Eintragungen nach EU-Recht !?!?

Wer kennt sich mit den neuen KFZ-Papieren bzw.nötigen Eintragungen aus?
Ich bin Rollstuhlfahrer und will mir ein neues(gebrauchtes)Wohnmobil mit eintragungspflichtigen Lenkradknauf und Handgas/bremse-bediengerät kaufen, dieses Womo hat aber in den neuen Papieren nichts eingetragen!
Früher war es so ,das wenn eintragungspflichtige Umbauten vorgenommen wurden, diese vom Tüv begutachtet und in den Kfz-Papieren eingetragen werden mussten ! Heute wird nichts mehr eingetragen ,die Zulassungsstelle hier meint es wäre zu wenig Platz in den EU-Papieren und deswegen ginge es nicht. Zum Beweis das mein Fahrzeug mit anderen Reifen oder speziellen Umbauten fahren darf wäre ich veplichtet mit Firmenfreigaben und Unbedenklichkeitsbescheinigungen usw , oder ich solle als Beweis ,wenn ich kontroliert werde, die alten ungüligen (!!!ungültige Papiere als Beweis,ein Widerspruch in sich!!) Fahrzeugpapiere, in denen es ja noch alles stände,dabei haben..........Auch unser Tüv gab mir dahigehend nur sehr verwaschene Auskünfte !Prüfen und eine Begutachtung würden sie machen aber wie und ob die Zulassungstelle es dann in die Papiere einträgt..........und ob das noch nötig sei seit EU-Papiere und Überhaupt.......??
So, nun angenommen: ich kaufe das gebrauchte Womo, bekomme die alte Art Papiee mit verschiedenen Eintragungen dazu. melde das Auto an,bekomme die neue Art Papiere ohne Eintragungen ausgehändigt!
Fahre in den Urlaub in ein nicht EU-Land wie die Schweiz oder in ein EU-Land wie die Tschechei: werde dort polizeilich kontroliert und habe in denen ihren Augen meine Papiere nicht i.O. weil keine technischen Abnahmen im Schein zu erkennen sind, und die mitgeführten Bescheinigungen von den anders sprachigen Polizisten z.B. nicht gelesen werden können,bzw. nicht anerkannt werden weil ja widerum die Echtheit nicht garantiert ist bei solch einem Wisch den ich auf einem PC ja auch selber machen kann.
Wie ist das nun mit den Eintragungen? Eine offizielle Stelle meinte jetz zu mir: Seit EU muss nichts mehr eingetragen werden! Was sagt meine versicherung in einem Schadensfall wenn meine Eintragungen und Abnahmen nicht vollkommen sind und geade die wichtige technische Begutachtung der Handgas/bremse nirgens eingetragen und bewiesen ist? Dann zahle ich den Schaden selber !?!?
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Aber: letztes Jahr im Mai habe ich mein jetziges umgebautes,rollstuhlgerechtes Wohnmobil wiederangemeldet und bekam die neuen EU-Papiere ......ich bestand bei der Zulassung darauf das mir in die EU-Papiere alle Umbauten (Reifengrösse,Rollstuhllift,Handgas und Lenkknauf, Trumaheizung etc.) eingetagen wurde............und es ging,zwar Beamtentypisch lustlos ,aber Platz war vorhanden!

Also wie nun? Einerseitz wird die Eintragung verneint andererseits werden Eintragungen doch gemacht............irgendwie weiss keiner etwas genaues.

Beste Antwort im Thema

Wenn wir mal beim Beispiel Griechenland bleiben wollen, dann wäre das doch der größte Lacher. Dort wird der Unfallaufnahme doch weniger Bedeutung geschenkt, als der Beanstandung von Falschparkern.

Die Zulassungsbescheinigungen wurden doch vereinfacht, um sie den EU-Nachbarn anzupassen. Eintragungen, die dort noch nie von Interesse waren, fallen bei uns jetzt auch weg und nur wir Deutschen haben ein Problem damit! Nach den internationalen Übereinkommen sind wir als Ausländer im Ausland mit korrekten deutschen Papieren ausreichend legitimiert. Was in Deutschland nicht in der Zulassungsbescheinigung stehen muß, wird auch im Ausland nicht beanstandet!

Das Geschrei wegen der Versicherung, erloschener Zulassung, nicht eingetragener Veränderungen und dergleichen, ist doch nur interessant, wenn eine Veränderung vorgenommen wurde, welche die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs tatsächlich beeinträchtigt. Ansonsten ist das doch alles nur viel Wind um nichts.

Die einzige Stelle, bei der wir in Deutschland Probleme bekommen können, ist der TÜV (und wie sie alle heißen). Dort zahlen wir für eine Dienstleistung und müssen nachweisen, daß alles in Ordnung ist. In einer Polizeikontrolle ist es genau umgekehrt. Dort zahlen wir erst, wenn uns die Polizei nachweist, daß mit der Karre was nicht stimmt.

pfisti

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Da handelt es sich um ein beliebtes Thema, über das in vielen Foren geschrieben wird. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer sind verunsichert und kommen mit der Vereinfachung nicht zurecht, die einfach nicht zum deutschen Denken paßt.

Wenn TÜV und Zulassungsstelle schon abgefragt wurden, fehlt nur noch eine Anfrage bei einer Bußgeldstelle.

Die Mitführung des alten Fahrzeugbriefs kann übrigens nicht die richtige Antwort sein, denn diese Briefe sind erstens ungültig und wurden zweitens teilweise auch eingezogen.

pfisti

Zitat:

Fahre in den Urlaub in ein nicht EU-Land wie die Schweiz oder in ein EU-Land wie die Tschechei: werde dort polizeilich kontroliert und habe in denen ihren Augen meine Papiere nicht i.O. weil keine technischen Abnahmen im Schein zu erkennen sind, und die mitgeführten Bescheinigungen von den anders sprachigen Polizisten z.B. nicht gelesen werden können,bzw. nicht anerkannt werden weil ja widerum die Echtheit nicht garantiert ist bei solch einem Wisch den ich auf einem PC ja auch selber machen kann.

Hallo

glaubst Du wirklich das in einem anderen Land die Fahrzeuge derart kontrolliert werden?

wenn das Fahrzeug augenscheinlich Verkehrssicher ist und zugelassen ist bekommt man keine Probleme.

mal Grundsätzlich nachfragen bei Behörden immer schriftlich dann kann man sich sicher sein das ein Beamter/Angestellter mit entsprechender Befähigung die Beantwortung durchführt. Und am besten zum Hans nicht zum Hänschen sprich Verkehrministerium Land/Bund nimmt sich nichts

Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99



Zitat:

Fahre in den Urlaub in ein nicht EU-Land wie die Schweiz oder in ein EU-Land wie die Tschechei: werde dort polizeilich kontroliert und habe in denen ihren Augen meine Papiere nicht i.O. weil keine technischen Abnahmen im Schein zu erkennen sind, und die mitgeführten Bescheinigungen von den anders sprachigen Polizisten z.B. nicht gelesen werden können,bzw. nicht anerkannt werden weil ja widerum die Echtheit nicht garantiert ist bei solch einem Wisch den ich auf einem PC ja auch selber machen kann.

Hallo

glaubst Du wirklich das in einem anderen Land die Fahrzeuge derart kontrolliert werden?

wenn das Fahrzeug augenscheinlich Verkehrssicher ist und zugelassen ist bekommt man keine Probleme.

mal Grundsätzlich nachfragen bei Behörden immer schriftlich dann kann man sich sicher sein das ein Beamter/Angestellter mit entsprechender Befähigung die Beantwortung durchführt. Und am besten zum Hans nicht zum Hänschen sprich Verkehrministerium Land/Bund nimmt sich nichts

ANTWORT VON CONSTANTINO:
OH JA; AUCH IN ANDEREN LAENDERN WERDEN DEUTSCHE AUTOS DERART KONTROLIERT !!! SPAETESTEN WENN MAN IRGENDWIE IN EINEN UNFALL VERWICKELT SEIN SOLLTE !!

Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99



glaubst Du wirklich das in einem anderen Land die Fahrzeuge derart kontrolliert werden?

wenn das Fahrzeug augenscheinlich Verkehrssicher ist und zugelassen ist bekommt man keine Probleme

den griechen haben meine KFZ Papiere noch nie interessiert

selbst wenn, er kann weder die "alten" noch die neuen Papiere lesen !!

ich führe die TÜV/Dekra Gutachen mit über sonderabnahmen
(im schadensfall muß eh alles übersetzt werden ; die eigene Versicherung gibt sich m.E. mi den gutachten zufrieden )

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Zitat:

Original geschrieben von njs



Zitat:

Original geschrieben von buckdanny99



glaubst Du wirklich das in einem anderen Land die Fahrzeuge derart kontrolliert werden?

wenn das Fahrzeug augenscheinlich Verkehrssicher ist und zugelassen ist bekommt man keine Probleme

den griechen haben meine KFZ Papiere noch nie interessiert

selbst wenn, er kann weder die "alten" noch die neuen Papiere lesen !!

ich führe die TÜV/Dekra Gutachen mit über sonderabnahmen
(im schadensfall muß eh alles übersetzt werden ; die eigene Versicherung gibt sich m.E. mi den gutachten zufrieden )

Zitat:

Original geschrieben von Constantino



Zitat:

Original geschrieben von njs


den griechen haben meine KFZ Papiere noch nie interessiert

selbst wenn, er kann weder die "alten" noch die neuen Papiere lesen !!

ANTWORT VON CONSTANTINO:
GERADE WEIL ES BISHER SO WAR DAS ANDERE LAENDER DIE SCHEINE NICHT LESEN KONNTEN HABEN WIR JA JETZT EU-PAPIERE !!! MIT DER DAVOR STEHENDEN NUMMER KANN JEDER EINTRAG UEBERSETZT BZW. VERGLICHEN WERDEN

ich führe die TÜV/Dekra Gutachen mit über sonderabnahmen
ANWORT VON CONSTANTINO:
GENAU DA LIEGT DAS PROBLEM: DENN DIESE GUTACHTEN/ALLGEMEINE BETRIBSERLABNISSE/FREIGABEN USW; GENAU DIESE KOENNEN DANN ANDERE NATIONALITAETEN NICHT LESEN !!!!!

(im schadensfall muß eh alles übersetzt werden ; die eigene Versicherung gibt sich m.E. mi den gutachten zufrieden )
ANTWORT VON CONSTANTINO:
IM VORFELD GEBEN DIE VERSICHERER SICH DAMIT ZUFRIEDEN !!! DIE WOLLEN JA AUCH ETWAS VERKAUFEN !! VOR ALLEM DIE VERTRETER !!! ABER LASS MAL EINEN SCHADEN AUFKOMMEN DANN SIEHSTE ABE WIE DIE RECHTSABTEILUNG DER VERSICHERUNG SICH WINDET UND ALLE MOEGLICHKEITEN AUSSCHOEPFT NICHT ZAHLEN ZU MUESSEN !!
ODER HAST DU ES VON DER VERSICHERUNG SCHRIFTLICH UND UNTERSCHRIEBEN DAS SIE DAS GUTACHTEN UND DIE UMBAUTEN SO AKZEPTIERN UND ES IM SCHADENSFALL SO ANERKANNT WIRD ???
VOR EINIGEN PASSIERTE MIR GENAU DIES , NAEHMLICH DAS AKRIBISCH DIE PAPIERE VON DER TSCHECHISCHEN POLIZEI GEPRUEFT WURDEN UND DAS GLEICHE DANN VON MEINER VERSICHERUNG.........UND DAS BEI EINEM VERSCHULDETEN EINPARKSCHADEN VON DAMALS 1200,-DM !!!!!!!

Wenn wir mal beim Beispiel Griechenland bleiben wollen, dann wäre das doch der größte Lacher. Dort wird der Unfallaufnahme doch weniger Bedeutung geschenkt, als der Beanstandung von Falschparkern.

Die Zulassungsbescheinigungen wurden doch vereinfacht, um sie den EU-Nachbarn anzupassen. Eintragungen, die dort noch nie von Interesse waren, fallen bei uns jetzt auch weg und nur wir Deutschen haben ein Problem damit! Nach den internationalen Übereinkommen sind wir als Ausländer im Ausland mit korrekten deutschen Papieren ausreichend legitimiert. Was in Deutschland nicht in der Zulassungsbescheinigung stehen muß, wird auch im Ausland nicht beanstandet!

Das Geschrei wegen der Versicherung, erloschener Zulassung, nicht eingetragener Veränderungen und dergleichen, ist doch nur interessant, wenn eine Veränderung vorgenommen wurde, welche die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs tatsächlich beeinträchtigt. Ansonsten ist das doch alles nur viel Wind um nichts.

Die einzige Stelle, bei der wir in Deutschland Probleme bekommen können, ist der TÜV (und wie sie alle heißen). Dort zahlen wir für eine Dienstleistung und müssen nachweisen, daß alles in Ordnung ist. In einer Polizeikontrolle ist es genau umgekehrt. Dort zahlen wir erst, wenn uns die Polizei nachweist, daß mit der Karre was nicht stimmt.

pfisti

Zitat:

Original geschrieben von pfisti


Wenn wir mal beim Beispiel Griechenland bleiben wollen, dann wäre das doch der größte Lacher. Dort wird der Unfallaufnahme doch weniger Bedeutung geschenkt, als der Beanstandung von Falschparkern.

Die Zulassungsbescheinigungen wurden doch vereinfacht, um sie den EU-Nachbarn anzupassen. Eintragungen, die dort noch nie von Interesse waren, fallen bei uns jetzt auch weg und nur wir Deutschen haben ein Problem damit! Nach den internationalen Übereinkommen sind wir als Ausländer im Ausland mit korrekten deutschen Papieren ausreichend legitimiert. Was in Deutschland nicht in der Zulassungsbescheinigung stehen muß, wird auch im Ausland nicht beanstandet!

Das Geschrei wegen der Versicherung, erloschener Zulassung, nicht eingetragener Veränderungen und dergleichen, ist doch nur interessant, wenn eine Veränderung vorgenommen wurde, welche die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs tatsächlich beeinträchtigt. Ansonsten ist das doch alles nur viel Wind um nichts.

Die einzige Stelle, bei der wir in Deutschland Probleme bekommen können, ist der TÜV (und wie sie alle heißen). Dort zahlen wir für eine Dienstleistung und müssen nachweisen, daß alles in Ordnung ist. In einer Polizeikontrolle ist es genau umgekehrt. Dort zahlen wir erst, wenn uns die Polizei nachweist, daß mit der Karre was nicht stimmt.

pfisti

Zitat:

Original geschrieben von Constantino



Zitat:

Original geschrieben von pfisti


Wenn wir mal beim Beispiel Griechenland bleiben wollen, dann wäre das doch der größte Lacher. Dort wird der Unfallaufnahme doch weniger Bedeutung geschenkt, als der Beanstandung von Falschparkern.
ANTWORT VON CONSTANTINO:
IM PRINZIP IST ES MIR VOLL EGAL OB ETWAS NUN EINGETRAGEN WERDEN MUSS IN DIE KFZ-PAPIERE ODER OB EINE FREIGABE BZW GUTACHTEN REICHT !!!
ICH HATTE IN MEINER FRAGE DOCH GEMEINT WIE ES NUN RICHTIG SEI UND ZWAR DEFINITIV UND LT: GESETZ ! MIR PERSOENLICH REICHEN MUTMASUNGEN MIT HAETTE UND WUERDE UND DIE MACHEN USW NICHT AUS !! ICH MOECHTE DEFINITIVE KLARE ANTWORTEN WIE DAS JETZT GEHANDHABT WIRD !!! UND ,VERZEIH BITTE; KEINE HALBSEIDENEN VERMUTUNGEN WIE WELCHES LAND WELCHE VERKEHRSACHE WIE HANDHABT UND ANGENOMMENE BEDEUTUNG ZUKOMMEN LAESST !!

Die Zulassungsbescheinigungen wurden doch vereinfacht, um sie den EU-Nachbarn anzupassen. Eintragungen, die dort noch nie von Interesse waren, fallen bei uns jetzt auch weg und nur wir Deutschen haben ein Problem damit! Nach den internationalen Übereinkommen sind wir als Ausländer im Ausland mit korrekten deutschen Papieren ausreichend legitimiert. Was in Deutschland nicht in der Zulassungsbescheinigung stehen muß, wird auch im Ausland nicht beanstandet!
ANTWORT VON CONSTANTINO:
UND GENAU DIESE ANTWORT DAS ALLE EU-LAENDER DAS SO HANDHABEN STEHT WO NIEDERGESCHRIEBEN ALS EU-GESETZ????????????????
ICH KANN UND WILL MICH NICHT AUF HOEHREN UND SAGEN VERLASSEN!!!!!!!!!!!!

Das Geschrei wegen der Versicherung, erloschener Zulassung, nicht eingetragener Veränderungen und dergleichen, ist doch nur interessant, wenn eine Veränderung vorgenommen wurde, welche die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs tatsächlich beeinträchtigt. Ansonsten ist das doch alles nur viel Wind um nichts.
ANTWORT VON CONSTANTINO:
SORRY, ABER HAST DU MEINE FRAGE GELESEN??
ICH HABE IN MEINEM WOHNMOBIL DIE BETRIEBSBREMSE VON FUSSBETRIEB AUF HANDBETRIEB UMGEBAUT MIT EINEM HANDBEDIENGERAET!!! ICH LENKE MIT LENKRADHANDKNAUF ALSO MIT NUR EINER HAND!!!MEINST DU NICHT DAS DIESE AENDERUNGEN DOCH EIN ERHEBLICHER EINGRIFF IN DIE BESTEHENDE VERKEHRSICHERHEIT IST UND DER RICHTIGE EINBAU IRGENDWO ORDENDLICH UEBERPRUEFT UND DOKUMENTIERT SEIN MUSS?? ES HANDELT SICH HIERBEI JA SCHLIESSLICH UM KEINEN WINDABWEISER ODER UM KEIN NACHTRAEGLICH EINGEBAUTES GLASDACH ODER SO EINEN KRAM !!! ES HANDELT SICH UM DEN UMBAU DER BETRIEBSBREMSE UND EINE ANDERE HANDHABUNG DER LENKUNG !!
SEIT 1999 BIN ICH ROLLSTUHLNUTZER---LT. EU MUSSTE ICH UEBERRASCHEND 2004 WEGEN MEINER ROLLSTUHLPFLICHTIGKEIT EINE NEUE FAHRPRUEFUNG (BEFAEHIGUNGSPRUEFUNG) MACHEN,ICH MUSSTE DAFUER LT.EU ALLE MEINE (ICH HATTE ALLE) FUEHRERSCHEINE "FREIWILLIG"ABGEBEN UND BEKAM DANN NUR DEN NEU GEPRUEFTEN WIEDER (B+C1),LT. GESETZ MUSSTE ICH DARAUFHIN AUCH MEINEN FAHRLEHRERSCHEIN ZURUECKGEBEN (OBWOHL ICH LOGISCHERWEISE SCHON SEIT DEM ROLLI NICHT MEHR ALS SELBSTAENDIGER FAHRLEHRER TAETIG WAR !!!!!!!!!! (MIR WURDE ALSO AUFGRUND DER ROLLSTUHLPFLICHTIGKEIT DER BERUF ABERKANNT!!)............ UND JETZT SOLL ICH MICH AUF SCHWAMMIGE AEUSSERUNGEN VON ZULASSUNGSTELLE UND VON WEISS WEM VERLASSEN? QUASI AUF HOEHREN UND SAGEN VERLASSEN??? SO IN DER RICHTUNG "ES WIRD SCHON ALLES GUTGEHEN",WIR WISSEN AUCH NICHTS GENAUES! NEEEEEEEEEEEEE!!!
ICH MOECHTE WISSEN WO ES STEHT § DAS WIR KEINE EINTRAGUNGEN VON VERKEHRSSICHERHEITSTECHNISCHEN AENDERUNGEN MEHR BRAUCHEN!!!!ICH MOECHTE WISSEN WO ES STEHT § DAS FREIGABEN UND TUEV-GUTACHTEN OHNE AENDERUNGEN IN DEN KFZ-PAPIEREN REICHT!!! ICH MOECHTE WISSEN WO ES STEHT § DAS MEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ WEITER BESTEHT AUCH WENN ERHEBLICHE BAULICHE VERAENDERUNGEN NICHT IN DEN KFZ-PAPIEREN EINGETRAGEN SIND!!ICH MOECHTE WISSEN WO ES STEHT § DAS BEI EINER VERKEHRSKONTROLLE DEM POLIZISTEN EINE FREIGABE ODER TUEV-GUTACHTEN REICHT!!!

Die einzige Stelle, bei der wir in Deutschland Probleme bekommen können, ist der TÜV (und wie sie alle heißen). Dort zahlen wir für eine Dienstleistung und müssen nachweisen, daß alles in Ordnung ist. In einer Polizeikontrolle ist es genau umgekehrt. Dort zahlen wir erst, wenn uns die Polizei nachweist, daß mit der Karre was nicht stimmt.
NOCHMALS SORRY!!! NICHT DIE ORDNUNGSMACHT IST BEWEISPFLICHTIG SONDERN DER AUTOFAHRER UND GENAU DAS MIT SEINEN PAPIEREN !!!

pfisti

Cool!

Die technischen Abnahmen sind doch gemacht, nur wollte sie die Behörde nicht in die Zulassungsbescheinigung eintragen. Das Fahrzeug ist doch in Ordnung, die Papiere sind jetzt nur nicht mehr so, wie das gewohnt ist. Wenn jetzt also jemand was falsch macht dann ist das doch die Behörde und sonst gar niemand!

Und es ist immer noch Sache der Strafverfolgungsbehörden, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu beweisen! Natürlich muß ich eine ABE mitführen aber Eintragungen, die nicht mehr eingetragen sind (grins), muß die Polizei bei der Zulassungsstelle abklären.

pfisti

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