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Erstattung Umsatzsteuer Gewerbe ?

Themenstarteram 10. Februar 2007 um 14:10

Habe Mal ne allgemein Frage, aber leider keinen Off Topic Bereich gefunden.

Kann man als Gewerbetreibender unabhängig von Umsatz und Art des Gewerbes die Umsatzsteuer auf den Neuwagen erstattet bekommen ?

Also gewerbliche Nutzung muss über 10% sein habe ich gehört.

Aber gibt es da sonst noch Einschränkungen ?

Kann man sich die Umsatzsteuer erstatten lassen und das Gewerbe nach 2 Jahren abmelden ?

Gewerbeumsatz nur sagen wir 500 Euro mtl.

dennoch Erstattung der Umsatzsteuer eines 25.000 Euro PKW möglich ?

Ansonsten Abschreibung 20% p.a und 1% Versteuerung des Listenpreises als Privatanteil PLUS noch ein Betrag je Privatkilometer ?

15 Antworten

Vergiß es. Das ganze Spielchen ist - wenn Du den Wagen nicht zu einem wirklich großen Teil gewerblich nutzt - teurer als wenn Du den Wagen komplett privat zahlst...

Ein Finanzamt-Prüfer fällt bei der Sichtung Deiner Unterlagen mit dieser Umsatzgröße vermutlich sowieso vor Lachen vom Stuhl... :D

 

Wir hatten dazu auch mal eine interessante Diskussion hier im Forum, da hatte ich eine kleine Beispielrechnung erstellt. Das Ergebnis war (zumindest für die Leute, die dachten das "Finanzamt" schenkt ihnen was) ernüchternd... ;)

Themenstarteram 10. Februar 2007 um 14:23

Naja ..... Du kannst ja die Umsatzsteuer Erstattung wählen und auf die Abschreibung übers Gewerbe verzichten, das lohnt sich schon.

Ich weiss beim Leasing rechnet es ich nicht den Aufwand zu machen ..... 1 % Privatanteil und 1,2 % Leasingrate heben sich auf

Zitat:

Original geschrieben von rainer-wiesbade

Naja ..... Du kannst ja die Umsatzsteuer Erstattung wählen und auf die Abschreibung übers Gewerbe verzichten, das lohnt sich schon.

Ich weiss beim Leasing rechnet es ich nicht den Aufwand zu machen ..... 1 % Privatanteil und 1,2 % Leasingrate heben sich auf

Sorry - aber das ist absoluter Unsinn, den Du da erzählst... :rolleyes:

Ich habe den Thread gefunden den ich meinte:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Lies das einfach mal durch.

 

Ich empfehle Dir dringend, mit einem Steuerberater zu sprechen - eine Anschaffung mit Argumenten, die auf Halbwissen basieren, ist sehr gefährlich und kann sich rächen... ;)

 

Du kannst nichts "wählen" - entweder der Wagen wird dem Betriebsvermögen zugerechnet (mit allen Konsequenzen) oder nicht. Wenn der Wagen Betriebsvermögen ist, dann kannst Du die VSt. geltend machen, der Wagen unterliegt der AfA und für Deine Privatnutzung mußt Du einen Privatanteil versteuern (siehe Thread) - desweiteren mußt Du noch eine betriebliche Nutzung in Höhe von >50% nachweisen.

Wenn Du den Gewerbebetrieb nach 2 Jahren wieder dicht machst, dann mußt Du privat den Wagen aus dem Betrieb "herauskaufen", wobei auch wieder USt anfällt.

Themenstarteram 10. Februar 2007 um 14:52

Zitat aus einem Steuerforum :

 

Grund der Änderung: Wie bereits angesprochen ist es seit neuestem auch für nicht-Bilanzierer möglich gewillkürtes Betriebsvermögen zu schaffen. Also Wirtschaftsgüter betrieblich zu widmen, obwohl deren betriebliche Nutzung nur zwischen 10 und 50% liegt. Hierdurch würde sich gerade für "Nebenberufler" die Möglichkeit bieten, PKW etc. ins Betriebsvermögen einzulegen und sogar mit der 1% Methode noch günstiger "zu fahren" (Bsp. Neuwagen mit Privatnutzung 80%). Sozusagen eines der zu schließenden "Steuerschlupflöcher".

Zitat:

Original geschrieben von rainer-wiesbade

Zitat aus einem Steuerforum :

Scheinbar bist Du (oder das Steuerforum) nicht aus dem neuesten Stand:

 

Hier ein Link dazu

Themenstarteram 10. Februar 2007 um 15:10

Ok .... offenbar bei unter 50 % gew. Nutzung nur bei Nachweis

und Fahrtenbuch = vergiss es

Habe Deine Rechnung gesehen, aber das war mir klar ,daß

sich ein alter ehemals teurer Gebrauchtwagen im Firmenvermögen nicht rechnet, ist vermutlich mit Absicht so gemacht um den Neuwagen Absatz zu fördern.

Bedeutet das nun auch, wenn man die 50% nicht erreicht

kann man SOWOHL die Vorsteuer Erstattung als auch die

betriebliche Abschreibung des Neuwagens vergessen ?

Naja , bald sollen eh nur noch 5 Liter PKW steuerlich abgeschrieben werden dürfen , dann hat die EU endlich ihre Ruhe und unsere Premium Marken erledigt.

Zitat:

Original geschrieben von rainer-wiesbade

Habe Deine Rechnung gesehen, aber das war mir klar ,daß

sich ein alter ehemals teurer Gebrauchtwagen im Firmenvermögen nicht rechnet, ist vermutlich mit Absicht so gemacht um den Neuwagen Absatz zu fördern.

Mein Rechenbeispiel im Thread (war als PDF-Datei angehängt) bezog sich nicht auf einen ehemals teuren Gebrauchtwagen, sondern auf einen NEUWAGEN!

Lies es doch einfach noch einmal ganz genau in Ruhe durch - dann wirst Du sehen, daß es absolut nichts bringt. Auch bei einem Neuwagen nicht.

Hier ist der Beitrag: Direktlink zum Beitrag mit Berechnung

Themenstarteram 10. Februar 2007 um 15:23

Hmm .... und beim Leasing ?

Ich habe meinen Golf V geleast und beim Finanzamt angegeben unter Anrechung 1% pauschalem Privatanteil bei über 50 % gewerlicher Nutzung.

Wurde auch anerkannt, dennoch ein schlechtes Geschäft für mich ?

Umsatzsteuer aus den Leasingraten wurde erstattet

Nachtrag :

Also für Dummies :-)

16,66 % Abschreibung p.a gegen 12 % Eigennutzung und Versteuerung des Restwertes beim Verkauf nach 6 Jahren = es hebt sich gegenseitig auf.

Ich frage mich warum das noch Niemand merkte ....

siehe 95 % der gehobenen Mitteklasse in Firmenhand

Zitat:

Original geschrieben von rainer-wiesbade

Hmm .... und beim Leasing ?

...läuft es prinzipiell ähnlich - ein Wertverlust/Abschreibung gibt es dort nicht, aber diesen Teil übernimmt die Leasingrate (in ähnlicher Höhe). Insofern besteht an dieser Stelle kein großer Unterschied zwischen Kauf/Finanzierung oder Leasing - die Privat-Anteil-Berechnung weicht nicht ab in diesen Fällen...

Themenstarteram 10. Februar 2007 um 15:34

Okay wie gesagt meine 1,2 % Leasingrate und 1% Eigenutzunh heben sich auf , aber die Umsatzsteuererstattung der Leasingrate macht es mir

dann doch wesentlich biliger als wenn ich privat geleast hätte

Nachtrag :

Also für Dummies :-) beim Neukauf

16,66 % Abschreibung p.a gegen 12 % Eigennutzung und Versteuerung des Restwertes beim Verkauf nach 6 Jahren = es hebt sich gegenseitig auf.

Ich frage mich warum das noch Niemand merkte ....

siehe 95 % der gehobenen Mitteklasse in Firmenhand

Zitat:

Original geschrieben von rainer-wiesbade

Okay wie gesagt meine 1,2 % Leasingrate und 1% Eigenutzunh heben sich auf , aber die Umsatzsteuererstattung der Leasingrate macht es mir

dann doch wesentlich biliger als wenn ich privat geleast hätte

Nein, so trivial ist das nicht.

1. Die Leasingrate bezieht sich auf den Kaufpreis (nicht auf den Listenpreis)

2. Die Privatnutzung bezieht sich auf den Listenpreis.

3. Die km zur Arbeitsstätte werden gesondert berechnet und erhöhen den Privatnutzungsbetrag

4. Du zahlst auf den Privatanteil USt.

...

Zitat:

Original geschrieben von rainer-wiesbade

Nachtrag :

Also für Dummies :-) beim Neukauf

16,66 % Abschreibung p.a gegen 12 % Eigennutzung und Versteuerung des Restwertes beim Verkauf nach 6 Jahren = es hebt sich gegenseitig auf.

Nein, so einfach ist das nicht - siehe oben.

Zitat:

Original geschrieben von rainer-wiesbade

Ich frage mich warum das noch Niemand merkte ....

siehe 95 % der gehobenen Mitteklasse in Firmenhand

Ich habe ja nicht gesagt, daß sich "Firmenwagen" nicht lohnen - für Angestellte, die von Ihrem Chef einen Firmenwagen als Gehaltserhöhung oder -umwandlung bekommen, ist es definitiv lohnenswert - und zwar für Chef und Mitarbeiter!

Da gelten andere steuerliche Regelungen (z.B. keine Umsatzsteuerpflicht für den geldwerten Vorteil!), bei Selbständigen sieht das aber anders aus!

Selbst Steuerberater blicken da oft nicht durch, wenn es um die Versteuerung von Geschäftswagen der Selbständigen geht... ;)

Abgesehen davon gibt es ja auch von Geschäftswagen, die ausschließlich dienstlich genutzt werden (mit Fahrtenbuch) - da spielt ein Privatanteil keine Rolle, da er nicht anfällt.

Themenstarteram 10. Februar 2007 um 15:51

Du zahlst auf den Privatanteil USt.

uups ..... hab ich nicht angeführt und wurde durchgewunken

Also sagen wir Mal konkret :

Leasingrate ist 285 Euro Brutto

Eigennutzung ist 1 % = 220 Euro mtl.

Keine Anfahrt zur Arbeit, da Wohnung = Betriebsstätte

angenommen wir haben mtl. 800 km mit 50 % privater Nutzung , wie wäre die korrekte Rechnung ?

Zitat:

Original geschrieben von rainer-wiesbade

Du zahlst auf den Privatanteil USt.

Nein, ich habe einen 100% dienstlich genutzten Geschäftswagen und fahre privat etwas Anderes. ;)

Zitat:

Original geschrieben von rainer-wiesbade

uups ..... hab ich nicht angeführt und wurde durchgewunken

Och - irgendwann kommt dann mal ein Prüfer und der sagt Dir dann schon, was Du nachzahlen mußt zzgl. Zinsen... :D

Zitat:

Original geschrieben von rainer-wiesbade

Also sagen wir Mal konkret :

Leasingrate ist 285 Euro Brutto

Eigennutzung ist 1 % = 220 Euro mtl.

angenommen wir haben mtl. 800 km mit 50 % privater Nutzung , wie wäre die korrekte Rechnung ?

Eine Privatnutzung von 50% ist nicht zulässig - also zahlst Du alles komplett Privat.

Angenommen, der Wagen würde überwiegend (>50%) nachweislich geschäftlich genutzt werden und Dein Weg zum Arbeitsplatz wäre 0km, dann würde folgende Rechnung gelten:

Leasingrate netto 239,50 Euro

Listenpreis 22000 Euro inkl. MwSt = 18487,40 netto

by the way: 239,50 von 18487,40 sind aber nicht 1,2% sondern 1,3%... ;)

Geldwerter Vorteil (mtl.): 220 Euro - bei einem angenommenen Steuersatz von 40% bedeutet dies eine zu zahlende Summe von EUR 88,00 pro Monat.

Anfallende Umsatzsteuer: (220 Euro -20%) x 19% = 33,44 Euro pro Monat.

Macht also privat eine Zahlung (nicht Versteuerung!) von 121,44 pro Monat.

Durch die als BEtriebsausgaben abzugsfähige Leasingrate hast Du eine Steuerminderung in Höhe von 40% von 239,50 = 95,80 pro Monat.

 

Ergo:

Kosten: 121,44

Ersparnis: 95,80

---------------------

Saldo: -25,64

Bei anderen angesetzten Steuersätzen ändert sich daran prinzipiell wenig.

Einzig und allein die Hinzunahme von anderen KFZ-Kosten (Versicherung, Wartung, Sprit, Steuer) kann dafür sorgen, daß sich das Modell rechnet - allerdings in jedem Fall nur dann, wenn man eine überwiegend geschäftliche Nutzung nachweisen kann.

Wie willst Du das denn mit einem UMSATZ von 500 Euro monatlich nachweisen?

Die Leasing-Kosten für das Fahrzeug liegen dann ja schon bei 50% Deines UMSATZES - ohne Steuer, Versicherung, Betriebsstoffe, Wartung, usw...

Vergiß es.

Themenstarteram 10. Februar 2007 um 16:19

Ganz einfach .... als Makler kann es sein, daß Du 2 Jahre

brauchst bis Du den ersten Abschluss hast , je nach Art der Geschäfte.

Das Finanzamt weiss aber, daß sie dann im Erfolgsfalle

48 % abräumen werden incl. Kirchensteuer, Soli

Es muss nur eben irgendwann ins Plus gehen, sonst Liebhaberei.

Nachtrag :

Ich muss die aus der Leasingrate erstattete Vorsteuer

dann als Einkommen versteuern auch wenn der Wagen 60 % gewerblich genutzt wäre ?

Man lernt nie aus ..... dann sind je nach Steuersatz ja 20 - 42 % der Vorsteuererstattung wieder futsch

Glaube Du hast aber einen Fehler drin ?

Die Vorsteuer aus der Leasingrate bekomme ich doch erstattet, Du hast sie in voller Höhe als privat abzuführen gekennzeichnet, aber ich seh die Vorsteuererstatung nirgends ??

Du hast nur 40% aus der Nettoleasingrate gerechnet

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