Fahren ohne Versicherungsschutz
Hallo, ich bin 18 Jahre und besitze seit kurzem einen Führerschein der Klasse B.
Nun möchte ich natürlich auch gerne Autofahren. Wir haben 2 Autos. Auto Nummer 1 ist für alle Personen über 25 (vllt. auch 23, bin mir nicht ganz sicher) versichert. Auto Nummer 2 ist nur auf meine beiden Eltern versichert.
Darf ich die Autos trotzdem fahren? Falls nicht, welche Folgen hätte das dann, wenn ich es trotzdem mache? Führerscheinentzug? Was wäre, wenn ich mit einem der beiden Autos einen Unfall hätte?
LG
Apfelbaum
Beste Antwort im Thema
TE du bist 18 Jahre alt und hast frisch einen Führerschein und damit wird dir bescheinigt, dass man dich für geeignet hält ein Fahrzeug zu führen. Warum kommt dann hier diese Frage? Keine Änderung bei der Versicherung - kein Autofahren.
24 Antworten
TE du bist 18 Jahre alt und hast frisch einen Führerschein und damit wird dir bescheinigt, dass man dich für geeignet hält ein Fahrzeug zu führen. Warum kommt dann hier diese Frage? Keine Änderung bei der Versicherung - kein Autofahren.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 21. April 2017 um 19:44:15 Uhr:
Zitat:
@PeterBH schrieb am 21. April 2017 um 19:32:45 Uhr:
Warum sollte der Haftpflichtschutz nur im Rahmen der Mindestversicherungssumme gegeben sein?
Wenn der TE als nicht eingetragener Fahrer mit dem Fahrzeug einen Unfall verursacht, kann das durchaus der Fall sein...
Warum? In den Versicherungsbedingungen sind die Folgen der Vertragsverletzung abschließend geregelt. Da hab ich nirgend wo was von dieser Einschränkung gelesen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 21. April 2017 um 20:34:45 Uhr:
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 21. April 2017 um 19:44:15 Uhr:
Wenn der TE als nicht eingetragener Fahrer mit dem Fahrzeug einen Unfall verursacht, kann das durchaus der Fall sein...Warum? In den Versicherungsbedingungen sind die Folgen der Vertragsverletzung abschließend geregelt. Da hab ich nirgend wo was von dieser Einschränkung gelesen.
Bist du Jetzt auch noch Hellseher?
Oder woher weißt Du, bei welcher Versicherung,
die Eltern von TE sind, und was dort genau in der AGB steht?
@nanoQ2: "Und denkst du auch an seinen frischen Führerschein?" Was hat Papis Führerschein damit zu tun? Oder was der Führerschein des TE? Folgen hätte das Auffliegen nur in zivilrechtlicher Art zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung. Das steht dann in den jeweiligen Vertragsbedingungen und kann von Versicherung zu Versicherung variieren. Siehe Beitrag weiter oben.
Bringst hier wohl einiges durcheinander...😁
Es geht um den Probeführerschein des TE
Folgen NUR in zivilrechtlicher Art....😕😁😕😁
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Ja, genau so ist es. Haftpflicht besteht, auch wenn der Sohn nicht als Fahrer gemeldet wurde. Die Pflichtversicherung dient doch dem Schutz des Geschädigten.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 21. April 2017 um 21:28:03 Uhr:
Ja, genau so ist es. Haftpflicht besteht, auch wenn der Sohn nicht als Fahrer gemeldet wurde. Die Pflichtversicherung dient doch dem Schutz des Geschädigten.
Das NUR habe ich absichtlich groß geschrieben!!!
Hab ich dann wohl falsch interpretiert. Sorry.
Der Geschädigte würde über die Haftpflicht entschädigt, das ist klar. Wie sieht es mit Regress aus?
Steht doch in den Versicherungsbedingungen. Ich kenn da nur Vertragsstrafe in Höhe einer Jahresprämie.
Ich hatte kürzlich einen ähnlichen Fall. Die Versicherung bot an 2 x im Jahr für je max. 4 Wochen den jungen Fahrer einzuschließen, ohne Beitrag. Es musste nur gemeldet werden mit Name, Geburtsdatum, Führerscheindatum. Vielleicht ist gibt es bei deiner Versicherung eine ähnliche Regelung. Prüf das mal.