Erhebliche Mängel beim TÜV.
Moin Leute,
mir ist aufgefallen, dass als ich mein Auto nach der Umrüstenug wiederbekamm in einem Tüv Bericht stand: erhebliche Mängel und Widervorführung!
8 Wochen später habe ich dann mein Abgasgutachten incl. neuem Tüvbericht bekommen:
ohne Mängel!
Dabei hat keiner mein Auto auch nur gesehen, geschweige denn geprüft.
Kann mir das mal jemand vieleicht erklären??
Vielen dank schonmal
MFG
20 Antworten
Es wäre doch wohl ein leichtes wenn die Prüforganisationen mal über ihren schatten springen und ihrer vom Gesetzgeber vorgegebener Anweisung hinwegsehen und gerade bei Gasabnahmen, hin gehen würden und nur noch Fahrzeuge prüfen wo alle erforderlichen Papiere vorhanden sind, ich denke mal das kein Umrüster die Prüfer auf Prüfung des Fahrzeuges verklagen.
Es liegt nun mal in der Hand der Prüforganisationen mal Rückrad zu zeigen und den armen Kunden zu helfen, es kann mir doch keiner weiß machen, das die nicht wissen was da lauft...oder...
Habe gerade eine Email auf meine Anfrage beim Tüv bekommen, ich find sie voll toll, nun ist mir auch klar warum man uns hier in Deutschland so leicht b...... kann
Sehr geehrter Herr
wir bedauern sehr, dass es für Sie zu Unannehmlickeiten im Zusammenhang mit der Umrüstung auf Gasbetrieb gekommen ist.
Da Sie nach Ihren Angaben, Ihr Fahrzeug zur Umrüstung bei einem entsprechenden Umrüster in Auftrag gegeben haben und dieser das Fahrzeug an unserer TÜV-STATION in….. vorgeführt
Nun aber zu Ihren Fragen bzw. den gesetzlichen Grundlagen (Auszüge aus der Straßenverkehrszulassungsordnung - StVZO):
Grundlage (nachzulesen in § 19/21 StVZO):
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Ist die Betriebserlaubnis erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen.
Zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis ist das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr der zuständigen Erlaubnisbehörde vorzulegen (Straßenverkehrsamt), sodass die Fahrzeugpapiere entsprechend geändert werden können und eine neue Betriebserlaubnis erteilt werden kann.
Als TÜV …… ist es unsere Aufgabe, im Auftrag des jeweils Vorführenden das jeweilige Fahrzeug zu begutachten. Sofern im Rahmen der Begutachtung festgestellt wird, dass das Fahrzeug nicht den geltenden Vorschriften entspricht oder erforderliche Nachweise nicht vorgelegt werden, kann die Begutachtung auch nicht positiv abgeschlossen werden.
Den weiteren Ausführungen bzgl. der Verfahrenspraxis Ihres Einbaubetriebes entnehmen wir, dass kein Abgasgutachten vorliegt. Bei allem Verständnis für Ihre Situation müssen wir Ihnen jedoch mitteilen, dass es aus direkt nachvollziehbaren Gründen nicht in unseren Händen liegt, ob jemand ein Fahrzeug vorschriftenkonform umrüstet oder nicht. Dies würde auch nicht durch eine Ablehnung der Begutachtung verhindert, denn die Umrüstung ist ja bereits vor der erforderlichen Begutachtung durch uns bei dem vom Auftraggeber ausgewählten Umbaubetrieb veranlasst worden.
Um möglichst zu verhindern, dass unzulässige Umrüstungen an einem Fahrzeug vorgenommen werden, können wir nur empfehlen, sich vor Auftragsvergabe eingehend beraten zu lassen, denn grundsätzlich sind nach wie vor Fahrer und Halter für den ordnungsgemäßen Zustand Ihres Fahrzeugs verantwortlich.
Wir hoffen, mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
Hab ich doch alles bereits gesagt....
Wie der Mopedfahrer bereits gesagt hat
(Ironie an)"Ich bin der Beste....."(Ironie aus)
Gut ist man, wenn man es sich leisten kann aus der Anonymität herauszutreten, sich outet und auch im Detail zeigen kann was man drauf hat😉Zitat:
Original geschrieben von Erdgaser
Hab ich doch alles bereits gesagt....Wie der Mopedfahrer bereits gesagt hat
(Ironie an)"Ich bin der Beste....."(Ironie aus)
Alles ander ist zusammen getragener Abklatsch🙂
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Ich frage mich immer wieder wie du das machst.. umrüsten und hier jeden Tag so viele Beiträge zu schreiben....
aber ok...
Du verstehst schon die Bedeutung Ironie ?
Hier nochmals der Bezug zu Mopedfahrer (Ironie an) "Ich bin der Beste" (Ironie aus)
Zitat:
Original geschrieben von GSX-R Jupp
Hallo Erdgaser!Du bist der beste! 😉 Keine TÜV-Abnahme ohne Abgasgutachten!? Ich lach mich weg! Wenn man keinen Plan hat sollte man nicht so einen Mist erzählen! Ich mach jede Wette das jedes zweite Auto was umgerüstet wurde (meins eingeschlossen) mindesten 2 Wochen (die meisten sogar über 4 Wochen) ohne Abgasgutachten aber mit TÜV Abnahme durch die Gegend fuhren!
vieleicht schnallst Du es jetzt.
Egal was Ihr auch sagt; man darf sein Auto nicht mehr bewegen ohne dieses Gutachten..leider
Und wenn die Herren von den Prüfdiensten mal über ihren Tellerrand sehen würden, hätten die Schwarzen Scharfe der Branche wohl bald keine Lust mehr und würden freiwillig das Feld räumen.
Ich weiß nur eins ich muss mir beim Nächsten Umrüsten oder Umbauen am Fahrzeug, egal was es auch sei 300kg Gesetzestexte einpacken,
Grund:denn grundsätzlich sind nach wie vor Fahrer und Halter für den ordnungsgemäßen Zustand Ihres Fahrzeugs verantwortlich.