersuche. Einer reinen Fehlersuche für 500€ hätte ich niemals zugestimmt. Ich hab ja extra noch ein paar mal gefragt, ob das machbar und im Rahmen ist und er hat ja im Computer hin und hergerechnet und meinte ja, das kriegen die hin, ich soll mir keine Sorgen machen. Der einzige Unterschied zu vorher ist jetzt, dass ich 500 Euro ärmer bin, das weiterhin genauso kaputt wie vorher.

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 13. Dezember 2019 um 18:03:08 Uhr:

Es liegt doch an dir ob du den Arbeitsauftrag an fähige oder

unfähige Fachkräfte übergibst.:D

Der dumme Schrauber hat ebenso eine Leistung erbracht,

auch wenn sie nicht zum Ziel führte.

Zahlen must du, da gibts gar nix rumzudiskutieren.

Kommt die These Inkompetenz herzu muss diese

erstmal nachgewiesen werden.

Du als Laie der noch viel weniger Now How hat

kann das gar nicht berurteilen und du hast nicht das

Recht die Leistungsvergütung zu verweigern.

Beim Handwerk Kniffe, wie man so was ganz ohne

Anwalt und Geschrei mitunder kostenfrei

geradebiegen kann.

Versteh ich dich also richtig, dass ich die Rechnungssumme ohne weitere Prüfung so hinzunehmen habe?

Beim Werkvertrag gibts die Bezahlung nur beim Leistungserfolg. Z.B. Einbau von Fenstern in einen Neubau. Wenn die Handwerker das nicht fertigbringen - warum auch immer -, bezahlt das der Auftraggeber auch nicht.

Ob das hier nun ein Werkvertrag ist, das ergibt sich aus dem Auftragsschein. Solange der nicht vorliegt, gibts hier nur Spekulatius ... ;)

Die Werkstatt wird schon so clever sein, dass ganze als Dienstvertrag und nicht als Werkvertrag auszugestalten. Alles andere wäre mehr als dämlich..

.. ob das gelungen ist, sehen wir dann später. ;)

Zitat:

@Lattementa schrieb am 13. Dezember 2019 um 19:00:04 Uhr:

Die Werkstatt wird schon so clever sein, dass ganze als Dienstvertrag und nicht als Werkvertrag auszugestalten. Alles andere wäre mehr als dämlich..

Ist leider traurig aber wahr.

frag doch einach mal in einem anwaltsforum nach die können dir helfen

Themenstarteram 13. Dezember 2019 um 18:37

Ich spreche Montag erst einmal mit dem Typen und hole mir eine Kopie der Auftragsbestätigung. Evtl. ergibt sich dann schon was.

Ruhig mit einander reden ist eigentlich immer das Beste.

(Dann kamen Trump und Johnson (uva.))

Eine Rechtsanwaltskanzlei hat dazu etwas geschrieben. Passt genau auf unseren Fall:

Zitat:

Die Rechtsprechung stuft KFZ – Reparaturverträge im Wesentlichen als Werkverträge ein. Das wiederum bedeutet, dass grundsätzlich ein Erfolg geschuldet ist. In dem dargestellten Fall ist das die Beseitigung des Geräusches.

Jedoch werden Kraftfahrzeugreparaturverträge anders behandelt. Diese Ansicht beruht auf dem technischen Fortschritt der Kraftfahrzeuge. Durch den vermehrten Einbau komplizierter Technik gestaltet sich auch die Fehlersuche sowie deren Behebung immer umständlicher und aufwändiger. Aus diesem Grund erachtet es die Rechtsprechung als ausreichend, wenn die Überprüfung der Mangelursache nach den anerkannten Regeln des Kraftfahrzeughandwerks durchgeführt wurde (OLG Köln AZ: 2 U 25/76).

Diese Vorgehensweise verlangt von den Mechanikern, dass sie zunächst einmal die vermeintliche Ursache herausfinden und diese dann nach und nach zunächst mit den günstigsten Mitteln versuchen zu beheben. Sollte die Fehlerbehebung nicht gelingen, kann die Werkstatt dennoch eine Rechnung stellen, so lange keine abwegigen und unnützen Arbeiten vorgenommen worden sind. Das ist dem Umstand geschuldet, dass auf Grund der Komplexität der Fahrzeuge und deren Technik oftmals nicht mehr auf Anhieb festgestellt werden kann, was zu dem zu behebenden Fehler geführt hat.

Quelle: Zimmermann & Manke Rechtsanwälte

Wie aber soll der Laie erkennen, ob "abwegige" oder "unnütze" Arbeiten vorgenommen wurden? Wenn es hart auf hart geht, muss das ein Gutachter feststellen.

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 13. Dezember 2019 um 18:03:08 Uhr:

Zahlen must du, da gibts gar nix rumzudiskutieren.

Du triffst eine pauschale Aussage in einer Art, als gäbe es keinen Zweifel daran. Lies mal bitte vor allem den letzten Satz:

Zitat:

Sie müssen unter Umständen auch Arbeiten vergüten, welche nicht zum Erfolg geführt haben, solange sie im Rahmen der Regeln des Kraftfahrzeughandwerks erfolgt sind. Für die Praxis ist es daher erforderlich, dass Sie als Kunde der tätig werdenden KFZ – Werkstatt den Arbeitsauftrag so genau wie möglich eingrenzen. Dann kann später präziser festgestellt werden, ob die durchgeführten Tätigkeiten tatsächlich im Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler standen. Welche Arbeiten notwendig oder gar unnütz waren, hängt jedoch vom Einzelfall ab. Hierzu lässt sich keine pauschale Aussage treffen.

Quelle: s. o.

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 13. Dezember 2019 um 18:03:08 Uhr:

du hast nicht das Recht die Leistungsvergütung zu verweigern.

Wer entscheidet darüber? Sicher nicht die Kfz-Werkstatt.

am 13. Dezember 2019 um 19:38

Und?

Habs gelesen, ändert aber nix an meiner Aussage

und da gibts auch kein Zweifel.

Die Werkstatt hat das recht auf Vergütung, die kann

man unter Vorbehalt machen, sofern man zweifel an der Arbeit hat.

Und danach dagegen vorgehen, ob mit Schiedsstelle oder Anwalt ist

jeden freigestellt.

Zitat:

so lange keine abwegigen und unnützen Arbeiten vorgenommen worden sind.

Das wird hier niemand wissen und dies ist Sache von obigen Stellen.

Darum gings auch gar nicht in der Fragestellung, sondern

ob eine Vergütung erbracht werden muß für nicht gefundene Fehlerursachen.;)

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 13. Dezember 2019 um 20:38:01 Uhr:

Die Werkstatt hat das recht auf Vergütung, die kann

man unter Vorbehalt machen, sofern man zweifel an der Arbeit hat.

Ob die Werkstatt ein Recht auf Vergütung hat, darüber entscheidest nicht Du. Und auch nicht die Werkstatt. Sondern, falls man sich nicht einig wird, ein Richter.

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