Els / Elv Emulator Empfehlung

Mercedes E-Klasse W210

Moin
Ich habe da mal eine Frage mein esl spackt herum .
Ich suche einen passenden Emulator.
Habe einen w 210 220 CDI von 2001.
Habe einen bestellt aber mit dem geht's leider nicht,vielleicht kann mir ja jemanden einen empfehlen !
Mfg Michael

Der geht schon mal nicht?
37 Antworten

Zitat:

@JoeDreck schrieb am 7. März 2023 um 06:00:50 Uhr:


Das hat doch mit der ELV gar nichts zu tun?
Und auch bei einem möglichen Unfall muss eine Kausalität zwischen dem Unfallgeschehen und dem Eingriff ins Kfz bestehen.
Diese halbgare Angstmacherei gibt es immer wieder und reicht nicht mal für den Stammtisch.

Bei einem Diebstahl hingegen, kann es wirklich Probleme mit der TK geben, sofern der Emulator nachgewiesen wird.

Eben: Unfall nach Entwendung: da kann man als Halter sehr wohl für die Schäden haftbar gemacht werden, wenn man die Entwendung begünstigt hat ;-)
Aber wie gesagt: muss jeder selber wissen und es liegt mir fern jemanden Angst zu machen - aber manche sind halt blind unterwegs.

Und wer bitte klaut nen ranziger, verbastelten 210er?
Schon wenn da einer sich "versehentlich" Zutritt verschafft, legt er Dir 1000,- freiwillig auf den Beifahrersitz, damit Du Dir endlich mal ein Fahrzeug kaufst, was nicht hoffnungslos verbastelt ist... ??
Man kann schon in vieles Probleme hineininterpretieren.. Aber wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit...?

Gruß

Jürgen

Zitat:

@Locke1971 schrieb am 7. März 2023 um 12:23:43 Uhr:


Und wer bitte klaut nen ranziger, verbastelten 210er?
Schon wenn da einer sich "versehentlich" Zutritt verschafft, legt er Dir 1000,- freiwillig auf den Beifahrersitz, damit Du Dir endlich mal ein Fahrzeug kaufst, was nicht hoffnungslos verbastelt ist... ??
Man kann schon in vieles Probleme hineininterpretieren.. Aber wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit...?

Gruß

Jürgen

alles richtig :-) wie bereits weiter oben erwähnt:

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 6. März 2023 um 16:28:13 Uhr:


die Wahrscheinlichkeit, dass der Emulator rechtlich Probleme macht ist sehr niedrig - dafür können die Folgen im Falle des Falles aber Existenz vernichtend sein. Die Abwägung muss jeder selber für sich machen.

man sollte diese Entscheidung nur bewusst treffen und sich nicht davon überraschen lassen - um mehr geht es nicht. Ich verstehe nicht, warum man ein Risiko nicht aufzeigen darf? Mangelndes Riskmanagement ist der Grund für viele Insolvenzen in Deutschland.

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 7. März 2023 um 06:26:31 Uhr:



Zitat:

@JoeDreck schrieb am 7. März 2023 um 06:00:50 Uhr:


Das hat doch mit der ELV gar nichts zu tun?
Und auch bei einem möglichen Unfall muss eine Kausalität zwischen dem Unfallgeschehen und dem Eingriff ins Kfz bestehen.
Diese halbgare Angstmacherei gibt es immer wieder und reicht nicht mal für den Stammtisch.

Bei einem Diebstahl hingegen, kann es wirklich Probleme mit der TK geben, sofern der Emulator nachgewiesen wird.

Eben: Unfall nach Entwendung: da kann man als Halter sehr wohl für die Schäden haftbar gemacht werden, wenn man die Entwendung begünstigt hat ;-)
Aber wie gesagt: muss jeder selber wissen und es liegt mir fern jemanden Angst zu machen - aber manche sind halt blind unterwegs.

Tut mir leid, aber das ist purer Unsinn. Wie sehr möchtest du denn bitte was konstruieren?

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Zitat:

@JoeDreck schrieb am 7. März 2023 um 18:54:31 Uhr:



Zitat:

@Martin E240T schrieb am 7. März 2023 um 06:26:31 Uhr:


Eben: Unfall nach Entwendung: da kann man als Halter sehr wohl für die Schäden haftbar gemacht werden, wenn man die Entwendung begünstigt hat ;-)
Aber wie gesagt: muss jeder selber wissen und es liegt mir fern jemanden Angst zu machen - aber manche sind halt blind unterwegs.

Tut mir leid, aber das ist purer Unsinn. Wie sehr möchtest du denn bitte was konstruieren?

Gesetzestexte zeigen, dass das nicht „konstruiert“ ist.
Lies mal StVG 7: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html

Und Bussgeldkatalog.org ist da auch ziemlich deutlich hinsichtlich Halterhaftung:
Die letzte Bedingung spielt zum Beispiel eine Rolle, wenn ein Auto gestohlen wird und der Dieb dann damit einen Unfall verursacht. Hier kann die Halterhaftung nur ausgeschlossen werden, wenn der Halter die unbefugte Fremdnutzung seines Fahrzeugs nicht in irgendeiner Weise selbst ermöglicht hat.
https://www.bussgeldkatalog.org/halterhaftung/

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 6. März 2023 um 15:04:57 Uhr:



PS: obige Rechtslage ist nicht jedem bewusst - daher schreib ich es hier.

Aber es wird immer Menschen geben, die leugnen das Feuer, selbst wenn die eigene Kleidung brennt.

Mit geht‘s um Aufklärung: der habe ich genüge getan und damit bin ich hier raus.

Ja bist du, weil du das Wort Kausalität offensichtlich hier nicht in Verbindung bringen möchtest.
Geht es um ein klar verkehrsunsicheres Fahrzeug, kann das alles sein. Hier geht es aber speziell um die Verriegelung des Lenkrades bei einem verkehrssicheren Fahrzeug. Ich bleibe daher bei meinem Standpunkt.
Da du bislang halbgare Quellen angeführt hast, bin ich aber offen gegenüber konkreten Urteilen.

Bundesgerichtshof - Az.: VI ZR 38/79

„1. Schäden, die mit dem gestohlenen Fahrzeug verursacht worden sind, weil sich der Schwarzfahrer der Festnahme durch die Polizei entziehen wollte, werden auch vom Schutzzweck der Vorschriften über die Sicherung von Kraftfahrzeugen gegen Schwarzfahrer (§ 14 Abs. 2 StVO; § 38 a StVZO) umfaßt.

2. Ist die Schwarzfahrt durch im Pkw zurückgelassene Zweitschlüssel ermöglicht worden, sind besondere Anforderungen an den Verschuldensnachweis zu stellen.“

Was nun schwerer wiegt (das Zurücklassen des Zweitschlüssels oder das Manipulieren der Wegfahrsperre) wird wohl ein Richter entscheiden müssen - ebenso, ob die Manipulation dem Halter nachzuweisen ist.

Ich möchte auf jeden Fall deshalb nicht vor Gericht stehen müssen ;-)

PS: jetzt kommen wieder 1000 Gründe, warum dieser Fall nicht mit obiger Manipulation verglichen werden kann - und doch bleibt das Risiko, dass ein Richter das anders sieht, nachdem der Kläger wie in diesem Fall das Bundesland ist und bis zum BGH geht ;-)

PPS: „halbgare Quelle“ für einen Gesetzestext entlockt sogar mir ein Lächeln - erinnert mich ein bisschen an 68 und verdeutlicht die Einstellung zu unserem Rechtssystem alla „verboten ist es nur, wenn man es mir auch beweisen kann“: bisschen asozial, oder?

Zitat:

...die Einstellung zu unserm Rechtssystem alla „verboten ist es nur, wenn man es mir auch beweisen kann“

Erinnert mich ein bisschen an unsere Innenministerin Faeser. Sie will im Beamtenrecht die Beweislastumkehr einführen. In Zukunft soll ein Hinweis genügen, um einen kritischen Beamten zu entlassen, wenn es ihm nicht gelingt, seine Unschuld zu beweisen. Das Mittelalter lässt grüßen.

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 8. März 2023 um 12:42:17 Uhr:


Bundesgerichtshof - Az.: VI ZR 38/79

„1. Schäden, die mit dem gestohlenen Fahrzeug verursacht worden sind, weil sich der Schwarzfahrer der Festnahme durch die Polizei entziehen wollte, werden auch vom Schutzzweck der Vorschriften über die Sicherung von Kraftfahrzeugen gegen Schwarzfahrer (§ 14 Abs. 2 StVO; § 38 a StVZO) umfaßt.

2. Ist die Schwarzfahrt durch im Pkw zurückgelassene Zweitschlüssel ermöglicht worden, sind besondere Anforderungen an den Verschuldensnachweis zu stellen.“

Was nun schwerer wiegt (das Zurücklassen des Zweitschlüssels oder das Manipulieren der Wegfahrsperre) wird wohl ein Richter entscheiden müssen - ebenso, ob die Manipulation dem Halter nachzuweisen ist.

Ich möchte auf jeden Fall deshalb nicht vor Gericht stehen müssen ;-)

PS: jetzt kommen wieder 1000 Gründe, warum dieser Fall nicht mit obiger Manipulation verglichen werden kann - und doch bleibt das Risiko, dass ein Richter das anders sieht, nachdem der Kläger wie in diesem Fall das Bundesland ist und bis zum BGH geht ;-)

PPS: „halbgare Quelle“ für einen Gesetzestext entlockt sogar mir ein Lächeln - erinnert mich ein bisschen an 68 und verdeutlicht die Einstellung zu unserem Rechtssystem alla „verboten ist es nur, wenn man es mir auch beweisen kann“: bisschen asozial, oder?

Bussgeldkatalog.org ist eine halbgare Quelle. Und einen gesetzestext zu zitieren, wohl im Bewusstsein, dass es verschiedenste Auslegungsmöglichkeiten gibt, zeugt auch nicht von Seriosität. Und den Punkt hinsichtlich "asozial" versehe ich nur mit dem Hinweis: für eine Diskussion auf der Sachebene bin ich gern zu haben, wird es persönlich, bin ich raus.

Und nein, es gibt nur einen Grund, warum dein Urteil nicht passt: der Sachverhalt war offensichtlich ein völlig anderer. Das hast du sogar selbst erkannt und es versucht zu relativieren.
Das Urteil werde ich mir aber gern mal im Detail durchlesen.

Zitat:

@JoeDreck schrieb am 8. März 2023 um 14:51:47 Uhr:


Und den Punkt hinsichtlich "asozial" versehe ich nur mit dem Hinweis: für eine Diskussion auf der Sachebene bin ich gern zu haben, wird es persönlich, bin ich raus.

…das war eindeutig auf die Phrase bezogen - daraus eine Beleidigung zu konstruieren… naja…

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 8. März 2023 um 12:42:17 Uhr:


„verboten ist es nur, wenn man es mir auch beweisen kann“: bisschen asozial, oder?

Zitat:

@JoeDreck schrieb am 8. März 2023 um 14:51:47 Uhr:


Das Urteil werde ich mir aber gern mal im Detail durchlesen.

Das wird uns einem Konsens nicht näher bringen und es ist ja jetzt genügend Material da, das jeder so interpretieren kann, wie er es für richtig hält um dann eine entsprechende Entscheidung zu fällen.

Und wieder ein super Kommentar ??

@Locke1971 schrieb am 6. März 2023 um 12:50:12 Uhr:
Was soll denn ein ESL sein? Hast vielleicht nur ein E vergessen. Manche E s e l sind storrisch.. ;-p

Gruß

Jürgen

Hi

Ja danke,aber das ist mir schon alles bewusst ??.

Habe jetzt einen Hersteller gefunden der die Teile genau auf das passende Auto abstimmt .

Vielen Dank für deine Hilfe und denn Tipp ??

@Martin E240T schrieb am 8. März 2023 um 17:57:25 Uhr:

Zitat:

@JoeDreck schrieb am 8. März 2023 um 14:51:47 Uhr:


Und den Punkt hinsichtlich "asozial" versehe ich nur mit dem Hinweis: für eine Diskussion auf der Sachebene bin ich gern zu haben, wird es persönlich, bin ich raus.

…das war eindeutig auf die Phrase bezogen - daraus eine Beleidigung zu konstruieren… naja…

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 8. März 2023 um 17:57:25 Uhr:



Zitat:

@Martin E240T schrieb am 8. März 2023 um 12:42:17 Uhr:


„verboten ist es nur, wenn man es mir auch beweisen kann“: bisschen asozial, oder?

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 8. März 2023 um 17:57:25 Uhr:



Zitat:

@JoeDreck schrieb am 8. März 2023 um 14:51:47 Uhr:


Das Urteil werde ich mir aber gern mal im Detail durchlesen.

Das wird uns einem Konsens nicht näher bringen und es ist ja jetzt genügend Material da, das jeder so interpretieren kann, wie er es für richtig hält um dann eine entsprechende Entscheidung zu fällen.

Zitat:

He
Mein 210 Ner ist keine einzige bastelbude ??????
@Locke1971 schrieb am 7. März 2023 um 12:23:43 Uhr:
Und wer bitte klaut nen ranziger, verbastelten 210er?
Schon wenn da einer sich "versehentlich" Zutritt verschafft, legt er Dir 1000,- freiwillig auf den Beifahrersitz, damit Du Dir endlich mal ein Fahrzeug kaufst, was nicht hoffnungslos verbastelt ist... ??
Man kann schon in vieles Probleme hineininterpretieren.. Aber wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit...?

Gruß

Jürgen

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 8. März 2023 um 17:57:25 Uhr:



Zitat:

@JoeDreck schrieb am 8. März 2023 um 14:51:47 Uhr:


Und den Punkt hinsichtlich "asozial" versehe ich nur mit dem Hinweis: für eine Diskussion auf der Sachebene bin ich gern zu haben, wird es persönlich, bin ich raus.

…das war eindeutig auf die Phrase bezogen - daraus eine Beleidigung zu konstruieren… naja…

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 8. März 2023 um 17:57:25 Uhr:



Zitat:

@Martin E240T schrieb am 8. März 2023 um 12:42:17 Uhr:


„verboten ist es nur, wenn man es mir auch beweisen kann“: bisschen asozial, oder?

Zitat:

@Martin E240T schrieb am 8. März 2023 um 17:57:25 Uhr:



Zitat:

@JoeDreck schrieb am 8. März 2023 um 14:51:47 Uhr:


Das Urteil werde ich mir aber gern mal im Detail durchlesen.

Das wird uns einem Konsens nicht näher bringen und es ist ja jetzt genügend Material da, das jeder so interpretieren kann, wie er es für richtig hält um dann eine entsprechende Entscheidung zu fällen.

Beleidigt fühle ich mich nicht - keine Sorge. Trotzdem geht diese Wortwahl dann doch ins persönliche.

Bezüglich Konsens: Wer weiß? Natürlich habe ich aktuell noch meinen Standpunkt. Der kann sich aber auch ändern, sofern ich vom Gegenteil überzeugt werde. Im Unrecht gewesen zu sein ist für mich kein Beinbruch.

Egal.
Warum reparierst du den Fehler nicht einfach, bevor du da so einen Emulator installierst ?

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