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Fahrzeug wurde als Unfallfahrzeug verkauft verheimlicht Totalschadem

Hallo zusammen und zwar habe ich ein Problem

Ich hatte einen Autounfall und meine Versicherung hat herausgefunden das mein Fahrzeug bei dem Vorbesitzer einen wirtschaftlichen Totalschaden hatte das wusste ich bis jetzt selber nicht im Kaufvertrag steht drinne das, dass Fahrzeug einen Unfall hatte aber es steht nicht drinne das es einen Wirtschaftlichen Totalschaden hatte und mir wurde es auch verschwiegen. Muss man das nicht auf dem Kaufvertrag notieren wenn ein Fahrzeug eienen Totalschaden hatte?

Ich würde mich über eure Antworten freuen

Mit freundlichen Grüßen

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12 Antworten

Ein wirtschaftlicher Totalschaden aus der Vorgeschichte sagt ja nicht unbedingt etwas über den Zustand zum Zeitpunkt des Verkaufs aus. Das Fahrzeug kann unrepariert, teilrepariert oder repariert an Dich veräußert worden sein.

Im Kaufvertrag reicht es meines Wissens nach aus, den Vorschaden bzw. dessen Umfang anzugeben.

Hattest du denn zum Schaden bzw. Unfall beim Kauf nicht nachgefragt? Falls ja, hast dich der Verkäufer dann angelogen? Falls nein, warum nicht

Ist der Vorbesitzer (letzter Halter) auch "dein" Verkäufer?

Unfallschäden, Defekte etc. beim Kauf abzufragen ist natürlich als Käufer immer klug und sinnvoll - rechtlich gesehen ist allerdings der Verkäufer in der Pflicht ihm bekannte Schäden, Defekte, Unfälle zu offenbaren - auch ungefragt.

Der Verkäufer muss darauf hinweisen, hat er im Kaufvertrag ja auch getan. Er muss aber nicht ungefragt das Gutachten herausgeben oder die vermutliche Schadenshöhe nennen. Die Frage ist zudem, ob der Schaden fach- und sachgerecht behoben wurde oder ob ein Eintrag im HIS vorliegt, der bei einem erneuten Unfall Probleme macht. Leider sind die Infos vom TE wie so oft sehr dünn, so dass man nur raten kann.

Als Laie sag ich mal: der Verkäufer hat das für Ihn unbedingt notwendige angegeben , indem er das Auto nicht explizit als Unfallfrei verkauft hat, sondern sogar von sich aus (oderauf Deine Nachfrage hin) einen vorherigen Unfallschaden eingeräumt hat.

Mehr ins Detail muss er dazu von sich aus nicht mehr gehen, würde ich meinen.

Was anderes ist es natürlich wenn Du explizit Speziell Fragen stellst.

Dann kann er aber immer noch in einer Kombination aus Scholz und Aiwanger antworten: :)

Daran kann ich micht nicht erinnern, dazu liegen mir keine Informationen vor, das kann ich so nicht mehr eindeutig beantworten…

Hab dazu eben mal Tante Google etwas genervt.

Ein wirtschaftler Totalschaden muss offenbar beim Verkauf nicht explizit als solcher benannt werden.

Die Benennung des Unfallschadens reicht aus - dieser darf allerdings aber auch nicht bagatellisiert werden.

Von daher scheint der Verkäufer hier seinen Pflichten nachgekommen sein.

 

Deshalb ist es umso wichtiger beim Kauf explizit nachzubohren. Wenn der verkäufer dann blockt oder keine Nachweise rausrückt, kann man sich ja überlegen ob das Auto dann überhaupt noch interessant ist.

So sieht es aus. Steht ein Unfallschaden im Kaufvertrag, sollten alle Warnlampen angehen und man dringend klären, was für ein Schaden vorliegt und auch das Gutachten verlangen bzw. sogar als Anlage zum Kaufvertrag zu machen.

Was für ein Fahrzeug hast du denn und wieviel hat es gekostet?

Ich hab mir vor zwei Jahren ein altes Auto aus 2004 für 2000€ gekauft, der Verkäufer hat erwähnt,dass er den - sichtbaren - Schaden am Fahrzeug sich ausbezahlen hat lassen. Der Blechschaden war mir egal. Als ich dieses Jahr das Auto verkaufen wollte hab ich mir den HIS - Datenbak Eintrag zukommen lassen. Laut HIS Datenbank - Eintrag ist es ein Totalschaden. Sollte mir also jemand reinfahren erwarte ich mir keine Auszahlung

Beim 2000€-Auto reicht eine ordentliche Macke von einem Einkaufswegen um zum wirtschaftlichen Totalschaden zu werden. Interessanter wäre die Aussage wie der Schadenumfang war, also nur geschraubte Teile, nur Instandsetzung oder Rahmenschaden, neue Teile eingeschweißt oder ähnliches als die rein monetäre Schadenbewertung.

Und nur weil es schonmal ein Totalschaden war ist ein Auto jetzt nicht wertlos, selbst unrepariert hat es einen Restwert.

Zitat:

@audiC7 schrieb am 13. Dezember 2023 um 22:26:22 Uhr:

im Kaufvertrag steht drinne das, dass Fahrzeug einen Unfall hatte

Wenn das nicht Anlaß genug ist nach Schadenshöhe, Reparaturrechnung und Gutachten zu fragen und sich die Unterlagen aushändigen zu lassen, was dann ?

Zitat:

@hydrou schrieb am 14. Dezember 2023 um 11:00:50 Uhr:

So sieht es aus. Steht ein Unfallschaden im Kaufvertrag, sollten alle Warnlampen angehen und man dringend klären, was für ein Schaden vorliegt und auch das Gutachten verlangen bzw. sogar als Anlage zum Kaufvertrag zu machen.

Zumal man als Verkäufer mit einen vernünftig reparierten Schaden auch irgendwelche Unterlagen wie eine Rechnung hat und man diese einfach mit übergeben kann (z.B. als Kopie, PDF oder so). Die meisten Unfälle welche dann auch repariert werden, sind doch kleinere Auffahrunfälle mit getauschter Stoßstange und ähnliches. Ist jemand Quer in die Karre, ist der Rahmen doch meistens kaum noch zu retten und ist bei den Kosten hier im Land schnell höher als der Restwert. Ist es also nur ein kleiner Auffahrunfall, hat man dafür auch eine Rechnung, Beleg, Gutachten oder sonst was. Und wenn nicht, dann hat man auch was zu verstecken...

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