Fahrzeug neuzulassen , doch >>>fahrzeugschein fehlt<<< ??

Am Mittwoch wollte ich endlich mein neues gebrauchtes abgemeldetes Motorrad (Bj06) zulassen.
War aber ein totaler Reinfall,da ich keinen Fahrzeugschein für die Maschine habe und so Zulassung unmöglich ist.
Beim Kauf damals hat der Verkäufer gemeint,dass der Fahrzeugschein eigentlich nicht benötigt wird und so hab ich ihn auch nicht mitgenommen.
Der Verkäufer ist jetzt dummerweise auch noch für längere Zeit im Urlaub.
Ich hab keine Zeit und Lust nochmal zu warten und will das Motorrad endlich mal fahren können,

deshalb,

kann ich den Fahrzeugschein selber irgendwie verloren melden und einen neuen dann einen neuen bekommen oder kann das in dem Fall nur der Vorbesitzer.Bis auf den Fahrzeugschein hab ich alle anderen Papiere.

Beste Antwort im Thema

OK und wo ist jetzt der Unterschied zu dem was ich geschrieben habe?
Hauptsache etwas geschrieben.!

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Dann sollte es eigentlich kein Problem mehr geben.

Als ich meinen VW Bus gekauft habe, konnte der bisherige Besitzer den Schein nicht mehr finden. Hat ein paar zusätzliche Taler gekostet, das war's dann aber auch schon.

Grüße, Martin

supi, werd's morgen ja selber sehen, ich meld mich auf jeden Fall und berichte;-)
bis dahin schönen Abend

Gar keine Papiere ?? Also weder KFZ-Brief noch KFZ-Schein bzw weder KFZ-Schein Teil 1 noch Teil 2 vorhanden ?? Dann war das Ding vielleicht geklaut was die Zulassungsstelle unterstellen müsste und dann massive eidesstattliche Erklärungen fordern muss (ca. 5 Jahre Knast bei Meineid genau wie bei eidesstattlichen Erklärungen oder auch viel mehr wenn mehrmals gelogen und zusätzlich kommen noch die Folgestraftaten dazu - also wenn per Zeugenmeineid in USA jemand exekutiert wurde, kann dem Lügner unter Umständen ähnliches drohen international). Ich bin aber kein Jurist !

Bei uralten ausländischen Oldtimern kommt das ab und zu vor, dass keine Papiere mehr existieren, dann läuft das per Eidesstattichen Versicherungen und Kaufvertrag (5 Jahre Knast wenn gelogen, doch doch, 5 Jahre las ich mal im StGB und wenn sich Gesetze ändern, gelten nicht immer die milderen im schwebenden Verfahren - z.B. bei Verjährungsgesetzen wäre das pervers, da müssen meiner Meinung nach immer die schärfsten Verjährungsfristen gelten denn sonst wäre das ja eine staatliche Einladung zum Vertuschen und Verdecken - das Mordmerkmal Nr. 1)
Da muss dann sicher zumindest der Vorbesitzer gefragt werden, ob er wirklich verkauft hatte !

Normalerweise braucht man bei der Zulassung KFZ-Brief und beim abgemeldeten KFZ zusätzlich die Abmeldebescheinigung oder beim angemeldeten KFZ den KFZ-Schein. Schwerstkriminell kann es werden, wenn die Zulassungsstelle korrupt durchseucht ist und versucht, Fahrzeuge von Amts wegen abzumelden und per ebenso kriminellen Händlern oder Garagenvermietern dann verhökern zu wollen. Ein korrekte Zulassungstele müsste also eigentlich sofort die Handschellen kicken lassen (was die nicht darf, nur die Gerichte) wenn jemand auftaucht und ein Fahrzeug ummelden will auf seinen Namen und nur eine Abmeldebescheinigung oder gar eine Abmeldebescheinigung von Amts wegen dabei hat - dann ist das in 99% der Fälle ein gestohlenes KFZ das jemandem gehört, der länger verreist war - "Storagehunter"-Plünderer-Guerillaterror - wer solchen kriminellen und amtsschimmelkorruptionsverbandelten Händlern aufgesessen ist, terroristischen Plünderern also - guckt dann in die Röhre, wenn er nicht mit Kriegsrecht in Konflikt kommen will ! Bei den Riots in LA anfang der 1990iger haben die Soldaten wegen viel weniger angeblich sogar geschossen auf Plünderer !

Du hast mir heute morgen ein Lächeln auf's Gesicht gezaubert.

Danke 🙂

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so Herrschaften, hat alles wie am Schnürchen und ohne Probleme geklappt;-)
Wünsch euch n sonniges Wochenende;-)

Zitat:

@Kawa_Harlekin schrieb am 5. Juni 2015 um 01:20:48 Uhr:


[...] Ein korrekte Zulassungstele müsste also eigentlich sofort die Handschellen kicken lassen (was die nicht darf, nur die Gerichte) wenn jemand auftaucht und ein Fahrzeug ummelden will auf seinen Namen und nur eine Abmeldebescheinigung oder gar eine Abmeldebescheinigung von Amts wegen dabei hat - dann ist das in 99% der Fälle ein gestohlenes KFZ das jemandem gehört, der länger verreist war [...]

Nur eine kurze Frage:

Warum?

Grüße, Martin

Strafanzeige gegen den "Gaskutscher" wegen Mobbings. denn ich hatte doch lang und breit erklärt "warum" - darum also !

Keine der Papiere dienen als Eigentumsnachweis. Genau genommen handelt es sich bei den Fahrzeugpapieren also um »Steuerabführungsurkunden«.

Warum sollte sich also eine Behörde, deren einziger Sinn und Zweck das Erfassen von personenbezogenen Daten zwecks Erhebung einer Steuer ist, sich genau davor verschließen?

Ist doch egal wem die Kiste gehört - Hauptsache jemand zahlt die Steuer! Zu laut, zu dreckig, keine gültige HU? Egal - Hauptsache jemand zahlt die Steuer!

Da kommst du jetzt mit irgendwelchen Spitzfindigkeiten von wegen »So nicht« und »Handschellen«. Dabei wollen sie doch dort nur unser Bestes (das Geld). Das zu verweigern... Nun ja... Das wäre nun wirklich mal ein Skandal! 😉

Grüße, Martin

Zitat:

@Mr.Lustig6661 schrieb am 5. Juni 2015 um 12:04:51 Uhr:


so Herrschaften, hat alles wie am Schnürchen und ohne Probleme geklappt;-)
Wünsch euch n sonniges Wochenende;-)

Und darum schließe ich hier den Thread, ehe doch noch der 3. Weltkrieg wegen eines fehlenden Mopped-Zettels herbeigeredet wird.

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