Fahrzeug gestohlen??!!!???
Ich habe letzten Monat einen Roller jemand abgekauft, jetzt möchte ich gern wissen ob der Verkäufer ihn vllt gestohlen hatte, kann mir jemand sagen wo ich das nachschauen kann ich habe die Rahmennummer und alles bei Hand.
Bitte um Hilfe
14 Antworten
ist absolut keine arbeit.
habe das bei meiner cross damals auch vermutet. hab dann bei der polizei angerufen. Die haben natürlich dumme fragen gestellt. Hab ihnen die situation dann erklärt und er hat es geprüft.
yo ... gib ins telefon einfach die rufnummer deiner örtlichen polizeistation ein, dann wirst du weitergeleitet 😉
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In Deutschland besteht für Privatpersonen keine Möglichkeit, den Sachfahndungsbestand der Polizei abzufragen und schon gar nicht im Internet.
Wenn beim Kauf eines Kfz die Papiere vollständig übergeben werden und der Verkäufer auch der eingetragene Halter ist (Ausweis zeigen lassen), bestehen auch keine Zweifel. Interessant wird die Sache nur, wenn der Verkäufer als Vermittler auftritt. Dann läßt man entweder die Finger von dem Teil oder fragt beim letzten Halter direkt nach.
Natürlich kann man sich an die Polizei wenden. Hat man da das Fahrzeug aber schon gekauft und bezahlt, ist es im Ernstfall weg!
pfisti
Zitat:
Original geschrieben von pfisti
In Deutschland besteht für Privatpersonen keine Möglichkeit, den Sachfahndungsbestand der Polizei abzufragen und schon gar nicht im Internet.Wenn beim Kauf eines Kfz die Papiere vollständig übergeben werden und der Verkäufer auch der eingetragene Halter ist (Ausweis zeigen lassen), bestehen auch keine Zweifel. Interessant wird die Sache nur, wenn der Verkäufer als Vermittler auftritt. Dann läßt man entweder die Finger von dem Teil oder fragt beim letzten Halter direkt nach.
Natürlich kann man sich an die Polizei wenden. Hat man da das Fahrzeug aber schon gekauft und bezahlt, ist es im Ernstfall weg!
pfisti
Ja bei mir war es so das einiges unklar war,
Da bei einer Crossmaschine es keinen Brief gibt, ist immer der der den kaufvertrag hat der besitzter.
Zitat:
Original geschrieben von AudiFan1337
Da bei einer Crossmaschine es keinen Brief gibt, ist immer der der den kaufvertrag hat der besitzter.
das verstehe ich nicht so ganz. warum gibt es für eine crossmaschine keinen brief?
@ Simmyracer:
besitzer dürfen aber im übrigen keinen verkauf vollziehen. das kann nur der eigentümer. siehe BGB. :-)
beispiel dazu:
wenn du mir deine maschine leihst, bin ich im besitz deiner maschine (= besitzer)
da die maschine aber dir gehört, ist es dein eigentum ( = eigentümer)
ich dürfte also von mir aus deine maschine gar nicht verkaufen, denn damit soll verhindert werden, dass ich mich beispielsweise wegen geldknappheit an deinem eigentum bereichere und dir damit unrecht tue.
es sei denn, du gibst mir eine mündliche vollmacht (besser schriftliche) und dadurch würde dann auch nachgewiesen werden können, dass der verkauf legitim und mit dem eigentümer abgesprochen ist.
wenn jemand ein fahrzeug klaut, dann ist der dieb auch in dem fall nur der besitzer, aber nicht der eigentümer des geklauten fahzeuges und DARF es per gesetz NICHT verkaufen. (ja, per gesetz nicht mal klauen... ich weiß... aber ist ja nur beispielbezogen... :-P )
das erklärt, weshalb du beim kauf einer geklauten ware diese dann auch wieder abgeben musst. schlimmstenfalls könnte dir dann sogar noch hehlerei unterstellt werden und das stellt einen straftatbestand dar.
sollte sich das dann so bewahrheiten, heißt es für dich : moped weg, geld weg, strafe zahlen...
Zitat:
Original geschrieben von Thorte27
das verstehe ich nicht so ganz. warum gibt es für eine crossmaschine keinen brief?Zitat:
Original geschrieben von AudiFan1337
Da bei einer Crossmaschine es keinen Brief gibt, ist immer der der den kaufvertrag hat der besitzter.@ Simmyracer:
besitzer dürfen aber im übrigen keinen verkauf vollziehen. das kann nur der eigentümer. siehe BGB. :-)
beispiel dazu:
wenn du mir deine maschine leihst, bin ich im besitz deiner maschine (= besitzer)
da die maschine aber dir gehört, ist es dein eigentum ( = eigentümer)
ich dürfte also von mir aus deine maschine gar nicht verkaufen, denn damit soll verhindert werden, dass ich mich beispielsweise wegen geldknappheit an deinem eigentum bereichere und dir damit unrecht tue.
es sei denn, du gibst mir eine mündliche vollmacht (besser schriftliche) und dadurch würde dann auch nachgewiesen werden können, dass der verkauf legitim und mit dem eigentümer abgesprochen ist.
wenn jemand ein fahrzeug klaut, dann ist der dieb auch in dem fall nur der besitzer, aber nicht der eigentümer des geklauten fahzeuges und DARF es per gesetz NICHT verkaufen. (ja, per gesetz nicht mal klauen... ich weiß... aber ist ja nur beispielbezogen... :-P )
das erklärt, weshalb du beim kauf einer geklauten ware diese dann auch wieder abgeben musst. schlimmstenfalls könnte dir dann sogar noch hehlerei unterstellt werden und das stellt einen straftatbestand dar.
sollte sich das dann so bewahrheiten, heißt es für dich : moped weg, geld weg, strafe zahlen...
@Thorte27:
Er meint wohl eine Maschine nur für Rennzwecke ohne Zulassung... Da gibts keinen Brief für...
Naja...und wo is in deiner "Auflistung" z.B. der gutgläubige Erwerb? Genau dieser kann dir nämlich den ganzen Sachverhalt über den Haufen schmeißen und deine Schlussfolgerung geht ins Leere... 😉
Gruß
Börny
achso, okay! das wusste ich nicht! ich dachte, es sei auch dort per brief der eigentumsnachweis zu erbringen.
vielen dank @ börnybärchen81 :-)
ja wie schon geschrieben meine ich eine Vollcross. Die kann man nicht anmelden und da gibts keine papiere.
Also wenn man auf der sicheren Seite stehen will, notier die Rahmennummer und schau damit mal bei den Blauen vorbei. Wenn du Glück hast, ist nichts gemeldet, wenn du Pech hast, verhilfst du evtl. dem eigentlichen Besitzer sein Bike zurück zu erhalten 😉
Zitat:
Original geschrieben von Börnybärchen81
@Thorte27:Er meint wohl eine Maschine nur für Rennzwecke ohne Zulassung... Da gibts keinen Brief für...
Naja...und wo is in deiner "Auflistung" z.B. der gutgläubige Erwerb? Genau dieser kann dir nämlich den ganzen Sachverhalt über den Haufen schmeißen und deine Schlussfolgerung geht ins Leere... 😉
Gruß
Börny
Der gutgläubige Eigentumserwerb tritt nicht ein, wenn die veräußerte Sache dem tatsächlichen Eigentümer:
* gestohlen wurde,
* verloren gegangen,
* oder sonst abhanden gekommen ist.
Das ist jetzt mehr neFrage als einStatement, aber ich dachte immer, dass der alteFahrzeugbrief der unrüttelbareEigentumsbeweis war, mit anderen Worten, wer denBrief hatte(besaß!😁), der warEigentümer desFahrzeuges, auch wenn dieMaschine noch bei wem anders in derGarage stand, der vielleicht meinte, dass sie ihm gehörte.Deswegen liegen/lagen dieBriefe beiLeasingfahrzeugen ja immer bei derBank oder so. Auf dem neuenDing, alsoZulassungsbescheinigungTeil-sowieso habe ich kürzlich mal bemerkt, dass da draufsteht "ist keinEigentumsbeweis".Was"bunkert" dieBank jetzt imFalle einesLeasingfahrzeuges, weiss das zufällig jemand😁???
Gruß
im kaufvertrag sollte die klausel drin stehen, dass das fahrzeug bis zur vollständigen bezahlung eigentum des händlers/der bank bleibt. da der dann von dir und dem vertragspartner unterschrieben wird, ist damit die rechtskräftigkeit/-gültigkeit gewährleistet. ebenso behält die bank die zulassungsbescheinigung teil II (ehemals fahrzeugbrief) ein.
die zulassungsbescheinigung teil I (entsprechend dem fahrzeugschein) bekommst du ausgehändigt und hast sie bei fahrten mitzuführen.