Fahren ohne Führerschein...
...hat bekanntlich Konsequenzen, das ist klar!
Aber: Wie sieht es mit den Folgen für den Fahrzeugbesitzer aus?
Es geht mir um die Rechtslage bei uns in Österreich:
Konkreter Fall:
Ich habe einen schweren Anhänger und man braucht Führerschein E zu B um ihn zu verwenden - ich habe diesen Anhänger einem Freund geborgt, der nur Führerschein B hat. Ich habe ihn nie gefragt ob er E zu B hat, denn ich bin davon ausgegangen, daß er einen hat. Wie es der Teufel will, wurde er von der Polizei aufgehalten und ich musste hinfahren und den Anhänger heimführen (Ich habe C+E) - gleichzeitig erklärte mir der Polizist, daß ich auch eine Strafe erhalte, da ich der Besitzer des Anhängers bin und mich nicht vergewissert habe, daß mein Freund einen passenden Führerschein hat.
Was kann mir nun blühen? Geldstrafe (davon gehe ich mal aus). Führerscheinentzug?
Wie gesagt, mich interessiert die Rechtslage bei uns in Österreich.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von internic
Ja, das habe ich, denn mit E zu B ist diese Kombination zulässig. Ich war der Meinung, daß der Freund auch E zu B hat (Diese Annahme war mein Fehler, gar keine Frage). Mich interessiert nur, welche Strafe ich nun zu erwarten habe (Vielleicht ist das ja schon jemand im Forum passiert).Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
also du hast die komplette Kombination verliehen?
Falls es wen interressiert: Die Strafe war € 250,- für mich und € 350,- für den Lenker
19 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Es gibt hier gerade einen ähnlichen Fall aus Deutschland. Aber ob das so übertragbar ist, kann ich Dir nicht sagen.Deinen Anhänger könnte man imho bei passendem Zugwagen auch noch mit Klasse B bewegen. Aber was Eure Gesetze dazu sagen, weis ich nicht. Hast Du sehen können / müssen, was für ein Zugwagen es war?
Tante Edith sagt, dass mir der Uhu zuvorgekommen ist.
Der Zugwagen war auch von mir. Es steht ausser Diskussion, daß hier ein Gesetzesverstoß vorliegt. Das war nie die Frage. Mit E zu B darf man die Kombination fahren mit B alleine nicht. Ich habe E zu B daher konnte ich das Gespann immer bewegen. Der Freund, dem ich die Kombination borgte hat eben nur B (Ich habe mir gedacht, daß er den E-Schein hat und habe das nicht kontrolliert - was mein Fehler war).
Meine Frage ist nun: WELCHE Strafe kommt auf mich als Fahrzeughalter zu? Können die mir den Führerschein abnehmen?
also du hast die komplette Kombination verliehen?
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
also du hast die komplette Kombination verliehen?
Ja, das habe ich, denn mit E zu B ist diese Kombination zulässig. Ich war der Meinung, daß der Freund auch E zu B hat (Diese Annahme war mein Fehler, gar keine Frage). Mich interessiert nur, welche Strafe ich nun zu erwarten habe (Vielleicht ist das ja schon jemand im Forum passiert).
Zitat:
Original geschrieben von internic
Ja, das habe ich, denn mit E zu B ist diese Kombination zulässig. Ich war der Meinung, daß der Freund auch E zu B hat (Diese Annahme war mein Fehler, gar keine Frage). Mich interessiert nur, welche Strafe ich nun zu erwarten habe (Vielleicht ist das ja schon jemand im Forum passiert).Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
also du hast die komplette Kombination verliehen?
Falls es wen interressiert: Die Strafe war € 250,- für mich und € 350,- für den Lenker
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Danke für die Rückmeldung! 🙂
Frage:
Haben die Österreicher dafür einen Straftatbestand? Oder wurde das gegen "Auflage" eingestellt (würde in D gehen)?
Oder ist das nur eine Ordnungswidrigkeit?
Einfacher:
Was stehen denn für § in deinem Bescheid drin? 🙂