Fahrverbot in Deutschland (Blitzer) auch in Österreich gültig?

Hallo Leute!
Weils mich interessiert, hatte unlängst am Stammtisch ein Thema…

Wenn man als Österreicher in Deutschland geblitzt wird und bspw. ein Fahrverbot droht für Deutschland, gilt das Fahrverbot auch in Österreich?

Bezahlt man nur das Bußgeld nach Deutschland und darf halt 1 Monat nicht in Deutschland fahren und in Österreich schon?

Wie gestaltet sich das in der Praxis?

30 Antworten

Naja, ich will mich da nicht drücken oder das System austricksen. Ich bin ja unstrittig zu schnell gewesen - dann werde ich mit den Konsequenzen leben müssen.

Mich würde nur interessieren, wie der Ablauf für in Deutschland lebende EU Bürger ist. Punkte oder "Idiotentest" wird es ja keine geben, oder?

Zitat:

@NBProject schrieb am 15. September 2024 um 20:05:59 Uhr:


Punkte oder "Idiotentest" wird es ja keine geben, oder?

Du bekommst natürlich auch Punkte, das wäre ja sonst noch schöner.
Die Staatsangehörigkeit spielt grundsätzlich gar keine Rolle, überlege doch mal, wie viele Nicht-Deutsche in Deutschland wohnen. Dein Wohnsitz ist in Deutschland und der Tatort ist in Deutschland, also gibt es bei den Konsequenzen keinen Unterschied zu jemandem, der die deutsche Staatsangehörigkeit hat, d.h. Bußgeld, Punkte, ggf. Fahrverbot.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. September 2024 um 19:54:50 Uhr:


Den Wohnsitz kann man auch ändern ....

Umziehen und Jobwechsel, um ein simples Fahrverbot in NRW zu umgehen?

Zitat:

@NBProject schrieb am 15. September 2024 um 19:38:37 Uhr:


Ich bin vorige Woche auf der Autobahn bei Duisburg, von Oberhausen kommend, Richtung Neuss in der Baustelle geblitzt worden.
...
Ich weiß nicht, ob da jetzt 60km/h oder 80km/h in der Baustelle war. Ich bin da einfach aus dem limitfreien Bereich reingerollt und hatte vermutlich noch 120km/h - 140km/h drauf.

Wo soll das in Duisburg gewesen sein??? Auf der A42 gibt es 4KM einen 120/100KMH-Bereich, bevor die Baustelle begint. Auf der A3 hat man vor dr Baustelle einen 6KM langen 120-Bereich.

Wenn du dich vorher an die Geschwindigeit gehalten hast, und damit in die Baustelle reingerollt bist, dürftest du unter den 120KMH liegen. Gibt Punkte, aber kein Fahrverbot. Oder man hat dich auf der A42 am Kreuz Oberhausen -West kurz vor der Baustelle geblitzt. 100 erlaubt/140gefahren sind ebenfals noch kein Fahrverbot.

Zitat:

@MvM schrieb am 16. September 2024 um 10:29:51 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. September 2024 um 19:54:50 Uhr:


Den Wohnsitz kann man auch ändern ....

Umziehen und Jobwechsel, um ein simples Fahrverbot in NRW zu umgehen?

Das würde auch gar nicht funktionieren, da man natürlich auch ein Fahrverbot bekommen kann, wenn der Wohnsitz im Ausland ist.

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Nur müsste der FS dann keinen Urlaub auf der Wache machen, während man außerhalb D seinen Urlaub oder die Dienstreise absolviert.

Klar, er kann seinen Wohnsitz nach Slowenien verlegen, damit er während des einmonatigen Fahrverbotes dann auch mal ein paar Tage in den Niederlanden fahren darf. Was er dann aber alles machen muss, um den Wohnsitz auch nachzuweisen? Praktikabel sieht anders aus.

Für die Zeit des Fahrverbots einen Fahrdienst zu engagieren, fällt auch anstrengungsfrei vom Himmel und kostet nichts? Kann jeder machen wie er mag.

Interessante Frage auf jeden Fall. Für mich als in Schweden lebender deutscher Staatsangehöriger (noch...) gilt dabei laut den schwedischen Behörden folgendes:

"Ausländischer Führerschein

Ihr ausländischer Führerschein kann beschlagnahmt werden, und die schwedische Verkehrsbehörde kann Ihren Führerschein in Schweden aus denselben Gründen wie beim Entzug eines schwedischen Führerscheins für eine bestimmte Zeit für ungültig erklären.

In einigen Fällen kann der ausländische Führerschein gegen einen schwedischen umgetauscht werden, auch wenn Sie keinen Antrag gestellt haben. Der schwedische Führerschein kann dann entzogen werden"

Quelle: Transportstyrelsen

So regide sind wir in D nicht. 🙂 Es wird bei ausländischem Wohnsitz nur untersagt, im Inland vom ausländischen FS Gebrauch zu machen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. September 2024 um 13:50:44 Uhr:


So regide sind wir in D nicht.

Rigide.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 16. September 2024 um 13:50:44 Uhr:


Es wird bei ausländischem Wohnsitz nur untersagt ...

Wo steht denn, dass der obige Text von der schwedischen Website für Personen mit ausl. Wohnsitz gilt? Zumal ja SpyderRyder aus schwedischer Sicht seinen Wohnsitz nicht im Ausland hat, sondern eben in Schweden.

Such halt. 🙂

Fahrverbot nur da, wo es dir untersagt wurde. Die Tatsache, dass du keinen physischen Fuehrerschein besitzt, bedeutet nicht, dass du allgemein keine Fahrerlaubnis hast.

Soweit ich das bisher verstanden auch, auch in weiterführenden Informationen, kann der schwedische Staat den deutschen Führerschein nicht im engeren Sinne entziehen; meines Wissens würde der FS dann wohl der ausstellenden Behörde (in meinem Fall dann einem Kreis in Deutschland) zugeführt. Fahrverbot gilt dann aber in Schweden in jedem Fall.
Ist aber für mich ein theoretisches Problem. Die Verstöße, die zur Beschlagnahme führen, sind bekannt und werden vermieden, und spätestens mit dem Erwerb der schwedischen Staatsbürgerschaft muss ich den Lappen dann auch umtauschen. Wenn alles gut geht, ist das in zwei Jahren der Fall.

Ein Schelm würde in Österreich Verlust geltend machen und ein Ersatz beantragen.

....wenn da nicht auch auf einmal bei der zuständigen Behörde der eingezogene FS auftaucht. Es gäbe dann Fragen.

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