Erhebliche Mängel beim TÜV.

Moin Leute,

mir ist aufgefallen, dass als ich mein Auto nach der Umrüstenug wiederbekamm in einem Tüv Bericht stand: erhebliche Mängel und Widervorführung!
8 Wochen später habe ich dann mein Abgasgutachten incl. neuem Tüvbericht bekommen:
ohne Mängel!
Dabei hat keiner mein Auto auch nur gesehen, geschweige denn geprüft.
Kann mir das mal jemand vieleicht erklären??
Vielen dank schonmal

MFG

20 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Doublle_G


Moin Leute,

mir ist aufgefallen, dass als ich mein Auto nach der Umrüstenug wiederbekamm in einem Tüv Bericht stand: erhebliche Mängel und Widervorführung!
8 Wochen später habe ich dann mein Abgasgutachten incl. neuem Tüvbericht bekommen:
ohne Mängel!
Dabei hat keiner mein Auto auch nur gesehen, geschweige denn geprüft.
Kann mir das mal jemand vieleicht erklären??
Vielen dank schonmal

MFG

da geht nur deswegen weil kein technicher mangel vorlag und die LPG anlage ohne einbaumängel war und nur das Abgasgutachten fehlte daher konnte man eine nachuntersuchung mache ohne das auto gesehen zuheben mach aber nicht jeder prüfer liegt im seinen perönlichen ermessen ---mein prüfer nimmt keine LPG anlage ab wo das abgasgutachten fehlt

mfg gcs71bonn

Hmm...
ist ja eine komische Sache mit dem Abgasgutachten. Was man hier so liest, kann ich ja echt froh sein, dass meins doch noch eingetroffen war. Das ganze ist halt schon ein Paar Monate her aber da ich im Rechtstreit wegen meiner Anlge bin, bin ich gestern so drüber gestollpert.
Danke fürs aufklären.

MFG
Doublle_G

Dein Auto war sehrwohl beim Tüv! Dein Umrüster ist nach dem Einbau zum Tüv gefahren und hat die Anlage abnehmen lassen! Dabei wird der Einbau überprüft und auf Dichtheit getestet!

Da dann noch kein Abgasgutachten vorliegt hat das Auto aber erhebliche Mängel obwohl es eigentlich in Ordnung ist!

Deshalb steht im Tüv Bericht auch bei der Beschreibung der Mängel das kein Gutachten vorhanden ist!

Wenn jetzt das Gutachten da ist kann ein neuer Tüv Bericht ausgestellt werden ohne das das Auto nochmal vorgestellt werden muß! Ist ja eigentlich auch kein Mangel am Auto gewesen! Die Anlage konnte halt nur ohne Gutachten nicht eingetragen werden!

Das sollte dir aber dein Umrüster auch schonmal so erklärt haben!

Mein Gutachten hat auch ewig gedauert!

Zitat:

Original geschrieben von GSX-R Jupp


Dein Auto war sehrwohl beim Tüv! Dein Umrüster ist nach dem Einbau zum Tüv gefahren und hat die Anlage abnehmen lassen! Dabei wird der Einbau überprüft und auf Dichtheit getestet!

Da dann noch kein Abgasgutachten vorliegt hat das Auto aber erhebliche Mängel obwohl es eigentlich in Ordnung ist!

Deshalb steht im Tüv Bericht auch bei der Beschreibung der Mängel das kein Gutachten vorhanden ist!

Wenn jetzt das Gutachten da ist kann ein neuer Tüv Bericht ausgestellt werden ohne das das Auto nochmal vorgestellt werden muß! Ist ja eigentlich auch kein Mangel am Auto gewesen! Die Anlage konnte halt nur ohne Gutachten nicht eingetragen werden!

Das sollte dir aber dein Umrüster auch schonmal so erklärt haben!

Mein Gutachten hat auch ewig gedauert!

so wars bei mir auch nach 4 Wochen war es da, er hat es dem Tüv gezeigt und ich habe dann das Gutachten und den neuen TÜVbericht bekommen wo dann eben drauf steht alles OK keine Mängel.

Eingetragen fertig..

Nancy

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Es ist nicht zulässig eine Abnahme ohne Abgasgutachten durchzuführen, auch nicht mit dem Hinweis "erhebliche Mängel"

Zitat:

Original geschrieben von Erdgaser


Es ist nicht zulässig eine Abnahme ohne Abgasgutachten durchzuführen, auch nicht mit dem Hinweis "erhebliche Mängel"

Wo Bitte ist denn die Weißheit her?

Es werden ja wohl immer Abnahmen ohne Abgasgutachten gemacht, spült doch erst schon mal Geld in die Kassen der Prüfdienste

Hallo Erdgaser!

Du bist der beste! 😉 Keine TÜV-Abnahme ohne Abgasgutachten!? Ich lach mich weg! Wenn man keinen Plan hat sollte man nicht so einen Mist erzählen! Ich mach jede Wette das jedes zweite Auto was umgerüstet wurde (meins eingeschlossen) mindesten 2 Wochen (die meisten sogar über 4 Wochen) ohne Abgasgutachten aber mit TÜV Abnahme durch die Gegend fuhren!

Na dann ist mein Focus eins von den ersten Autos.

meiner auch müsste 2monate auf gutachten warten.

Da macht ihr was falsch.

Meiner wurde Gas-Getüvt mit Gutachten vom Umrüster übergeben, Eintragung war eine 5 Minuten / €14.- Formalität..

Abgasgutachten habe ich selbst nie gesehn...

Zitat:

Original geschrieben von go_modem_go


Da macht ihr was falsch.

Meiner wurde Gas-Getüvt mit Gutachten vom Umrüster übergeben, Eintragung war eine 5 Minuten / €14.- Formalität..

Abgasgutachten habe ich selbst nie gesehn...

Warum machen wir was falsch?

Wenn du deinen mit Abgasgutachten gekriegt hast hat dein Gutachter bei dir auf das Gutachten gewartet (dauert in der Regel halt 4 Wochen ab Antragstellung)! Das heißt du bist 4 Wochen mit Benzin rumgefahren wärend wir schon mit Gas gespart haben!

Da frage ich mich wer hier was falsch gemacht hat!

Zitat:

Original geschrieben von GSX-R Jupp


Hallo Erdgaser!

Du bist der beste! 😉 Keine TÜV-Abnahme ohne Abgasgutachten!? Ich lach mich weg! Wenn man keinen Plan hat sollte man nicht so einen Mist erzählen! Ich mach jede Wette das jedes zweite Auto was umgerüstet wurde (meins eingeschlossen) mindesten 2 Wochen (die meisten sogar über 4 Wochen) ohne Abgasgutachten aber mit TÜV Abnahme durch die Gegend fuhren!

Genau.....

was in der Praxis gemacht wird kann ja nicht falsch sein......^^

was würdet Ihr denn machen, wenn der Umrüster kein Abgasgutachten mehr bekommt, bzw. im Falle eines "Supergau" keines mehr ausgestellt werden kann ?
Eine Abnahme mit erheblichen Mängeln ist keine Abnahme !
Bei einer HU z.B. wird Dir mit diesem Satz die Plakette verwehrt !

Ein fehlendes Abgasgutachten ist kein Mangel im Sinn der Gesetzgebung ! Ohne Abgasgutachten ist eine Abnahme überhaupt nicht möglich !

Jetzt erzähl ich mal weiteren Mist^^

also "Ironie" aus....

Kurzer Auszug des Gesetzestext: Auslegung §41 Abs. 3 Satz 2 StVZO

Für Gas-Nachrüstanlagen die aus aus einzeln genehmigten Bauteilen zusammengestellt werden, ist in jedem Einzelfall eine Begutachtung nach §21StVZO für das betreffende Fahrzeug durchzuführen. Dafür ist im allgemeinen der Nachweis der Einhaltung der Vorschrift der gesamten ECE-Regelung 115 erforderlich(außer die Belange die für die Erteilung der Typgenehmigung erforderlich sind). Gemeint ist damit die grundsätzliche Anwendung auf alle Fahrzeuge, die mit einer Gasanlage nachgerüstet werden sollen. Besondere Beachtung ist auf den Abschnitt 1.4 der ECE Reglung 115 in der Fassung 00.
Insbesondere darf sich demnach durch die Umrüstung von Fahrzeugen mit Gassystemen das Abgasverhalten nicht verschlechtern.
Der amtlich anerkannte Gutachter kann sich im Rahmen seiner Begutachtung auf ein Abdruck eines verifiziertes Gutachtens eines akkreditierten Technischen Dienstes stützen, wenn darin die Einhaltung der Abgasvorschriften eingehalten wird.

Dies bedeutet, bei der Prüfung muss anhand eines Abgasgutachtens die Einhaltung der Abgasvorschriften nachgewiesen werden !
Sollte ein Prüfer, wie es hier beschrieben wird, eine Abnahme mit erheblichen Mängeln durchführen(dieses ja nicht zulässig ist, da ein fehlendes Abgasgutachten kein Mangel im Sinn der Gesetzgebung ist) So ist die Betriebserlaubnis an diesem Tag erloschen !
Eine Abnahme mit Mängeln ist nur bei der GSP möglich, Gesetzestext: 2.3.2
Sind Mängel festgestellt, so sind diese in einen Nachweis einzutragen. Der Halter hat die Mängel unverzüglich beheben zu lassen und das Kraftfahrzeug spätestens nach einem Monat zu einer erneuten Prüfung unter Vorlage des Nachweises vorzuführen. danach erlischt die BE !

Die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Besteht Anlaß zur Annahme, daß die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung
1.
die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
2.
die Vorführung des Fahrzeugs
anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden.

Warum werden immer noch Fahrzeuge umgerüstet obwohl das AGG am Tag der Umrüstung nicht vorliegt ? Es wäre doch kein Problem die Umrüstung erst durchzuführen, wenn das AGG vorliegt !

und nun ?

@ Erdgaser:

Danke!

Gängige Praxis und Rechtssituation sind zweierlei, auch wenn es mancher nicht wahrhaben will.

Ich verstehe auch nicht, wie das einige auf die leichte Schulter nehmen und ewig ohne Betriebserlaubnis herumfahren.

Dafür gibt es zum einen unnötig Punkte in Flensburg, Bußgeld kostet es auch und der Verlust des Versicherungsschutzes kann auch Unheil bedeuten.

Oft wird man leider erst aus Schaden klug.

Ich gebe ja zu, auch ich habe vor 5 Jahren den Fehler gemacht, mich an einen billigen Umrüster zu wenden.
Der hatte mir meinen E 300 umgebaut, aber zumindest TÜV hatte ich sofort. Nach einem halben Jahr, nach andauernden Problemen, habe ich mir die Gasanlage dann kostenneutral wieder ausbauen lassen.

Seit diesem Zeitpunkt lese ich aufmerksam mit und habe mich deshalb auch für eine Vialle entschieden, da hier die wenigsten Probleme zu erwarten sind(nach 5000 km auch keine).

Ich gehe davon aus, daß die meisten hier ihre ersten Erfahrungen mit einem Umrüster machen.

Ich würde mich jedenfalls nicht darauf einlassen, mein umgerüstetes Fahrzeug ohne bestandene TÜV-Prüfung wieder in den Verkehr zu bringen.

Gibt es Probleme mit dem Abgasgutachten, dann scheint doch mit dem Umrüster etwas nicht zu stimmen, so einen Händler würde ich als offensichtlich unseriös meiden.

lg Rüdiger:-)

Zitat:

Original geschrieben von Erdgaser


[
Warum werden immer noch Fahrzeuge umgerüstet obwohl das AGG am Tag der Umrüstung nicht vorliegt ? Es wäre doch kein Problem die Umrüstung erst durchzuführen, wenn das AGG vorliegt !

und nun ?

Einfach mal den Taschenrechner anmachen und nachrechnen .... alleine in Niedersachsen wurden in 2007 über 11.000 Autos umgerüstet ( Quelle Herr Kämmer Landesverkehrsministerium Niedersachsen )

Für alle diese PKW musste ein AGG / Abgasverhaltensbescheinigung von einer Prüorganisation erstellt werden . Was bekommen die dafür 50€ ?
Würde alleine in NS 550.000 € Einnahmen nur für das AGG / Abgasverhaltensbescheinigung machen .
OHNE DIE EINNAHMEN AUS DER ERSTELLUNG DER ABGASGUTACHTEN AUF DER ROLLE ( kostet normal mehrere tausend € pro Motorenfamilie )
Dazu kommt noch die eigentliche Prüfgebühr für die Abnahme der Autogasanlage .

Wenn man das auch nur vorsichtig hochrechnet kommt selbst der letzte drauf das hier über ein Milliiongeschäft für die Prüforganisationen geredet wird .

Und die Prüforganisationen wissen genau Bescheid :
http://www.motor-talk.de/.../...ezeit-abgasgutachten-t2082554.html?...

Die Abgasgutachten werden bei den Prüforganisationen IM AUFTRAG DER ANLAGENIMPORTEURE ERSTELLT . DIE SIND DANN AUCH DIE EIGENTÜMER .

Wie ich schon einmal geschrieben habe , wird hier der
Endkunde von den Anlagenimporteuren in wirtschaftliche Geiselhaft genommen um sein Geschäftsrisiko mit dem Umrüster zu minimieren .

Diese Praxis wird durch die Prüforganisationen ganz offensichtlich gedeckt . Denn wenn man die Anlage erst verbauen, prüfen UND abnahmen würde wenn das AGG vorliegt .....

DANN KANN DER ANLAGENIMPORTEUR DEN UMRÜSTER NCIHT MEHR MIT
DEM GENERVTEN ENDKUNDEN GÄNGELN / ERPRESSEN , ODER ?

Leute es gibt Aufsichtsbehörden für die Prüforganisationen .
Bei denen kann man sich beschweren . am besten mit ordentlich und sachlich formulierten Schreiben .

www.bmvbs.de/-,302.914290/Impressum.htm

www.bmelv.de/.../__Verbraucherschutz__node.html__nnn=true

Setzt die Medien ( BIZZ WDR ADAC ADAC etc. ) in Kopie .

Dann wird die Kungelei vielleicht irgendwann gestoppt .

Gruss

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