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Erste KFZ Versicherung, einige Fragen

Themenstarteram 31. März 2007 um 15:43

Moin

Ich spiele seit geraumer Zeit mit dem Gedanken mir ein eigenes Auto zu kaufen, bisher hat mich allerdings der Gedanke an die "230% Einstufung" fürs erste eigene Fahrzeug davon abgehalten. Nun habe ich schon öfter davon gehört das man sich die S/F Klasse bzw die % von z.B seiner Mutter überschreiben lassen kann, habe dazu auch schon die FAQ gelesen. Ich weiss allerdings nicht wie genau das in meinem Fall funktionieren könnte oder obs überhaupt funktioniert. Bisher siehts so aus:

- ich bin 23 Jahre alt, werde dieses Jahr 24

- Auto Führerschein seit 2002

- Fahre seit 2002 den VW Passat der auf meine Mutter zugelassen und versichert ist.

- seit 2002 unfallfrei unterwegs

Wenn ich mir nun ein eigenes Auto kaufen und auf meinen Namen versichern würde, müsste ich dann mit SF Klasse 0 und 230 % anfangen oder gibt es da Möglichkeiten? Wozu würdet ihr raten?

Falls ihr mehr Informationen braucht, fragen ;)

Gruß

hypuh

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22 Antworten
am 2. April 2007 um 10:19

Hi,

absolut korrekt - ich denke, hier liegt wieder mal der klassische Fall "Fragestellung nicht vollständig geschildert" vor :)

Aber schön, wenn wir doch helfen konnten.

Grüße

Schreddi

Kann man eigentlich auch 3 Autos auf sich anmelden? Würde der 3. Wagen dann wie der 2. Wagen behandelt?

Jeder Wagen nach dem Erstwagen wird behandelt wie ein "Zweitwagen".

Egal ob es der zweite, dritte oder hundertste ist.

Das hieße also, wenn man nen 1. Wagen z.B. bei 45% hat, den 2. bei 70% oder so, dann würde der 3. auch wieder max. bei SF2 (85%) beginnen?

am 5. April 2007 um 12:01

Hallo,

Korrekt - wie ne ganz normale Zweitwagenlösung eben.

Grüße

Schreddi

Erste Versicherung-hypuh

 

Hallo, hypuh !

Mit 230 % fängst Du auch als Fahranfänger eigentlich bei

keiner versicherung an, wenn Du länger als 2 Jahre im

Besitz des FS bist. Allgemein ist es heutzutage so, daß

man als Fahranfänger höchstens mit 160 % eingestuft

wird. Hier sind einige spezielle Fragen zu klären. So kann

es sein, daß Du den Schadensfreiheitsrabatt (SF) der

Mutter nur solange nutzen kannst, solange Du im Haus-

halt der Mutter lebst usw.. D.h. Du wirst als Fahranfänger

eingestuft, sobald Du einen eigenen Hausstand gründest.

Dann ist also der bis dahin genutzte Vorteil weg.

Du solltest Dich hier mal mit einem kompetenten Re-

präsentanten einer Versicherungsgesellschaft unter-

halten

Probieres doch einfach mal mit einer Versicherung deiner Eltern, sprich 2. Wagen etc.

Zitat:

Probieres doch einfach mal mit einer Versicherung deiner Eltern, sprich 2. Wagen etc.

Falls ich gemeint bin, das hatten wir bisher so. Bloß jetzt möchte ich mal ne eigene Versicherung. Also ich denke mal, wenn ich bei da-direkt mit 140€ (SF 1/2) beginne, bin ich gut bedient...

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