Fahrzeugkauf (Unfallfahrzeug), Bank, Versicherung
Hallo, als ehemals stiller Mitleser habe ich mich erneut angemeldet um Hilfe bei meinem eigenen Problem aufzusuchen. (Keine Ahnung ob ich hier richtig bin.. 🙂)
Ich habe ein Problem mit einem privaten Fahrzeugkauf. Zuvor habe ich meine Autos nur bei Händlern gekauft. Jetzt habe ich mir einen Unfallwagen (Audi TT), etwa 250km von meinem Wohnort entfernt, besichtigt und diesen als ein gutes Angebot empfunden und somit entschieden diesen zu kaufen.
Bei dem Verkäufer handelt es sich um den Besitzer einer kleinen Werkstatt, welcher das Auto für einen ''Freund'' verkaufe. Soweit so gut. Nun fangen die Probleme an.
Alle Dokumente waren vorzuweisen, außer dem Brief... Dieser müsse noch bei der Bank ''abgeholt'' werden. Der Besitzer sei unschuldig bei dem Unfall gewesen, deswegen waren Begründungen bezüglich der Versicherung relativ plausibel, sodass er diesen nur noch abholen müsse. Somit habe ich mich dank meiner naiven Natur für den Kauf entschieden, obwohl die Geschichte mit dem Brief nicht verdächtiger sein könnte. (Zumal der Verkäufer Türke ist 🙂)
Ich habe einen soweit legitimen Vertrag unterzeichnet, eine Anzahlung geleistet und alles an Dokumenten erhalten was eben da war. Dank dem Fahrzeugschein fühlte ich mich hierbei relativ sicher (damit ich ein Kurzzeitkennzeichen besorgen kann und das Auto abhole, den Brief wollte er mir dann nachschicken) - Der kann mit dem Fahrzeug ja wohl ohne diesen nicht viel anfangen? und bei einem Betrug hätte ich ja weiterhin den Vertrag. Er meinte weiterhin der Brief könne in einer Woche da sein, oder halt auch in 3, er wüsste es nicht. Ich habe vor, das Fahrzeug erst abzuholen sobald der Brief wirklich da ist.
Eine Einschätzung meiner Lage wäre nützlich 😉.
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@zille1976 schrieb am 6. November 2016 um 12:46:49 Uhr:
Ich finde User, die ihre rassistische Ader noch mit einem Smilie zu verteidigen versuchen, sollten hier keinerlei Unterstützung bekommen.Aber ist nur meine Meinung.
Ich finds lustig! Du verstehst keinen Humor! @TE sowas hab ich hier in der Gegend auch mitbekommen dass einer seinen TT über ne Werkstatt verhökern möchte. Kannst ja mal den Ort nennen. Wenns der ist, den ich meine, dann Finger weg.
26 Antworten
In diser Geschichte gibt es einen GANZ dicken Fehler: die Anzahlung.
Frist zur Lieferung verbindlich vereinbaren (gerne in drei Wochen, egal), und wenn sie nur einen tag überschritten ist, Nachfrist setzen (2 Wochen), und wenn dann nichts geschieht, mit maximaler Gewalt die Anzahlung zurückfordern.
Die vereinbarte Lieferfrist kannst Du relativ schlau anstellen: leg den Kaufvertrag vor, oder noch besser die Fahrzeugbeschreibung, und lass ihn handschriftlich die frist drauf vermerken, dass es aussieht, als sei der Eintrag formlos. Heb' das Blatt gut auf - sofort in Klarsichtfolie und sicher abheften.
Die Maximale Gewalt sieht bei Nichtlieferung so aus:
- Bewertungsportale nutzen und den Sachverhalt mit neutralen Worten, sich an Tatsachen haltend, objektiv schildern (golocal und pointoo zensieren schlechte Bewertungen allerdings weg, Google ist gut!)
- Anzeigen wegen vermuteten Betrugs und Insolvenzverschleppung
- beim Verbraucherschutz melden
+ Forderung per Gerichtsvollzieher zustellen lassen (in diesem Fall spielt der Gerichtsvollzieher Briefträger und das bedeutet nichts anderes, als dass Du einen Nachweis über den Inhalt Deines Schreibens hast). Kostet Dich je nach Stadt so um die 40-50 EUR (zumindest vor einigenjahren war das der Preis)
+ Täglichmit E-Mails und Anrufen Dein Geld fordern
Diese Methoden habe ich in einem Fall angewendet und als Einziger meine Anzahlung zurückerhalten (war kein Auto). Die Anderen, alles Deutsche, sind leer ausgegangen und haben ihre Anzahlung verloren. Der "Händler" war/ist auch ein Türke.
Anzumerken sei, dass alle obigen Maßnahmen, die mit "-" anfangen, nichts genützt haben. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eingestellt (fälschlich, denn GENAU dafür wurde der schlechte Mann nur wenige Monate später rechtskräftig verurteilt - inkl. Gefängnisstrafe ohne Bewährung). Die meisten Portale haben die Bewertungen gelöscht. Aber in einigen Portalen sind die Bewertungen öffentlich geblieben. Der Kampf gegen die schlechten Bewertungen, Portal für Portal, die Strafanzeigen und meine ständige Belästigung per E-Mail und Telefon, dass er die Anzahlung sofort zurückzuüberweisen habe, haben ihn zermürbt. Und dann noch die Aussicht auf die Auseinandersetzung mit dem Verbraucherschutz (ich habe ihm die Mail an den verbraucherschutz natürlich weitergeleitet, der Verbraucherschutz hat sich nicht um die Sache gekümmert, bzw. ich hatte kein feedback von denen) und zuletzt, dass der Gerichtsvollzieher ihn persönlich aufsucht (ich habe ihm die Bedeutungslosigkeit dieses besuchs nicht erläutert) hat ihn zuletzt in Panik versetzt, und er hat meine Anzahlung zurücküberwiesen. Hilfreich war auch, dass die örtliche Polizei auch auf Kundenseite stand, und dort öfters vorbeigeschaut hat, einfach so (weil sehr viele Anzeigen erfolgt sind, was bei Dir wahrscheinlichnicht der Fall sein wird).
Tja, und dann viel Glück :-)
Das Glück wird er brauchen wenn er den Händler anzeigt.
Sein Vertragspartner ist nämlich der Freund und nicht der Händler 🙄
Zitat:
@zille1976 schrieb am 6. November 2016 um 22:53:36 Uhr:
Das Glück wird er brauchen wenn er den Händler anzeigt.Sein Vertragspartner ist nämlich der Freund und nicht der Händler 🙄
Bei den Webrezensionen ist es egal - Vermittelt ist vermittelt. Den Freund kann er dann entsprechend anzeigen.
ABER....
Es kann auch sein, dass er denHändler in Haftung nehmen kann. Da spielen Details des Geschäftes durchaus eine Rolle.
Google:
händler kundenauftrag gewährleistung
Es gibt Chancen, den Aufgabegriff am Händler anzuwenden. Insbesondere, wenn er den Empfang des Geldes quittiert hat.
Meine obigen Vorschläge haben faktisch NULL Rechtswirkung - aber sind ziemlich billig und erzeugen unheimlich viel Druck beim Betroffenen.
hach wie hier schon wieder die Emotionen hochgehen. Dabei ist das ein völlig normales Szenario:
Bank finanziert Auto und bekommt zur Sicherheit den Brief
Besitzer will Auto verkaufen
Bank gibt Brief aber erst heraus, wenn sie das Geld hat
Das Geld kann der Besitzer oder Händler aber nicht lange vorstrecken, weil er es nicht hat
Besitzer verkauft Auto und zahlt mit der Anzahlung und kurzfristiger eigener Vorfinanzierung das Geld zurück
Bank übersendet Brief
Besitzer übergibt Auto und Brief Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises
Das Risiko bei diesem Szenario beläuft sich auf die Höhe der Anzahlung und wir wissen nicht, wie hoch diese ausfiel. Ansonsten ist es auch ziemlich egal ob der Besitzer direkt verkauft, über einen beauftragten Händler oder ob der Händler der verkappte Besitzer ist.
Im Moment sollte der TE einfach nur abwarten, bis der Händler/Werkstatt/Besitzer den Brief in den Händen hat und dann den Kauf abwickeln Geld gegen Auto mit Brief. Dann ist es auch kein Problem, den Wagen mit KZK zu überführen.
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Besser wäre es m.M. nach, wenn der Kaufpreis vollständig direkt an die Bank gezahlt würde. Oder glaubst du ernsthaft, dass der Besitzer aus eigenen Mitteln zusammen mit der Anzahlung den Kredit ablösen kann?
wie der Besitzer diese Zwischenfinanzierung hinbekommt (sind ja nur wenige Tage) wäre mir egal. In das Innenverhältnis Bank - Besitzer würde ich mich nicht einmischen wollen. Der Verkäufer hat den Brief vorzulegen, vorher finden Übergabe von Auto und Geld nicht statt - Ende aus.
Alles recht hypothetisch.
Wir kennen weder Kaufpreis, Höhe der Anzahlung und schon gar nicht -wenn es überhaupt zutrifft- die Restschulden für das Fahrzeug bei der Bank. Je nach Zahlenwerk ergeben sich daraus sehr viele Konstellationen, die für de TE durchaus positiv, sich aber auch in das genaue Gegenteil wandeln können.
Realistisch und das Wahrscheinlichste: Mit kreditbelasteten Auto Unfall gebaut und kein Geld für die Reparatur.
Der Verkauf des "Schrotts" deckt die Schulden nicht ab, die Bank rückt den Brief nicht raus.
Tipp an den TE: Frist ohne Nachfrist für den Erhalt des Briefs setzen. Wenn der innerhalb von 14 Tagen nicht da ist, kommt er auch nicht in 14 Wochen oder in 14 Monaten. Lieber die Anzahlung zurückholen.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 8. November 2016 um 14:50:31 Uhr:
wie der Besitzer diese Zwischenfinanzierung hinbekommt (sind ja nur wenige Tage) wäre mir egal. In das Innenverhältnis Bank - Besitzer würde ich mich nicht einmischen wollen. Der Verkäufer hat den Brief vorzulegen, vorher finden Übergabe von Auto und Geld nicht statt - Ende aus.
Nur ohne Anzahlung und mit einer festen Frist für die Übergabe. Sonst darf der Käufer warten, warten, warten und wird jedes mal vertröstet.
Das mit der Anzahlung war echt großer Käse.
Für eine Einschätzung der Lage fehlen mir die folgenden Informationen:
1. Wie hoch war die Anzahlung?
2. Wie hoch ist der Kaufpreis?
3. Fahrzeug, BJ, KM-Stand?
4. Servicehistorie vorhanden?
5. Was war das für ein Unfallschaden?
6. Mit wem wurde der Kaufvertrag abgeschlossen und von wem wurde er unterschrieben?
Traumtänzer
Frag den Te doch noch nach seiner Schuhgröße und dem alter seines Hundes.
Deine Fragen haben doch absolut nichts mit dem Fall zu tun.
Außer die letzte Frage und die beantwortet der Te schon im ersten Beitrag.
Aus meiner Sicht dauert die Rückgabe des Briefes viel zu lange.
Früher bei meiner Hausbank max. 2 Tage. Vom Aufbewahrungsort zur Ortsfiliale.
Bei der Mercedesbank durfte ich den Brief behalten. Bei Suzuki auch.
Bei Renno war der am nächsten Tag beim Händler...................
Ich vermute da muss noch Geld von der VS fließen.