Fahrwerk Auspuff und Sportluftfilter "nicht eingetragen"
Hatte eben wieder das Vergnügen mit der Polizei, bin mit einem
BMW e36 gefahren den ich gestern erst gekauft habe.
Am BMW waren Sportfahrwerk, Sportendschalldämpfer und Sportluftfilter verändert.
Das Sportfahrwerk ist eingetragen gewesen, allerdings konnte die Polizistin die in den Papieren eingetragene Nummer auf dem Fahrwerk nicht finden. Meiner Meinung nach steht die Nummer auf den Federn, die Polizistin fand nur einen Aufkleber wohlmöglich mit der Ersatzteilnummer auf dem Stoßdämpfer, die mit den Papieren nicht übereinstimmte.
Der Sportendschalldämpfer ist ein novus mit einer E Nummer sowie ABE, selbst beim Hersteller auf der Seite steht eintragungsfrei. Polizei meint aber ABE muss eingetragen werden (wahrscheinlich haben die das mit Gutachten verwechselt).
Die Frage ist was kommt auf mich zu ? Das einzige was nicht eingetragen war ist der Sportluftfilter für alles andere gibt es Papiere oder Eintragungen auch wenn die Polizei das Gegenteil behauptet.
Von allen Papieren sowie teilen wurden Fotos von der polizei gemacht.
Habe nun eine Mängelkarte wegen den 3 Sachen bekommen.
Was erwartet mich wegen nicht eingetragenem Sportluftfilter?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@- 61 chris- schrieb am 29. November 2017 um 21:56:20 Uhr:
Doch aber wusste nicht dass bei der Polizei nur Idioten arbeiten
Ich habe eine sehr konkrete Vorstellung davon, wer in diesem Szenario der Idiot ist. Die Polizisten sind es nicht. Schon eher derjenige, der pauschal eine ganze Berufsgruppe verunglimpft.
249 Antworten
@TE
War das dein Fall?😁
http://www.nordbayern.de/.../...tzten-bmw-gleich-stillgelegt-1.6005740
Hand aufs Herz:
War der "Verkäufer" dein Kumpel?
Toller Thread .... Hättest Du direkt geschrieben das im Kaufvertrag Bastlerfahrzeug stand hätte sich das Ganze auf 2 bis 3 Antworten beschränkt.
Da hast aber noch Glück gehabt das das Fahrwerk eingetragen ist - sonst wär das ein Fall für die Schrottpresse.
Also alles was nicht eingetragen ist in den Originalzustand zurück und Du hast Ruhe.
Das Ordnungsgeld wirst du wohl bezahlen müssen.
Ne war das in dem Bericht nicht ??
Und Verkäufer war türkischer Herkunft wo ich nur 1/4 von dem was er sagte verstanden habe. Also kein Kumpel ??
Ne Strafe will ich eben nicht zahlen
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Dann bring alles auf Vordermann und gut.
Gar nicht.
Du bist mit der Karre gefahren, also zahlst du.
Ist ja nicht so dass das Auto beim TÜV bemängelt wurde.
Wie willst du denn um die Strafe rumkommen? Das Fahrzeug war in dem bemängelten Zustand und du bist gefahren. Wo genau siehst du da jetzt einen Ausweg? Bedenke: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Auswandern ... gaaanz weit weg. Das kostet aber bestimmt mehr.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 25. April 2017 um 21:33:41 Uhr:
Auswandern ... gaaanz weit weg. Das kostet aber bestimmt mehr.
Oder in Berlin untertauchen. Da fahren fast nur solche Karren rum.😛
Ach, prozentual ist das nun wieder auch nicht so dolle. 🙂
Prozentual auf ganz Berlin nicht, aber einige Ecken sind schon ganz dolle.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 25. April 2017 um 20:51:41 Uhr:
....hätte sich das Ganze auf 2 bis 3 Antworten beschränkt.
Außgerechnet DU, der maßgeblich daran beteiligt war bzw. verantwortlich ist, mit seinen falschen Behauptungen sowie Mutmaßungen, den Fred unnötig in die Länge gezogen haben...muss sich nun über die Länge des Threads auslassen. 🙄
Soviel dann zum Thema was TE's alles "natürlich" schreiben; was ich glaube/was ich weiß - bzw. du nicht weißt, aber trotzdem meinst...
Zitat:
...mit deinen Mutmassungen andere Beiträge herunterqualifizieren...
...zu müssen! 🙄
War ja klar das Du Dich wieder zu Wort meldest ....
Wo Bitte stehen meine falschen Behauptungen ?
Ich glaube Du hast meine Ironie mit den Vertrageinschlüssen zu mündlichen Vereinbarungen gründlich missverstanden und komischerweise sogar zitiert. Habe herzhaft gelacht ....
Ich hatte immer darauf hingewiesen das der Kaufvertrag nicht gültig bzw wandelbar ist wenn NICHT darin ein Bastlerfahrzeug oder so etwas drin steht und das Fahrzeug nicht den Zulassungsbestimmungen entspricht.
Du hingegen hast etwas von mündlichen Vereinbarungen geschrieben und das der Käufer in der Beweispflicht wäre, was natürlich vollkommener Unfug ist. Aber so etwas von Unfug ....
Ich hab schon gesehen Du scheinst Rekordhalter hier im Forum zu sein - wenn Du in den anderen Threads
auch so viel Unsinn verbreitest wie zu der Gesetzeslage bei Verträgen, dann gute Nacht.
Jetzt falsche Behauptungen vorwerfen ist typisch bayrisches Wadelnbeissen.
Ich hab lange in Bayern gearbeitet, aber die Bayern die ich kenne stehen zumindest zu Ihren Aussagen und verdrehen nicht die Fakten.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 25. April 2017 um 22:26:40 Uhr:
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 25. April 2017 um 20:51:41 Uhr:
....hätte sich das Ganze auf 2 bis 3 Antworten beschränkt.
Außgerechnet DU, der maßgeblich daran beteiligt war bzw. verantwortlich ist, mit seinen falschen Behauptungen sowie Mutmaßungen, den Fred unnötig in die Länge gezogen haben...muss sich nun über die Länge des Threads auslassen. 🙄Soviel dann zum Thema was TE's alles "natürlich" schreiben; was ich glaube/was ich weiß - bzw. du nicht weißt, aber trotzdem meinst...
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 25. April 2017 um 22:26:40 Uhr:
...zu müssen! 🙄Zitat:
...mit deinen Mutmassungen andere Beiträge herunterqualifizieren...
Ist das ein B Verstoß oder gar kein Verstoß ? Weil bin noch in der verlängerten Probezeit und hab bereits 2x A Verstöße hinter mir