Fahrzeug privat kaufen, aber MwSt-Ausweis erhalten durch Leasing

Hallo Leute,

ich möchte mir privat ein recht kostspieliges Auto zulegen und habe von meinem Händler gehört, dass der Mwst-Ausweis erhalten werden kann, wenn ich das Fahrzeug lease. MwSt ausweisbar wäre bei einem evtl. Wiederverkauf praktisch.

Ich habe das Geld auf der "hohen Kante", d.h. Leasing ist nicht nötig und kostet ja auch Geld/Zinsen.

Er schlägt vor, dass ich 95% als Leasingsonderzahlung bezahle und die restlichen 5% über 3 Jahre lease.

Aber erstens müsste ich der Leasinggesellschaft dann vertrauen, dass Sie mir das Auto wirklich für den fixierten Preis verkauft in 3 Jahren.
Nehmen wir an das lässt sich vertraglich so festhalten, wo wäre denn der Sinn, denn die MwSt bliebe ja nur ausweisbar, wenn die Leasinggesellschaft das Fahrzeug dann an einen Dritten weiterverkauft statt an mich.
Das gibt aber bestimmt Komplikationen, bzw. die Leasing wird dafür wohl Gebühren oder einen Anteil verlangen.

17 Antworten

Da fehlen nur die Argumente, mir hat das FA meinen 500 SL als Betriebswagen ohne Privatnutzung (und ohne Fahrtenbuch) anerkannt.

@andy0105
Sinn macht das Privatleasing nur, wenn man das Auto nach einer bestimmten Laufzeit wieder zurück gibt. In der Regel zahlt man dann nämlich nur die anteilige Umsatzsteuer auf die Laufzeit und der Händler/Hersteller behält die Möglichkeit das Auto mit ausgewiesener Umsatzsteuer weiter zu verkaufen.
Für Dich als Privatmann gibt es keine Möglichkeit das Auto ohne Umsatzsteuer zu erwerben und auch keine, diese bei Weiterverkauf auszuweisen.
Du kannst allenfalls mit der Leasing darüber reden, das ganze über eine Vollamortisation zu ziehen und aus dem Leasingvertrag das Auto verkaufen. In der Regel will die Leasing mit 25 % am Überschuss beteiligt werden. Aber Vorsicht! Du wärst nicht der Erste, der bei diesem Geschäft über den Löffel balbiert wurde. Rein rechtlich gehört Dir das Auto nämlich nicht und mit einem vollamortisierten Auto könnt man ja auf die Idee kommen, nochmals gebraucht zu verleasen.

@all
Dicke Autos bekommt man vom Finanzamt dann anerkannt, wenn auch dicke Gewinne vorhanden und dicke Steuern gezahlt werden und der Repräsentationsaufwand nicht „unangemessen hoch“ ist.
Die jährliche Fahrleistung des Autos darf nicht gering sein. Nicht ausreichend ist, wenn es überwiegend für Fahrten zum Steuerberater, zu Banken und zu Fortbildungsveranstaltungen genutzt wird. Repräsentationszwecke gelten nur dann, wenn nachweislich aus den besuchten Kunden, Events, Messen oder sonstigen Veranstaltungen auch ein entsprechendes Auftragsvolumen generiert wird.
Bös wird es auch, wenn keine anderes privates Auto zur Verfügung steht.
Beispiele hier: Lamborghini Aventador und Ferrari California
Nach meiner unmaßgeblichen Erfahrung ist zudem bei 150.000 EUR netto in der Regel Theater vorprogrammiert, ich kenne niemanden der mehr als 200.000 EUR netto anerkannt bekommen hat.
Ein Onkel von mir war Steuerfahnder (jetzt Gott sei Dank im Ruhestand), der mir immer gesagt hat: Junge, zwei Dinge mag das Finanzamt überhaupt nicht - AA; Autos und Alkohol (= womit er Bewirtung im allgemeinen meinte)!

@starcourse
Du sagst es sehr gut.

Beispiel: Klar das ein Imobilienmakler nicht mit nem 5 Jahre alten Dacia Sandero Kundenbesuche macht aber die angemessenheit ist das Schlagwort. Einen Bugatti wird bestimmt nie anerkannt bekommen. Je nach dem welches Klientel er betreut. Bei Hütten von deutlich über 2 MIO Euroist es klar das er eine S-Klasse oder sowas in der Art fährt, auch als Dienstwagen. In Berlin mit 08/15 Sozialwohnungen die er vermittelt tut es auch ein Smart.

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