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Exfrau will Pkw verkaufen

Themenstarteram 13. Mai 2019 um 13:14

Hi liebe Community,

kennt sich jemand damit aus, wem das Auto nach einer Scheidung gehört?

Ich habe das Auto teilweise mitfinanziert, nicht komplett da es mir lange schlecht ging aber Geld ist . Sie steht im Kaufvertrag und wir beide im Fahrzeugbrief plus das Auto wurde von uns beiden benutzt um nicht zu letzt auch unseren Sohn zum Fußball zu fahren, etc.

Sie will das Auto natürlich behalten aber ich sehe das nicht ein, ich habe da auch eine Menge Geld investiert.

Habt ihr vielleicht Ratschläge für mich?

Danke schon mal im Voraus.

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6 Antworten
am 13. Mai 2019 um 13:28

Hallo Motorjan,

es ist eigentlich nicht möglich, dass zwei Personen im Fahrzeugbrief stehen. Vielleicht musst du da nochmal nachschauen? Ich will deiner Exfrau nichts unterstellen, aber falls sie das gesagt haben sollte, stimmt das meiner Meinung nach eher nicht...

"In der Regel ist die Fragestellung „Wem gehört das Auto“ schnell beantwortet, wenn ein Partner nicht nur in den Zulassungspapieren steht, sondern das Fahrzeug auch finanziert und den Kaufvertrag unterschrieben hat. In dem Fall ist der Wagen im Alleineigentum desjenigen und gehört nicht zum Güterstand des Ex-Paares." (Quelle: https://www.scheidungsrecht.org/wem-gehoert-das-auto/)

Wenn sie im Kaufvertrag steht, gehört demnach also ihr auch das Auto. Lass dir das Geld doch von ihr zurückzahlen, das du da investiert hast? Ihr müsst versuchen einen Kompromiss zu finden. Tut mir leid, dass du in so einer Situation steckst...

am 13. Mai 2019 um 13:31

Es können 2 Leute im Brief stehen?!

Unabhängig davon: Nach welchem Recht wurde die Heirat geschlossen? Da gibt es Unterschiede. Stichwörter: Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, ...

In Österreich (bzw. nach österr. Recht) ist Gütertrennung der Standard, in Deutschland glaub ich die Zugewinngeschichte.

Grob gesagt: Was man in die Ehe einbringt bleibt einem erhalten, das gemeinsam Erwirtschaftete und gemeinsam genutzte Güter werden getrennt. Dinge die als Hobby einzuordnen sind oder dem persönlichen Gebrauch dienen werden nicht geteilt.

Also: Die gemeinsam genutzte Familienkutsche wird geteilt, die Uhren-/Schmucksammlung nicht.

Da man ein Auto nicht "teilen" kann wird man einfach einen entsprechenden Ausgleich bei den anderen Gütern (Haus, Yacht, Reitpferd, Kunstsammlung ...) finden.

am 13. Mai 2019 um 13:43

Zitat:

@a_v_s schrieb am 13. Mai 2019 um 15:31:38 Uhr:

Es können 2 Leute im Brief stehen?!

Sorry, du hast natürlich recht. Ich hatte blöderweise im Kopf, dass das nur geht wen man ein Unternehmen hat o.ä., aber das ist natürlich Quatsch.

nochmal ergänzend zu meinem anderen Kommentar: Der eingetragene Halter im Fahrzeugbrief ist zwar für das Auto verantwortlich aber das ist nicht gleichgesetzt mit "Eigentümer", um das vielleicht auch nochmal herauszustellen.

Zitat:

@Motorjan schrieb am 13. Mai 2019 um 15:14:02 Uhr:

Hi liebe Community,

kennt sich jemand damit aus, wem das Auto nach einer Scheidung gehört?

...............

Da eine Scheidung ja nicht von heute auf morgen kommt, sondern meistens mindestens 6 Monate bis zum Urteil dauert, wäre für eine sachgerechte Antwort auf die gestellte Frage auch noch insbesondere folgendes wichtig zu wissen:

Wer hatte das Auto nach der Trennung in Besitz und hat die Kosten hierfür getragen?

Was steht im Urteil bzw. der Trennungsvereinbarung zur Verteilung des Ehevermögens?

@Motorjan

Sofern das Auto für die familiären Zwecke genutzt wurde kann es einen Hausratsgegenstand darstellen und dann ist das nach der Hauratsverordnung real zuzuordnen. Da gibts dann auch einen Ausgleichsanspruch. Geh mal zum nächsten Amtsgericht und lass Dir Beratungshilfe bewilligen. Dann gehst Du damit zu einem Anwalt.

Wem gehört das Auto nach der Scheidung?

https://www.scheidung.org/auto/

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