Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit Schweizer Autobahnen von 80 auf 100 km/h ab 01.01.2021
Ich habe die Nachricht eher zufällig gesehen, ist aber sicher für viele von uns interessant.
Ab 2021 darf in der Schweiz auf Autostrassen/Autobahnen mit Anhängern (max. 3.5 t ZGG) mit bis zu 100 km/h gefahren werden.
Voraussetzung ist, dass der Anhänger für die Geschwindigkeit zugelassen ist. Weitere Details siehe Quelle. 🙂
Quelle:
https://www.tcs.ch/.../...-auf-schweizer-autobahnen-fuer-anhaenger.php
Gruss
Alex
40 Antworten
Es wäre allerhöchste Zeit, dass die europäischen Länder sind in vielen Dingen mal einig werden und halbwegs gleiche Regeln aufstellen.
Die regeln doch sonst alles bis hin zu krummen Gurken.
Aber es kann doch nicht sein, dass man in der Schweiz und in Holland teils heftige Strafen zahlt, wenn man keine ich nenne es einfach mal „Hollandöse” (oder ähnlich) hat um die Reißleine zu befestigen, aber sonst überall ohne fahren kann.
Zulassungen die im eigenen Land erlaubt sind, sollten in anderen Ländern auch gelten. Also wenn ich in D ohne „Öse” fahren darf sollte das auch EU weit so sein, oder die Öse sollte EU weit eingeführt werden, eben für alle gleich.
In manchen Ländern darf z.B. auch kein Navi an der Scheibe befestigt werden, es muss außerhalb dem Sichtbereich der Windschutzscheibe befestigt werden.
Oder es darf kein Radarwarner installiert sein, Heute haben fast alle, sogar die billigsten Navis automatisch einen Radarwarner für fest installierte Blitzer installiert, damit dürfte das Navi gar nicht betrieben werden.
Andere Länder wie Spanien, oder Italien schreiben Warntafeln vor sobald z.B. ein Fahrradständer auf der AHK installiert ist und dann auch noch in unterschiedlichen Maßen und oder mit unterschiedlichen Streifen.
Manche Länder schreiben den genauen Zeitraum unabhängig vom Wetter vor wann Winterreifen aufgezogen sein müssen, Andere wie D sagen wenn es schneit müssen WR drauf sein, usw........
Es gibt so Viele unterschiedliche Regelungen die kann doch kein Mensch im Kopf haben, warum wird das nicht endlich vereinheitlicht? Egal wie, Hauptsache gleich.
So wie es jetzt gehandhabt wird, ist das nur Abzocke, so kann man unwissende Ausländer ungeniert abzocken. Das wäre absolut unnötig, besonders dann wenn man den Regulierungswahn bei anderen wesentlich unwichtigeren Dingen betrachtet die ständig vereinheitlicht werden.
Huiiii. Das was @Taxler222 schreibt ist in der Schweiz Ketzerei in Reinform. Schweizer reagieren oft allergisch auf EU Regeln, sie sind ja noch nicht mal Mitglied der EU.
Versuch mal hier in der Schweiz ein paar Zubehör-Teile zu benutzen welche eine ABE in der EU haben. Geht nicht! Es braucht zusätzlich eine Erklärung von Importeur, dass das Teil unbedenklich ist. In der Regel kopieren sie die Angaben von der ABE. Die Teile sind danach aber doppelt so teuer. 😉
Wegen der 100 km/h: Man sollte dringend ein Dokument mitführen (z.B. das CoC) wo die 100 km/km/h als Höchstgeschwindigkeit aufgeführt ist. Ich denke, dass das die Achillesferse ausländischer Fahrzeuge ist, im Zweifel gibt es eine saftige Strafe.
Hallo Navec,
Äpfel sind keine Birnen, es hilft nichts.😁
Natürlich gilt in der Schweiz die deutsche STVO nicht.
Für die typgerechte Zulassung und Genehmigung gilt die STVZO.
Nach dieser, mit all ihren Finessen, werden nun mal Fzg. mit deutschem Kennzeichen für den Verkehr zugelassen.
Man könnte jetzt noch in eine seitenlange Diskussion über sich überlappende Regelungen innerhalb der EU eintreten, die mal hier und mal da oder überhaupt nicht gelten.
(Als nettes Beispiel seien die rot-weissen Warntafeln am Fahrzeugheck genannt, die in Italien bei gleichem Format anders aussehen müssen als in Spanien und umgekehrt😕)
Dazwischen "gurkt" dann noch die Schweiz herum mit EU-Regelungen, die sie anerkennt, tw. anerkennt oder eben gar nicht.
Aber für solche Excurse ist dann wieder die hierfür verbrauchte Lebenszeit zu schade.🙂😎
Schönen Abend noch
Jazzer2004
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 16. Dezember 2020 um 20:19:18 Uhr:
So wie es jetzt gehandhabt wird, ist das nur Abzocke, so kann man unwissende Ausländer ungeniert abzocken.
kannst doch jederzeit für alle länder die vorschriften leicht abrufen. wer faul ist zahlt halt. habe wegen unterschiedlicher auslegungen noch nie eine strafe bekommen, einfach mal 5 minuten nachschauen und sich daran halten.
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@Soul2000 klar kann man das, ist aber nicht das Thema.
Ich frage mich warum es wenigstens in der überegulierten EU nicht möglich ist solche alltäglichen Dinge einfach auf eine Linie zu bringen?
Bestes Beispiel sind schon die Warntafeln, die prinzipielle nur in den beiden EU Ländern Italien und Spanien vorgeschrieben sind, aber da auch noch unterschiedliche die sich kaum marginal unterscheiden.
In den meisten anderen Ländern braucht man sie in der Form und dem Zweck dagegen gar nicht.
Innerhalb Europas fahren doch die selben Autos überall rum, warum kann man da solche eigentlich Kleinigkeiten nicht für alle gleich machen? Es werden so viele Dinge gleichgeschaltet, die dem Normalo unwichtig erscheinen, aber sowas wird EU-weit unterschiedlich gehandhabt.
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 16. Dezember 2020 um 23:56:40 Uhr:
Ich frage mich warum es wenigstens in der überegulierten EU nicht möglich ist solche alltäglichen Dinge einfach auf eine Linie zu bringen?
ja da bin ich ganz bei dir. werden wir aber nicht ändern können und ärgert mich auch. hilft nur nichts. also schaue ich halt nach, wie die gesetzliche lage da gerade ist. die kann sich ja auch laufend ändern.
Zitat:
@bug99 schrieb am 17. Dezember 2020 um 00:17:44 Uhr:
ist eben ein auto-forum 🙂
und genau da gehören auch gesetzliche aspekte hin. die gehören halt auch zum auto.
Das Problem ist, die EU steht regelrecht auf einheitliche Normen, aber nur da wo starke Lobbyisten dahinter stehen.
Der „kleine” Camper der in der gesamten EU wegen 2 Ländern 2 unterschiedliche Warntafeln braucht interessiert keine Sau.
Das mit den Warntafeln ist doch ein kleines Problem was sich durch einen beidseitigen Druck lösen lässt. Und immer dran denken wenn ihr EU weite Regeln fordert: Die Schweiz ist nicht in der EU. Wenn die morgen sagen, dass nur noch rosafarbene Fahrzeuge auf deren Strassen fahren dürfen müsst ihr entweder ggf. umlackieren oder ihr fahrt da nicht mehr hin.
Hier geht’s im Übrigen um das Geschwindigkeitslimit mit PKW (oder für Schweizer: PW 😉 ). Bleibt bitte beim Thema. Ich ich bin kein Jurist, wer evtl. genaueres über die Umsetzung (vor allem für Ausländer) weiss bitte gerne melden.
Zitat:
@jazzer2004 schrieb am 16. Dezember 2020 um 22:47:19 Uhr:
Hallo Navec,
Äpfel sind keine Birnen, es hilft nichts.😁
Natürlich gilt in der Schweiz die deutsche STVO nicht.
Für die typgerechte Zulassung und Genehmigung gilt die STVZO.
Nach dieser, mit all ihren Finessen, werden nun mal Fzg. mit deutschem Kennzeichen für den Verkehr zugelassen.
...dann schreib doch nicht so ein missverständliches Zeug....:
Zitat:
Zur vermeintlichen Vereinfachung muss vielleicht in Erinnerung gerufen werden, dass für Fzg. mit deutscher Zulassung auch die deutsche STVZO gilt. D.h. wer hierzulande keine 100 KM/h Erlaubnis hat, dem nützt sich in CH auch nichts
Die STVZO gibt niemandem in D die Erlaubnis mit einem Anhänger 100km/h zu fahren.
Wie schnell in D gefahren darf bestimmt immer noch die STVO.
Der Anhänger muss vom Hersteller für mindestens 100km/h geeignet sein, damit mit diesem Anhänger, sofern es die länderspezifischen STVOs zulassen, z.B. 100km/h gefahren werden darf.
Wenn jemand für seinen Anhänger/WoWa in D die Erlaubnis 100km/h fahren zu dürfen (das geht in D nur nach der 9.AVO der STVO) in der Zulassungsbescheinigung eingetragen hat, muss zwangsläufig davon ausgegangen werden, dass der Anhänger/WoWa vom Hersteller für mindestens 100km/h zugelassen ist.
Das sollte dann (eigentlich) sogar Schweizer Kontrolleuren als Nachweis reichen.
Zitat:
@Soul2000 schrieb am 16. Dezember 2020 um 23:47:36 Uhr:
Zitat:
@Taxler222 schrieb am 16. Dezember 2020 um 20:19:18 Uhr:
So wie es jetzt gehandhabt wird, ist das nur Abzocke, so kann man unwissende Ausländer ungeniert abzocken.kannst doch jederzeit für alle länder die vorschriften leicht abrufen. wer faul ist zahlt halt. habe wegen unterschiedlicher auslegungen noch nie eine strafe bekommen, einfach mal 5 minuten nachschauen und sich daran halten.
so einfach ist es mit einigen Vorschriften zu diesem Thema (rühmliche Ausnahme: die Schweiz...) nicht.
Häufig geht es um Missverständnisse beim Thema zGG, zulZuggesamtgewicht, Summe der zul Gesamtgewichte o.ä.
Zitat..."muss zwangsläufig davon ausgegangen werden, dass der Anhänger/WoWa vom Hersteller für mindestens 100km/h zugelassen ist."
Hallo Navec,
mit diesem Hinweis befindest Du Dich leider im Irrtum.
Ich habe seit des die 100er Regelung gibt, bereits 2x Oldtimer-WoWA für Tempo 100 zugelassen, d
deren Hersteller
1. schon seit Urzeiten nicht mehr existieren und
2. zum Zeitpunkt der Herstellung die Möglichkeit "100" nicht gab und damit auch keine herstellermäßige Eintragung möglich gewesen wäre.
Entscheidend war bei der Techn. Einzelabnahme die Erfüllung geltender technischer Erfordernisse und da sind wir dann wieder bei der STVZO.
Aber egal, beenden wir diese Detaildiskussion, so wie ich meine Wohnwagenära nach über 40 Jahren beendet habe.
Jazzer2004
Das ist doch wohl nur eine ziemlich seltene Ausnahme und nicht die Regel. Nichtdestotrotz waren deine uralten WoWa aber doch vom Hersteller für 100km/h geeignet, wenn auch ohne diese spezielle Absicht, sonst hätte der TÜV es ja nicht bestätigen können.
@4Takt
Ob die Ausnahme selten ist weiß ich nicht...
Entscheidend war schlicht:
-Stimmt das Gewichtsverhältnis zul.GG WoWA zum Leergewicht Zugfzg.
-Stoßdämpfer wurden nachgerüstet
-Zugfzg. hatte ABS
-Bereifung WoWA mit ausreichendem Geschw.Index (selbstredend keine runderneuerten Reifen)
-Bremsleistung WoWa (mind 40% des GG, Regelung seit Urzeiten unverändert.)
That`s all.
Gruss
Jazzer2004
P.S.
Wie gesagt, seinerzeit Einzelabnahmen, die an ein bestimmtes Zugfahrzeug gebunden waren.
Heute ist das alles deutlich einfacher.