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Fahrerflucht und die Polizei kommt nicht?

Themenstarteram 21. Mai 2004 um 14:40

Vor eineinhalb Jahren hatte ich einen Autounfall. Nichts schlimmes, nur ein Blechschaden. Der Fahrer des anderen Fahrzeugs wollte mich dazu zwingen, schriftlich zu bestätigen, dass ich schuld bin (war natürlich ein Anwalt :-)), ansonsten würde er die Polizei rufen. Damit hatte ich kein Problem, aber am Telefon sagten die von der Polizei dass wir das selber regel sollten. War für mich nicht schlimm, war ja ansich nicht viel passiert.

Episode 2: Vor einem Monat fuhr meine Schwester in die Arbeit an einer Gabelung zog auf einmal ein BMW auf ihre Spur. Als sie dem Wagen auswich um eine Kollision zu vermeiden, rammte sie ein Straßenschild und versenkte ihren Wagen im Gebüsch, wobei für Sie 8000,- Schaden entstanden. Der BMW haute ab. Als sie dann die Polizei anrief, da es sich ja bei Fahrerflucht auch um eine Straftat handelt hieß es wieder, dass sie das selbst regeln sollte...

Das kanns ja wohl nicht sein, oder? Bei einem "normalen" Blechschaden versteh ich es ja, dass die Polizei nicht kommt, es ist ja nichts schlimmes. Aber bei einem Unfall, bei dem ein Auto total zu Schrott wird und Fahrerflucht vorliegt, hätten sie sich schon herbequemen können und sei es nur, um die Unfallstelle abzusichern. Wenn wir in so einer mißlichen Lage sind, haben wir doch Hilfe verdient, oder? Was haltet Ihr davon?

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31 Antworten
am 21. Mai 2004 um 15:17

Kaum zu glauben diese Geschichte. :( Wobei ich nicht ausgewichen wäre, ich tippe mal, das sie auf den Kosten sitzen bleibt, weil es zu keiner Berührung gekommen ist.

Jaja, unsere "tolle" Polizei!! Wenn es darum geht sich mit ner Radarpistole an die Straße zu stellen oder kleine Schulkinder zu belehren dann sind sie die Grössten, aber wenns mal um sowas wie Fahrerflucht geht, dann ziehn se wieder den Schwanz ein (bevor jemand meckert: das ist nicht auf die Algemeinheit bezogen)!!

 

Kann man denn sowas nicht der Dienstaufsichtsbehörde melden (oder wie das heisst) das die zumindest einen mitkriegen??

 

Gruss,

 

Olli

am 21. Mai 2004 um 15:33

Habe ich das jetz richtig verstanden, die sind nach diesem Unfall wirklich nicht zum Unfallort gekommen? Oder wollten Sie nur im ersten Ansatz nicht kommen?

Themenstarteram 21. Mai 2004 um 15:42

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit

Habe ich das jetz richtig verstanden, die sind nach diesem Unfall wirklich nicht zum Unfallort gekommen? Oder wollten Sie nur im ersten Ansatz nicht kommen?

Die wollten in beiden Fällen nicht komen. Ich glaube wenns heisst, dass niemand verletzt wurde, herißt das für die, dass es uninteressant ist...

Ich bin mal mit Schrittgeschwindigkeit in ein parkendes Auto gerutscht und die Jungs waren 5 min. später da. Und sie haben mich auch nicht angemacht sondern bestätigt das es richtig war sie zu rufen.

am 21. Mai 2004 um 15:58

Zitat:

Original geschrieben von dragon46

 

Die wollten in beiden Fällen nicht komen. Ich glaube wenns heisst, dass niemand verletzt wurde, herißt das für die, dass es uninteressant ist...

Hm, das erstaunt mich aber. Ich habe schon mal über einen Fall der Fahrerflucht hier berichtet und da sind Sie ohne Frage auch gekommen.

Zitat:

Original geschrieben von OlliS

Kann man denn sowas nicht der Dienstaufsichtsbehörde melden (oder wie das heisst) das die zumindest einen mitkriegen??

Das wäre zu empfehlen.

Themenstarteram 21. Mai 2004 um 16:10

Aus welchen Bundesländern kommt Ihr denn? Ich hatte ansich von der bayrischen Polizei echt mehr erwartet...

am 21. Mai 2004 um 16:16

Berlin. Also unsere Polizei kommt bei jeden Unfall wenn sie gerufen werden.

Re: Fahrerflucht und die Polizei kommt nicht?

 

Zitat:

Original geschrieben von dragon46

Als sie dann die Polizei anrief, da es sich ja bei Fahrerflucht auch um eine Straftat handelt hieß es wieder, dass sie das selbst regeln sollte...

Unfallflucht ist ein Offizialdelikt, d.h., die Polizei ist verpflichtet, in der Sache zu ermitteln.

am 21. Mai 2004 um 16:58

Zitat:

Unfallflucht ist ein Offizialdelikt, d.h., die Polizei ist verpflichtet, in der Sache zu ermitteln.

Eben. Auf jeden Fall gegen den/die entsprechenden Beamten eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Die Notrufe von 110/112 werden 24h aufgezeichnet, Beweismaterial ist somit vorhanden.

Unglaublich...:(

 

Gruß

Christian ;)

am 21. Mai 2004 um 21:31

Hallo,

das ist wirklich kaum zu glauben :(.

Ich kann über die bayrische Polizei, zumindest in AÖ und MÜ nichts negatives sagen, auch hier in Hamburg geht alles seinen geregelten Gang.

Also meinerseits (außer über unsere Hobbyfotografen :)), kann ich nicht meckern über unsere grünen Jungs.

Gruß

Florian

am 22. Mai 2004 um 6:14

*edit by Theresias*

Anstiftung zu einer Straftat

Auch wenn es "nur" ein Blechschaden sein sollte: Ich bestehe in einem solchen Fall IMMER auf die Kollegen in grün! Der Unfallgegner kann dir nämlich immer einen Strick daraus drehen wenn man das ohne Pol abwickelt, und sowas lass ich schon gar nicht mit mir machen!!

MfG,

Thomas

Mich würde mal interessieren, ob die anders reagieren, wenn man erwähnt, dass es sich um einen Mietwagen oder ein Behördenfahrzeug handelt.

Bei diesen Fahrzeugen ist man ja dazu verpflichtet bei jeden Unfall die Polizei zu rufen.

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