Fehler in Zulassungsbescheinigung Teil 1? Drossel?
Hallo zusammen,
ich bin gerade etwas verwirrt und habe mich nur noch weiter verwirrt indem ich gegoogled hab xD
Im Oktober 2012 habe ich mir ein Motorrad gekauft (Yamaha XT 660 X, 48 PS / 35 KW).
Diese hatte eine Drossel verbaut, welche aber durch den Vorbesitzer bereits entfernt wurde.
Eine Bescheinigung der Rückrüstung in den Originalzustand ist auch vorhanden.
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 2 steht nichts von einer Drossel, zumindest habe ich nichts gefunden.
In Teil 1 steht auch die richtige Leistung (35 kw) drin, jedoch ist unten eingetragen, "Feld P2/4: Leistungsreduz. d. Einb. eines Gaswegbegrenzers der Marke Alpha Technik, H=29mm, Typ 0694".
Jedoch ist die Leistung im Feld P2/P4 die "richtige" Leistung also 35 KW eingetragen.
Jetzt stelle ich mir die Frage, ob es egal ist, dass eine Eintragung einer Drossel drin steht, obwohl die Leistung stimmt oder ob da beim Anmelden ein Fehler unterlaufen ist und ich das ändern lassen muss.
Vielen Dank im voraus
Gruß
HolGORE
Beste Antwort im Thema
@ Sonntags... Es gibt keinen Grund gleich aggressiv zu reagieren, ich meins nur gut. Ich habe Dir einen Rat geben wollen, damit Du nicht aus Deiner Unkenntnis vielleicht Schwierigkeiten bekommst. Wenn man für jeden gut gemeinten Rat gleich wieder angeblafft wird.... 🙄
Ich sehe auch keinen Zusammenhang mit meinem oder Deinem Wohnort. Das Strafgesetzbuch gilt sowohl im Schwarzwald wie bei den Flachlandbewohnern.
Wenn sich Kontrollbeamte bei Euch damit zufrieden geben, wenn jemand eben nichts dabei hat, ohne nachzuforschen, ob überhaupt eine Fahrerlaubnis vorliegt, ist das eine klare Pflichtverletzung aber in dem Fall schön für Dich. Aus einem Pflichtvergessenen allerdings auf alle zu schließen, halte ich für gewagt.
Du musst ja meinen Rat nicht annehmen. Gefährlich wirds nur, wenn jemand hier behauptet, man könne einfach mal so in seinem Fahrzeugschein selbständig Änderungen vornehmen und Andere das adaptieren und dann die Gelackten sind. Wenn die sich letztlich vor dem Staatsanwalt auf den Beitrag von einem "Sonntagnachtsfahrer" berufen, wird man da eher schmunzeln.
Die Gefahr, dabei erwischt zu werden, ist nicht besonders groß, das räume ich gerne ein.
Das ändert nichts daran, dass es sich genau so verhält, wie es Dir papstpower schon gesagt hat: Das ist eine Urkundenfälschung, tatbestandsmäßig nach 267 Abs. 1 StGB. Das ist nunmal eine Straftat und nichts, was mit 20 Euro abgevespert ist.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es in einem solchen Forum begrüßenswert ist, wenn jemand solche Handlungen schön redet und Straftaten bagatellisiert, wenn auch nur aus Unkenntnis.
Es ist zwar eine Platitüde aber eben eine wahre: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer
Also ok, für alle: nicht zum Nachmachen empfohlen.
Sehr richtig.
Zitat:
Original geschrieben von muhmann
Da hat beim Ausfüllen wohl eh wer gepennt. Emissionsklasse von 1912...
😁😁
Ich hatte mal eine BMW R100S mit "Marticci Federbeube" *
*Marzocchi Federbeine
also falls jemand den "ausgang des problems" wissen will oder falls mal nochmal jemand so ein problem hat:
Zitat:
Sehr geehrter Herr ...,
ich habe den Sachverhalt geprüft.
Die Zulassungsstelle in .......hat vergessen, den Zusatz im Feld 22 " Feld p.2/4...." zu löschen. Wir haben dann die Daten einfach so übernommen.
Uns ist das nicht aufgefallen. Entschuldigung.Damit die Papiere stimmen, bitte ich Sie einfach in den nächsten Tagen bei uns mit dem Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und der Bestätigung vom TÜV über den Ausbau der Drossel vorbeizukommen. Wir stellen Ihnen dann gebührenfrei einen neuen Schein aus.
Vielen Dank schon mal für Ihre Mühe.
Freundliche Grüße
Jetzt darf ich nochmal hinfahren und bestimmt 5 stunden warten -.-' klasse 😁
nochmal vielen dank an alle helfer ;D
Zitat:
Original geschrieben von holgore
Jetzt darf ich nochmal hinfahren und bestimmt 5 stunden warten -.-' klasse 😁nochmal vielen dank an alle helfer ;D
Gebührenfrei ist schon mal nett, aber es gibt bei der Anmeldung/Info bestimmt die Möglichkeit in einem der Hinterzimmer Platz zu nehmen, wenn man das Problem entsprechend schildert - war ja auch deren "Verschulden"...
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Schicks doch einfach zu und hols am nächsten Tag ab.
Schneller geht´s noch, wenn Du vorher anrufst und Dir bei dem Mitarbeiter ´nen Termin geben lässt, der Dir das Schreiben zugeschickt hat...nach dem Motto:
"Er kommt als Fremder, er geht als Freund." 😁