Evtl. wirtschaftlicher Totalschaden :-(

Moin Leute.
Ich bin letzte Woche mit meinem Mazda 323f bj (Bauj. 2002) gegen eine Leitplanke gestoßen.
Im ersten Moment dachte ich, dass nichts passiert ist, da der Aufprall fast nicht zu spüren war.
Als ich dann ausgestiegen bin, habe ich gesehen, dass ein Scheinwerfer zerkratzt ist, die Stoßstange ca. 1cm unter de Motorhaube eingedrückt ist und die Stoßstange zerkratzt ist.
(an der Leitplanke ist kein Schaden entstanden)

Jetzt war ich in einer Werkstatt und der Schaden beläuft sich auf ca. 2100€.
Kaum vorstellbar. Ich dachte, ein neuer Scheinwerfer und die Stoßstange gerichtet und gut ist.

Naja, das große Problem an dieser Geschichte ist, dass meine Karre laut DAT ca. 2200€ Wert ist bzw. vor dem Unfall war.

Jetzt hoffe ich einfach nur, dass es kein Totalschaden ist/ wird!

Wie muss ich mich jetzt verhalten, bzw. wie soll ich den Schaden regulieren?

Lasse ich ein 10Jahre altes Auto reparieren?

Rechne ich nach Kostenvoranschlag ab und versuche das Auto kostengünstig wieder in Schuss zu bringen um es dann zu verkaufen?

Bei einem Totalschaden werde ich ja (bei dem Auto) nur einen minimalen Betrag bekommen oder?
Naja, kommt halt auf den Restwert an.
Aber da die Karre nur vorne etwas angeditscht ist, wird der sicherlich nicht so gering ausfallen...
Und die rechnen doch
Wiederbeschaffungswert- Restwert = Summe
Oder?

Gruß
Akkmann

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öhm.......hast du für diese Auto noch eine Kaskoversicherung, oder wie soll man das jetzt verstehen........😕

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Zitat:

Original geschrieben von jocky400
Ich weiss,ich lieg aber wohl unter wbw weil bei mir ein Bauteil aus der Berechnung rausgenommen wurde weil ich es schon bei einem Haftpflichtschaden ersetzt bekommen habe.kaputt ist kaputt und wird nich hochmal bezahlt,hab ich hier gelernt und sah der Sachverständige auch so😉

na dann......😁

Zitat:

Original geschrieben von wvn


Gibt es bei einem Kaskoschaden keine "Integritätsinteresse"?

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Integritaetsinteresse.php

Ich meine nur beim Haftpflichschaden,bei Kasko meine ich ist der wbw Obergrenze,ich wiss es nicht genau.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von jocky400
Ich weiss,ich lieg aber wohl unter wbw weil bei mir ein Bauteil aus der Berechnung rausgenommen wurde weil ich es schon bei einem Haftpflichtschaden ersetzt bekommen habe.kaputt ist kaputt und wird nich hochmal bezahlt,hab ich hier gelernt und sah der Sachverständige auch so😉

na dann.....😁

Restwert nach Haftplichtschaden 2500€,gegnerische Versicherung zahlt aber nur Billigreparatur von 1900€,wie hoch ist den derr WBW für den jetzt neu eingetretenen Kaskoschaden😕

das weis ich leider nicht.......🙁

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Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


das weis ich leider nicht.......🙁

Und wenn es bei den 1900€ bleibt,wer haftet dann für den Betrag den ich beim zweiten Schaden weniger bekomme weil der Restwert laut Gutachen ja 2500€ ist ? Der RW müsst ja durch di Billigreparatur bei 3100€ liegen😠

Also ich würde versuchen die Kiste mit Schaden zu verkaufen. Die wird mit großer Wahrscheinlichkeit eh ins Ausland gehen, weil es in Dtl. nur noch wenig Interesse an einem solchen Fahrzeug geben wird. Da spielt der Schaden dann auch nur noch eine untergeordnete Rolle und Du rettest Deine VK-Einstufung für den BMW (oder was auch immer Du Dir dann zulegst).

Hast du denn den "möglichen" Schaden an der Schutzplanke auch gemeldet?

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Hast du denn den "möglichen" Schaden an der Schutzplanke auch gemeldet?

Der "Aufprall" an der Schutzplanke war nur minimal. Ich dachte ja im ersten Moment, dass ich die garnicht berührt hätte.

Nach intensiver Begutachtung meinerseits konnte keinerlei Schaden an der Planke festgestellt werden.

Die sieht aus, als wäre nichts passiert...

O.k. denn solch ein Schaden an der Planke wird oft nicht ganz billig!

Zitat:

Original geschrieben von milliway42


Also ich würde versuchen die Kiste mit Schaden zu verkaufen. Die wird mit großer Wahrscheinlichkeit eh ins Ausland gehen, weil es in Dtl. nur noch wenig Interesse an einem solchen Fahrzeug geben wird. Da spielt der Schaden dann auch nur noch eine untergeordnete Rolle und Du rettest Deine VK-Einstufung für den BMW (oder was auch immer Du Dir dann zulegst).

Also wäre es möglich, nachdem ich Post von der Versicherung bekomme, diese nicht in Anspruch zu nehmen um dann das Auto mit dem Schaden zu verkaufen?

Und ich somit meine Versicherung nicht belaste?

Toll, wofür hat man ein Vollkaskoversicherung, wenn man am Ende noch draufzahlt...?! :-(

Danke für eure Kommentare!

Ich weiß nicht wie es hinter dem Stoßfänger aussieht aber evtl. genügt ein beherzter Griff und ein kräftiger Zug um das verbogene Blech wieder zu richten, damit der Stoßfänger wieder gerade und bündig ist.

Bei den Lackschäden könnte man mit geringen Mitteln auch Einiges richten.

Geht das einigermaßen, dann dürfte sich das bei einem eh geringen Fahrzeugwert nicht sonderlich viel auf den Verkaufspreis auswirken.

....ich würde den Schaden Deiner Versicherung melden und als Kostennachweis einen KVA Deiner Werkstatt einreichen.

Vielleicht verzichtet Dein Versicherer auf Beauftragung eines Schadenregulierers und Du kannst gemäß KVA fiktiv abrechnen! Mehr als dass der Versicherer den Totalschaden bemerkt, kann nicht passieren....

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