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Fahrzeugmappe, Serviceheft etc

Themenstarteram 4. Dezember 2014 um 15:03

Hi, ich wußte nicht wohin mit dem Thema, hoffe bin hier richtig.

geht um folgendes:

Habe mir im Oktober einen Chevrolet Malibu gekauft. Baujahr 02.2013.

Er stand die ganze Zeit bis ca.Oktober bei Chevrolet selbst aufm Hof und wurde nur wegen der Statistik zu gelassen.

Im Oktober hat ihn dann mein Händler besorgt (Kein vertragspartnet von Chevy).

Er wurde mit 73km verkauft.

Ich hate gleich zugeschlagen, weil es sehr günstig war.

Jetzt aber das Problem, das im Fahrzeug keine Bordmappe vorhanden ist/war. Also keine Bedienungsanleitung, kein Serviceheft kein nichts.

Mein Händler meinte,er hat sich schon an seinen Verkäufer in verbindung gesetzt. aber es würde wohl ewig dauern.

Das ist schon mindestens 4-5 Wochen her.

Frage: Weiter druck machen? Gibt es irgendwelche Gesetztestexte, das so ein Bordbuch, Serviceheft dabei sein muss??

Im Februar kommt meien 1.inspektion, und da will ich natürlich ein Serviceheft für haben

Beste Antwort im Thema
am 6. Dezember 2014 um 19:00

Jetzt einen Service machen und im Februar wieder, da kannst du das Geld auch direkt verbrennen.

Musst du auch gar nicht machen. Wenn du jetzt einen Service machst, ist der nächste im Dezember 2015 fällig. Du musst nicht für den Rest des Autolebens den "Rhythmus Februar" einhalten.

Ich würde dir empfehlen jetzt einen Service machen zu lassen, das macht sich dann bei Chevy auch gut wenn du den Wagen direkt nach dem Kauf und der langen Standzeit in die Wartung gibst. Für alle Verzögerungen vor dem Kauf konntest du nichts, aber ab jetzt liegt es in deiner Verantwortung.

Also am besten jetzt den Service machen, der nächste ist dann ganz normal im Dezember 2015 fällig. Du musst nicht im Febraur wieder hinrennen nur weil das Auto in einem Februar zugelassen wurde. ;)

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am 6. Dezember 2014 um 19:00

Jetzt einen Service machen und im Februar wieder, da kannst du das Geld auch direkt verbrennen.

Musst du auch gar nicht machen. Wenn du jetzt einen Service machst, ist der nächste im Dezember 2015 fällig. Du musst nicht für den Rest des Autolebens den "Rhythmus Februar" einhalten.

Ich würde dir empfehlen jetzt einen Service machen zu lassen, das macht sich dann bei Chevy auch gut wenn du den Wagen direkt nach dem Kauf und der langen Standzeit in die Wartung gibst. Für alle Verzögerungen vor dem Kauf konntest du nichts, aber ab jetzt liegt es in deiner Verantwortung.

Also am besten jetzt den Service machen, der nächste ist dann ganz normal im Dezember 2015 fällig. Du musst nicht im Febraur wieder hinrennen nur weil das Auto in einem Februar zugelassen wurde. ;)

Ich stehe grade vor der Entscheidung, so ein Fahrzeug zu kaufen:

EZ war 7/2013, vermutlich Leasingrückläufer 7/2014, jetzt bei Kauf würde das Fahrzeug eine neue Inspektion bekommen. Laut Verkäufer gibt es da keine Probleme mit der Garantie. Ich würde mir das aber schriftlich im Kaufvertrag bestätigen lassen, man weiß ja nie.

Themenstarteram 7. Dezember 2014 um 11:22

Also gut, dann ruf ich morgen an und vereinbare nen Termin für die Inspektion...ich hoffe nur das da bald was rauskommt mit dem Bordbuch

am 7. Dezember 2014 um 13:53

Zitat:

@MC Downlow schrieb am 7. Dezember 2014 um 12:22:27 Uhr:

Also gut, dann ruf ich morgen an und vereinbare nen Termin für die Inspektion...ich hoffe nur das da bald was rauskommt mit dem Bordbuch

Sie ist ja definitiv überfällig. Lass sie machen, dann bist du auf der sicheren Seite. ;)

Zitat:

@MC Downlow schrieb am 6. Dezember 2014 um 11:58:59 Uhr:

Also, ja mein Fahrzeugschein ist auch IM Auto? Da wir 2 Fahrer sind und ich nicht jedesmal den Schein meiner Frau übergeben will, so hat es jeder gleich Griffbereit.

Ja-Ho hat FahrzeugBRIEF geschrieben, obwohl er wahrscheinlich SCHEIN gemeint hat, und der Brief gehört nun einmal nicht in's Auto. Mit dem Brief kann man das Auto verkaufen, egal wer drinsteht. Daher gehört der da nicht rein.

Ich schreibe das so deutlich, weil sonst ein paar Leute auf die Idee kommen, ihren Fz.-Brief im Auto zu lassen.

(Fahrzeugscheine sind bei uns auch im Auto aus demselben Grund, da wir abwechselnd Autos bewegen und nicht jedes Mal vergessen wollen, ihn dabeizuhaben)

cheerio

Für den Schein gibts so kleine Mäppchen zum reintun, die man an den Schlüssel hängen kann, dann braucht nix im Auto zu liegen und man kann es nicht vergessen.

Wenn du eine Versicherung abschließt, kriegst du so ein kleines Mäppchen, da kommt der Schein rein und ab ins Geheimfach unter dem Lichtschalter.

Und Gerichtsurteile haben schon bestätigt, dass selbst ein im Fz. befindlicher Schein kein Grund für eine Versicherung ist, bei einem geklauten Auto die Schadenssumme nicht zu zahlen, wenn der Schein von außen nicht sichtbar im Fahrzeug liegt.

Da gab's nämlich so ein Fall, da wurde einem Senioren (auch egal) das Auto vor der Tür geklaut und der Schein lag im Auto, nicht sichtbar. Die Versicherung wollte daraufhin die Zahlung verweigern. Der Senior hat geklagt und Recht bekommen. Der Dieb konnte nicht wissen, dass der Schein im Auto liegt, also kann hier kein Anreiz zum Diebstahl vorgelegen haben.

Also... ins Handschuhfach etc., und alles ist gut.

Aber KEIN Fz.-Brief bitte. :)

cheerio

Themenstarteram 8. Dezember 2014 um 11:44

nene, nur der Schein =)

Aber an den Schlüssel ranhängen bringt auch nichts, da jeder sein eigener Schlüssel hat ;-)

Und mein Malibu hat ein schönes "Geheim"versteck, naja zumindest auf den ersten Blick, jeder der das Auto kennt, kennt das Versteck XD

Zitat:

@där kapitän schrieb am 8. Dezember 2014 um 09:55:18 Uhr:

Ja-Ho hat FahrzeugBRIEF geschrieben, obwohl er wahrscheinlich SCHEIN gemeint hat

Der 'Schein' heißt seit knapp 10 Jahren: Zulassungsbescheinigung Teil I und

der 'Brief': Zulassungsbescheinigung Teil II

Ich warte immer noch darauf, dass ich bei einer Verkehrskontrolle mal nach dem 'Fahrzeugschein' gefragt werde. Den gibt es bei meinem Fahrzeug nämlich gar nicht. :eek: :D

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