Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis wird bei Umschreibung nicht eingetragen?!
Hallo Community,
Weiß nicht ob das so das richtige Forum dafür ist, falls nicht bitte verschieben.
Es geht um folgendes: Ich hatte einen Britischen Führerschein von der Isle of Man (wo ich gewohnt habe). Den Test für Klasse B hatte ich dort am 12.4.2016 bestanden, so wurde es dann auch hinten in den Führerschein eingetragen.
Da ich aber kürzlich nach Deutschland umgezogen bin habe ich den Führerschein hier Umschreiben lassen, da die Isle of Man nicht zur EU gehört und ich den FS deshalb nicht behalten kann (wird aber trotzdem anerkannt)
Heute hole ich den deutschen Führerschein dann ab und sehe, dass hinten in Spalte 10, wo normalerweise das Datum der Erteilung der Fahrerlaubis steht, nur eine Klammer und ein Sternchen ist. Das Austellungsdatum auf der Vorderseite ist 12.9.2017, und auf der Rückseite steht Handschriftlich noch ein Punkt 14 mit dem Datum 12.10.2017 drauf.
Ich habe natürlich nachgefragt warum das eigentliche Datum wann die Fahrerlaubnis erteilt wurde nicht erwähnt wird, also der 12.4.2016, und mir wurde nur gesagt dass es Gesetz ist dass bei Führerscheinen nach Anlage 11 aber nicht EU generell kein Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis in Spalte 10 oder sonst wo auf dem Führerschein vermerkt werden darf....
Probezeit wird aber ab dem 12.4.2016 angerechnet, d.h läuft Frühjahr nächstes Jahr ab.
Nun ist mein Problem: Wenn auf dem Führerschein als frühestes Datum der 12.9.2017 vermerkt ist, bekomme ich erstmal keinen Mietwagen in GB, Irland und Skandinavien, wo ich häufiger hinfahren muss, da man die Fahrerlaubnis mindestens 1 Jahr gehabt haben muss, und obwohl ich das ja schon erreicht habe, gibt es laut denen keine Möglichkeit das ich einen Nachweis darüber bekomme. Ebenso sind KFZ Versicherungen so deutlich teurer.
Meine Frage ist jetzt: Stimmt das, ist das wirklich Gesetzlich geregelt, und was kann ich tun?
Vielen Dank fürs Lesen und Danke im Vorraus für hilfreiche Antworten 😉
Gruß Texasdriver
Beste Antwort im Thema
Lass dir doch den alten Führerschein mit einem Ungültigkeitsvermerk wieder aushändigen.
25 Antworten
Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem nicht. Auch ich habe den Führerschein im Ausland (USA) gemacht.
Dieser wurde hier in Deutschland umgeschrieben. Im deutschen Führerschein steht das Ausstellungsdatum des deutschen Scheins. Auf der Rückseite gibt es den Vermerk "Die Fahrerlaubnis wurde aufgrund eines amerikanischen Führerscheins erteilt".
Wann dieser gemacht wurde ist nirgends erkennbar.
Der amerikanische Führerschein verblieb aber in meinem Besitz. Damit hätte man den Nachweis für die Autovermietung. Also was ist jetzt das Problem?
Zitat:
@Caddy-vom-Daddy schrieb am 13. Oktober 2017 um 23:12:48 Uhr:
Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem nicht. Auch ich habe den Führerschein im Ausland (USA) gemacht.Dieser wurde hier in Deutschland umgeschrieben. Im deutschen Führerschein steht das Ausstellungsdatum des deutschen Scheins. Auf der Rückseite gibt es den Vermerk "Die Fahrerlaubnis wurde aufgrund eines amerikanischen Führerscheins erteilt".
Wann dieser gemacht wurde ist nirgends erkennbar.
Der amerikanische Führerschein verblieb aber in meinem Besitz. Damit hätte man den Nachweis für die Autovermietung. Also was ist jetzt das Problem?
Das Problem ist das ich ihn nicht behalten darf und bei mir überhaupt kein Datum bei den Klassen steht! Schön für dich das du ihn behalten durftest, ich darf es nicht, wie bereits im eingangspost geschrieben!
Ist aber logisch, dass im deutschen Dokument nur das Datum stehen kann, an dem Du die Fahrerlaubnis hier erhalten hast.
Den alten IoM-Führerschein solltest Du aber entwertet zurückbekommen. Die Entwertung erfolgt wahlweise durch Ecke abschneiden, lochen oder wie bei mir durch einen Zettel, der mit einem Pritt-Stift auf die Rückseite (der amerikanischen Plastikkarte) geklebt wird 😁
Zitat:
@Caddy-vom-Daddy schrieb am 13. Oktober 2017 um 23:35:36 Uhr:
Ist aber logisch, dass im deutschen Dokument nur das Datum stehen kann, an dem Du die Fahrerlaubnis hier erhalten hast.Den alten IoM-Führerschein solltest Du aber entwertet zurückbekommen. Die Entwertung erfolgt wahlweise durch Ecke abschneiden, lochen oder wie bei mir durch einen Zettel, der mit einem Pritt-Stift auf die Rückseite (der amerikanischen Plastikkarte) geklebt wird 😁
Lies doch wenigstens die Beiträge die in dem Thema sind, ist ja nicht sooo viel, bevor du was schreibst. Das habe ich alles schon beim Landratsamt erfragt und hier beantwortet.
Ähnliche Themen
Ich habe es gelesen und hielt die Aussage der Behörde aufgrund meiner eigenen Erfahrungen für falsch.
Jetzt habe ich mal gegooglet und folgenden Link gefunden, der genau die Aussage der Behörde stützt:
http://www.verkehrsportal.de/.../auslaendischer_fuehrerschein.php
Offensichtlich wurde die Regelung inzwischen geändert. So leid es mir tut, dann musst Du wohl mit der Konsequenz leben...
Dann verstehe ich die Frage aber noch weniger, wenn man mit einer kurzen Suche die Antwort im Netz findet 🙁
Das er beim Umtausch rechtmäßig eingezogen wurde bezweifel ich auch nicht. Meine Frage war eine andere, steht im eingangspost.
Sag mal willst Du es nicht verstehen?
In meinem vorletzten Post hatte ich bereits geschrieben, dass im deutschen Dokument nur die Daten der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis stehen können.
Zusammen mit der Feststellung, dass Du nun den IoM-Lappen abgeben musst, ist das Thema IMHO final geklärt.
Stimmt, eine Frage war noch offen: Was Du tun kannst? Zusammenfassend wohl nur abwarten, bis Dein neuer Führerschein ein Jahr alt ist.
Klingt vielleicht blöd, ist aber so...
Es macht eben keinen Sinn, da bei der Umschreibung eines EU-Führerscheins das Datum sehr wohl eingetragen wird, Aber bei einem nach EU-Muster ausgestellten Führerschein nicht, während die Probezeit aber ab dem ursprünglichen Ausstellungsdatum abgerechnet wird. Deshalb war meine Frage an die Community ob das Gesetzlich geregelt ist oder nicht.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 13. Oktober 2017 um 20:16:18 Uhr:
Zitat:
@schwarzwaldtib schrieb am 13. Oktober 2017 um 20:00:13 Uhr:
Komische Ausrede. Ich entwerte dir jedes Dokument, indem ich es loche.
Mit welcher Berechtigung? 😕
wenn du z.b. in Italien angehalten wirst und an dem fz ist irgendetwas das den herren in uniform nicht passt wird der Kfz schein eingezogen und das fz beschlagnahmt und wenn du meckerst der Kfz-schein mit edding durchgestrichen....... hätten sie einen locher dabei - dann bestimmt das noch dazu.... das zum Thema berechtigung😮
Zitat:
@KNUT-VIII. schrieb am 14. Oktober 2017 um 16:32:48 Uhr:
Zitat:
@Drahkke schrieb am 13. Oktober 2017 um 20:16:18 Uhr:
Mit welcher Berechtigung? 😕
wenn du z.b. in Italien angehalten wirst und an dem fz ist irgendetwas das den herren in uniform nicht passt wird der Kfz schein eingezogen und das fz beschlagnahmt und wenn du meckerst der Kfz-schein mit edding durchgestrichen....... hätten sie einen locher dabei - dann bestimmt das noch dazu.... das zum Thema berechtigung😮
Schon klar - aber die Frage war doch, welche Berechtigung der User
schwarzwaldtibdazu hat.
Diskutiert doch wer was darf vielleicht in einem eigenen Thema, da würde es hingehören. Vielleicht gibt es irgend wo hier im Forum die Rubrik "Dumme Diskussion" oder "Überflüssige Diskussion"
Das einzige was das Landratsamt machen kann ohne gegen geltendes deutsches Recht zu verstoßen ist, wie schon weiter oben beschrieben eine beglaubigte Kopie ausstellen. Dann hat der TE einen gültigen Führerschein und kann über die Kopie solange notwendig die zeitlichen Nachweise führen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht.
Wenn man aber dem Ansprechpartner auf der Behörde das Problem mit Leihwagen und Versicherung schildert, kann man vielleicht die von mir genannte Lösung erhalten.