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Fahrzeugbrief: laut Prüfziffer Reimport?

Chevrolet
Themenstarteram 22. Januar 2012 um 21:08

Hallo,

bei meinem Daewoo Evanda steht im Fahrzeugbrief unter 2.2 (Code zu D.2 mit Prüfziffer) 00000000

- nun bin ich per Recherchen dahinter gekommen, dass das Reimport bedeuten könnte.

Wie kann ich das in Erfahrung bringen. Mein Gebrauchtwagenhändler hat nichts von einem Reimport erwähnt.

unter (2) steht im Fahrzeugbrief GM DAEWOO (ROK) - was bedeutet das?

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14 Antworten
am 22. Januar 2012 um 21:29

Muss nicht unbedingt ein Reimport sein.

Es kann auch sein, dass das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zum Zeitpunkt der Zulassung keine Nummer für den Fahrzeugtyp vergeben hat.

GM DAEWOO (ROK): http://de.wikipedia.org/wiki/Chevrolet

Daewoo Evanda: http://de.wikipedia.org/wiki/Chevrolet_Evanda

Soweit ich weiß bezeichnet man Reimport, wenn ein Wagen in Deutschland hergestellt, ins Ausland exportiert und dann wieder nach Deutschland gebracht wird. So nehme ich an, dass du von einem Importwagen sprichst, da Daewoo ja nicht in Deutschland fabriziert wird. Da du diesen Wagen mit Sicherheit billiger und vor allem mit mehr Ausstattung als ein in Deutschland angebotener Wagen gekauft hast, verstehe ich nicht, was daran so schlimm sein soll, zumal die volle Garantie für solche Fahrzeuge auch in Deutschland gilt, dass der Verkäufer dies nicht erwähnt haben soll ?!

Themenstarteram 22. Januar 2012 um 22:21

ich schreibe nichts davon, dass das für mich schlimm ist, sondern ich suche nach einem Erkennungszeichen, ob mein Gebrauchter ein Reimport ist, oder nicht.

Reimporte werden in der Regel ausgenullt, weitere Indiez wäre Ausstattungsmerkmale, aber das manchmal nicht ganz so einfach was zu finden.

Themenstarteram 23. Januar 2012 um 8:59

Danke für Euere Antworten.

Habe inzwischen laut Papiere und intensiver Recherchen herausgefunden, dass es sich tatsächlich um einen Reimport handelt (NL), was der Händler beim Verkauf verschwiegen hat.

am 23. Januar 2012 um 15:25

Na und? Ändert das was an den Eigenschaften deines Autos? Du glaubst doch nicht etwa, daß da ein Preisnachlaß rauszuholen ist?

Es gibt zwar ein Gerichtsurteil aus der Vor-EU-Markt-Zeit, wonach die Herkunft eines Reimportes beim Kauf/Verkauf (preismindernd) anzugeben ist.

Das interessiert aber keinen mehr und ist durch den Gang der Dinge und den EU-Binnenmarkt ohnehin zu Makulatur degeneriert, spätestens seit fast alle Hersteller in verschiedenen EU-Ländern produzieren, und die Fahrzeuge identische Garantie/Gewährleistungsrechte in allen EU-Staaten genießen, gleich wo sie produziert wurden (-auch außerhalb der EU).

Diese Rechte leistet übrigens der Hersteller und nicht der Autohändler, unbeschadet wo und bei wem ein Fahrzeug gekauft wurde.

MfG Walter

am 23. Januar 2012 um 21:55

Zitat:

Na und? Ändert das was an den Eigenschaften deines Autos? Du glaubst doch nicht etwa, daß da ein Preisnachlaß rauszuholen ist?

Johanna versucht den Kauf zu Wandeln.

 

am 24. Januar 2012 um 9:17

Das dürfte auch nicht klappen: Die Begründung dafür fehlt. Wo steckt bei einem Reimport/Grauimport ein Qualitätsmangel? Für einen etwaigen Ausstattungsmangel gilt: Gekauft wie besehen. Zudem gilt der EU-Markt als Binnenmarkt, -seit Jahren. Rechtlich ist also ein Fahrzeug mit Herkunft NL gar kein "Import".

Meine Einschätzung: Außer Ärger und Scherereien kommt da nichts dabei raus.

MfG Walter

am 24. Januar 2012 um 17:11

Zitat:

Original geschrieben von chris_C

Zitat:

Na und? Ändert das was an den Eigenschaften deines Autos? Du glaubst doch nicht etwa, daß da ein Preisnachlaß rauszuholen ist?

Johanna versucht den Kauf zu Wandeln.

... und ich denke, dass Sie damit nun auch ein gutes Argument gefunden hat.

 

Denn unverändert ist anzugeben, ob der Wagen aus dem EU-Ausland stammt oder nicht. Jeder halbwegs vernünftige Kaufvertrag (vgl. z.B. Mustervertrag des ADAC) fragt dies ab. Hintergrund:

Der durch den "Re"-Import erzielte niedrigere Kaufpreis des Neuwagens wird bei der Preisbildung des Gebrauchtwagenpreises berücksichtigt. D.h. ich bekommen für einen importierten Wagen weniger Geld, als für einen "deutschen" Wagen, auch wenn es letztendlich beides Importwagen sind (der eine importiert durch den Importeur, der als Hersteller gilt, der andere durch freie Händler).

Weiterer Grund: Die Ausstattungen der Fahrzeuge sind nicht zwangsläufig identisch. Das muss ich prüfen können. "Gekauft wie gesehen" gilt hier nicht.

Drittens (für Johanna ohne Bedeutung): Hat der Wagen eine Herstellergarantie, gilt diese bei "Re"-Importen in der Regel nur, wenn der eigene Import vom Importeur des Ursprungslandes an den deutschen Generalimporteur gemeldet wird. Sonst verweigert dieser jede Leistung, die Abwicklung muss dann - sehr umständlich - über den ausländischen Importeur im Beschaffungsland erfolgen. Das muss ich prüfen können.

 

Mehr zum Thema, auch sehr verständlich beschrieben, findet Ihr beispielsweise beim ADAC (nur für Mitglieder zugänglich).

 

am 25. Januar 2012 um 9:45

@Cruezle

Einiges von dem, was du schreibst, ist nach meiner Erfahrung reine Theorie.

-"Preisbildung".

Preise werden vom Marktwert bestimmt, von nichts sonst. Bei meinen Verkäufen hat sich niemand für die Herkunft interessiert, sondern nur für Zustand und Ausstattung des Autos.

-"Der niedrigere Kaufpreis wird berücksichtigt". Eben nicht. Dann müßte jeder Kaufpreis unter Liste zu einem entprechenden Rabatt beim Wiederverkauf führen. Tut er aber auch nicht.

-"die Ausstattung muß ich prüfen können."

Nun aber! Wieso kann man das nicht?

Wer lesen kann, ist im Vorteil: Bei der Bestellung kann man Ausstattungsdetails nachlesen, im Vertrag anführen und bei Übernahme minutiös überprüfen. Bei einem Gebrauchten genau so. Wio ist das Problem?

-"Einschränkung der Herstellergarantie. Meldepflicht des Importeurs."

Rechtlich irrelevant. Niemand kann das EU-Recht auf eine EU-weite Garantie durch irgendwelche Meldepflichten aushebeln. Eine abgestempelte Übernahme-Inspektion eines Werkshändlers kann gefordert werden. Mehr nicht.

Für Garantieleistungen ist übrigens der Hersteller zuständig, nicht der Verkäufer. Gegen unberechtigte Leistungverweigerung kann geklagt werden. In der Praxis aber regelmäßig nicht nötig, weil jeder Hersteller inzwischen weiß, daß er damit nicht durchkommt.

MfG Walter

am 25. Januar 2012 um 15:17

Zitat:

Original geschrieben von Walter4

@Cruezle

Einiges von dem, was du schreibst, ist nach meiner Erfahrung reine Theorie.

-"Preisbildung".

Preise werden vom Marktwert bestimmt, von nichts sonst. Bei meinen Verkäufen hat sich niemand für die Herkunft interessiert, sondern nur für Zustand und Ausstattung des Autos.

-"Der niedrigere Kaufpreis wird berücksichtigt". Eben nicht. Dann müßte jeder Kaufpreis unter Liste zu einem entprechenden Rabatt beim Wiederverkauf führen. Tut er aber auch nicht.

-"die Ausstattung muß ich prüfen können."

Nun aber! Wieso kann man das nicht?

Wer lesen kann, ist im Vorteil: Bei der Bestellung kann man Ausstattungsdetails nachlesen, im Vertrag anführen und bei Übernahme minutiös überprüfen. Bei einem Gebrauchten genau so. Wio ist das Problem?

-"Einschränkung der Herstellergarantie. Meldepflicht des Importeurs."

Rechtlich irrelevant. Niemand kann das EU-Recht auf eine EU-weite Garantie durch irgendwelche Meldepflichten aushebeln. Eine abgestempelte Übernahme-Inspektion eines Werkshändlers kann gefordert werden. Mehr nicht.

Für Garantieleistungen ist übrigens der Hersteller zuständig, nicht der Verkäufer. Gegen unberechtigte Leistungverweigerung kann geklagt werden. In der Praxis aber regelmäßig nicht nötig, weil jeder Hersteller inzwischen weiß, daß er damit nicht durchkommt.

MfG Walter

Wir scheinen sehr unterschiedliche Erfahrungen damit zu haben, was praktisch relevant ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von Johanna1967

Danke für Euere Antworten.

Habe inzwischen laut Papiere und intensiver Recherchen herausgefunden, dass es sich tatsächlich um einen Reimport handelt (NL), was der Händler beim Verkauf verschwiegen hat.

Moin,

mein Corsa war damals ein Reimport aus Belgien und ich hatte keinerlei Nachteile ausser einen viel günstigeren Preis 12500€ statt 19600€ beim Händler Vorort. Als ich den Wagen in Zahlung gab bekam ich fast den Wert laut Schwacke (4000€ Wert und 3900€ bekommen). Da war es egal ob Reimport oder nicht weil die Fahrzeuge in der Ausstattung identisch waren.

Es gibt wohl diverse Ausstattungsunterschiede bei Sondermodellen. Den Corsa gab es damals als "kim clijsters edition" die es aber in Deutschland nicht gab

am 29. Januar 2012 um 9:31

Zitat:

Original geschrieben von Ruhrpott-Shark

 

...mein Corsa war damals ein Reimport aus Belgien und ich hatte keinerlei Nachteile ausser einen viel günstigeren Preis 12500€ statt 19600€ beim Händler Vorort. Als ich den Wagen in Zahlung gab bekam ich fast den Wert laut Schwacke (4000€ Wert und 3900€ bekommen). Da war es egal ob Reimport oder nicht weil die Fahrzeuge in der Ausstattung identisch waren.

....

Das genau bestätigt meine Erfahrung. Alles Andere wäre in Zeiten des EU-Binnemarktes weltfremder Schnee von gestern.

MfG Walter

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