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Fahrzeug Bescheinigung Teil II verloren gegangen

Themenstarteram 4. Juni 2018 um 18:00

Hallo,

Ich habe ein kleines großes Problem.

Auto ist auf die Mutter versichert und läuft auf den Vater.

Das Auto möchte ich nun gerne übernehmen und in einer anderen Stadt auf mich anmelden. Problem ist, im Haushalt ist die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren gegangen. Definitiv im Haushalt. Wird schon länger Gesucht und kann nicht gefunden werden.

Was ich durch googeln herausgefunden habe: der normale Weg wäre in der Stadt meiner Eltern beim Kfz Amt mit eidesstaatlicher Versicherung vom Vater aufzutauchen und eine neue Bescheinigung zu erhalten mit der ich dann ganz normal in meiner Stadt das Auto auf mich anmelden kann.

Wäre natürlich ärgerlich sie neu ausstellen zu lassen und soweit ich weiss wird sie in der neuen Stadt direkt wieder vernichtet und eine neue erstellt?

Sorry, ich hatte noch nie ein Auto und kenne mich null aus.

Besteht eventuell auch die Möglichkeit mit der Bescheinigung Teil I, einer Kopie vom II sowie einer eidesstaatlichen Versicherung meines Vaters zur Ummeldung in meiner neuen Stadt aufzutauchen?

Oder komme ich um die Kosten für neh Ausstellung in Stadt I nicht herum?

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4 Antworten
am 4. Juni 2018 um 18:16

Die Frage kann Dir jede Zulassungsstelle zuverlässig beantworten. Ruf einfach mal da an.

Vielicht kannst Du das sogar bei der zulassungsstelle online recherchieren. So selten ist das bestimmt nicht.

Zulassungsbescheinigung Teil II ist doch das, was früher der Fahrzeugbrief war.

Da nutzt es nichts, wenn du mit der eidesstattlichen Versicherung des Vaters auftauchst, da muss dein Vater selbst auftauchen. Er muss vor der Behörde die eidesstattliche Versicherung nach entsprechender Belehrung abgeben.

Die neue Zulassungsbescheinigung erhält dann deinen Vater als Halter, und wenn du das Auto dann ummeldest, wirst du als neuer Halter in diese Bescheinigung eingetragen. Da ist nämlich Platz für zwei Halter. Etwaige Vorhalter werden nur zahlenmäßig eingetragen.

Themenstarteram 5. Juni 2018 um 9:29

Zitat:

@PeterBH schrieb am 4. Juni 2018 um 22:45:26 Uhr:

 

Da nutzt es nichts, wenn du mit der eidesstattlichen Versicherung des Vaters auftauchst, da muss dein Vater selbst auftauchen. Er muss vor der Behörde die eidesstattliche Versicherung nach entsprechender Belehrung abgeben.

Die neue Zulassungsbescheinigung erhält dann deinen Vater als Halter, und wenn du das Auto dann ummeldest, wirst du als neuer Halter in diese Bescheinigung eingetragen. Da ist nämlich Platz für zwei Halter. Etwaige Vorhalter werden nur zahlenmäßig eingetragen.

Ja, das weiß ich ja. Das wäre der normale, teure gang.

Die Frage war, ob es auch ginge, wenn mein Vater bei mir in der Kommune vorspricht, damit man die Kosten und Aufwand minimieren könnte.

----

Telefonisch ist hier in München kein Durchkommen. Hab es jetzt Mal per Email versucht.

Vielen Dank für eure Antworten. Mal sehen ob und wann die Zulassungsstelle sich meldet.

-----

Eine Frage hätte ich noch. Wann melde ich der Versicherung , dass das Fahrzeug nun auf mich läuft. Vor oder nach der Anmeldung bei der Kfz Zulassung? Ist alles etwas kompliziert weil ich auch noch die schaden-freiheitsklasse der Mutter übernehme und die Adresse sich ändert etc.

Bei der Anmeldung brauchst du doch die eVB von der Versicherung. Die holst du entweder online oder direkt bei einer Versicherungsvertretung. So stellst du auch den Versicherungsantrag. Hol dir vorher das Formular für die Übertragung des SFR. Den kannst du auch nur mit den Jahren übertragen, die du selbst hättest "erfahren" können - dein Führerschein 10 Jahre alt, SFR 20 von Muttern - da kriegst du nur SFR 10.

Die Versicherung wird von der Zulassungsstelle dann direkt über die Zulassung des Fahrzeuges auf dich informiert.

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