Fahren ohne Führerschein
Hallo ich hab ne frage. Ich bin am we bei jemanden ins auto
Eingestieger der weder führerschein hat noch das auto angemeldet war .. dh nur ich habe den Schein er ist dAnn n paar strassen weiter gefahren ..Mit mir ..Nun meine frage
Habe ich eine Strafe zu erwarten
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@otto2111 schrieb am 17. August 2018 um 01:29:55 Uhr:
es gibt anscheinend Leute, die lieber chatten als ficken.
Wenn ich mir deine Beiträge der vergangenen Tage ansehe, dann wäre es für MT ein echter Gewinn, wenn du mehr ficken würdest.
42 Antworten
Das Sein an sich steht in Frage ... spätestens seit Shakespeare. 🙂
Falls was kommen sollte, ganz streng die Klappe halten und mit dem Schreiben zum Anwalt wackeln. 😉
Was war es denn nun konkret? Fahren ohne Führerschein oder Fahren ohne Fahrerlaubnis? 😕
Der Unterschied hat einen großen Einfluß auf die Höhe der Strafe.
Das geht aus dem Ausgangsbeitrag so deutlich und unmissverständlich hervor, dass sich eine solche Nachfrage eigentlich verbieten sollte.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 14. August 2018 um 19:11:40 Uhr:
Was war es denn nun konkret? Fahren ohne Führerschein oder Fahren ohne Fahrerlaubnis? 😕Der Unterschied hat einen großen Einfluß auf die Höhe der Strafe.
Aber nicht für den Beifahrer !!
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@trets2 , @Ostelch und @Ratoncita , es handelt sich bei der Themenstarterin offensichtlich um ein Mädel.
Ich hab das jetzt mal im Jura Forum gegoogelt. Unwissentlich neben jemandem ohne Führerschein wird nicht bestraft, das mit der Zulassung ist nicht ganz so ohne. Denn das ist kaum zu übersehen. Da braucht es schon etwas Gnade.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 14. August 2018 um 20:42:08 Uhr:
@trets2 , @Ostelch und @Ratoncita , es handelt sich bei der Themenstarterin offensichtlich um ein Mädel.
In der MT-App V1.6.6 steht schlicht "Themenstarter" ohne Upgradeanhängsel.
Zitat:
@Trets2 schrieb am 15. August 2018 um 09:49:54 Uhr:
Wissentlich ist laut den Beiträgen dort auch mit Mithaftung verbunden.
Im Prinzip ja, aber: Mithaftung wofür? Für selbst erlittene Schäden, aber nicht für Schäden Dritter.
Grüße vom Ostelch
Soll der Begriff "Mithaftung" jetzt zivilrechtlich sein, wenn beispielsweise der Beifahrer bei einem Unfall verletzt wird? Es ging doch um die Frage, ob sich der Beifahrer strafbar macht. Und das ist nicht der Fall, wenn der Beifahrer weder Halter noch Gehilfe oder Anstifter ist.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 15. August 2018 um 12:48:29 Uhr:
[...] In der MT-App V1.6.6 steht schlicht "Themenstarter" ohne Upgradeanhängsel.
O.k.
Omg, der TE ist gefahren, hat nicht die Eier hier recht anonym sein Problem zu nennen und, lach, es gibt anscheinend Leute, die lieber chatten als ficken.
Ps: bin gerade fertig
War es dein erstes Mal oder warum ist es erwähnenswert? Es gibt Leute die mehrere Sachen auf einmal können ;-)