Fahrzeugverkauf aber nicht vollen kaufpreis im Vertrag angeben

Hallo! habe einen Interessenten für mein Fahrzeug. 6500 soll es kosten ,aber Käufer fragte ob wir im Kaufvertrag 4500 schreiben können. Angeblich wegen seiner Frau. Hat dies Nachteile für mich als Verkäufer(Privat an Privat)

13 Antworten

kommt wohl auf die Details der Abwicklung an ...

(blöd wäre, wenn Du den Vertrag unterschreibst, BEVOR Du die 6.500 Euro cash in der Hand hast - und wenn der Käufer dann am nächsten Tag die Herausgabe des Fahrzeugs zum vertraglich vereinbarten Preis fordert!)

Ich finde es schon ausgesprochen fraglich. Aber wenn er darauf besteht.
Auf jeden Fall erst Kaufvertrag unterschreiben und Schlüssel/Papiere übergeben wenn Du die vollen 6.500€ in den Händen hälst. Ich würde hier sogar das Geld auf Echtheit prüfen (Ein UV-Stift reicht da oft schon)
Am Ende kann er nämlich sagen: Den Rest bekommst Du nicht. Steht ja nix von im Vertrag.

ja da hast du recht , Geld muss vor Unterschrift fließen.

Nimm aber auf jedenb Fall auch einen Entsprechenden Vordruck für den Kaufvertrag (ADAC, AVD usw.) Damit bist Du zu über 90% auf der sicheren Seite.

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Mhhh, wegen seiner Frau? Lebst du in Deutschland? Woher kommt der Kaeufer?

Kenne das nur so, dass viele Kaufer, die sich in der Schweiz ein Fahrzeug kaufen um es in die EU einzufuehrer, den Kaufpreis im V ertrag gerne niedrig halten um sich etwas bei der Einfuhr zu sparen. Ob man sich in so einem Fall aber als Verkaeufer etwas zu Schulden kommen laesst, kann ich nicht sagen.

Kann natuerlich wirklich auch die Frau mit dem Kochloeffel in der Hand zu Hause warten...

Welchen Vorteil hätte das für dich?
Oder bekommst du das Auto sonst nicht los?

Keine Ahnung ob das irgendeine Betrugsmasche ist, aber ich würd's nicht machen. Wird wahrscheinlich irgendwas in Richtung Steuerbetrug sein.

Wenn er wirklich seiner Frau einen anderen Betrag vorgaukeln will, dann soll er gefälligst selbst einen Kaufvertrag fälschen und daheim vorzeigen.😉

Diese ganzen Bedneken sollen dem Te im Grunde wurscht sein.
Merkwürdig ist es schon aber wer weiß was der mit seiner Frau vereinbart hat.

Steuerbetrug kann man hier getrost vergessen. welche Steuer sollte da betroffen sein? Es sind 2 Privatleute da fließt keine Umsatzsteuer. Und bei der privaten Einkommensteuer ist es irrevant da dort keinerlei Kaufpreise in irgendeiner Form erwähnt werden.

Und ob auf dem Vertrag nun 4.500€ oder 6.500€ steht ist nicht weiter wichtig (bei Privatkauf) Wenn der TE dennoch die 6.500 in der Hand hat und alles weitere wie Haftungsausschluß etc. beachtet wurde, wird der den Käufer nie mehr sehen. Nur noch wichtig ist: Nicht allein das ganze Geschäft durchziehen. Immer einen Zeugen dabei haben.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 20. März 2018 um 12:35:05 Uhr:


... Wird wahrscheinlich irgendwas in Richtung Steuerbetrug sein.

eher nicht:

dann würde der Käufer einen überhöhten Kaufpreis im Vertrag stehen haben wollen 😉
(um bei gewerblicher Nutzung höhere Ausgaben absetzen zu können)

Ich würde mich auf solche Spielereien nicht einlassen!
Wenn der Käufer irgendwelche Steuertricks macht (zB wie die bereits angesprochenen Ausfuhr/Einfuhrabgaben) kannst du durchaus der Beihilfe schuldig sein.

Wenn du es nicht lassen kannst: Geh auf Nummer Sicher und mach 2 Kaufverträge. Einmal das Auto für 4500,-
In einem zweiten verkaufst Du dann Zubehör, also zB Radio, Winterreifen, etc. für 2000,-
Dann ist man einigermaßen sicher. Das birgt aber wiederum andere Risiken, muss man auch ganz klar sagen.

Zitat:

@camper0711 schrieb am 20. März 2018 um 13:33:30 Uhr:



Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 20. März 2018 um 12:35:05 Uhr:


... Wird wahrscheinlich irgendwas in Richtung Steuerbetrug sein.

eher nicht:

dann würde der Käufer einen überhöhten Kaufpreis im Vertrag stehen haben wollen 😉
(um bei gewerblicher Nutzung höhere Ausgaben absetzen zu können)

Nicht unbedingt - Einfuhrabgaben-/steuern wurde ja schon angesprochen.

Könnte aber auch möglich sein, dass er offiziell gar keine 6000 hat bzw. haben darf. Z.B. weil irgendwelche Sozialleistungen bezogen werden und das "Vermögen" falsch angegeben wurde.

Kann natürlich auf wirklich an der Finanzministerin daheim liegen.

Aber mir fällt kein Grund ein warum ich mich als Verkäufer darauf einlassen sollte - ausser ich könnte das Fahrzeug nicht anderweitig verkaufen.

Erstmal danke. Fahrzeug wird nun im Kaufvertrag für den richtigen Preis verkauft. Habe gesagt, wenn er es nur für die Frau brauchst soll er sich selbst einen Kaufvertrag ausdrucken und irgendeinen Namen drauf schreiben und ihr zeigen. Nur nicht meinen Namen. Ok wäre auch nicht schlimm nur meine Unterschrift dafür nicht felschen. Er sagte dann alles OK. Eigentlich könnte er auch ganz drauf verzichten. Ich nein, dann bin ich der dumme, wenn Fahrzeug im Wald entsorgt wird Oder sonst was mit angestellt wird. Habe gesagt wir machen Vertrag und dann kann er machen was er will. Achso zu der einen frage : ja wir sind beide aus Deutschland.

Das ist wohl die beste Lösung mit dem korekten Preis.

hi
nur mal so ist auch sehr beliebt bei den Hartz 4 Leuten weil die ja nur .. für ein Auto ausgeben dürfen sonst hält sich das Amt dran . Also wird der Preis unter dieser Grenze im Vertrag gesetzt oder auch beliebt ihn dort als Unfall er erscheinen zu lassen .

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