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Erfolglose Reparatur am KFZ

Themenstarteram 25. Januar 2018 um 13:30

Hallo zusammen,

im folgenden Fall bin ich kurz davor, einen Anwalt einzuschalten. Vielleicht hat hier aber jemand schon mal einen ähnlichen Fall erlebt und kann mir vorab sagen, ob das deutsche Rechtsystem hier nicht auf Seiten des Mechanikers ist:

Anfang Dezember startete ich meinen Golf 6. Innerhalb von 10 Sekunden roch es kurz leicht verbrannt im Innenraum und die beiden Meldungen „Ölsensor defekt“ und „Einparksensoren defekt“ tauchten auf. Da beide nicht wirklich was miteinander zu tun hatten, ging ich erst von einer defekten Sicherung aus.

Ich begab mich also zu der Werkstatt meines Vertrauens - eine freie, die sonst bei mir in den letzten Jahren immer wieder kleinere Reparaturen (nichts technisches) durchführte. Eine Inspektion habe ich direkt mitmachen lassen, da diese eh fällig war. Einen Tag später meldete sich die Werkstatt und teilte mir mit, dass Ölsensor und die Elektronik der Einparkhilfe defekt seien und beides ausgetauscht werden müsse. Da ich Kontakte zu einem Teilelieferanten hatte, bei dem die Werkstatt selbst auch immer seine Teile ordert, bestellte ich diese dort und brachte sie der Werkstatt am nächsten Tag - Teilekosten bis dahin 180€.

Die Werkstatt ersetzte beide Teile und rief mich danach wieder an, ich könne mein Fahrzeug abholen, müsse aber nochmal zu einer VW-Vertragswerkstatt, da sie den Fehler nicht aus dem System löschen könnten (bis dato ging ich davon aus, dass die freie Werkstatt die VCDS-Software ebenfalls besitzt). Ich also Auto abgeholt, Rechnung bezahlt (170€) und zu VW, um die Fehler löschen zu lassen.

Bei VW angekommen fragte mich der Mechaniker direkt, wie die Werkstatt darauf gekommen sei, dass die beiden ausgetauschten Teile defekt sein. Er nahm sie in Augenschein, roch kurz dran und meinte, dass das nicht das Problem sein kann. Siehe da, nach 5-minütiger Suche stellte sich heraus, dass einfach eine Sicherung defekt war, die diese beiden Fehler verursachte. Die vorher ausgetauschten Teile waren also nicht defekt und ich habe somit die Teile wie auch die Reparatur vergebens bezahlt - für ein defektes Teil, was einen Warenwert von 30 Cent hatte. Eine schriftliche Bestätigung der VW-Werkstatt habe ich mir dazu natürlich geben lassen.

Kann jemand einschätzen, wie hier meine Erfolgschancen stehen? Ich wäre tatsächlich für jeden Hinweis sehr dankbar.

Beste Antwort im Thema

100%. Ist Deine freie Werkstatt Mitglied der Innung? Dann kannst Du das, wenn sie sich struppig anstellen, über die KFZ-Schiedsstelle regeln.

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100%. Ist Deine freie Werkstatt Mitglied der Innung? Dann kannst Du das, wenn sie sich struppig anstellen, über die KFZ-Schiedsstelle regeln.

Themenstarteram 25. Januar 2018 um 13:34

Leider nein. Da hab ich natürlich auch direkt nachgefragt, sind dort aber nicht Mitglied :(

Und was meint die 1. Werkstatt überhaupt dazu bzw. was hast schon unternommen bezüglich Rückforderung ?

Laß sie doch die alten Teile wieder einbauen (oder sind die alten schon wieder drin ?), zurücknehmen und dir den Lohn zurückgeben.

Natürlich nur, wenn beide alten Teile auch wirklich funktionieren und nicht vielleicht eins davon doch den Defekt der Sicherung ausgelöst haben. So'ne Sicherung geht ja schließlich nicht grundlos einfach so kaputt. Am besten jemand mit Ahnung als Zeugen danebenstellen während des Einbaus, nicht daß die die vorsätzlich kaputtmachen und dann sagen ---> siehste, waren doch kaputt ,-)

Wenn mit deinen alten Teilen dann aber wieder die Sicherung fliegt, hast Pech gehabt und mußt dann eben 2x Lohn bezahlen ;-)

Themenstarteram 25. Januar 2018 um 13:50

Nun, ich habe ihm bereits ein Einschreiben zukommen lassen, das ist jetzt 10 Tage her. Eine Frist von 14 Tagen habe ich ihm gesetzt, gehe aber mal ganz stark davon aus, dass er dies einfach erstmal „aussitzen“ wird. Diskutieren ist mit dem Herren seitdem jedenfalls nicht möglich (sei ja meine Schuld, dass ich diese Teile mitgebracht habe - was auch immer das an seiner unnötigen Reparatur ändert) und vor allem möchte ich mich nach diesem Vorfall nicht auf mündliche Zusagen seinerseits verlassen.

etwas kurzsichtig, denn jetzt hat er Dich als Kunden auf Dauer verloren. Dann wirst Du wohl den Weg zum Anwalt gehen müssen.

Irgendwie unklar. Die Sicherung war defekt und war auch nach dem Tausch der beiden Teile defekt. Dann hättest du die erste Werkstatt mit den selben Fehlermeldungen verlassen müssen. Selbst die Werkstatt hätte spätestens jetzt bemerken müssen, dass es nicht an den beiden Teilen gelegen hat.

Themenstarteram 25. Januar 2018 um 14:03

War ja auch so. Dieselben Fehlermeldungen tauchten bei Abholung aus der ersten Werkstatt ja wieder auf - er meinte eben nur, dass der EIGENTLICHE Fehler behoben sei, die Fehler nur noch im System gelöscht werden müssten, was nur VW-Vertragspartner könnten. Wie gesagt, hätte ich von Anfang an gewusst, dass er die VCDS-Software nicht hat, hätte ich den Wagen dort auch nicht abgegeben. Bei der Antragsannahme meinte er jedoch, dass alles gaaaar kein Problem sei.

Wer sagt dir den, das nicht die als defekt ausgetauschten Teile die Sicherung ausgelöst haben?

Hast du geprüft ob die Einparksensoren tatsächlich nicht mehr funktioniert haben?

Und was bedeutet die Meldung Ölsensor defekt?

Ich würde mal besser zwei Gänge herunter schalten und genau überlegen ob es sich lohnt mittels Rechtsanwalt das Problem zu lösen und noch mehr Geld auszugeben.

MfG kheinz

Fehlt die Frage, warum die Sicherung geflogen ist, wenn die alten Teile doch in Ordnung waren. Neu ist mir, dass man defekte Teile allein am Geruch erkennen kann.

Hmmm, crafter276 war schneller :-)

1.Es kommt auf den ReparaturAuftrag an wie der lautet.

2.Durch das anliefern von Teilen ist nicht die Werkstatt der Vertragspartner von diversen Teilen (Sensoren ) sondern er selbst. Als Beispiel Fahrzeug TÜV richten. Kann eine horrende Rechnung beinhalten .

Themenstarteram 25. Januar 2018 um 14:07

VW sagte mir, dass die defekte Sicherung aufgrund eines defekten Luftgütesensors verursacht wurde.

Tut mir leid, mir fehlt einfach das Verständnis, als Werkstatt bei meiner ursprünglichen Schilderung nicht erst einmal den Sicherungskasten zu prüfen. Laut Rechnung hat er dies jedenfalls nie getan, auch keine defekte Sicherung ersetzt (die vielleicht im Nachgang aufgrund des eigentlich nur defekten Luftgütesensors wieder hätte kaputt gehen müssen).

Hatte einen,Anzeige War Störung der Auspuff anlage und es War ein Sensor zur Ermittlung der Höhe

Und das stimmt auch ? Alles bissl mysteriös, auch deine tröpfchenweisen Infos sind nicht sonderlich hilfreich !

Denn dann hätt's ja mit nur'ner neuen VW-Sicherung auch noch nicht funktionieren können . . . außer es wär ein sporadischer Fehler/Kurzschluß in dem besagten Sensor . . . stöpsel den doch nochmal an und schau, ob die Sicherung dann fliegt.

Bevor man nicht 100% weiß, was genau die Sicherung gekillt hat, erstmal vorsichtig sein mit irgendwelchen Schlußfolgerungen/Verdächtigungen.

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