Falschparken Abschleppen verjährung -kurze Frage
Servus Genossen!
Am 4.12.2014 wurde mein KFZ abgeschleppt.
Rechnung:
Kosten Abschleppunternehmer: 64,00
Gebühren: 49,00
Auslagen: 3,50
Rechnungseingang ca.24.02.2015
Datum auf der Rechnung 16.02.2015
Nun zur Frage:
Normalerweise verjährt sowas doch nach 3 Monaten.
Das würde heißen ich muss nicht zahlen.
Auf der Rechnung steht:
"Leider haben Personalengpässe und langwierige SOftware-Probleme die Bearbeitungsdauer in die Länge gezogen. Der Ansprunch auf Zahlung der Abschleppkosten verjährt nach 3 JAHREN, spätestens mit Ablauf des vierten Jahres nach der Entstehung. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist. Mit dem Ablauf der Verjährungsfrist erlishct der Anspruch (§20VwkostG SH).
Aufgrund der erfolgen Ersatzvornahme mussten Sie mit einer Geltendmachung der Forderung innerhalb der vorgenannten Verjährungsfrist rechnen. Ein Widerspruch aufgrund der Bearbeitungsdauer wäre unbegründet und würde kostenpflichtig verworfen werden.
So ich denke jetzt, dass ich die 64,00 offenbar bezahlen muss, nicht aber den Rest. Oder was denkt ihr?
Über eure QUalifizierten Antworten würde ich mich freuen.
Beste Antwort im Thema
konkurrenzlos günstig. Solche Sonderangebote sollte man annehmen.
16 Antworten
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 28. Februar 2015 um 13:26:53 Uhr:
Ist eh erstaunlich, dass dir eine Rechnung gestellt wurde. Hierzulande bekommst dein Auto erst wieder, wenn du die Kohle mitbringst.
HI,
ist auch richtig so! Und überhaupt....falsch parken.....abschleppen....und dann nicht zahlen wollen? Kann ich doch ganz leicht verhindern....nicht falsch parken. Die Abschlepper werden von Stadt, Land usw. beauftragt und müssen sich dann mit uneinsichtigen Leuten rumschlagen ( meistens ) die nicht lesen können. Ist doch das gleiche mit der geblitzt werderei ( interessantes Wort ). Letztendlich ist doch aber der Falschparker der Auftraggeber für's abschleppen....doch durch's falschparken. Schilder sehen, erkennen und begreifen