EVB Nummer Fahrzeug gebunden?

Hallo, ich habe mir diese Woche ein Auto gekauft und direkt vor Ort noch meinen Versicherungsberater Angerufen der mir Anhand der KFZ Daten die EVB Nummer gegeben hat, damit das Autohaus das Fahrzeug direkt zulassen kann. Heute habe ich den Versicherungstypen nochmal angerufen und dann ist raus gekommen dass er bei der TSN und HSN eine Zahl falsch eingetragen hat und damit ein Falsches Auto angegeben war, jetzt meine Frage ist es so dass die EVB diese Daten überhaupt enthält ( TSN, HSN) oder ist die nur zum Zulassen da und da ist das Fahrzeug nicht direkt hinterlegt? bekommt die Zulassungsstelle das garnicht mit das dort ein Fehler gemacht wurde weil die EVB nicht Fahrzeug gebunden ist ? Nicht dass die Zulassungsbehörde bei der EVB nummer dann ein anderes Fahrzeug raus lesen als ich zulassen möchte und es dort zu Problemen kommt…

29 Antworten

Ja genau so ist es!

Zitat:

@VenoMarc schrieb am 2. August 2024 um 16:06:27 Uhr:


Also könnte man mit einer EVB nummer die man am Telefon bekommt vom Versicherungstypen jedes beliebige Auto anmelden ?

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 2. August 2024 um 16:04:04 Uhr:


In meinem ersten Versicherungsschein nach Anmeldung lese ich:
In der Kaskoversicherung haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.

Und dieser Zeitpunkt wird mir schriftlich bestätigt mit dem Tag der Zulassung unter Verwendung der eVB.

Antrag

Nun, da die Frage des TE auskömmlich beantwortet ist, können wir das Nebenthema fortführen:

Vielleicht setze ich "vorläufige Deckung" fälschlich mit "eingeschränkte Deckung" gleich, bei der die Versicherungsgesellschaft die Leistung im Schadenfall verweigern KÖNNTE, weil der Beitrag noch nicht abgebucht wurde. Ich habe mal klärende Fragen an den Versicherer gestellt.

Dann hieße das ja nach deinem dafürhalten auch daß die HP auch nur eine eingeschränkte Deckung erhielte und die Versicherung bis zur ersten Zahlung nach gutdünken den Geschädigten im Regen stehen ließe und du die Schadenssumme übernehmen müßtest.
Und genau das soll ja die eVB mit der vorläufigen Deckung verhindern.

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Da in der eVB kein Fahrzeug drin steht, kann der VN die auch für ein anderes Fahrzeug benutzen.
Er muss nur darauf achten, das das richtige Fahrzeug und die richtigen Merkmale im Vertrag dokumentiert werden.
In der Praxis frage ich jeden Kunden, wenn ich eine eVB erstelle, ob das Fahrzeug Kasko versichert werden soll.
Dies dokumentiere ich dann mittels einer Notiz zum Vertrag.
Dann hat der Kunde vorläufigen Kaskoschutz ab Zulassung.
So kompliziert ist das ja nicht

Die HUK24 bestätigt bei mir immer auch die Deckung in der Kasko ab Zulassung. Das wäre ja sonst auch ein hübsches Risiko, kaum bist du in Wolfsburg auf der Bahn und es knallt....

Zitat:

@Benno119 schrieb am 3. August 2024 um 16:49:39 Uhr:


Das wäre ja sonst auch ein hübsches Risiko, kaum bist du in Wolfsburg auf der Bahn und es knallt....

Dessen sind sich viele aber gar nicht bewußt die Neuwagen oder sehr neuwertige Fahrzeuge mit Kurzkennzeichen überführen. Denn dort ist es nur Haftpflicht versichert.

Zitat:

@Benno119 schrieb am 3. August 2024 um 16:49:39 Uhr:


Die HUK24 bestätigt bei mir immer auch die Deckung in der Kasko ab Zulassung. Das wäre ja sonst auch ein hübsches Risiko, kaum bist du in Wolfsburg auf der Bahn und es knallt....

Die Unfälle mit nagelneuen Fahrzeugen sind nicht so selten.

Für Kurzkennzeichen gibt es auch Kasko, man muss sich die Deckung zusagen lassen

Habe jetzt hier schon oft gelesen daß es die eVB für KZK nur mit HP gab.
Gut wenn es deine Gesellschaft anbietet.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 3. August 2024 um 17:19:42 Uhr:



Die Unfälle mit nagelneuen Fahrzeugen sind nicht so selten.

Als ich unseren Touran in der Autostadt abgeholt habe, war es für einen Polo und einen Golf Abholer schon auf dem VW Parkplatz vorbei - die Autos waren beide nicht mehr fahrfähig.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 3. August 2024 um 18:51:32 Uhr:


Habe jetzt hier schon oft gelesen daß es die eVB für KZK nur mit HP gab.
Gut wenn es deine Gesellschaft anbietet.

Wem meinst du?

Ich habe direkt auf @celica1992 Beitrag über mir geantwortet.
Und er ist bekanntermaßen für die HUK tätig.

Zitat:

... er ist bekanntermaßen für die HUK tätig.

Kann aber ja nicht hier wissen, welcher Forist auf der dunklen Seite der Macht arbeitet.

Zitat:

@HHH1961 schrieb am 2. August 2024 um 20:35:10 Uhr:


Nun, da die Frage des TE auskömmlich beantwortet ist, können wir das Nebenthema fortführen:

Aus Sicht der Beitragsregeln und der Moderation ist das eine komplette Fehleinschätzung, die hier, da schon komplett ausgeufert, durch ein Schloss beendet wird.

Gruß
Zimpalazumpala , MT-Moderator

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