F: Übertragen SFR Motorrad/LKR => PKW
Hallo Freunde,
können ich die erfahrenen schadensfreien Jahre von einem Motorrad oder eines
Leichtkraftrad (125'er) problemlos auf einen PKW übertragen werden, und wieder zurück?
Oder muss man etwas spezielles beachten?
Gruß
Black
19 Antworten
Warum sollte das nicht gehen?Zitat:
@celica1992 schrieb am 3. November 2014 um 19:27:07 Uhr
Was verstehst du denn unter optimieren? Ein Wechsel der SFR unter angemeldeten Fahrzeugen geht in der Regel nicht, der Wechsel ist nur möglich, wenn ein Fahrzeug wegfällt oder ein weiteres Fahrzeug hinzukommt oder ein Fahrzeugwechsel ( 1 Auto weg und ein neues dafür kommt) stattfindet .
Grüße
Klaus
@stoppelfreund:
Ja der Service der Versicherung ist unterirdisch (Hxx24),
was mich dort vor allem stört, ist das die zum Teil auch
falsche Aussagen (wohlgemerkt schriftlich über Email machen)
und dann nicht dazu stehen wollen 🙁 !
D.h. frage ich lieber hier, da weiß ich das Profis am Start sind.
@celica1992:
Unter "optimieren" verstehe ich zum Jahreswechsel die SFR
meines Motorrad und Autos zu tauschen, da ich auf dem
Motorrad die niedrigere SFR habe (d.h. auch meine Frage hier).
Gruß
Black
Also beim Tausch zweier Fahrzeuge SFR hatte ich bislang noch nie Probleme (sch zigmal durchgeführt). Allerdings war ich auch nicht bei einem xx24 er Versicherer.
Zitat:
@LillyLyn schrieb am 3. November 2014 um 20:31:22 Uhr:
Warum sollte das nicht gehen?Zitat:
@celica1992 schrieb am 3. November 2014 um 19:27:07 Uhr
Was verstehst du denn unter optimieren? Ein Wechsel der SFR unter angemeldeten Fahrzeugen geht in der Regel nicht, der Wechsel ist nur möglich, wenn ein Fahrzeug wegfällt oder ein weiteres Fahrzeug hinzukommt oder ein Fahrzeugwechsel ( 1 Auto weg und ein neues dafür kommt) stattfindet .
Grüße
Klaus
Hallo, weil es so in den Tarifierungsrichtlinien steht :
Auszug:
E.3 Übernahme eines Schadenverlaufs
E.3.1 In welchen Fällen wird ein Schadenverlauf übernommen?
Der Schadenverlauf eines anderen Vertrags – auch wenn dieser bei einem anderen Versicherer bestanden hat – wird auf den Vertrag des versicherten Fahrzeugs unter den Voraussetzungen nach E.3.2 der Tarifie-rungsrichtlinien und I.2.3 und I.6 der AKB in folgenden Fällen übernommen:
1. Fahrzeugwechsel Das versicherte Fahrzeug wird anstelle eines anderen Fahrzeugs angeschafft.
2. Rabatttausch Außer dem versicherten Fahrzeug besitzt der VN noch ein anderes Fahrzeug und veräußert dieses oder setzt es ohne Ruheversicherung außer Betrieb und beantragt die Übernahme des Schadenverlaufs.
Der VN erwirbt zusätzlich zu dem versicherten Fahrzeug noch ein anderes Fahrzeug, das er bei uns versi-chert, und beantragt die Übernahme des Schadenverlaufs.
Grüße
Klaus
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Hallo,
dem stimme ich zu.
Der in Praxi vorkommene Tausch der SFR über mehere angemeldete Fahrzeuge eines VN ist nach der reinen Lehre nicht möglich.
Das oftmals vertrieblich durchgeführte Optimieren der Beitragssätze über alle Fahrzeuge um den Kunden zu "bekommen" kann durchaus auch nach hinten losgehen, nämlich dann wenn es die Gesellschaft zu genau nimmt.
Die Versicherer dulden den Rabatttausch oftmals indirekt. Zum einen wissens es viele schlicht weg nicht. Zum anderen werden die Rückläufer der Anfrage zum Schadenverlauf oftmals so spät bearbeitet, dass es objekt nicht mehr zumutbar wäre dem Kunden zu sagen, das der SFR nicht angerechnet wird, weil es nicht der zum Fahrzeug zugehörige Schadenverlauf ist. Zudem bekommt man noch ein Problem, wenn die Flotte (noch) bei mehreren Versicherer ist und der eine Versicherer einen Schadenverlauf zu einem anderen Vorfahrzeug anrechnet und der andere nicht. Dann hätte Fahrzeug A den SFR von Fahrzeug B und Fahrzeug B rechnet den SFR von A nicht an. Was soll denn dann geschehen? Neueinstufung in SF 0.
Unter Strich sollte man mitnehmen: In aller Regel klappts; kann aber auch mal schief gehen.
Gruß Phaeti