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Erstkläßler bewerfen vom Schulhof mein Auto mit Steinen - wer zahlt den Schaden?

Themenstarteram 9. Februar 2008 um 9:23

Wenn Schüler (Erstkläßler) einer Schule nach Unterrichtsschlus auf dem Schulgrundstück auf die Abnholung durch ihre Entern warten, und von dort durch Steinwürfe ein vor der Schule geparktes Auto beschädigen (Winschutzscheibe), wer haftet dafür?

Meiner Meinung nach die Schule, denn ihr oblag doch zu diesem Zeitpunkt noch die Aufsichtspflicht, oder?

Gruß

Swallow

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8 Antworten

Man müsste erstmal klären wie alt die Kids waren. Falls die Täter bereits das 7. Lebensjahr vollendet hatten, haften sie persönlich.

Ansonsten hängts davon ab, ob die Schule bzw. die mit der Aufsicht betrauten Personen die Aufsichtspflicht verletzt haben. Ob dies der Fall ist muss im Einzelfall entschieden werden. Wenn es nur ein Stein war siehts düster aus. Haben die 5 Minuten lang geworfen hat der Autofahrer gute Chancen.

sofern Teilkasko ohne SB besteht relativ unkritisch. Da kann man sich den ganzen Haftungskram sparen, da eh die Kasko ran müßte und diese die Haftpflicht des Schuldigen ggf. in Regress nimmt.

Zu bedenken ist, dass bei der 7 Jahree Regelung für Kids nur die Haftpflicht desjenigen zahlt, der die Aufsichtspflicht hatte und diese Verletzt hat. GGF gibt es Sonderkonzepte für Schulen, wenn die Aufsichtspflicht bei der Schule ( Lehrer ) noch gelegen hat. Kann nicht beurteilen wer für die Kleinen zuständig ist wenn Schule aus ist. Wenn keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt wird nur eine Entschädigung fällig wenn entsprechende Zusatzklauseln in dem Haftpflichtvertrag des Aufsichtspflichtigen vereinbart sind. Ist entsprechend selten, von daher . . .

Zusätzlich ist die 7 Jahresregel für Verstöße im Straßenverkehr pauschal auf 10 Jahre angehoben - in wieweit dieser Verstoß jedoch in den Verkehrsbereich gehört vermag ich nicht zu beurteilen - Ist wahrscheinlich eh egal, da unter 7 und entsprechend immer deliktsunfähig.

Beispiel:

Kind lernt Radfahren, 8 Jahre alt, Papa läuft 30 cm hinter dem Kleiner her und der trampelt fleißig. Auf einmal schlencker mit dem Lenker und ab gegen Nachbars Auto. Folge: Keine Aufsichtspflichtverletzung weil Papa war ja da und - keine Entschädigung für den Nachbarn sofern die Haftpflicht nicht auch Schäden bei deliktunfähigen Personen übernimmt. Eine Rechtgrundlage für einen Ausgleich des Schadens gibt es nicht - nur good will und hoffen auf eine gute Nachbarschaft.

Wenn Papa jedoch den 8 Jährigen draufen fahren lässt und Papa im Haus ist, gleicher Schaden, kommt die Frage hinzu - wielange kann man den Kleinen schon alleine lassen ohne das es eine Aufsichtspflichtverletzung ist. 3 Minuten, 10 Minuten, 3 Stunden? Wenn wir die 3 Stunden nehmen können wir davon ausgehen, dass es sich um eine Aufsichtspflichtverletzung handelt und eine Kostenübernahme durch die PHV erfolgen wird.

 

Nur als Info am Rande - selbst wenn feststeht wer für den Schaden zur Rechenschaft gezogen werden soll, muß, darf - ich glaub mindestens 30% der Bevölkerung haben keine haftpflicht. Sind zwar dennoch zur Zahlen per gesetz verpflichtet - aber auch das dürfte in manchen Bereichen der Bevölkerung nicht ohne weiteres machbar sein. Je nach Auto und mal hoch gegriffen kann die Scheibe so bis 1200 € kosten ( hatte mal so ne Rechnung auf dem Tisch von einem Toyota - glaube Corolla ) und das dann mal so eben aus der Portokasse . . .

Kann also ein etwas längerer und beschwerlicher Weg werden und im zweifel geht es auch noch an das eigene Geldsäcklein. Und zu guter letzt: Natürlich war das keine rechtsberatung sondern nur meine eigene Meinung hier und da angereichert durch Dinge die in jedem BGB nachzulesen sind.

http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html

 

Themenstarteram 9. Februar 2008 um 13:44

Zitat:

Original geschrieben von Wuge

Man müsste erstmal klären wie alt die Kids waren. Falls die Täter bereits das 7. Lebensjahr vollendet hatten, haften sie persönlich.

Ansonsten hängts davon ab, ob die Schule bzw. die mit der Aufsicht betrauten Personen die Aufsichtspflicht verletzt haben. Ob dies der Fall ist muss im Einzelfall entschieden werden. Wenn es nur ein Stein war siehts düster aus. Haben die 5 Minuten lang geworfen hat der Autofahrer gute Chancen.

Ob's 5 Minuten waren weiß ich nicht.

Aber es waren auf jedenfall mehrere Kinder beteiligt, wobei natürlich nicht klar ist, wer mit welchem Stein wo getroffen hat.

Nachdem ein Kollege von mir auf die Steinwürfe aufmerksam wurde und zum Fenster rausgebrüllt hat, bin ich raus, um einen etwaigen Schaden zu begutachten - da war dann auch plötzlich einen Lehrerin vor Ort, die die Kinder bereits ins Gebet nahm.

Nachdem kurz danach die Mütter der beteiligten Kinder (min. 4) erschienen, und natürlich der Meinung waren, daß ihr Kind sicher nicht für den Schaden (Steinschlag in der Windschutzscheibe) verantwortlich sei, habe ich die Polizei gerufen, um den Vorfall aufzunehmen.

Bin aber der Meinung, daß hier die Schule einspringen müßte.

Ob die Kinder alle unter 7 Jahre alt sind, kann ich nicht sagen, nehme aber an, daß es so ist.

Wobei gesagt werden muß, daß der Schaden relativ gering ist - 3 kleine Steinschlagpunkte auf der Windschutzscheibe.

Im Lack habe ich zwar auch Stellen gefunden, weiß aber nicht ob sie von diesen Steinwürfen stammen.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

Bin aber der Meinung, daß hier die Schule einspringen müßte.

viel spaß und such schonmal den anwalt auf......bzw. lass es gleich bleiben, da es nix bringen wird......

bei uns gabs einen ähnlichen fall, wo in einer schule mit dem "förderschwerpunkt lernen" (darf man auch noch sonderschule sagen?) nach dem unterricht einige sehr geistreiche auf die idee kamen mit pflastersteinen von der naheglegen brücke die über die ortsumgehung führt auf fahrende autos zu schmeißen (in sichtweite der schule).....

kurz zusammenfassung der rechtfertigung des rektors: "wir haben 13.10uhr die schüler sind auf dem nachhauseweg und ich hab jetzt feierabend"....

ähnlich wirds auch bei dir ausgehen, da wird sich kein lehrer den schwarzen peter aufbinden lassen wegen der unterlassung der aufsichtspflicht (sofern diese überhaupt noch besteht wenn der unterricht aus ist).....

Hallo,

für den Schulweg sind die Eltern aufsichtspflichtig. Die Aufsichtspflicht für Grundschulen beginnt 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Die Aufsichtspflicht der Schule endet, wenn die Schüler das Schulgelände verlassen haben bzw. nach einer angemessenen Zeit nach Schulschluss (im Normalfall ca. 10 Minuten)

Schüler sind in Zeiten des Schulbesuchs unfall- aber nicht haftpflichtversichert. Ansprüche auf Schadenersatz können an den Dienstherrn des aufsichtspflichtigen Lehrers (idR das Bundesland) gestellt werden.

Kann ein Lehrer davon ausgehen, dass die Schüler im Normalfall keine Steine werfen - das Gegenteil ist wohl schwer zu beweisen - hat er seiner Aufsichtspflicht genüge getan. Die Beständigkeit der Aufsicht ist durch unregelmäßige Stichproben gewährleistet.

Prinzip: Erziehung zu Mündigkeit, Selbstständigkeit, Eigenverantwortung. (Ausdrücklich so gefordert vom Ministerium)

So ist as in BaWü geregelt, in anderen Bundesländern aber vermutlich ähnllch.

Grüße Philipp.

 

am 11. Februar 2008 um 22:38

Die Kinder oder die Schule wird man wohl nicht zur Verantwortung ziehen können.

Im Streitfall musst du beweisen wer welchen Schaden verursacht hat, z.B. Maximillian Schmitz hat um 12.18Uhr einen Stein auf mein Auto geworfen und die Scheibe beschädigt.

Ansonsten sagen die, ja wir haben Steine geworfen, aber nicht auf Autos und das mit der Scheibe waren wir nicht.

Da hast du vermutlich schlechte Karten.

Was hat denn der Schutzmann gesagt?

am 12. Februar 2008 um 6:46

Hallo

 

Früher wäre zwar sowas auch passiert, aber da hätte man so ein Bengel mit dem Rohrstock verbrügelt und wenn er dann noch zum Papa gerannt wäre, hätte er wieder ein bekommen.

Aber so ist das nunmal.

 

MFG Payne

Themenstarteram 12. Februar 2008 um 13:09

Zitat:

Original geschrieben von V-Max-Plus

Die Kinder oder die Schule wird man wohl nicht zur Verantwortung ziehen können.

Da hast du vermutlich schlechte Karten.

Was hat denn der Schutzmann gesagt?

Er hat auch gemeint, daß es schwierig sein würde, eine Entschädigung zu bekommen.

Zum Glück habe ich noch eine Teilkasko.

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