Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit Schweizer Autobahnen von 80 auf 100 km/h ab 01.01.2021
Ich habe die Nachricht eher zufällig gesehen, ist aber sicher für viele von uns interessant.
Ab 2021 darf in der Schweiz auf Autostrassen/Autobahnen mit Anhängern (max. 3.5 t ZGG) mit bis zu 100 km/h gefahren werden.
Voraussetzung ist, dass der Anhänger für die Geschwindigkeit zugelassen ist. Weitere Details siehe Quelle. 🙂
Quelle:
https://www.tcs.ch/.../...-auf-schweizer-autobahnen-fuer-anhaenger.php
Gruss
Alex
40 Antworten
Zitat:
@jazzer2004 schrieb am 17. Dezember 2020 um 14:19:51 Uhr:
..Ob die Ausnahme selten ist weiß ich nicht..
Oldtimer-Wohnwagen für die 100km/h-Regelung fit zu machen, findest du also üblich und nicht selten?
Das werden bestimmt nicht viele sein, die so einen Aufwand betreiben, nur um in Deutschland damit 100km/h fahren zu dürfen.
@4Takt
Naja so schlimm ist das meistens gar nicht. Fast alle Wohnwagen haben Stoßdämpfer, zumindest Größere, dann noch passende Reifen und eine Schlingerkupplung, reicht in der Regel.
Zitat:
@jazzer2004 schrieb am 17. Dezember 2020 um 14:19:51 Uhr:
@4Takt
Ob die Ausnahme selten ist weiß ich nicht...
Entscheidend war schlicht:
-Stimmt das Gewichtsverhältnis zul.GG WoWA zum Leergewicht Zugfzg.
-Stoßdämpfer wurden nachgerüstet
-Zugfzg. hatte ABS
-Bereifung WoWA mit ausreichendem Geschw.Index (selbstredend keine runderneuerten Reifen)
-Bremsleistung WoWa (mind 40% des GG, Regelung seit Urzeiten unverändert.)That`s all.
Gruss
Jazzer2004P.S.
Wie gesagt, seinerzeit Einzelabnahmen, die an ein bestimmtes Zugfahrzeug gebunden waren.
Heute ist das alles deutlich einfacher.
Da wurden zwar Gespanne einzeln gem. 9.AVO der STVO geprüft (mit mehreren auf einmal auch schlecht machbar...), aber das waren trotzdem keine Einzelabnahmen....
Heute werden Fz oder Anhänger ebenfalls einzeln gem. 9.AVO geprüft und auch das sind keine Einzelabnahmen. Gewöhnliche Hauptuntersuchungen erfolgen übrigens auch einzeln....
Einzelabnahmen haben immer etwas mit der STVZO zu tun.....
Auch am Anfang der 9.Ausnahmeverordnung der STVO, als nur komplette Gespanne dafür infrage kamen, konnte ein Anhänger, der laut Hersteller nur für max. 80km/h freigegeben war (so etwas gab es...), nicht vom Prüfingenieur für 100km/h gem. 9.AVO der STVO zugelassen werden.
Völlig unabhängig davon, ob die sonstigen Zusatzbedingungen (Gewichtsverhältnisse, Reifenalter usw.) der 9.AVO erfüllt sind oder nicht.
dann würde vermutlich nur noch eine "echte" Einzelabnahme des Anhängers möglich sein, wo der Prüfer erst einmal grundsätzlich bestätigen muss, dass der Anhänger, entgegen der ursprünglichen Herstellerfreigabe, für 100km/h geeignet ist, sonst darf dieser Anhänger nirgendwo mehr als 80km/h fahren.
Meist war die Achse auf 80km/h beschränkt und dann wird das (hoffentlich) kein Prüfer ignorieren.
Das betrifft dann die STVZO.
Die nachrangige tatsächliche Erlaubnis 100km/h auch fahren zu dürfen, betrifft die STVO.
Gewöhnlich hängen sich Prüfer nicht so weit aus dem Fenster....
Wenn der Prüfer so etwas trotzdem macht, müsste es schon zu deutlichen Umbauten kommen, wie z.B. eine geänderte Achse, Bremsen und Auflaufeinrichtung die, selbstverständlich...., für mindestens 100km/h zugelassen sein müssen.
Seit 1990 (ab EZ: 01.01.1990) ist es vorgeschrieben, dass ein Anhänger vom Hersteller mindestens bis 100km/h freigegeben sein muss und dann spielt die genannte Besonderheit natürlich keine Rolle mehr.
1990 war man noch meilenweit von einer 100km/h-Regelung (STVO....) in D entfernt (die gab es erst ab ca 1998) und trotzdem mussten alle ab da zugelassenen Anhänger vom Hersteller für mindestens 100km/h freigegeben sein....
Wenn ein solcher, älterer Anhänger vom Hersteller z.B. nur für 80km/h freigegeben ist, muss er sogar in D mit einem 80er Geschwindigkeitsschild ausgerüstet sein... §58 STVZO.....
Vielleicht verstehst du den Unterschied jetzt so langsam....ein 100er Schild bekommt er dann definitiv nicht.....auch wenn alle sonstigen Bedingungen gem. STVO erfüllt sein sollten.
In der Schweiz darf er dann auch keine 100km/h fahren.
Deshalb auch meine Aussage: Irgend ein Dokument wo drauf steht, dass der Anhänger mindestens 100 km/h fahren darf sollte man zur Hand haben wenn man angehalten wird. Das ist in der Schweiz gar nicht mal so selten und ist mir auch schon ein paar mal passiert (evtl. auch aufgrund der Neugier zur Kombi Tesla mit Wohnwagen, nach kurzer Zeit drehten die meisten Fragen sich nämlich darum).
Da der Rest auch noch stimmen muss (Reifen...) ist klar, wer eine 100er Zulassung hat sollte da aber keine Probleme haben.
Was bei meinen Kontrollen immer geprüft wurde:
-Reifen (Profiltiefe)
- Gaskasten (Flaschen korrekt verstaut und nicht angeschlossen)
- hin und wieder Stützlast
- Fahrzeugausweise
- Sicherungsseil korrekt angeschlossen, dafür legen sie sich sogar auf den nassen Boden. Kommt mir wie ein Kapitalverbrechen vor so wie die da hinterher sind.
(Tipp bei schlecht zugänglicher Öse am Fahrzeug: verschraubbaren Karabiner anhängen. Bei mir ist der dauerhaft am Auto befestigt, den Karabiner vom Wohnwagen hänge ich dort ein.)
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Na ja, eigentlich sollte Besitzer von Anhängern, die eine EZ ab 01.01.1990 haben, auch ohne Bescheinigung keine Schwierigkeiten haben, denn ab da müssen alle Anhänger vom Hersteller für mindestens 100km/h (es gibt durchaus auch welche, die z.B. 120km/h oder 130km/h haben) freigegeben sein.
dazu der schweizer Text:
Zitat:
Ob der Anhänger eine 100 km/h Zulassung hat, ist anhand der Typengenehmigung eruierbar.
@VentoRenner:
Zitat:
Da der Rest auch noch stimmen muss (Reifen...) ist klar, wer eine 100er Zulassung hat sollte da aber keine Probleme haben.
Der Rest, den die deutsche AVO für die Erlaubnis fordert, 100km/h in D auch real fahren zu dürfen, muss eben in der Schweiz nicht stimmen....darum ging es doch.
Die Schweiz fordert dass der Anhänger gem Typengenehmigung für (mindestens) 100km/h zugelassen sein muss. Das ist in D eine Sache, die mit der STVZO zusammen hängt.
Die konkrete 100km/h-Freigabe für bestimmte Straßen, die es in der deutschen STVO gibt, interessiert die Schweizer, zumindest direkt, nicht. Diese Freigabe hat mit der Typengenehmigung direkt nichts zu tun.
Die Typengenehmigung mit mindestens 100km/h ist in D lediglich die Voraussetzung, um von der deutschen 100km/h-Regel Gebrauch machen zu können.
In der Schweiz ist die Typengenehmigung für sich allein quasi die Vorausetzung 100km/h auch tatsächlich fahren zu dürfen. Zusätzliche technische Bedingungen, wie in D, gibt es nicht.
Der Zusatz in der Zulassungsbescheinigung unter Bemerkung
"gem. 9. Ausnahme VO zur STVO" o.ä.,
ist daher in der Schweiz nicht nötig um 100km/h fahren zu dürfen.
Soweit es geht, meide ich die Schweiz zum durchfahren. In der Realität macht es mit 80 oder 100 nicht viel Unterschied. Wer fährt wirklich 80? Zumindest keiner auf der Autobahn, da rollt alles mit Tacho 95 auf der rechten Spur. Für die die mit 120/130 mit dem Wohnwagen unterwegs sind, macht es bzgl der Strafe natürlich einen Unterschied. Aber die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, ist sehr gering.
Tacho 95 wird bei gewerblichen Lkw i.d.R. vermutlich (noch) nicht geahndet.
Die genieß en da wohl aufgrund des toleraten Begrenzers einen besonderen Schutz.
Ob das bei privaten WoWa auch der Fall ist, weiss ich nicht.
Auf Österreichs AB würde ich z.B. mit einem deutlich sichtbar über 3.5t Gespann keine Tacho 95km/h fahren.
In Skandinavien übrigens auch nicht.
Unabhängig vom Gewicht.
Ja verstehe Dich da, aber in der Realität fährt auch in Österreich keiner genau 80. Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit in eine Kontrolle zu geraten?
Die meisten liegen wahrscheinlich bei ca. 3,7 bis 4 Tonnen. Da den Unterschied zu den 3,5 zu erkennen, geht nicht auf den ersten Blick.
Wenn bei 80 Limit geblitzt wird, sieht es natürlich anders aus. Aber das hat ja mit dem Thema nichts zu tun.
In Skandinavien übrigens auch nicht.
Unabhängig vom Gewicht.
...Hängt vom Land ab: In N, S,DK hast Du recht.
In Finnland ist das Regeltempo auf Fernstrassen 100 km/h, ab da sind die Blitzer scharf, weil dort die Lang-LKW usus sind und mind. 95 km/h fahren.
...wenn die Transporter dort 80 fahren müßten, bekämen die am Inari-See nie frische Milch😎😎
Gruss
Jazzer2004
3,5 to reißt du eigentlich schon mit jedem Mittelklasse-Kombi und 1.500 kg am Haken.
Ich bin beruflich öfter in der Schweiz unterwegs und bin da eigentlich noch nie so wirklich kontrolliert worden. Auch privat mit Wowa nicht.
Zitat:
@Haubenzug schrieb am 19. Dezember 2020 um 18:05:51 Uhr:
3,5 to reißt du eigentlich schon mit jedem Mittelklasse-Kombi und 1.500 kg am Haken.
Ich bin beruflich öfter in der Schweiz unterwegs und bin da eigentlich noch nie so wirklich kontrolliert worden. Auch privat mit Wowa nicht.
In der Schweiz ist das mit den 3,5T auch egal.....das ist eher eine österreichische Spezialität.