Fahrzeughalter = Kreditnehmer?
Moin!
Hätte da mal ne Frage: Meine Mutter hat einen Kredit für mich aufgenommen. Ich bin zwar nirgends in den Papieren gelistet, der Kredit ist aber wie schon gesagt eigentlich für mich. Auch die Versicherung wird über meine Mutter laufen. Jetzt würde ich den Wagen am Donnerstag gern anmelden. Kann ich das auf meinen Namen machen, oder muss das auch alles auf meine Mutter laufen?
Liebe Grüße
31 Antworten
imho sind Eigentümer, Besitzer(Nutzer) und Halter unterschiedliche Dinge.
Beispiel:
Ich kaufe ein Auto. Im Fahrzeugbrief stehe ich natürlich drin.
Da ich noch ein anderes Auto habe, überlasse ich es meinem Sohn zu dauerhaften Nutzung. Ich sage ihm: "Du Sprit, Wasser und Luft - ich alles andere."
(Hehe, hab meinen Sohn halt lieb 😁)
Hier bin ich der Eigentümer und Halter und mein Sohn der Besitzer(Nutzer).
Knöllchen gehen an mich, da ich der Halter bei der Zulassungsbehörde gemeldet bin.
Nun verkaufe ich das Auto meiner Oma. Sie kann nicht Autofahren bzw. hat keinen Führerschein. Wir machen einen Kaufvertrag und ich bekomme das Geld.
Hier haben wir nun die Oma als Eigentümer, mich den Halter und meinen Sohn den Besitzer.
Knöllchen gehen weiter an mich, da ich immer noch als Halter bei der Zulassungsbehörde gemeldet bin und es keinen Grund gibt, einen andren Halter im Fahrzeugbrief anzugeben.
Daran ändert sich auch nichts, wenn meine Oma nicht genug Geld hatte und deswegen einen Kredit aufnehmen mußte um das Auto zu bezahlen.
m2c
für die Anmeldung des Fahrzeugs ist es völlig wumpe, wer Eigentümer, Besitzer, Kreditnehmer, Versicherungsnehmer oder sonstwas ist.
Die Frage des TE war, ob er den Wagen auf seinen Namen anmelden kann.
Die Antwort ist ganz einfach: Ja
Der Halter (also bei der Zulassungsbehörde sowie in der ZB2 als KfZ-Halter eingetragen) zahlt Steuern und Knöllchen, den Rest kann irgendwer anders übernehmen. Auch die Oma.
Nö, für die Knöllchen (bei Halterhaftung) ist der tatsächliche Halter zuständig.
Und die Frage bezog sich vermutlich nicht nur auf das Können, sondern auf das Können und Dürfen.
eben, er kann und er darf auf seinen Namen anmelden und ist damit der tatsächliche Halter.
Alle Knöllchen bekommt erst mal der Halter zugeschickt, es sei denn man wird direkt abkassiert.
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Und genau das, ob er es darf, werden Oma und Bank zu entscheiden haben. Oder kennst du den Darlehensvertrag?
Ja klar, im Kreditvertrag ist die Frage der Zulassung des PKW geklärt, also Vertragsbestandteil ?
Oh, Mann, was für ein konstruiertes Argument.
Und was Oma oder Mama dazu sagt, die Frage wird er wohl kaum hier im Forum zur Beantwortung stellen.
Beachte auch dass in der Regel die Versicherung teurer wird wenn Halter nicht auch Versicherungsnehmer ist. Dürfte günstiger werden wenn alles auf deine Mutter läuft.
Zitat:
@KugaSven schrieb am 30. März 2018 um 10:07:39 Uhr:
Ja klar, im Kreditvertrag ist die Frage der Zulassung des PKW geklärt, also Vertragsbestandteil ?
Oh, Mann, was für ein konstruiertes Argument.
Leasingvertrag abgeschlossen von der GmbH, Fahrzeug ausschließlich von mir privat genutzt und lfd. Kosten getragen. Trotzdem durfte das Auto nicht auf mich zugelassen werden, weil es die Leasinggesellschaft nicht wollte. Warum? Weil sie es im Falle des Falles nicht mit verschiedenen Personen zu tun haben wollten.
So weit zum Thema "konstruiert".
Der TE sprach von Kredit.
Kredit und Leasing sind wie Äpfel und Birnen.
@obermuh
das kann ich nicht bestätigen, unsere Fahrzeuge sind alle auf mich zugelassen, weil das wegen der SF-Klasse günstiger ist. Wer Halter ist, interessiert die Versicherung nur am Rande, wichtiger ist das Alter der Fahrer.
Ja, die SF Klasse macht natürlich viel aus. Wenn die Mutter aber noch keinen Zweitwagen angemeldet hatte, ist die Einstufung meist nicht so berauschend. Viele Versicherungen wählen SF2, einige sogar nur SF1/2. Das muss man sich mit konkreten Zahlen einfach mal durchrechnen.
Ich bin, Aufgrund der beschriebenen Situation, einfach mal davon ausgegangen das der TE noch recht jung ist und das erste mal ein (Zweit-)Fahrzeug ins Spiel kommt. Da könnte ich mich aber natürlich auch täuschen...
wie gesagt, es kommt auf alle möglichen Parameter an, nur wer Halter ist, spielt in Regel keine Rolle.
Ist aber auch egal, das war ja nicht die Ausgangsfrage hier.
Die Denkweise von Leasing- und Kreditgeber ist ähnlich.
Wer Versicherungsnehmer ist, interessiert niemanden.
anzumerken wäre noch, das die versicherung deutlich teurer ist, wenn halter und versicherungsnehmer NICHT eine person ist.
deutlich teurer ist relativ, bei gleicher Ausgangslage sind das weniger als 10% (online nachgerechnet).
Das macht dann bei niedriger SF-Klasse nicht mehr den grossen Unterschied, bei mir sind es noch ca. 25€ im Jahr.
Dafür habe ich mit dem Rest nichts mehr an der Backe.
Zitat:
@KugaSven schrieb am 1. April 2018 um 13:23:46 Uhr:
deutlich teurer ist relativ, bei gleicher Ausgangslage sind das weniger als 10% (online nachgerechnet).
Das macht dann bei niedriger SF-Klasse nicht mehr den grossen Unterschied, bei mir sind es noch ca. 25€ im Jahr.
Dafür habe ich mit dem Rest nichts mehr an der Backe.
Ich habe es für mich auch einmal durchgerechnet, da mich das Thema beim nächsten Wagen auch betreffen wird. Meine Frau kann als Schwerbehinderte den Wagen wohl günstiger als ich erwerben, ich habe aber deutlich höheren Rabatt bei der Versicherung.
Ergebnis meiner Berechnungen: Bei ca. 340 € Jahresprämie (Haftpfl. und Vollkasko) macht der Unterschied gerade mal 10 € aus!