ForumFahrzeugtechnik
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Fahrzeugmappe, Serviceheft etc

Fahrzeugmappe, Serviceheft etc

Themenstarteram 4. Dezember 2014 um 15:03

Hi, ich wußte nicht wohin mit dem Thema, hoffe bin hier richtig.

geht um folgendes:

Habe mir im Oktober einen Chevrolet Malibu gekauft. Baujahr 02.2013.

Er stand die ganze Zeit bis ca.Oktober bei Chevrolet selbst aufm Hof und wurde nur wegen der Statistik zu gelassen.

Im Oktober hat ihn dann mein Händler besorgt (Kein vertragspartnet von Chevy).

Er wurde mit 73km verkauft.

Ich hate gleich zugeschlagen, weil es sehr günstig war.

Jetzt aber das Problem, das im Fahrzeug keine Bordmappe vorhanden ist/war. Also keine Bedienungsanleitung, kein Serviceheft kein nichts.

Mein Händler meinte,er hat sich schon an seinen Verkäufer in verbindung gesetzt. aber es würde wohl ewig dauern.

Das ist schon mindestens 4-5 Wochen her.

Frage: Weiter druck machen? Gibt es irgendwelche Gesetztestexte, das so ein Bordbuch, Serviceheft dabei sein muss??

Im Februar kommt meien 1.inspektion, und da will ich natürlich ein Serviceheft für haben

Beste Antwort im Thema
am 6. Dezember 2014 um 19:00

Jetzt einen Service machen und im Februar wieder, da kannst du das Geld auch direkt verbrennen.

Musst du auch gar nicht machen. Wenn du jetzt einen Service machst, ist der nächste im Dezember 2015 fällig. Du musst nicht für den Rest des Autolebens den "Rhythmus Februar" einhalten.

Ich würde dir empfehlen jetzt einen Service machen zu lassen, das macht sich dann bei Chevy auch gut wenn du den Wagen direkt nach dem Kauf und der langen Standzeit in die Wartung gibst. Für alle Verzögerungen vor dem Kauf konntest du nichts, aber ab jetzt liegt es in deiner Verantwortung.

Also am besten jetzt den Service machen, der nächste ist dann ganz normal im Dezember 2015 fällig. Du musst nicht im Febraur wieder hinrennen nur weil das Auto in einem Februar zugelassen wurde. ;)

23 weitere Antworten
23 Antworten

Normal gehört das Serviceheft und die Bordmappe zum Auto wie der Fahrzeugbrief.

Schau mal z.B. hier: http://www.rechtslexikon-online.de/Bedienungsanleitung.html

Das ganze ergibt sich aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

http://www.chevrolet.de/.../Malibu_V300_EU_MY12_de_de.pdf

Wartungsheft kannstu du dir ja selbst machen mit Excel oder so.

Fahrzeugbrief IM Auto?

Ich hoffe doch mal nicht!

cheerio

Themenstarteram 4. Dezember 2014 um 18:37

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 4. Dezember 2014 um 18:28:40 Uhr:

http://www.chevrolet.de/.../Malibu_V300_EU_MY12_de_de.pdf

Wartungsheft kannstu du dir ja selbst machen mit Excel oder so.

1. Drucke ich mir keine 338 Seiten aus und hab diese lose im Auto rumfliegen und 2. wie kommt denn das, wenn ich mein Fahrzeug wieder verkaufe und ich dann ein selbstgebasteltes Serviceheft vorlege??:eek::confused:

AndreasWausHH, danke für den Link

Wer hat denn was von lose herumfliegen gesagt? Mei... :rolleyes:

Geh in einen Copyshop, sowas gibt's in jeder Stadt mit einer weiterführenden Schule, da kannst Du Dir das entweder dort ausdrucken und binden lassen oder bringst Deine Seiten hin und lässt das binden.

Gibt sogar Online-Firmen, die schicken das gegen Briefporto fertig gebunden sogar zu.

Ich lasse mir als Planer ja auch DIN A0-Pläne von denen drucken und herschicken, weil ich keinen riesen Plotter habe. Wozu auch...

Hast Du sowas nicht, dann gehst in einen Schreibwarenladen und holst Dir Heftstreifen, da kann man die gelochten Seiten drin einheften und gut ist. Geht auch, wenn man kein Handschuhfach in Briefmarkengröße hat.

Wie das Serviceheft aussieht, ist vollkommen egal, solange die korrekten Herstellervorgaben drinstehen und der Service dokumentiert ist.

Wichtig ist, dass die Wartung gemacht ist und nicht, ob das ein schickes Büchlein ist.

Gibt genug "Experten", die lassen sich mal schnell ein Hochglanzbüchlein durchstempeln und dabei wurde nicht ein Finger am Auto krummgemacht.

Vielleicht ist Dir das ja lieber, soll ja auch solche Menschen geben...

An meinen Autos stimmt die Wartung, das Serviceheft ist schon voll. So... da hab ich halt auch eine Tabelle gemacht und hinten reingeheftet, da wird alles drauf dokumentiert und fertig ist die Laube.

Das interessiert nach ein paar Jahren eh niemanden. Solange Du die Rechnungen usw. alles hast, hebt man am besten mit auf, dann wirkt das überhaupt nicht blöd, im Gegenteil, lückenlos belegbar.

Das wäre meine persönliche Meinung dazu und wenn Du das blöd findest, das sei Dir unbenommen. Dann musst Du wohl noch lange auf ein schickes Büchlein warten, wenn Dir das nicht ansteht, und extra dafür einen Rechtsstreit bemühen.

cheerio

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 4. Dezember 2014 um 16:42:26 Uhr:

Normal gehört das Serviceheft und die Bordmappe zum Auto wie der Fahrzeugbrief.

:confused:

Höre ich zum ersten mal.

Betriebsanleitung kann man drum streiten.

Der Rest ist aber nicht verpflichtend dabei. Auch wenn man davon ausgeht, dass es normalerweise dabei ist.

gruß

am 4. Dezember 2014 um 20:14

Zumindest auf die Bedienungsanleitung hast du einen gesetzlichen Anspruch, auf das Serviceheft nicht unbedingt.

Alle Unterlagen lassen sich aber problemlos beim Hersteller nachbestellen. Bei meinem Hyundai i30 hat nur die Bedienungsanleitung gefehlt, gab es beim Händler für 65 Euro zu bestellen. Habe sie aber natürlich umsonst bekommen.

Wenn es nicht unbedingt das originale Serviceheft sein muss, gibt es auch Universal-Servicehefte in die alles eingetragen werden kann.

am 5. Dezember 2014 um 8:02

Die Übergabeinspektion muss aber doch irgendwo nachgewiesen sein? Auf was selbst ausgedrucktes würde ich mich nicht einlassen, wenn dann soll der Händler eines besorgen.

Ich bin wirklich altmodisch, aber ich hätte lieber meine Betriebsanleitung auf meinem Iphone.

Ja, als E-Book empfehlenswert. Kann man sich auf PC, Tablet, Telefon speichern. Stichwortsuche usw.

Gerade bei dem Handbuch unseres Toyota war das eine Hilfe, denn das ist eine dicke Schwarte und ziemlich mühsam, sich zurechtzufinden.

cheerio

Themenstarteram 6. Dezember 2014 um 10:58

Also, ja mein Fahrzeugschein ist auch IM Auto? Da wir 2 Fahrer sind und ich nicht jedesmal den Schein meiner Frau übergeben will, so hat es jeder gleich Griffbereit.

Übergabeinspektion? HA^^

Das ist ja das Problem...Auto zugelassen im Februar 2013, gekauft von mir im Oktober 2014. Sind 1,5 jahre dazwischen. In der Zeit stand es auf dem Hof von Chevrolet, heißt die selbst sind ihre Anforderungen (1 mal im Jahr für die garantie) nicht nachgekommen.

Bin echt mal gespannt, was da mal später für ein Ärger auf mich zu kommen wird.

Und nein, ich bin nicht einer, der alles eintragen lässt aber nix gemacht wurde.

am 6. Dezember 2014 um 18:24

Zitat:

@MC Downlow schrieb am 6. Dezember 2014 um 11:58:59 Uhr:

Also, ja mein Fahrzeugschein ist auch IM Auto? Da wir 2 Fahrer sind und ich nicht jedesmal den Schein meiner Frau übergeben will, so hat es jeder gleich Griffbereit.

Übergabeinspektion? HA^^

Das ist ja das Problem...Auto zugelassen im Februar 2013, gekauft von mir im Oktober 2014. Sind 1,5 jahre dazwischen. In der Zeit stand es auf dem Hof von Chevrolet, heißt die selbst sind ihre Anforderungen (1 mal im Jahr für die garantie) nicht nachgekommen.

Bin echt mal gespannt, was da mal später für ein Ärger auf mich zu kommen wird.

Und nein, ich bin nicht einer, der alles eintragen lässt aber nix gemacht wurde.

Übergabeinspektion muss eigentlich gemacht worden sein, sobald das Auto vom Werk geliefert wurde. Das ist keine normale Inspektion, sondern beinhaltet hauptsächlich das "auspacken" des Autos und es betriebsbereit machen (Transportmodus auscodieren, Federsperren herausnehmen und sowas) ...

Und ja, auch wenn das Auto nur herumstand, im Februar 2014 war der erste Service fällig. Wenn der nicht gemacht wurde, kannst du streng genommen schon deine Garantie vergessen.

Themenstarteram 6. Dezember 2014 um 18:34

Ja ich weiß, also wegen der Garantie. hab deswegen auch schon länger mit Chevrolet telefoniert und hab die Sachlage erklärt.

Die meinte nur, ja wir sehen ja, dass es bei uns Stand und sie somit nichts dafür können. Ich soll doch einfach jetzt (November) ne Inspektion machen und dann um den Intervall Rhythmus wieder zu haben im Februar nochmal.

Ich hab dann nur gesagt, dass ich das so nicht machen werde, da ich kein Geldscheisser bin.Das wäre ja rausgeschmiessenes Geld.

Sie hat dann nur gesagt, ja da haben Sie auch wieder recht. Dann gehen Sie einfach nur im Februar zur Inspektion. Ich denke nicht das da Chevrolet was sagen wird.

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Fahrzeugmappe, Serviceheft etc