Erlischt die Betriebserlaubnis nach Chiptuning?

Habe verschiedene Fragen zum Thema Chiptuning, zu deren Antwort ich mit der Suche noch keine gebündelten Infos gefunden habe.

Daher hier mal kurz und kompakt meine Fragen zum Thema Chiptuning:

    -Verliert man durch Chiptuning die Betriebserlaubnis, wenn die Leistungssteigerung über die zulässige Schwankung der Serienleistung hinaus geht?
    -Ist eine Eintragung bei einer Leistungssteigerung in die Papiere notwendig?
    -Oder gibt es dazu Gutachten, die man anbei führen muss?
    -Muss ich der Versicherung die Leistungssteigerung mitteilen?

In meinem speziellen Fall reden wir von möglichen +21 kW.

Beste Antwort im Thema

Ja, die BE erlischt, die Eintragung ist notwendig und der Versicherung muss man die Leistungssteigerung auch mitteilen.

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Um die Diskussion hier mal abzuschließen: Angefragt hatte ich bei Digi-Tec. Da diese aber keine Aussicht auf TÜV gaben, ist das Thema für mich eh vom Tisch.
Meine Versicherung habe ich bereits angefragt, da aber die BE erlischt und es von Digi-Tec kein Gutachten gibt, habe ich die Sache abgehakt.

Manchmal erlischt als Folge des Motortuning sogar das Lebenslicht des Motors selbst.

Zitat:

Original geschrieben von pcpanik


In meinem speziellen Fall reden wir von möglichen +21 kW.

Von welcher Basisleistung sprechen wir denn?

Es ist schon ein Unterschied, ob die Bais 500 KW oder 50 KW ist, die um 21KW erhöht wird.

Gruß
Ulicruiser

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