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Fahrerkarte ?!

Themenstarteram 16. Juni 2008 um 11:05

Hallo,

muss mir nur für eine Messe in 4 Tagen einen 7,5t-Lkw

bei der Autovermietung leihen.

Benötige ich auch, wenn ich nur dieses eine Mal einen

7.5t fahre diese komische "Fahrerkarte" ?

Ist es richtig, dass wenn ich privat mit 7,5t z.b. einen Umzug mache,

benötige ich keine solche Fahrerkarte,

bei einer Fahrt zu einer Messe aber schon, da das als "gewerblich" gilt ?

Habe gehört, dass es zwischen Beantragung und Zusendung der Karte

ca. 1 Woche dauert, d.h. die Fahrerkarte würde auf keinen Fall mehr rechtzeitig

eintreffen !

Würde in diesem Fall auch der Beleg, dass man die Fahrerkarte vor Fahrtantritt

zumindest schon beantragt hat, ausreichen ?

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21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von kurtis.brown

Wollte ja auch nur zeigen was möglich ist, weil die Aussage wenn DTCO verbaut ist muss dieser auch genutzt werden, so nicht richtig ist.

Korrekt, @kurtis.brown; überall und immer gibt es auch irgendwelche Ausnahmeregulungen.

Anhand der Fragestellung von @eisbaer69 bin ich davon ausgegangen, dass er unter "gewerbl. Güterkraftverkehr" fällt bzw. unter "gewerbl. Transport von Gütern" fährt.

Deshalb habe ich bei meinen Antworten nicht jedes Mal explizit diese Begriffe mit einfliessen lassen, sorry.

 

Zitat:

Was jeder mit den Informationen anfängt oder wie er sie für sich auslegt, ist dann seine Sache.

Aber damit fangen die Probleme ja erst richtig an , und tauchen Fragen auf!

Gut, mit deinen hilfreichen Links kann @eisbaer69 sich jetzt selbst beschäftigen, ob er für sich eine "Lücke" findet. (Da bin ich aber skeptisch).

Der ganze "Vorschriften-Wust" ist aber auch ein ziemlich dichter Paragraphen-Dschungel, den man anfangs nicht so schnell durchblicken kann.

Grüsse,    motorina.

Jo darum auch die von dir nicht zitierte Aussage: Frag mal beim Gewerbeaufsichtsamt nach.

Aber mach mich ruhig schlecht, wollte eigentlich nur helfen. :(

Was soll das jetzt , @kurtis.brown, dich schlecht machen?:confused: Hätte ich einen Grund? Wüßte keinen...

Meine Absicht war dem TE klarzulegen, dass die ganze Materie nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist.

 

Ich hab´ dir Recht gegeben ("Korrekt...") in meinem letzten Beitrag.

Hab´ ich mich bei dir entschuldigt ("sorry"), weil ich nicht jedes Mal  ausdrücklich Bezug auf eine gewerbl. Tätigkeit genommen habe.

Desweiteren habe ich deinen Beitrag mit "deinen hilfreichen Links"  hervorgehoben.

 

... und das ist bei dir "schlecht machen"??

Da bin ich anscheinend auf  ´nem falschen Dampfer?

 

Ich nehme an, dass du dem TE geholfen hast (was auch meine Absicht ist und war).

Aber warum soll es verboten, kritische Anmerkungen zu plazieren und auf Gefahren oder möglichen Fehlinterpretationen hinzuweisen?

 

motorina.

 

Wow sorry, wollte damit keinen Sturm der Entrüstung auslösen. ;)

Da hab ich dich wohl einfach missverstanden. Ich bitte vielmals um Entschuldigung. :)

Hab mir deine Antworten gerade nochmal durchgelesen, tut mir wirklich leid, habe vorhin scheinbar die hälfte überlesen.

War aber auch gar nicht so böse gemeint. Vielleicht wär ein ;) am Ende besser gewesen als ein :( .

Nix für Ungut.

Zitat:

Original geschrieben von eisbaer69

Hallo,

muss mir nur für eine Messe in 4 Tagen einen 7,5t-Lkw

bei der Autovermietung leihen.

Benötige ich auch, wenn ich nur dieses eine Mal einen

7.5t fahre diese komische "Fahrerkarte" ?

}> Ja. Es gibt keine Ausnahmeregelung in der VO (EG) 561/2006 für diesen Einsatz und diese ist maßgeblich für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse ab 3,5 t.

Wichtig ist hierbei, den Begriff "Güterverkehr" aus der VO (EG) 561/2006 zu bestimmen. Da es in dieser Vorschrift keine Definition gibt, muss man das Güterkraftverkehrsgesetz heran ziehen. Zuerst muss festgestellt werden, dass es sich bei dem Messebedarf auch um Güter handelt. Dann kann man die Negativ-Abgrenzung über die Ausnahmeregelung des Werkverkehrs machen ... denn: es handelt sich dabei um Werkverkehr. Damit kann man bestimmen, dass es sich tatsächlich um einen Güterverkehr handelt, der grds. unter die VO (EG) 561/2006 fällt. Da es keine Ausnahmeregelung gibt, braucht man eine Fahrerkarte. {<

Zitat:

Ist es richtig, dass wenn ich privat mit 7,5t z.b. einen Umzug mache,

benötige ich keine solche Fahrerkarte,

bei einer Fahrt zu einer Messe aber schon, da das als "gewerblich" gilt ?

}> Bis 7,5 t Gesamtmasse eines einzelnen Fahrzeuges oder eines Gespannes braucht man für die private Fahrt keine Fahrerkarte ... darüber schon.

Zitat:

Habe gehört, dass es zwischen Beantragung und Zusendung der Karte

ca. 1 Woche dauert, d.h. die Fahrerkarte würde auf keinen Fall mehr rechtzeitig

eintreffen !

Würde in diesem Fall auch der Beleg, dass man die Fahrerkarte vor Fahrtantritt

zumindest schon beantragt hat, ausreichen ?

}> Der Beleg reicht nicht aus! Für das Bewegen eines Fahrzeuges braucht man die Fahrerkarte, sofern die Fahrten erfassungspflichtig sind. {<

Zitat:

Original geschrieben von kurtis.brown

Jetzt aber, das habe ich gesucht. hier die Antworten auf all eure Fragen.

 

Ausnahmeregelungen DTCO

Diese "Handwerkerregelung" in der Ausnahmeliste bezieht sich ausschließlich auf Fahrzeuge mit bis zu 3,5 t Gesamtmasse, was ja auch in der Überschrift der Tabelle steht. § 1 Abs . 1 Nr. 1 FPersV

Alles ab 3,5 t Gesamtmasse wird in der VO (EG) 561/2006 abgehandelt, in welcher es keine Ausnahmeregelung für Handwerker gibt. Es kann auch nicht von der Hand gewiesen werden, dass es sich bei Messegut, um gewerbliche Güter handelt.

Jap ist aber schon längst kalter Kaffee.

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