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fahrzeug anmelden, Halter und Versicherungsnehmer verschieden

Themenstarteram 11. Mai 2004 um 2:34

muß der halter eines Fahrzeugs immer identisch mit dem versicherungsnehmer sein?

der versicherungsnehmer ist natürlich auch der fahrer des fahrzeugs

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dynamix

Hallo zusammen,

mir und meinem Dad hatte sich mal folgende Frage gestellt:

Geht es das ich ein Fahrzeug auf meinen Namen zulasse, er aber den Wagen dann auf sich versichert und mich quasi als 2.Fahrer einträgt?

Oder müssen Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer ein und dieselbe Person sein?

Mein Dad hat damit keine Erfahrung da er bisher Fahrzeuge immer auf sich alleine zugelassen hat egal ob er oder meine Mutter ihn fahren sollen.

Weiss jemand was dazu? :)

Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass es geht. Mein Auto ist auf meinen Vater zugelassen und auf mich versichert, selbst die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer läuft auf meinen Namen (die Zulassungsstelle interessiert ja nicht wer bezhalt, hauptsache es wird bezahlt).

Mein Vater ist Firmenangehöriger eines deutschen Herstellers, mindestens 6 Monate musste das Auto auf ihn zugelassen werden, wobei wir den Halter auch nach Ablauf dieser Zeit nicht geändert haben. Versichert und gefahren wird er vom ersten Tag an nur von mir und in der Versicherung sind auch nur meine Frau und ich als Fahrer eingetragen.

Bei manchen Versicherungen zahlt man evtl. noch einen Aufschlag für abweichenden Halter und Versicherungsnehmer, in meinem Fall hat das aber bis auf paar wenige EUR nichts ausgemacht.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Können Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen sein?' überführt.]

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Nur kurz - guck doch ruhig, was es denn kosten würde, im Landkreis bei deinem Vater anzumelden - wenn die Regionalklasse günstiger ist, warum nicht?

Grüße

Schreddi

am 28. März 2010 um 12:30

Hallo,

ich habe eine etwas knifflige Situation:

Und zwar lebe ich rund 800km von meinen Eltern untfernt und möchte mir über Ostern bei meinen Eltern ein Fahrzeug kaufen.

Mein momentanes Fahrzeug ist auf meine Mutter Zugelassen und auch auf Sie versichert.

Am liebsten würde ich das neue Fahrzeug selbst versichern und die Schadenfreiheitsklasse meiner Mutter übernehmen. Nun ist aber das Problem, dass ich das Fahrzeug ja nicht am Wohnort meiner Eltern auf mich selbst zulassen kann. Jetzt würde ich am liebsten das Fahrzeug auf meine Mutter an deren Wohnort zulassen. Nun ist die Frage wer der Fahrzeughalter ist. Wenn ich bei der Versicherungsberechnung eingebe, dass Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer unterschiedlich sind ist der errechnete Betrag deutlich höher als wenn ich mich selbst als Fahrzeughalter angebe. Bei Wikipedia steht zum Thema Fahrzeughalter, dass dies die Person ist die das Fahrzeug in der Regel auch führt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter

Kann ich das Fahrzeug nun auf meine Mutter zulassen und selbst aber Versicherungsnehmer UND Fahrzeughalter sein?

Falls dies nicht funktionieren würde wäre die einzige Alternative ein Kurzzeitkennzeichen und das Fahrzeug dann nach Ostern an meinem Wohnort auf mich zulassen. Wisst Ihr ob dies bei jeder Zulassungsstelle möglich ist, auch bei kleineren? Und wie ist das mit der Versicherungsbestätigungsnummer? Ich möchte das Fahrzeug bei der HUK24 zulassen. Kann ich für ein Kurzzeitkennzeichen eine ganz normale eVB benutzen?

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeughalter/ Versicherungsnehmer/ Zugelassen auf' überführt.]

Nein du kannst es nicht auf deine Mutter anmelden und selber VN und Halter sein.

kurzzeitkennzeichen bekommst du auf jeder Zulassungsstelle

die EVB MUSS aber eine sein, die auch für Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wurde, sonst bekommst du am Schalter keines ausgestellt. Ist aber doch kein Problem das nicht mit einem Anruf beseitigt währe.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeughalter/ Versicherungsnehmer/ Zugelassen auf' überführt.]

hallo,hier etwas für leute die es eigendlich wissen müssten!

1 ,du kannst den wagen auf dich zulassen,( dein Nahme )

2,Mutter ist halter und versicherungs bezahler !

3 ,man kann alles,man muss nur die richtigen fragen! ist zwar nicht einfach,aber es geht.

so hatten wir es auch gemacht.roller auf meine frau zugelassen und ich war zahle man und söhne, da ich die prozente behalten wollte und habe.mfg fritz

ps,war bei der HUK,die machen das,aber nicht HUK 24 !

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeughalter/ Versicherungsnehmer/ Zugelassen auf' überführt.]

weil du in dem Moment eben weiterhin der Versicherungsnehmer warst und deine Frau der Halter - die Frage war aber anders gestellt worden

Ich erinnere an die Fragestellung: "Kann ich das Fahrzeug nun auf meine Mutter zulassen und selbst aber Versicherungsnehmer UND Fahrzeughalter sein?"

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeughalter/ Versicherungsnehmer/ Zugelassen auf' überführt.]

am 29. März 2010 um 19:07

Vielen Dank schon mal!

Ich werd mir also so ein Kurzzeitkennzeichen holen müssen. Wie ist denn das mit dieser eVB? Momentan weis ich noch nicht welches Fahrzeug es werden wird. Kann ich trotzdem schon mal eine eVB beantragen und dann im Nachhinein die Fahrzeugdaten aktualisieren?

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeughalter/ Versicherungsnehmer/ Zugelassen auf' überführt.]

klar kannst du dir die EVB für ein noch nicht bekanntes Fahrzeug geben lassen, vermeiden solltest du es aber mit einem Kurzzeitkennzeichen mehrere Fahrzeuge zu bewegen und die Eintragung im rosa Fahrzeugschein zu unterlassen, kann empfindlich teuer werden

Also EVB für Kurzzeit holen, dann Kennzeichen holen und dann VOR Fahrtantritt den Schein ausfüllen

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeughalter/ Versicherungsnehmer/ Zugelassen auf' überführt.]

Ich verstehe die Problematik nicht:

Warum ist es schlecht das Fahrzeug auf deine Mutter weiterhin zu versichern?

Warum kannst du nicht den Schadenfreiheitsrabatt deiner Mutter übernehmen? Anscheinend ist es ja dein Auto, welches du gefahren hast, also auch dein Schadenfreiheitsrabatt. Diesen kann deine Mutter an dich überschreiben.

Wichtig hierbei, du bekommst nur so viel Schadenfreiheitsrabatt, wie du in deinem Leben hättest "erfahren" können.

Wenn du also 24 Jahre bist bekommst du max. SF7 (bzw. je nachdem nur SF6)

Wenn Halter (hier ist die Person gemeint, die das Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt angemeldet hat) und Versicherungsnehmer unterschiedlich sind, nehmen die Versicherungen deswegen so viel mehr, weil das in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt hat.

Wenn der VN nämlich den Vertrag kündigt oder nicht zahlt, fährt ein unversichertes Fahrzeug rum. Durch die verschiedenen Personen ist der Halter aber viel schlechter greifbar als wenn Halter und VN ein und die selbe Person sind. Unter Umständen weiß der Halter noch nichtmal was davon, dass die Versicherung durch den VN gekündigt wurde. (z.B. Freund und Freundin die sich getrennt haben).

Meine Empfehlung an dich:

Lass es auf deine Mutter weiterlaufen. Bei der Zulassung musst du ja inzwischen ein Girokonto angeben und eine Einzugsermächtigung erteilen, hier kannst du ohne Probleme dein Konto angeben (bei mir die gleiche Situtation)

Bei der Versicherung kannst du entweder genauso verfahren, oder wenn die Rechnungen schicken, kannst du die ja über Weihnachten mitnehmen und bezahlen (da bist du doch bestimmt zuhause) ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeughalter/ Versicherungsnehmer/ Zugelassen auf' überführt.]

und für was? irgendwann verstreitet man sich mal und hat jahrelang für die % von wem anderst bezahlt ohne was davon zu haben, denn wenn die dann nicht irgendwann übertragen werden fängt man wieder von vorne an

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Fahrzeughalter/ Versicherungsnehmer/ Zugelassen auf' überführt.]

Hallo zusammen,

mir und meinem Dad hatte sich mal folgende Frage gestellt:

Geht es das ich ein Fahrzeug auf meinen Namen zulasse, er aber den Wagen dann auf sich versichert und mich quasi als 2.Fahrer einträgt?

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Weiss jemand was dazu? :)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Können Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen sein?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Dynamix

Hallo zusammen,

mir und meinem Dad hatte sich mal folgende Frage gestellt:

Geht es das ich ein Fahrzeug auf meinen Namen zulasse, er aber den Wagen dann auf sich versichert und mich quasi als 2.Fahrer einträgt?

Oder müssen Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer ein und dieselbe Person sein?

Mein Dad hat damit keine Erfahrung da er bisher Fahrzeuge immer auf sich alleine zugelassen hat egal ob er oder meine Mutter ihn fahren sollen.

Weiss jemand was dazu? :)

Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass es geht. Mein Auto ist auf meinen Vater zugelassen und auf mich versichert, selbst die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer läuft auf meinen Namen (die Zulassungsstelle interessiert ja nicht wer bezhalt, hauptsache es wird bezahlt).

Mein Vater ist Firmenangehöriger eines deutschen Herstellers, mindestens 6 Monate musste das Auto auf ihn zugelassen werden, wobei wir den Halter auch nach Ablauf dieser Zeit nicht geändert haben. Versichert und gefahren wird er vom ersten Tag an nur von mir und in der Versicherung sind auch nur meine Frau und ich als Fahrer eingetragen.

Bei manchen Versicherungen zahlt man evtl. noch einen Aufschlag für abweichenden Halter und Versicherungsnehmer, in meinem Fall hat das aber bis auf paar wenige EUR nichts ausgemacht.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Können Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen sein?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Dynamix

müssen Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer ein und dieselbe Person sein?

nein, muss nicht. in manchen tarifen wird das aber nicht angeboten und ist i.d.R. auch teurer als wenn halter und VN eine person sind.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Können Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen sein?' überführt.]

Klingt ja schonmal ganz interessant.

Mir stellte sich halt die Frage da meiner im Moment noch in Steuer und Versicherung auf meinen Vater läuft da er sich nicht sicher war ob es geht wenn ich ihn auf mich anmelden würde.

Bezahlen tu ich den ganzen Kladaradatsch ja sowieso.

Wie wäre es denn wenn ich mir jetzt einen neuen Wagen kaufe und diesen dann auf mich zulasse aber mein Vater ihn über den Vertrag des alten Wagen wieterversichert? Geht das auch oder sagt die Versicherung da nö?

Ich weiss ist im Prinzip die gleiche Frage aber ich weiss nicht wie feinfühlig die Versicherungen im allgemeinen bei dem Thema sind. ;)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Können Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen sein?' überführt.]

am 26. Januar 2011 um 12:54

Wie schon o.g., müssen Eigentümer, Besitzer, Halter, Versicherungsnehmer und Fahrer nicht identisch sein, aber manche Versicherungstarife setzen bestimmte Konstellationen voraus, bspw. Halter = Versicherungsnehmer oder Versicherungsnehmer = Fahrer. Ob Du ein Neufahrzeug auf Dich zulassen und über Deinen Vater versichern kannst, müßtest Du daher bei der Versicherung erfragen.

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Können Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen sein?' überführt.]

....das ganze nennt sich abweichende Halterschaft und kostet in den meisten Fällen einen Zuschlag.....

Eine weitere Möglichkeit wäre unter Umständen, den Schadenfreiheitsrabatt (SFR) Deines Vaters auf Dich zu übertragen und das Auto dann sowohl auf Dich zuzulassen und zu versichern.... Du kannst allerdings nur soviel vom SFR übernehmen, wie Du Dir auch erfahren haben kannst.... Dein Versicherer bzw. Dein Makler/Vermittler kann Dir da aber genau Auskunft geben, was sich bei Dir lohnt.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Können Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer unterschiedliche Personen sein?' überführt.]

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