Ersatzfahrzeug bei Totalschaden - wie lange wird bezahlt?
Hallo,
leider hatte ich Ende Januar einen Verkehrsunfall mit meinem zu dem Zeitpunkt 8 Monate alten VW Touran. Ergebnis: Totalschaden (wurde vom Gutachter der Versicherung bestätigt) da das Auto noch "neu" war bekommen wir den Neupreis von der Versicherung erstatten, dass heißt wir bekommen ein ganz neues Auto welches aber erst gebaut werden muss...
Um Zeit zu sparen wurde bereits Anfang Februar das Neufahrzeug bestellt, damit es zügig da ist.
Da ich auf ein Auto angewiesen bin, habe ich ein Eratzfahrzeug vom Autohaus bekommen (ein kleiner Polo).
Nun erzählte mir das Autohaus heute, dass die Versicherung die Kosten dieses Autos nur für 14 Tage übernimmt. Stimmt das?
Denn in meinen Versicherungsunterlagen steht folgendes:
"Erleidet ihr Fahrzeug einen Totalschaden und schaffen Sie sich stattdessen ein Ersatzfahrzeug an, übernehmen wir die Kosten des vermittelten Mietwagens für den Zeitraum, in dem Sie Ihr Fahrzeug aufgrund des Schadenereignisses und der Ersatzbeschaffung, soweit diese zügig durchgeführt worden ist, nicht nutzen können."
Freue mich auf Eure Hilfe und Antworten
Liebe Grüße
Ramona
15 Antworten
Für mich bedeutet "Ersatzbeschaffung […] soweit diese zügig durchgeführt worden ist" bei einem 8 Monate alten Fahrzeug nicht "bis ein Neuwagen produziert worden ist", sondern "bis ein gleichwertiges Substitut beschafft worden ist". Für letzteres würden 14 Tage vollkommen ausreichen.