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Erstes Auto gekauft - vorsätzlicher Betrug?

Themenstarteram 8. Juni 2015 um 20:16

Abend,

vor ca. 3 Monaten habe ich mir meinen Golf 4 (EZ 2001) mit 140.000 KM für 2800€ gekauft. Die Kiste machte damals einen super Eindruck. TÜV bis Ende 2016, scheckheftgepflegt bis ca. 2012, neue Winterreifen, fahrbare Sommerreifen und spezielle Innenraumausstattung.

Nach wenigen Tagen merkte ich, dass die Fahrersitzheizung nicht funktioniert, die Zentralverriegelung am Kofferraum nicht funktioniert und das Lenkrad immer etwas nach links zieht.

Störte mich nicht großartig aber da wurde ich schon nachdenklich.

Nach einigen Wochen klapperte der Motor (hauptsächlich im Stand), vergleichbar wie ein Diesel oder Traktor (ich hab den ersten Gang mal überdreht und dann einfach in den 2. geschaltet, kanns daran liegen?).

Dieses Geräusch hat sich bis heute stark verschlimmert, mitlerweile höre ich das Klappern auch beim Fahren.

Kurz danach entwickelte sich ein Geräusch vermutlich im Auspuff (als würde Blech vibrieren). Das ist nur beim Kupplung kommen lassen oder sanften Gas geben im Leerlauf zu hören.

Unter der Rücksitzbank ist es dauerhaft feucht und nass. Bei feuchtem/schelchtem Wetter ist ein nasser Fleck auf den Sitzen zu sehen. Ebenso im Unterboden vom Kofferraum ists nass, als würde es dort regnen.

Dadurch stinkts im Auto fürchterlich und die Scheiben sind dauerhaft angelaufen.

Da ich im Moment kein Geld für die professionelle Werkstatt habe, war ich bei einem Bekannten in der Werkstatt (KFZ-Mechaniker). Er meinte das Geräusch im Auspuff wäre vermutlich der Katalysator (würde erklären warum das Auto nur mäßig zieht), das Motorgeräusch kann er sich nicht erklären..

Der Verkäufer war privat und hat mir das Auto ohne Mängel und voll funktionsfähig beschrieben.

Meine Fragen an euch wären nun:

Wie viel kosten die einzelnen Reparaturen schätzungsweise?

Lohnt sich das überhaupt noch?

Denkt ihr der Verkäufer hat mich vorsätzlich betrogen und ich könnte da noch irgendwas machen?

Wäre euch sehr dankbar! :)

Grüße

Streifer

Beste Antwort im Thema
am 9. Juni 2015 um 17:26

Beim Verkauf machst du Verlust und was willst du dann machen, um noch weniger Geld ein Auto finden, dass keine Probleme macht? Das ist doch ein Wunschtraum.

18 weitere Antworten
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18 Antworten

Zitat:

@Streifer schrieb am 8. Juni 2015 um 22:16:34 Uhr:

Der Verkäufer war privat und hat mir das Auto ohne Mängel und voll funktionsfähig beschrieben.

Wurde das auch so im Kaufvertrag festgeschrieben? Wurde die Sachmängelhaftung im Vertrag ausgeschlossen?

Themenstarteram 8. Juni 2015 um 20:26

Diesen Kaufvertrag haben wir ausgefüllt:

http://www.mobile.de/.../kaufvertrag.pdf?...

Im Kaufvertrag wurde alles so ausgefüllt und angekreuzt, dass das Auto keinen Schaden hat und voll funktionsfähig ist.

Klingt alles nicht gefährlich.

Wassereinbruch im Kofferraum, defektes Schloss, alles übliche Probleme beim Golf IV. Und wenn der Verkäufer immer in der Garage parkte, wusste er wahrscheinlich selbst nichts davon.

Außerdem klapperte der Motor erst nach dem Kauf.

Wenn der Verkäufer die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat - abhaken und reparieren.

Von einigen dieser Mängel muss er gewusst haben.

Man kann keine arglistig verschwiegenen Mängel ausschließen.

am 9. Juni 2015 um 7:06

Die Schäden von denen der Verkäufer gewußt haben sollte/könnte/müßte/mußte

muß ihm, den Verkäufer erst mal nachgewießen werden.;)

Das ist fast ein Ding der unmöglichkeit und sprengt das Kosten-Nutzen

Verhältniss bei diesen Mängeln.

Darum rep. und als Lebenserfahrung abhaken.:D

Zitat:

@DerBasse schrieb am 9. Juni 2015 um 08:35:58 Uhr:

Man kann keine arglistig verschwiegenen Mängel ausschließen.

Das stimmt. Trotzdem lassen sich viele Verkäufer lieber verklagen anstatt klein bei zu geben, wenn sie die Sachmängelhaftung ausgeschlossen haben. Dann dauert das Gerichtsverfahren ein Jahr, und Anwalts- und Gerichtskosten muss man auch erst einmal vorstrecken.

Am besten man hat eine Rechtschutzversicherung, aber auch der VK kann eine haben und sich beraten lassen.

"vorsätzlicher Betrug"..

Im Grunde, NEIN.

ob der VK die u.st. Mängel nicht kannte, weil "nie genutzt" ist schwer zu

beweisen.

Du hättest sie aber sätestens bei der Probefahrt selbst merken/entdecken

müssen, wie z.b.

- Sitzheizung ohne Funktion

- ZV hinten ohne Funktion

- "schiefes" Lenkrad

- Auspuff defekt

Entsprechend kannst Du hier nix, aber auch wirklich nix vom Verkäufer "zurück verlangen".

Ebenso, was die Feuchtigkeit angeht, Du hast es auch erst später gemerkt und, wenn, der VK

den Wagen in einer Garage, etc. parkte, gut möglich, dass er es ebenso nichts

gemerkt hat.

Wegen dem "klappern" des Motors, nun, wenn das tatsächlich erst nach Kauf kam,

tja, dann meistens "Pech".

Ist schwierig nachzuweisen.

Evtl. hast Du aber auch selbst dazu beigetragen, durch das "hoch"-drehen des Motors,

Ob der VK nun von den obigen "defekten" wusste, ist schwierig zu bweisen, daher,

die "Kröte schlucken" und auf eigene Kosten reparieren.

Findet sich den rigendwelche Anmerkungen in den Rechnungen zur Wartung ?

Wenn ja, dann könntest gute Chancen haben, dass der VK von den Problemen

wusste und diese "verheimlicht" hat, was er im Grunde nicht "darf".

Ansonsten, bleibst Du auf den kosten sitzen.

Für die Behebung der obigen (ausser dem Motor klappern) darfs Du bestimmt

~ 1.0000€ an Werkstattkosten rechen (wenn selbst machen keine Option ist)

Wegen dem "klappern" hier solltest Du auf jedenfall die Werkstatt aufsuchen.

Daher beim nächsten Autokauf, Augen auf und nimm jemanden mit, der sich mit

Autos und dem Kauf von Gebrauchten auskennt.

Grüße

am 9. Juni 2015 um 9:36

Beweis das mal!

Zitat:

@DerBasse schrieb am 9. Juni 2015 um 08:35:58 Uhr:

Von einigen dieser Mängel muss er gewusst haben.

Man kann keine arglistig verschwiegenen Mängel ausschließen.

Hey, ich habe nur die Theorie genannt.

Umsetzung ist ein anderes Thema. :D

Themenstarteram 9. Juni 2015 um 17:23

Danke für eure Antworten.

Mehr als 500€ Reperatur will ich eigentlich auf keinen Fall reinstecken. Ich werde nun versuchen das Auto zu verkaufen. Was meint ihr, wie hoch den Preis setzen?

am 9. Juni 2015 um 17:26

Beim Verkauf machst du Verlust und was willst du dann machen, um noch weniger Geld ein Auto finden, dass keine Probleme macht? Das ist doch ein Wunschtraum.

am 9. Juni 2015 um 21:30

Zitat:

@Streifer

Danke für eure Antworten.

Mehr als 500€ Reperatur will ich eigentlich auf keinen Fall reinstecken. Ich werde nun versuchen das Auto zu verkaufen. Was meint ihr, wie hoch den Preis setzen?

In diesem Zustand kriegst du von einem Bastler maximal noch 1,5k €. Alle beschriebenen Mängel reparieren lassen kostet dich ein Mehrfaches der 500€ und du hast trotzdem keine Garantie, dass die Kiste danach ihren Dienst tut.

Tipp: Dem Meistbietenden verkaufen und im KV alle Baustellen aufführen.

Gruss

Steuerkatze

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 9. Juni 2015 um 11:10:33 Uhr:

 

~ 1.0000€ an Werkstattkosten rechen

:eek:

Zitat:

@antihipster schrieb am 10. Juni 2015 um 01:39:24 Uhr:

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 9. Juni 2015 um 11:10:33 Uhr:

 

~ 1.0000€ an Werkstattkosten rechen

:eek:

..uuups, eine null zuviel, sollte natürlich 1.000€ heißen :) :)

@ TE: verkaufen, mit den Mängel, wird Dich mehr als die evtl. Reparaturen

kosten, daher, eine freie Werkstatt aufsuchen und erstmal das "gröbste"

reparieren lassen und, ob du mit einem neuen Gebrauchten auch nicht

auf die "Nase" fällst ist nicht sicher.

Ich würd' mir mal eine freie Wersktat suchen und dort mal anfragen,

was alels zusammen kosten würde..

Hier mal ungefähr die Kosten :

- schiefes Lenkrad -> Spur einstellen => ca. 80€

- Auspuff "neu" -> ca. 250€

- Feuchtigkeit hinten - Türschloss / Tür abdichten => ca. 150€

- Motor klackern -> vlt. hilft einfach ein Ölwechsel mit Ölfilter => ca. 100€

- ZV hinten -> vlt. ist nur ein Schalter defekt => ca. 50€

- Popo-Heizung => in der Werke ca. 400 bis 500€, beim Sattler -> ca. 200€

Dann haste aber ein "durchreparierstes" Fahrzeug und wie schon erwähnt,

allemal besser als ein "unbekannter" neuer Gebrauchtwagen..

Grüße

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